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Geschrieben

moin,

hab letztens zum ersten mal auf meinen neuen führerschein geguckt seitdem ich den moppetlappen habe... haben die sich vertan bei ce und c1e und ich darf jetzt lkw fahren oder was? das wär ja geil - bei meinen kumpels steht da nämlich nix :-D:-D

wer kennt sich aus und kann mir mal erklären, was ich jetzt alles fahren darf?

:-D

Geschrieben (bearbeitet)

Das stehts drinnen

79(C1E > 12000 kg, L =< 3)": Damit sind maximal dreiachsige Züge mit Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger (auch mit zulassungsfreien Anhängern) mit einer Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg oder maximal dreiachsige Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 mit Anhänger, dessen Gesamtgewicht das Leergewicht des Zugfahrezugs übersteigt, bezeichnet.

Und desweiteren gilt, du darfst das 1,5fache der Zugmaschiene anhängen. Somit gehts bis maximal 18750Kg. Denn c1=max 7,5t; c1+e= 7,5t +11250kg =18750kg

Bearbeitet von SushiSB
Geschrieben

LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger(1Achse oder Tandemachse)

Sattelzugmaschine, wenn die Zugmaschine selbst bist 7,5 wiegt der gesamte zug bis 18T(oder 17,5??) und der Auflieger nur (1Achse oder Tandemachse) hat

Rita

Geschrieben
...der gesamte zug bis 18T(oder 17,5??)....

Rita

12t stehen im Führerschein als Begrenzung fürs Gesamtgewicht, ansonsten ist das einfach der alte dreier...

Ich bin dafür ein halbes Jahr zu spät geboren (wie deine Kumpels vermutlich auch) und durfte daher den Sch*** Hängerschein machen. Nur um anständige Hänger mitm Sprinter duch die Gegend ziehen zu dürfen....

Geschrieben (bearbeitet)
12t stehen im Führerschein als Begrenzung fürs Gesamtgewicht, ansonsten ist das einfach der alte dreier...

Sicher dass es der alte 3er ist ?

Habe u.a. den alten 2er und dann irgendwann mal den neuen EU Lappen beantragt. Da steht bei CE das Erwerbsdatum des ehemaligen 2er Scheins....scheint so, als ob sich die Behörde beim CE vertan hat. CE ist Bestandteil des LKW Scheines (zusammen mit C). Ansonsten entspricht es dem alten 3er.

Edit: Viel Spaß beim LKW heizen, Franz Meersdonk läßt grüßen :-D

Bearbeitet von Joker
Geschrieben

CE= LKW mit allem drumm und dran und Anhänger bis max 40t (ausnahme mit ISO Container, dann 41t) entspricht dem alten 2er

C1E = Teil des alten 3ers. Heisst Zugfahrzeug max 7,5to + 1.5fache an Anhängelast = 18750t

C1= Zugmaschine mit 7,5t und kleiner Anhänger (so 750kg) also kein Anhänger!

C= Zugmaschine/LKW mit max 40t (wegen zulässigen Achslasten u.ä sehr meistens Baustellen LKWs) OHNE Anhänger

Die Regelung mit E zusätzlich gabs früher nicht, und C1 war im 3er mit verankert. Im Zuge der Geldscheffelei der EU wurden diese Klassen neu eingeführt, um Stichtagskindern das Fahren mit Papas Wohnmobil samt Motoradanhänger zu untersagen!

Geschrieben

hmm,

also haben die da nun ein fehler gemacht oder nicht,,,

ich darf nachdem ich nun ein neuen lappen bekomme habe auch CE fahren, obwohl ich nie klasse 2 gemacht habe!?

mein lappen hat exackt die selben einträge wie der oben abgebildete. das kann ja an sich kein fehler sein.

gruß

Geschrieben (bearbeitet)
moin,

hab letztens zum ersten mal auf meinen neuen führerschein geguckt seitdem ich den moppetlappen habe... haben die sich vertan bei ce und c1e und ich darf jetzt lkw fahren oder was? das wär ja geil - bei meinen kumpels steht da nämlich nix :-D:-D

wer kennt sich aus und kann mir mal erklären, was ich jetzt alles fahren darf?

post-3196-1170787582_thumb.jpg

:-D

Also ich habe in den frühen 90ern meine ganzen Lappen gemacht, alles noch die easy Varianten mir dem "echten" dreier wo man auch 7.5t LKW, Anhänger usw. fahren darf. War alles schön in die Rosa Pappe gestempelt worden.

Hatte damals die Klassen 1, 3 und 5(? Halt der Fuffi und leichte Trecker Lappen).

1999 habe ich mir dann die Plastekarte holen müssen (Wegen Umzug und Personenbeförderungsscheinverlängerung) und dort haben die dann mir folgende Klassen zugeteilt:

A1

A

B

C1 (171)

BE

C1E

M

L (174)

Einen Eintrag bei CE habe ich nicht bekommen, daher meine ich das die sich definitiv vertan haben bei dir!

Und schon nen 40 Tonner bestellt, sich bei ner Spedi beworben? :shit:

Bearbeitet von issolaM
Geschrieben (bearbeitet)

Habe bei mir auch CE engetragen, obwohl nie Klasse 2 gehabt. Musste man bei uns aufm Amt beantragen, wenn man es eingetragen haben wollte. Wer es eingetragen hat, muss dann ab 50 Jahren auch alle 5(?) Jahre eine Augenärztliche Untersuchung machen! Deshalb wahrscheinlich bei dir in Spalte 11die Begrenzung bis 2029! So wurde mir damals erzählt! Also scheint es kein Fehler zu sein!

