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Geschrieben

HI!

hat jemand erfahrung, was passiert, wenn man einen 133er oder 136er eingetragen hat und ohne blinker angehalten wird?! würde mich über antworten freuen, denn sisherlich hat nicht jeder blinker dran, auch wenn man muesste!

gruß

ps. bitte keine antworten wie: "bau einfach welche ran" oder "lass dir "ohne blinker"eintragen"

Geschrieben

servus, also ich habe auch 136er eingetragen, wurde zwar noch nie angehalten aber wenn du auch keine antworten wie: "bau einfach welche ran" oder "lass dir "ohne blinker"eintragen" willst....... was willst du hören?? wenn du angehalten wirst, und der rest einigermaßen passt kommst dafür nicht in knast, musst im schlimmsten fall vorführen oder so denke ich - und wissen tut das mit der blinkergeschichte eh nur ein polizeimann der sich auch wirklich im straßenverkehrsrecht auskennt denke ich. falls jemand andere erfahrungen hat bitte erzählen

Geschrieben

Ich versteh auch nicht was du hören willst.

Entweder eintragen lassen, welche dranbauen oder damit leben.

Ne Alternative gibt es nicht.

Geschrieben

Ich werde den Polini einfach als 121er Pinasco eintragen lassen und ein Leistungsdiagramm mit 14,8 PS mitbringen oder halt garnichts vom Polini erzählen und wenn er nachfragt den selbigen als überarbeiteten ETS Zylinder ausgeben ! :-D

Geschrieben

will wissen, ob schon wer angehalten wurde und wenn ja: hat es jemand gemerkt (wenn ja gabs punkte/geldstrafe etc).

es stellt sich bei mir die frage, ob ich welche ranbaue (was vllt 50? und arbeit kostet) oder ob ich erwischt werde, punkte und ne geldstrafe bekomme und sie dann trotzdem anbauen und vorführen muss.

Geschrieben

Auch wenn hier noch niemand angehalten und kontrolliert wurde,

wieso sollte es Dich morgen früh nicht als Ersten treffen ?

Das Fehlen der Blinker verstößt in Deinem Falle wohl gegen die STVZO und somit kannst Du jederzeit deswegen belangt werden.

Beim nächsten HU-Termin brauchst Du die Blinker sowieso ?

Geschrieben

Was hat den der Onkel vom TÜV gesagt beim Eintragen? Oder hattest du da noch Blinker dran?

Gruß

SubWay

Geschrieben
ps. bitte keine antworten wie: "bau einfach welche ran" oder "lass dir "ohne blinker"eintragen"

es gibt keine andere antwort.

für 40 euronen kannst du dir die ausnahmegenehmigung der blinker eintragen lassen. wenn du die nicht hast und ohne fährst können sie dich halt drankriegen. kostet warscheinlich 20 euro oder so und du musst denen dann nachweisen, dass du sie hingebaut hast.

im bild mein schein. hab die ausnahmegenehmigung rot unterstrichen.

cheers

Geschrieben

Moin,

Ist es nicht so, das das auch noch abhängig von dem Datum der Erstzulassung ist?

Ich dacht ich hätte mal gelesen, dass Fahrzeuge, die vor einem gewissen Jahr

(1965???? weiß nicht mehr genau) zugelassen wurden, keine Blinker benötigen.

Gruß,

Benne

Geschrieben

Bj. 1961. Hab ich so bei meiner VBB. Brauche da keine Blinker...

Kumpel hat bei sich einfach nen 121er Polini eintragen lassen und hatte ein Leistungsgutachten mit knapp 15PS (11kW) dabei. Somit braucht die Karre auch keine Blinker, sofern nicht serienmäßig eine dran waren. Meine Kisten haben alle keine Blinker. Bei meiner Sprint trägt der TüV ohne Blinker ein...einfach mal reden mit den Jungs...

