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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich setzte diese Zeilen bei Flame & Sinnfrei rein aus folgendem Grund.

Vielleicht kenn ihr folgende Situation.

Ihr hängt einen Motor aus dem Rahmen und da ihr die Schaltraste zuvor schon

demontiert habt läuft euch noch etwas Getriebeöl aus dem Motor.

Manchmal vergisst man auch, das Öl vorher abzulassen. ok :-D

Aber da ihr mal wieder bei einem Kumpel rumhängt und es für richtig haltet, es in

seiner Garage zu machen, sollte man die Sauerei vielleicht doch schnell

beseitigen bevor er es mitbekommt.

Als man zum nächstbesten Lappen im Regal greift und daran zieht fällt

natürlich der neue Helm gleich mit runter und ohne große Umwege direkt

auf den Steinboden. (ps: Dein Kumpel ist natürlich sehr stolz auf seinen NEUEN Helm)

Naja. dumm gelaufen.

Aber plötzlich fällt einem ein,: Ich Hab doch eine Haftpflichtversicherung :-D

Man schildert ihr diesen Fall ohne größsere Erklährungen.

Bevor Diese den Fall hinterfrägt erklährt Sie:"aufgrund der Benzinklausel müsste ich mich an

meine K.F.Z. Haftpflicht wenden".

Meine kfz Haftpflicht sagt, sie hätte damit nichts zu tun. Ich müsste mich an die Privathaftpflicht wenden.

Dieses ganze Hin und Her geht nun seit September 2006.

Werde dieses Jahr vermutlich nicht auf Treffen fahren da ich sicherlich gerade an irgendeine

Versicherung einen Brief schreiben muss. :-D

Gibt es hier vielleicht ein paar Jungs oder auch Mädels aus diesem Arbeitsbereich die mir vielleicht

dazu was sagen können oder bin ich nicht doch in der Rubrik "Sinnfrei"

genau richtig.

Was denkt Ihr? :shit:

gruß, nico

Geschrieben

Dann soll Dein Kumpel doch sagen, das er den Helm zur Zierde (weil er so geil ist-also der Helm) auf dem Regal liegen hatte und Du das Modell raussuchen wolltest (die Bezeichnung stand natürlich irgendwo im Helm) und dabei ist Dir die Murmel runtergefallen.

Gruß

Daniel

Geschrieben

Also das ist definitiv eine Sache Deiner Privathaftpflicht !

Hab gerade mal überflogen: "Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht...b) aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos, soweit sie nicht mit dem Halten oder Führen (das ist auf Dich als Versicherungsnehmer bezogen) von...Kraftfahrzeugen...bestehen."

D.h. Deine Motorschrauberrei hat meiner Ansicht nach nichts mit dem "Halten oder Führen" Deines Rollers zu tun.

Weiterhin gibt es einen Ausschluss von Teilnahmen an KFZ-Rennen sowie Vorbereitungen (Training) hierzu.

Dem ist aber auch nicht der Fall.

Also hier fehlt ganz einfach der ursächliche Zusammenhang zwischen Helm runter fallen und aktiv mit dem Roller fahren.

Die sollen das gefälligst zahlen !

Mit wem hast bisher gesprochen, mit der Versicherung selbst oder Deinem Betreuer ?

Würde also mal direkt bei Deiner Versicherung anrufen und denen das erklären (Motor ausgebaut - evtl. sagst gar nicht das es eine Motor war sonder etwas anderes, wenn Du Dich nicht schon verplappert hast...).

Bei welcher bist Du ?

Geschrieben
Mit wem hast bisher gesprochen, mit der Versicherung selbst oder Deinem Betreuer ?

Würde also mal direkt bei Deiner Versicherung anrufen und denen das erklären (Motor ausgebaut - evtl. sagst gar nicht das es eine Motor war sonder etwas anderes, wenn Du Dich nicht schon verplappert hast...).

