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Sturz mit Roller = Ordnungswidrigkeit


Champ

Empfohlene Beiträge

Folgendes Szenario:

Man fährt im Winter bei trockener Straße mit dem Roller, auf einer Brücke ist es glatt und man stürzt. Es ist kein anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt / in der Nähe. Abgesehen vom Roller wird auch nichts beschädigt (Leitplanken, Begrenzungspfosten oder Ähnliches).

Der beschädigte Roller wird an den Straßenrand geschoben. In diesem Moment kommt zufällig die Rennleitung vorbei, hält an und sieht den Roller, der einen offensichtlichen Sturzschaden hat. Sie nehmen den Sturz als Unfall auf und einige Tage später wird ein Anhörungsbogen zugesandt, ob der Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung zugegeben wird und ein in der Höhe noch nicht beziffertes Bußgeld akzeptiert wird.

Auf Nachfragen erhält man die Auskunft, daß der Verstoß wohl konkret damit begründet wird, daß keine Winterreifen montiert waren.

Was sagen die Rechtsgelehrten zu diesem Fall?

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Würde sagen, dass da übereifrige Beamte die neue Gesetzgebung mal anwenden bzw. ein Exempel statuieren wollten. Dürfte allerdings schwierig werden, da raus zu kommen.

Die Argumentation der Gegenseite im Falle eines Einspruchs könnte ich mir so vorstellen: In der Fahrschule wird im allgemeinen gelehrt, dass auf Brücken -gerade im Winter- Glätte vorkommen kann, wenn auch ansonsten trockene Straßenverhältnisse herrschen. Die Fahrweise und Ausrüstung des Fahrzeuges ist dementsprechend anzupassen. Wenn es für den Roller keine Winterreifen gibt, muss man eben auf Rollerfahren im Winter verzichten und ggf. den Bus nehmen. Außerdem war es reiner Zufall, dass keine Fremdschäden entstanden sind. Es hätte ja eine Mutter mit Kinderwagen auf der Brücke sein können, in die man rein theoretisch hätte reinrutschen können mit u. U. bösen Folgen.

Nicht dass ich das Verhalten der Polizisten gutheißen würde, Strafe genug sind ja schon die Schäden am Moped und am eigenen Körper (hoffentlich nur blaue Flecken), aber wahrscheinlich sind sie im Recht.

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...gibt doch M&S Reifen für unsere Mopeten...ich weiß jetzt nicht welche Fabrikate es sind, aber ganz alltägliche Reifen haben auch die M&S Kennzeichnung.

was hast du wirklich für Reifen druf gehabt?

woher wissen die ordnungshüter, daß du keine winterreifen montiert hattest?

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Ist zum Glück nicht mir passiert.

Bereifung 2 Wochen alt, Zippy 3

Fußgänger dürfen da nicht lang, da Schnellstraße (oder sowas in der Art)

Es ist im Laufe des Tages bei Tageslicht (Sturz war sehr früh morgens) extra nochmal eine zweite Streife vorbei gefahren und hat die Reifen des Rollers kontrolliert.

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woher wissen die ordnungshüter, daß du keine winterreifen montiert hattest?

Da, schauen die Jungs in grün doch als erstes nach. Keine Schneeflocke oder MS Zeichen anne Reifenflanke, ergo kein Winterreifen!

Wenn man jetzt partout nicht zahlen will, geht der Weg erst zur Rechtschutz und dann zum Anwalt.

Ansonsten löhnen und gut is.

Vieleicht sollte ich auch mal in 2 Pellen rein investieren, man stelle sich vor im Schadensfall würde die Versicherungen nicht voll zahen weil man ja ohne Winterreifen durch die Gegend gegondelt ist . . .

:-D

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Vieleicht sollte ich auch mal in 2 Pellen rein investieren, man stelle sich vor im Schadensfall würde die Versicherungen nicht voll zahen weil man ja ohne Winterreifen durch die Gegend gegondelt ist . . .

:-D

Ich habe Fahrzeuge bei der LVM und bei der HUK versichert. Beide machen Werbung damit und haben mir zum Jahreswechsel auch extra Schreiben zukommen lassen, das sie auch "bei einem grob fahrlässig verursachten Autounfall Versicherungsschutz bieten", Ausnahmen: Alkohol / Drogen

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Naja, Papier ist geduldig und im Ernstfall können die immer auf eine "Huch, erst letzte Woche" geänderte Geschäftsspolitik verweisen.

Denen trau ich soweit ich sie werfen kann!

Aber nehmen wir eine hypothetischen Fall, ich fahre mit meinem Mofa bei diesem Wetter auf eine Rechts vor Links Kreuzung zu und würde von einem Landsmann in alter Kegelmanier abgräumt, obwohl ich Vorfahrt gehabt hätte. Kiste inne Wurst ich auch kaputt, also es entstünden Kosten.