Geschrieben

Ich verstehe an der ganzen Geschichte etwas nicht:

Wenn dir der TÜV den 133ger einträgt, dann ist es ja kein Kleinkraftrad mehr sondern schlicht weg ein Motorrad... Also im sinne des Gesetzgebers. d. h. das Blinker erforderlich sind. Aber dann ist deine Vespa durch die neue Eintragung verkerhsunsicher geworden, sodass sie gar nicht erst den TÜV bekommen haben dürfte???

Also für mich ist das irgendwie komisch... Oder denke ich falsch?

Geschrieben

Bei einer Karre die mehr als 125ccm hat und mehr wie 15PS Motorleistung sind Blinker pflicht, ausser vor Bj. 1962. Punkt! Wenn serienmäßig Blinker dran sind, kann man die normal nicht austragen. Also ne Fuffi bräuchte eigentlich keine Blinker, sind aber serienmäßig wecle dran, müssen die auch dran bleiben...

Wo ist das Problem?

Geschrieben

ja, das mit dem tüv is so ne sache...

ich denke man kriegt alles eingetragen, wenn man nur über die richtigen leute an den tüv rangeht.

meine PV is mit 133ccm eingetragen und hat trotzdem die blinkerausnahmegenehmigung bekommen. zusätzlich hab ich die rechte seitenbacke offen. also ich hab den falz auf dem eigentlich der seitendeckel sitzt komplett rausgenommen. da sitzt auch die fahrgestellnummer. die is dann neu (von einem anderen rahmen) auf ein blech eingeschlagen worden und unter der sitzbank am rahmen (vergaseröffnung) wieder eingeschweißt worden. nach der rahmennummer is sie jetzt bj 83. und der tüv hat das ganze ohne beanstandungen eingetragen.

also dürfte das mit den blinkern erst recht kein problem sein denke ich.

in meinem brief isses ja auch eingetragen, wie man oben sehen kann.

cheers

Geschrieben
...das mit dem tüv is so ne sache...ich denke man kriegt alles eingetragen, wenn man nur über die richtigen leute an den tüv rangeht.

meine PV is mit 133ccm eingetragen und hat trotzdem die blinkerausnahmegenehmigung bekommen...

Der TÜV ist bloß gar nicht zuständig. :-D

Sobald Du mehr als 125ccm hast (die 15PS Grenze kannte ich noch nicht) brauchst Du per Gesetz Blinker.

Der TÜV nimmt ?nur? die technischen Daten auf und kann dabei eben auch feststellen, daß keine Blinker vorhanden sind, also eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden müßte, um der StVZO zu entsprechen.

PolemikmodusAN: (Die können auch reinschreiben, dass Dein Kennzeichen nicht größer als ein Bierdeckel sein soll.) PolemikmodusAUS :-)

Die Entscheidungen über diese ?Empfehlungen? hat das Straßenverkehrsamt als zuständige Behörde. Und die stellen letztendlich diese Sondergenehmigung aus.

Bei uns ist das Straßenverkehrsamt da nämlich sehr pingelig gewesen. Für die war das eine extreme Abweichung von der Zulassungsordnung, die nur durch einen unzumutbaren Aufwand meinerseits zu rechtfertigen gewesen wäre. Ihre Argumentation war, dass es ja inzwischen im Zubehörhandel (Polo & Co.) günstige Nachrüstsätze gibt. :-D

Naja, eine kleine Ewigkeit und zwei Straßenverkehrsämtern später war es dann soweit. Im Fahrzeugschein meiner P200E Bj?78 steht der Verweis auf die Ausnahmegenehmigung (bei Dir rot unterstrichen) entscheidend ist aber, daß das Amt auch eine Ausnahmegenehmigung erteilt (bei mir ein extra Blatt, bei Dir das Stück hinter dem Unterstrichenem. :-D

Also beim TÜV auch schon nett sein, aber beim Fräulein vom Amt dann auf Schwiegermuttersliebling hochschalten!!! :-D - :shit:

Aloha

Geschrieben

1. blinker sehen scheisse aus!

2. ausnahmegenehmigung!

3. baujahr 61 angeben, alder!

ich hatte mitm 67er baujahr sagar noch nie stress...

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