Bei welcher bist Du ?

Ich habe in der Vergangenheit mehrmals (bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften) die Erfahrung gemacht, daß die Mitarbeiter bei den Versicherungen selbst in der Regel versuchen möglichst viele Schäden abzuwimmeln. Die (selbstständigen) Versicherungsbetreuer vor Ort dagegen sich eher bemühen, Schäden so aufzunehmen, daß der Schaden schnell und ohne weitere nachfragen beglichen wird. Letztendlich müssen die es ja nicht aus ihren Provisionen bezahlen und zufriedene Kunden kommen wieder und schließen neue Versicherungen ab, was dann wieder Geld bringt.

Von daher schließe ich meine Versicherungen alle persönlich vor Ort ab, bei Menschen die mir (soweit das bei Versicherungsvertretern überhaupt möglich ist - ist nur Spaß) einigermaßen sympathisch sind und nicht online oder telefonisch. Selbst wenn es eventuell ein wenig teurer ist, spätestens beim ersten Schadesfall, wenn mit einem kurzen perönlichen Gespräch alles geklärt ist, statt endlose Briefe zu schreiben und Telefonate zu führen, die dann eh nichts bringen, hat sich das locker bezahlt gemacht.

Geschrieben
Ich habe in der Vergangenheit mehrmals (bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften) die Erfahrung gemacht, daß die Mitarbeiter bei den Versicherungen selbst in der Regel versuchen möglichst viele Schäden abzuwimmeln. Die (selbstständigen) Versicherungsbetreuer vor Ort dagegen sich eher bemühen, Schäden so aufzunehmen, daß der Schaden schnell und ohne weitere nachfragen beglichen wird. Letztendlich müssen die es ja nicht aus ihren Provisionen bezahlen und zufriedene Kunden kommen wieder und schließen neue Versicherungen ab, was dann wieder Geld bringt.

Von daher schließe ich meine Versicherungen alle persönlich vor Ort ab, bei Menschen die mir (soweit das bei Versicherungsvertretern überhaupt möglich ist - ist nur Spaß) einigermaßen sympathisch sind und nicht online oder telefonisch. Selbst wenn es eventuell ein wenig teurer ist, spätestens beim ersten Schadesfall, wenn mit einem kurzen perönlichen Gespräch alles geklärt ist, statt endlose Briefe zu schreiben und Telefonate zu führen, die dann eh nichts bringen, hat sich das locker bezahlt gemacht.

Naja, also ich oute mich jetzt mal: Arbeite ja selbst bei der Versicherung, aber habe zum Glück mit derartigen Fällen nichts zu tun.

Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass er es beim Vertreter schon vergeblich versucht hat. Der ist aus den von Dir richtigerweise genannten Gründen natürlich erste Anlaufstelle.

Ach ja, finde Deine Sichtweise gut. Leider sehen es nicht viele ein, das ein persönlicher Service, auch bei Versicheurngen, natürlich mehr kostet als die "DirektLine".

Naja, warten wir mal ab was der TE zu berichten hat... :-D

Geschrieben

Also es ist so, das ich die selbe Einstellung hab wie der Champ.

Kenne da jemand von der Hamburg Mannheimer der auch meinen Bruder schon Jahre betreut.

Finde es ist immer gut einen persönlichen Ansprechpartner zu haben.

So.

Im Normalfall schildert man ja seinem Betreuer den Fall kurz und bündig wie er war.

(kann aber hier schon mein Fehler gewesen sein)

Trotz allem sollte dann dein Sachbearbeiter so fit sein und das eben soo formulieren daß der Fall

auch übernommen bzw. der Schaden auch abgedeckt wird.

Habe aber statt dessen, den besagten Brief bekommen in dem das mit der Benzinklausel steht.

Alles was ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe war, daß die Benzinklausel nur zwischen Privat-und KFZHaftpflicht

unterscheiden kann. Da der Roller aber nicht für den Verkehr zugelassen ist habe ich eben Pech gehabt.

