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Das große"07er Kennzeichen-Topic"


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

das 07er-Kennzeichen wurde ja seit seiner Einführung bereits verschärft, indem nur noch Fahrzeuge über 30 Jahre auf diese Nummer angemeldet werden können.

Ich habe nun gehört, dass für eine Neuanmeldung eines Fahrzeuges eine H-Prüfung gemacht werden muss. Das hieße ja, dass das Fahrzeug im kompletten Originalzustand sein muss!?!

Gilt diese Regelung bereits oder soll sie noch kommen? Da ich in den nächsten Tagen zwei Oldies auf meine schon lange bestehende 07er-Nummer anmelden möchte, wäre es extrem ätzend, wenn ich ein H-Gutachten bräuchte. Danke für die Antworten!

Geschrieben

Das variiert doch nachwievor von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle.

Ich meine, das Straßenverkehramt Aachen will insofern "nur" ne 3+ nach ClassicData oder besser neuerdings.

Gruß Dirk

Geschrieben

Hmm, bislang brauchte ich beim Straßenverkehrsamt Aachen überhaupt kein Gutachten. Wäre natürlich richtig ätzend, wenn sich das geändert hätte.

Geschrieben

Ü30 und H-Gutachten ist hier im Kreis Segeberg-der sich sonst sehr aufgeschlossen gg 07ern verhalten hat-nun auch Pflicht.

Deswegen werde ich meine 07er nächstes Jahr abgeben...der "Randgruppen-Grauzonen-Flair" ist nicht mehr gegeben... :-D

Geschrieben
Hallo,

das 07er-Kennzeichen wurde ja seit seiner Einführung bereits verschärft, indem nur noch Fahrzeuge über 30 Jahre auf diese Nummer angemeldet werden können.

Ich habe nun gehört, dass für eine Neuanmeldung eines Fahrzeuges eine H-Prüfung gemacht werden muss. Das hieße ja, dass das Fahrzeug im kompletten Originalzustand sein muss!?!

Gilt diese Regelung bereits oder soll sie noch kommen? Da ich in den nächsten Tagen zwei Oldies auf meine schon lange bestehende 07er-Nummer anmelden möchte, wäre es extrem ätzend, wenn ich ein H-Gutachten bräuchte. Danke für die Antworten!

Die Regelung gilt seit dem 01.03.07 und ist festgeschrieben in der neuen FZV, die die StVZO ersetzt hat.

Vorher war das 07er in einer Ausnahmeregelung beschrieben, deswegen gab es da reginal recht viel Spielräume, seit letztem Jahr sind die aber zeiemlich eingeschränkt worden. Um die genannten Dokumente wirst Du aber nicht heraum kommen, da sie so vom Gesetz verlangt sind.

Kurz: Einstiegsvoraussetzungen für 07er sind die gleichen wie für ein H-Kennz.

Geschrieben (bearbeitet)

Na Prost Mahlzeit.

Dann muss ich mal schauen, dass ich einen netten Gutachter auftreibe. Immerhin sind beide Kisten nicht mehr im 100%igen Originalzustand. Das ist ja für ein H-Kennzeichen bzw. die entsprechende Prüfung verpflichtend, oder? Gut, dass es wenigstens Bestandsschutz gibt, sonst wäre ich ganz schön gekniffen.

Bearbeitet von Alanius
Geschrieben

Hab nun auch schon länger die rote 07er Nummer. Wie siehts denn bei euch mit dem dazugehörigen Fahrzeugschein aus?

Bei mir wurde da fast nichts eingetragen.

Da steht nur "Roller" "Vespa" und die Rahmennummer drin...alles mit Kugelschreiber.

Hubraum, Erstzulassung, Höchstgeschwindigkeit??? Fehlanzeige!

Wie siehts mit der Lautstärke aus?

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Hab nun auch schon länger die rote 07er Nummer. Wie siehts denn bei euch mit dem dazugehörigen Fahrzeugschein aus?

Bei mir wurde da fast nichts eingetragen.

Da steht nur "Roller" "Vespa" und die Rahmennummer drin...alles mit Kugelschreiber.

Hubraum, Erstzulassung, Höchstgeschwindigkeit??? Fehlanzeige!

Wie siehts mit der Lautstärke aus?

ist bei mir nicht anders... :-D

Frage:

darf man noch legal ins Ausland mit der Roten oder nicht? Bin heute durch Zufall auf diesen Text gestoßen der mich doch etwas stuzig macht:

STUTZ

Bei der Zulassung vor ca. 5 Jahren war das alles kein Problen bis auf Tschechien und Ungarn. Weiß da jemand genaueres oder wurde gar informiert?