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben
Habe bei mir auch CE engetragen, obwohl nie Klasse 2 gehabt. Musste man bei uns aufm Amt beantragen, wenn man es eingetragen haben wollte. Wer es eingetragen hat, muss dann ab 50 Jahren auch alle 5(?) Jahre eine Augenärztliche Untersuchung machen! Deshalb wahrscheinlich bei dir in Spalte 11die Begrenzung bis 2029! So wurde mir damals erzählt! Also scheint es kein Fehler zu sein!

Das macht keinen Sinn ! Dann müßte logischerweise auch C eingetragen werden und der LKW Führerschein abgeschafft werden. Jeder mit der alten Klasse 3 dürfte dann als Asphaltcowboy im 40 Tonner (ob als Sattelschlepper oder > 7,5 t mit Anhänger) die Straßen unsicher machen.....

Man belehre mich gern eines besseren :-D

Geschrieben (bearbeitet)

79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):

Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.

Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Was das jetzt genau heisst weiss ich nicht, scheint aber durch das Kürzel 79 bestimmt und beschränkt!

Und was heissen bei dir die Sternchen bei A1 und A??

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben
Was das jetzt genau heisst weiss ich nicht, scheint aber durch das Kürzel 79 bestimmt und beschränkt!

würde sagen das heisst, dass du immer noch genau das selbe fahren darfst wie mit dem alten dreier, 7,5 tonner mit anhänger, maximal 3 achsen. insgesamt also die ca 18 tonnen von denen hier mal die rede war. ich bekam damals ein erklärungsblatt zu meinem führerschein mit dazu wo das nochmal beschrieben steht, welches ich eigentlich bei mir führen müsste wenn ich mit nem 7,5t+Hänger ins Ausland fahren würde oder so. keine ahnung wo das hinverschwunden ist. Glaube auch dass das mittlerweile bekannt ist.

Geschrieben
Und was heissen bei dir die Sternchen bei A1 und A??

das er nun auch motorad fahren darf. zu den sternen steht dann oben links ein handschriftlich eingetragenes datum, das besagt wann er die prüfung bestanden hat. wenn er an dem tag nicht bestanden hätte, müsste man kein neuen führerschein drucken.

Geschrieben (bearbeitet)

Du darfst klein LKW fahren. =C1 (bis max 7,5t)

Du darfst klein LKW fahren mit Anhänger=C1E

Du darfst LKW fahren=C (bis max 40t), aber mit Einschränkung

Du darfst LKW fahren mit Anhänger=CE (bis max 40t, bzw 41t)aber mit Eischränkungen

enthielt früher alles der 3er!!!!!

Einschränkung (=Ziffer 79): Nicht mehr als 18750t, davon darf dass Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5t haben. Und nicht mehr als insgesammt 3 Achsen. (L<=3)

Du brauchst ja 2 Achesn fürs Zugfahrzeug, also noch nen Anhänger mit einer Achse, bzw einer Doppelachse.

Steht schon weiter oben sowohl bei Rita als auch mir!

Dies ist auch die korrekte gängige Eintragung im Führerschein, die für dich gültig ist. Was beim Opa der noch nen Werhmachtsführerschein hatte alles drinssteht, is egal, kannst mit deiner Situation nicht vergleichen!

Gruß SushiSB

Bearbeitet von SushiSB
Geschrieben
...Nicht mehr als 18750t, ...

äh, meinst du vielleicht 18750 kg?! :-D 18 750 Tonnen wäre schon arg viel, oder nicht.

gruß andy

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo, die Verwirrung hat uns die Vereinheitlichung der EU Ausweise/Führerscheine gebracht. Bei uns gab's die Unterscheidung C/C1 nicht. -> Brummi war Brummi.

Mich wundert, dass ihr in D ohne "extra" Prüfung mit schweren Anhängern fahren dürft. Da gab's bei uns immer einen Unterschied. Sonst schließe ich mich den vorigen Beiträgen an. Je nach "Führerscheinalter" gab's auch bei uns die interessantesten Kombinationen: B inkl. A bis 125ccm in den 60ern / B mit Fahrerlaubnis für A bis 125ccm nach 6 Fahrstunden seit 1995 / etc.

Merke: §1 Die Behörde irrt sich nie!

§2 Sollte sich die Behörde einmal irren, gilt §1

lg.

Geschrieben
Warum hat der in seiner Pappe bei Klasse L nur 174 und sonst nichts ?

Bei mir steht drinne 174 und 175. Für was steht die 175 ?

Bin jetzt geil auf´s Traktor fahren....

..hab ich auch nur 174 stehen, und außerdem fehlt mir die 181 bei T/S ?

Dachte auch immer ich hätte den LKW-Lappen zusammen mit dem A1ser geschenkt bekommen :-D :-D

Dann wirds wohl doch nichts mit meiner Over the Top Karriere und ner schönen Muskelpumpmaschine im Cockpit :-D

Geschrieben

Also 174 oder 175 und so weiter sind Kennziffern die genaue Bedeutung erfährt man auf der Führerscheinstelle. Die haben dort meisten Zettel liegen mit diesen Informationen.

Und Die Behörde hat n icht immer Recht!! Sind auch nur Menschen, aber die meisten gehen mit einer schlechten Meinung und schlechter Stimmung hin und lassen die an den Mitarbeitern aus. Aber die Sachbearbeiter führen doch nur das aus was die Anweisungen von oben sind!!!

MFG Pami

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