Wenn das so wäre, müsste ja jeder aufpassen wie ein Fuchs, sollte er mal in einem längeren Zeitraum einen

Roller restaurieren. Würde ihm nämlich in diesem Zeitraum etwas kaputt gehen übernimmt das keine Versicherung.

Der Sachbearbeiter von der Hamburg Manheimer behauptet sogar daß die Benzinklausel sogar soweit geht:"wenn man

an einer Ampel aussteigen würde um sich am kiosk noch eine Zeitung zu holen und dabei etwas am Kiosk beschädigt

müsste die KFZ Versicherung den chaden übernehmen." :-D

Sorry, aber verarschen kann ich mich selbst!

Hat er aber behauptet.

Nun stehe ich da und habe leider keine Rechtsschutz sonst würde ich in die Vollen gehen.

:-D :-D

Geschrieben
Also es ist so, das ich die selbe Einstellung hab wie der Champ.

Kenne da jemand von der Hamburg Mannheimer der auch meinen Bruder schon Jahre betreut.

Finde es ist immer gut einen persönlichen Ansprechpartner zu haben.

So.

Im Normalfall schildert man ja seinem Betreuer den Fall kurz und bündig wie er war.

(kann aber hier schon mein Fehler gewesen sein)

Trotz allem sollte dann dein Sachbearbeiter so fit sein und das eben soo formulieren daß der Fall

auch übernommen bzw. der Schaden auch abgedeckt wird.

Habe aber statt dessen, den besagten Brief bekommen in dem das mit der Benzinklausel steht.

Alles was ich bis jetzt in Erfahrung gebracht habe war, daß die Benzinklausel nur zwischen Privat-und KFZHaftpflicht

unterscheiden kann. Da der Roller aber nicht für den Verkehr zugelassen ist habe ich eben Pech gehabt.

Wenn das so wäre, müsste ja jeder aufpassen wie ein Fuchs, sollte er mal in einem längeren Zeitraum einen

Roller restaurieren. Würde ihm nämlich in diesem Zeitraum etwas kaputt gehen übernimmt das keine Versicherung.

Der Sachbearbeiter von der Hamburg Manheimer behauptet sogar daß die Benzinklausel sogar soweit geht:"wenn man

an einer Ampel aussteigen würde um sich am kiosk noch eine Zeitung zu holen und dabei etwas am Kiosk beschädigt

müsste die KFZ Versicherung den chaden übernehmen." :-D

Sorry, aber verarschen kann ich mich selbst!

Hat er aber behauptet.

Nun stehe ich da und habe leider keine Rechtsschutz sonst würde ich in die Vollen gehen.

:-D:-D

In so einem Fall kann es hilfreich sein, wenn man einiges an Versicherungen hat und dann mal ganz unverblümt andeutet, daß man mit allen Versicherungen (am besten auch noch Eltern, Verwandte, etc. mit ins Spiel bringen) wechselt. Damit kann man manche Leute schon ein wenig motivieren.

Geschrieben

GENAU!!

Champ, das iss es. Und wenn Sie dann immernoch nicht einsichtig werden muss

halt auch kündigen.

Ich meine, wofür habe ich eine Versicherung wenn sie alles ablehnt mit Gründen, die

nirgenswo niedergeschrieben stehen.

ps an dich: wie wäre es denn, wenn du deinen Hintern mal wieder nach Freiburg bewegst

und wieder soo bezaubernt Musik auflegst?

gruß, nico

Geschrieben
Nun stehe ich da und habe leider keine Rechtsschutz sonst würde ich in die Vollen gehen.

Geh doch in die Vollen. Wenn du gewinnst, muss der Gegner, also die Versicherung alles, also auch deine Anwaltskosten, zahlen.

Kann mir mal einer den Wortlaut dieser Benzinklausel mitteilen? Von so nem Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört.