Geschrieben (bearbeitet)

Niemals nich nach Luxemburg damit ! Bin mit meinem 635 CSI rüber nach Luxemburg.

Plötzlich stellte sich die Gendamerie mit Blaulicht und Sirene quer vor mich :-D

In ziemlich barschen Ton klärten sie mich auf das es verboten sei mit der roten 07er Nummer

Deutschland zu verlassen. Sie riefen einen 2. Einsatzwagen und eskortierten mich ( ich in der Mitte)

bis zum nächsten Grenzübergang.

:-D

Bearbeitet von Reppel
Geschrieben

Ach du scheiße! Waren im letzten Jahr auf ausgedehnter Italientour, 3 Fahrzeuge mit 07, wurden aber nicht kontrolliert. War auch des öfteren schon in Ö damit. Werde mich mal bei meiner Versicherung und im Landratsamt erkundigen was jetzt definitiv gilt, habe nähmlich auch noch gerade das hier gefunden: Klick

Auszug:

Aufgrund bilateraler Abkommen werden 07er-Kennzeichen in Österreich und Italien anerkannt, in der Schweiz und den Niederlanden sind sie geduldet.

Hmm...

Geschrieben

Ich bin mit roter Nummer im September in Österreich geblitzt worden. 14km/h zu schnell bei erlaubten 50.

Hab eine schriftliche Stellungnahme machen müssen, wer den Roller gefahren hat.

Hab ich gemacht und nie wieder was gehört.

Meinen Kumpel hats an gleicher Stelle mit 13km/h zuviel erwischt...allerdings normales Kennzeichen.

Hat ihn 29Euro gekostet

:-D

Geschrieben
Ich bin mit roter Nummer im September in Österreich geblitzt worden. 14km/h zu schnell bei erlaubten 50.

Hab eine schriftliche Stellungnahme machen müssen, wer den Roller gefahren hat.

stimmt es das man beim beantragen dieser nummer ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen muss?

wenn ja -warum wenn ich ein fahrzeug mit der sammlernummer wem anderen fahren lassen kann?

Geschrieben

Stimmt, zumindestens in BaWü.

Belgien erkennt das 07er auch nicht an, zumindest wissen die Beamten es nicht..

stimmt es das man beim beantragen dieser nummer ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen muss?

wenn ja -warum wenn ich ein fahrzeug mit der sammlernummer wem anderen fahren lassen kann?

post-706-1232018238_thumb.jpg

Geschrieben
stimmt es das man beim beantragen dieser nummer ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen muss?

wenn ja -warum wenn ich ein fahrzeug mit der sammlernummer wem anderen fahren lassen kann?

Führungszeugnis: Stimmt. Ich vermute mal, um festzustellen, ob der Halter charakterlich geeignet ist, die mit diesem Kennzeichen verbundenen Sonderrechte nicht zu missbrauchen. Ist zwar auch kein Schutz, aber mann kann zumindest die wahrscheinlich fragwürdigen Charaktere (z. B. schon mehrfach durch fahren ohne Zulassung, ohne Führerschein, Straftaten im Zusammenhang mit Kfz, massenhaft Punkte oder Falsch-Park-Tickest oder ähnliches) von vornherein aussondern. Wenn der Antragsteller bisher eine (relativ) weisse Weste hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass er seinen 07er Oldie dem Osteuropäer an der Ecke für einen Überfall leiht.

§ 17 FZV

Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer

(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

(2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "07". Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.

Geschrieben (bearbeitet)
stimmt es das man beim beantragen dieser nummer ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen muss?

wenn ja -warum wenn ich ein fahrzeug mit der sammlernummer wem anderen fahren lassen kann?

Das 07ér Kennzeichen ist personengebunden.

Die Fahrzeuge dürfen mit der Nummer nur von der Person gefahren werden, die im Heftchen steht !!