Die gegnerische Versicherung könnte sich auf die fehlenden Winterreifen rausreden und mir so ein Teilschuld anhängen, denn wenn schon ohne Winterreifen, dann doch bitte angepasst und wenn angepasst dann wär ja nix passiert, obwohl der andere eigentlich Schuld wäre.

Dann stünde ich da . . . im kurzem Hemd . . . . und mit zerschossener Mofa . . .

Oder?

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Sofern eine RschutzV anliegt, würde ich mir einen Anwalt nehmen und versuchen, da heraus zu kommen. Vorher abklären, was maximal an Bußgeldern und Punkten droht. Es sieht doch tatsächlich so aus, wie weiter vorn gemutmaßt, dass hier ein Zeichen gesetzt werden will von ein paar Übereifrigen. Um das Ganze möglichst hochzukochen und die Chance auf Gewinn zu maximieren, würde ich alles versuchen zu geben. Moped-Blätter und einschlägige Magazine (kenst Du da zufällig eines?) oder die ADAC Motorwelt sind sicher dankbare Empfänger für solche Mückenmutationen hin zu ausgewachsenen Elefanten.

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Da hat Dein Kumpel zwei sehr genaue Kollegen erwischt!

Neu Rechtssprechung:

Unfall bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen = Ordnungswidrigkeit = 35?

Winterreifen erfüllen ihren Zweck ja bekanntermaßen schon bei Temperaturen unter

10 Grad und der Ausrutscher hätte dadurch vermieden werden können. Dabei ist es

egal, ob nur Du zu Schaden gekommen bist oder auch andere (selbst wenn nur ne Leit-

planke in Mitleidenschaft gezogen wurde).

Das ist aber alles natürlich Ermessenssache. Ich an der Stelle der Polizisten hätte mich

danach erkundigt, ob mir dem Kerl alles OK ist und ihn mit seinem Schaden schon als

gestraft genug empfunden.

Rechtlich ist die Ordnungswidrigkeit aber absolut in Ordnung, wenn er tatsächlich

Sommerreifen drauf hatte.

Daniel

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Da hat Dein Kumpel zwei sehr genaue Kollegen erwischt!

Neu Rechtssprechung:

Unfall bei winterlichen Verhältnissen ohne Winterreifen = Ordnungswidrigkeit = 35€

Winterreifen erfüllen ihren Zweck ja bekanntermaßen schon bei Temperaturen unter

10 Grad und der Ausrutscher hätte dadurch vermieden werden können.

Naja, bei Eis auf der Fahrbahn bringen auch die besten Winterreifen nichts.

Man müßte die "Sicherheitsbeamten" mal fragen ob sie nicht mal lieber den Baulastträger über den Straßenzustand informieren könnten.

Es gibt ja schließlich eine Sicherrungspflicht für öffentliche Straßen.

Wenn die Polizei jedoch lieber unschuldige Fahrzeugführer belästigt statt vorzubeugen .... :-D

Bearbeitet von linksgewinde
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Allwetterreifen?

Oder genügt das als Bereifung nicht?

Gemäß neuer Regelung nicht.

Demnach kann Dir ebenso eine Verwarnung drohen, wenn Dein Auto-Scheibenwischwasser nicht mit Frostschutzmittel angesetzt ist. Na Prost auch.

Bearbeitet von M210
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Ordnungswidrigkeit klingt ja erstmal nicht teuer.

Würde ggfls. einfach zahlen und versuchen ruhig zu bleiben (fällt nicht leicht, ich weiß), bevor ich da Anwalts- und evtl. Gerichtskosten reinpulvere um dann später möglicherweise doch zu verlieren :-D

Nur so als Denkanstoss...

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Kann mich nur anschließen.

Zahl die 35€, alles Andere wird wohl eher nur teuer.

Es ist schön, wenn die Versicherung sagt, dass sie auch bei grob fahrlässigen Autounfällen im Winter zahlt, aber:

Zuersteinmal hast du hier offensichtlich keinen Autounfall vorliegen. Hinzu kommt denke ich mal, dass hier die Grenze von der groben Fahrlässigkeit ("Ich weiss es kann passieren, aber ich vertraue darauf, dass es NICHT eintritt") zum bedingten Vorsatz ("ich weiss es kann passieren, aber SEI'S DRUM") überschritten ist.

Es gab ausreichend lange Info-Kampagnen zu dem Thema und wer dann noch keine Winterschlappen drauf hat, muss halt schauen wo er bleibt.

Natürlich hat die kommunale Verwaltung auch eine Streupflicht. Jeder kannst Du aus dieser nicht ableiten, dass zu dem Zeitpunkt die Straße die du passieren willst auch gestreut/geräumt, sprich eisfrei, ist.

Die Pflicht liegt zuvörderst darauf erstmal die Verkehrsadern freizuräumen, je nachdem wo Du gefahren bist kann also auch nichts gewesen sein.

Auf Brücken ist es auch trotz Streudienst meist vereist, ich denke mal, dass das hinzukommt.