Gruß Dirk

Geschrieben
Geh doch in die Vollen. Wenn du gewinnst, muss der Gegner, also die Versicherung alles, also auch deine Anwaltskosten, zahlen.

Gruß Dirk

Ja und was macht er wenn er nicht recht bekommen sollte...das 10-fache von dem Helm als Anwalts- und Prozesskosten zahlen ?! :-D

Also hab heute auch meinem Dad den Fall geschildert (Vers.Agent), der meinte auch, dass die Benzinklausel hier nicht greift.

So, ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster und biete Dir zur Not meine Hilfe an. Die H-M gehört zum selben Konzern wie mein Verein.

Also ich würde mich auch schlau machen und zur Not auch mit dem :-D von der H-M telefonieren und ihm mal die Leviten lesen.

Aber wenn hinter Deiner Kündigungsdrohung (evtl. noch Familienmitglieder usw.) auch ein Batzen Geld steckt, dann könnte das schon auch wirken.

Geschrieben

Ach ja, habe gerade mal gegoogelt und folgendes Zitat im Versicherungslexikon gefunden:

"Da Kraftfahrzeuge einer eigenen Pflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) unterliegen, schließen die Versicherer generell in der Haftpflichtversicherung Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, in der Benzinklausel aus.

Wie in anderen Versicherungssparten auch gibt es wenige Ausnahmen, in denen auch Fahrzeuge mitversichert sind. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz besteht. Im Zuge des nahtlosen Versicherungsschutzes ist ein abgemeldetes, nicht versichertes Fahrzeug durch die Haftpflichtversicherung z. B. dann versichert, wenn bei Reparaturarbeiten am Fahrzeug ein Brand ausbricht und ein Gebäude dabei zerstört wird (BGH 14.12.1988 - IVa ZR 161/87), veröffentlicht in: NJW RR 1989, S. 412; BGH, VersR 1988, S. 1283."

Geschrieben
... Im Zuge des nahtlosen Versicherungsschutzes ist ein abgemeldetes, nicht versichertes Fahrzeug durch die Haftpflichtversicherung z. B. dann versichert, wenn bei Reparaturarbeiten am Fahrzeug ein Brand ausbricht und ein Gebäude dabei zerstört wird (BGH 14.12.1988 - IVa ZR 161/87), veröffentlicht in: NJW RR 1989, S. 412; BGH, VersR 1988, S. 1283."

Also selbst schuld, daß er nur den Helm runter geschmissen hat, hätte er mal die ganze Bude abgefackelt, dann hätte die Versicherung anstandslos gezahlt!

Geschrieben

:-D:-D

ja, ja, so sans die Banditen.

Ne, hab gerade auch noch bei uns in der Schadenabteilung nachgefragt.

"Die würden sich auch schwer tun ( :-D ) dieses Schaden abzulehen, da die Gefahr nicht von dem Fahrzeug ausging"

Also steig denen auf die Füße und hol Dir die Kohle !

Geschrieben

@Komalainen,

also deine Hilfsbereitschaft finde ich überaus nett von dir.

Werde jetzt nochmal mit meinem Außendienstler über die Sache reden.

Hoffe das ich nochmal was reißen kann und nicht auf dein Angebot zurückkommen muss.

Bin aber mittlerweile ziemlich unmutiviert da dieser Fall ständig an diesen Herr Ruette

geleitet wird und ich mir dann wieder anhören darf, das ich da was falsch verstehe.

:-D

Geschrieben

Find' hier nur einen Ruetten Frank von der HM mit 02821er Vorwahl. Wenn das der ist.... :-D

Ja, erklär Deinem Außendienstler mal das. Der Schaden steht in keinem Zusammenhang mit dem Halten und Führen des Kfz / Deiner Vespe !

Das gibt's doch nicht, dass die Schweine sich wegen ein paar lapprigen Hundertern so winden !

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