Bearbeitet von oehli
Geschrieben
da gibts aber merkblätter in verschiedenen sprachen die ausländischen ordnungshütern vorgelegt werden können.

danke für den link.

möchte 2008 endlich auch mal den gebrauch meiner 07er nr. machen.

noch vor der 30er regelung beantragt u. bei 13 fahrzeugen (auto,motorrad,roller) für i. O. befunden! :-D

hab mir allerdings schon gedanken für die fahrt ins ausland gemacht....

bei den autos aus den 80igern ist einiges geändert worden..aber alles in den 80igern eingetragen,sollte also i.O. sein,obwohl so nicht ab werk,oder?

wie sieht das wohl aus wenn ich in 2 jahren das H-kennzeichen beantragen möchte?

sicher wieder einen "guten" gutachter finden,oder?

gruß

tom

Geschrieben

Wenn Du ins Ausland fährst-so brauchst Du aber nen "Ziel";irgendein Oldie-Treffen o.Ä;Urlaubsfahrt ist nicht- so gesehen...

Klar-das "H" ist ne harte Nummer;habe gerade nen Käfer "auffe Arbeit" der das bekommen soll-unser Stammprüfer weigert sich vehement ob der breiteren Felgen-hey,die sind aber authentisch und so alt wie das Fahrzeug!

Mein Golf GTI soll auch das "H" dieses Jahr erhalten-mit einigen zeitgenössischen "Aufmotzungen";ich werde mir da auch jemand anderes suchen müßen... :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Wenn Du ins Ausland fährst-so brauchst Du aber nen "Ziel";irgendein Oldie-Treffen o.Ä;Urlaubsfahrt ist nicht- so gesehen...

Klar-das "H" ist ne harte Nummer;habe gerade nen Käfer "auffe Arbeit" der das bekommen soll-unser Stammprüfer weigert sich vehement ob der breiteren Felgen-hey,die sind aber authentisch und so alt wie das Fahrzeug!

Mein Golf GTI soll auch das "H" dieses Jahr erhalten-mit einigen zeitgenössischen "Aufmotzungen";ich werde mir da auch jemand anderes suchen müßen... :-D

ist schon klar...wenn dann gehts eh auf treffen...zum glück gibts viele VW..vespa..motorradtreffen in ganz europa :-D

die alltagsfahrzeuge fahren bei mir alle mit regulärer zulassung..obwohl ich die auch in das 07er mit einbeziehen hätte können...

also z.b. mein 2er polo hat alle veränderungen(1,5l-sorg motor etc.) kurz nach der 1. zulassung eingetragen bekommen..die tuningteile sind also alle so alt wie das fahrzeug..da ist nix "zeitgenössisch aufgemotzt".

der wird aber eh nicht das H-kennzeichen bekommen..der wandert vorher sicher in der presse...wie war das mit der altwagen subventionierung?? :-D

aber 2009 darf er viell. noch ein paar schnelle runden mit dem 07er kennzeichen drehen..ach ist das herrlich ohne diese :-D HU/AU...

aber wie sieht es mit meinem T3 aus... das wird eh ne harte nr...wegen womo umbau..leider nicht westfalia,also quasi orig. vw...sondern privat mit zubehörteilen..aber alles ein paar jahre später als die 1. zulassung eingetragen u. umgebaut.

bin echt gespannt was da mit H-kennzeichen geht...

Bearbeitet von PMS
Geschrieben
aber wie sieht es mit meinem T3 aus... das wird eh ne harte nr...wegen womo umbau..leider nicht westfalia,also quasi orig. vw...sondern privat mit zubehörteilen..aber alles ein paar jahre später als die 1. zulassung eingetragen u. umgebaut.

bin echt gespannt was da mit H-kennzeichen geht...

Kann ich dir sagen. O-Ton mein LieblingsTÜVer, der mir gegenüber sonst immer sehr liberal ist:

"Wenn sie mit dem Ding irgendwann auf die Idee kommen, ein H-Kennzeichen zu beantragen, erschlage ich sie noch auf dem Hof."

Ich suche deshalb jetzt nach Material zum B32....

Ansonten mit Normalen T3 wird es wohl dasselbe wie bei den ersten Golf1. Da auch Riesenproduktionsmenge, wird das Prädikat "kraftfahrzeugliches Kulturgut" wohl schwer zu erreichen sein.

Vielleicht bei nem 2,0l CU Westfalia Joker in O-Lack und mit den OriginalKaro Sesseln, Teppich, beigem Kunstlederverkleidungen und dem originalen Eichefurnier....

Gruß Dirk

Geschrieben
bei den autos aus den 80igern ist einiges geändert worden..aber alles in den 80igern eingetragen,sollte also i.O. sein,obwohl so nicht ab werk,oder?

wie sieht das wohl aus wenn ich in 2 jahren das H-kennzeichen beantragen möchte?

sicher wieder einen "guten" gutachter finden,oder?