Genau sagen kann ich es dir aber nicht. Habe keine Literatur zu dem Thema bei mir ;). Vllt. ja wer anders.

Tut mir leid für Dich auf jeden Fall! Krieg deine Vespa erstmal wieder in Schuss!

Edith sagt: Hey Champ, wenn Du dich da näher reinlesen willst: Die Bibliothek in Essen hat seit Anfang letzten Jahres eine Abteilung für juristische Fachtexte. Dort solltest Du fündig werden. Kommentarliteratur liegt da meines Wissens auch, also viel Erfolg!

Bearbeitet von Lussonaut
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Hier in Ö wurde über eine Winterreifenpflicht nachgedacht. Leider gibt es keine ECE-Norm für Winterreifen. Deshalb wurde das wieder fallengelassen.

Das heißt, die Zeichen "MS" und "Schneeflocke" sind nicht genormt und könnten auch an Sommerreifen angebracht werden. Bei Streiterein mit Versicherungen und vor Gericht werden die Symbole trotzdem anerkannt. Mit einem geschickten Anwalt und etwas Glück läßt sich mit diesem Ansatzpunkt vielleicht etwas machen. Die Chance ist allerdings gering. Die 35 ? sind da wohl wirtschaftlicher.

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...oder einfach mal über die definition eines "unfalls" nachdenken - also im hohen norden (whv) kann ich aus def. zuverlässiger quelle, also mir, sagen, dass sofern kein fremdschaden vorliegt, kein unfall vorliegt...

wie lautet denn der dir vorgeworfene verstoß? oder auch die tatbestandsnummer?

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naja, "unfall" definiert sich hier ja allgemein als

"plötzliches ereignis im verkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches schadensrisiko realisiert".

da ist leider mit der fremdbeteiligung nicht viel.

ich würde echt entweder die 35 tacken latzen (was ärgerlich ist) oder auf nummer sicher gehen und nen RA einschalten.

champ, ich kann gut nachvollziehen, dass das ne scheißsituation für dich ist. du kommst da auch wieder raus!:-D

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Wenn es die Zeit her gibt , würde ich auch das freundliche Gespräch mit dem Dienststellenleiter suchen . Sonst bekommmt man demnächst noch Anzeigen und lange Haftstrafen , wenn man beim Skifahren umfällt....

Absolut grotesk , wenn niemand zu Schaden gekommen ist , außer dem Verursacher......

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Die Ordnungswidrigkeit ist nicht der Witterung angepasste Geschwindigkeit (§3 StVO, Abs 1)

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,

außerhalb geschlossener Ortschaften

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger ... 80 km/h,

für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen ... 60 km/h,

für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.

Hat ein Kollege von mir auch gelatzt als er seinen Hecktriebler bei Glatteis auf der Landstrasse mit Karusselfahren zermöst hat. Also - Ball flach halten, zahlen und freuen, dass du keinen teuren Prozess verloren hast...

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Nur noch mal kurz zur Info und Beruhigung aller, die sich schon Sorgen um mich machen:

Ist zum Glück nicht mir passiert.

Wer mich kennt, hätte auch so erkannt, daß ich das gar nicht gewesen sein kann - auf dem Weg zur Arbeit kann ich nicht mit dem Roller stürzen / verunfallen.

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@Champ

Na ja - so pauschal würd ich das jetzt nicht sagen. wenn du morgens bedröselt ,vom Rotwein des Vorabends, mit einer Tasse in der Hand die Treppe runterkommst , und dabei die Gabel übersiehst , die du zum Versand vorbereiten wolltest - ist eine extreme Sturzgefahr schon gegeben.

Der rechtliche Rahmen ist ja eingehend geklärt , deswegen kam ja auch von mehreren Membern , der Vorschlag neben dem "Ablassvorgang/Zahlung" , auch mal die menschliche Seite aufzurollen . Nettes , klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Denke als reifer Mensch kann man selber entscheiden , ob man ein Fahrzeug bei wiedrigen Wetterbedingungen bewegen kann , oder nicht . Wenn man sich dann irrt , hat man halt den Schaden. Zusätzlich dann noch Polizisten durch die Gegend eiern zu lassen ,halte ich nicht für bezahlbar und effektiv !

Die könnten in der Zeit sinnvolleres leisten ! ZB. den G7-Gipfel auf der Villa Hügel stürmen , und die ganzen Verbrecher erschießen. :-D

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@Champ

Na ja - so pauschal würd ich das jetzt nicht sagen. wenn du morgens bedröselt ,vom Rotwein des Vorabends,...

Genau aus diesem Grund nehme ich für die Strecke zur Kaffemaschine niemals den Roller! Da kann ich zwar stolpern, aber definitiv nicht mit dem Roller stürzen.

In Anbetracht dieser Rechtslage bin ich jetzt aber doppelt froh über meinen (kurzen) Arbeitsweg.

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