Nö, nicht i.O. ! Vorraussetzung für 07er u. H-Kennzeichen ist der Originalzustand des Autos. Auch wenn da was kurz nach der Zulassung

eingetragen wurde ist es doch kein orignaler mehr ... Kann natürlich sein das dies in anderen Bundesländern anders geregelt ist.

Mein 635 hat z.B normal TRX Reifen ab Werk, meiner wurde aber mit Schnitzer Felgen ausgeliefert. Dies musste ich mit einem Schreiben

von BMW beweisen da der TÜV stur sagte kann ja nicht sein :-D

Geschrieben
Nö, nicht i.O. ! Vorraussetzung für 07er u. H-Kennzeichen ist der Originalzustand des Autos. Auch wenn da was kurz nach der Zulassung

eingetragen wurde ist es doch kein orignaler mehr ... Kann natürlich sein das dies in anderen Bundesländern anders geregelt ist.

Mein 635 hat z.B normal TRX Reifen ab Werk, meiner wurde aber mit Schnitzer Felgen ausgeliefert. Dies musste ich mit einem Schreiben

von BMW beweisen da der TÜV stur sagte kann ja nicht sein :-D

Grade zum Thema Reifen sollte es da aber eigentlich keine Probleme geben...

Eigentlich wissen alle Gutachter, dass die TRX GEschichte nicht mehr zeitgemäß ist und freuen sich sogar, wenn man da mit Neuen Pneus auftaucht.

Auch Zubehör und Anbauteile - wenn sie "zeitgenössisch" sind - finden die Zulassung zum H- Kennzeichen!

(z.B. Koenig- oder Gemballa- oder Rieger- Umbauten und Spoilerwerk/Felgen sollten so eigentlich kein Problem darstellen!)

Grüße,

Alex.

Geschrieben
Auch Zubehör und Anbauteile - wenn sie "zeitgenössisch" sind - finden die Zulassung zum H- Kennzeichen!

(z.B. Koenig- oder Gemballa- oder Rieger- Umbauten und Spoilerwerk/Felgen sollten so eigentlich kein Problem darstellen!)

Grüße,

Alex.

na das hoffe ich doch sehr wenn es in 2 jahren soweit ist... :-D:-D

Geschrieben

Hab grade mit meinem Versicherer gesprochen, der sagt, wenn ich eine Veranstaltung (Olditreffen) vorweisen kann, ist es überhaupt kein Problem. Es wird mir noch eine grüne Versicherungskarte ausgestellt und dann steht dem ganzen nichts mehr im Wege.

Ebenso habe ich vom Landratsamt grünes Licht bekommen, daß Auslandfahrten zu Treffen ohne Einschränkung möglich sind.

:-D

Geschrieben

Frage :

Habe auf ne ganze Ladung 60 er Jahre Vespen aus der Sammlung Vollgutachten $ 21 gemacht , da Italienimport und

keine Papiere und so....jetzt muss ich die ja alle innerhalb 2 Jahren anmelden, da das Gutachten sonst verfällt.

Wieviele Roller kann ich denn auf das 07 Zweiradkennzeichen anmelden ?

Muss ich für jeden Roller noch ein separates Gutachten machen ?

Falls ja , wo ? TÜV oder auch Dekra und GTÜ oder KÜS ?

bekomm ich dann bei der Zulassungsstelle für alle einen Schein ?

Gruß und schonmal Danke !

Markus

Geschrieben (bearbeitet)
Frage :

Habe auf ne ganze Ladung 60 er Jahre Vespen aus der Sammlung Vollgutachten $ 21 gemacht , da Italienimport und

keine Papiere und so....jetzt muss ich die ja alle innerhalb 2 Jahren anmelden, da das Gutachten sonst verfällt.

Wie ? Ein Mustergutachten oder wie ?

Wieviele Roller kann ich denn auf das 07 Zweiradkennzeichen anmelden ? 10 Stück

Muss ich für jeden Roller noch ein separates Gutachten machen ? ja

Falls ja , wo ? TÜV oder auch Dekra und GTÜ oder KÜS ? TÜV im Westen, im Osten auch Dekra und Freunde

bekomm ich dann bei der Zulassungsstelle für alle einen Schein ? Ja, ein Heftchen mit 10 Scheinen

Gruß und schonmal Danke !

Markus

Bearbeitet von oehli

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