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Geschrieben

Da es ja eine Vielzahl von verschiedenen Topics gibt, die immer wieder aufgerufen werden, aber nie eins dabai ist, indem Fragen rund um den Tüv beantwortet werden, hab ich mir gedacht eins zu erstellen:

Die erste Frage:

Wenn ich 3,50er Reifen statt 3,00er bei meiner ET3 eintragen lasse, wird dann die Geschwindigkeit vergrößert oder ist das zu vernachlässigen? Die Sache ist, dass sie auf 80 Km/h gedrosselt ist (statt 85km/h^^). Wird der Tüv das beanstanden?

vieln dank

Gruß Martin

Geschrieben
Da es ja eine Vielzahl von verschiedenen Topics gibt, die immer wieder aufgerufen werden, aber nie eins dabai ist, indem Fragen rund um den Tüv beantwortet werden, hab ich mir gedacht eins zu erstellen:

Die erste Frage:

Wenn ich 3,50er Reifen statt 3,00er bei meiner ET3 eintragen lasse, wird dann die Geschwindigkeit vergrößert oder ist das zu vernachlässigen? Die Sache ist, dass sie auf 80 Km/h gedrosselt ist (statt 85km/h^^). Wird der Tüv das beanstanden?

vieln dank

Gruß Martin

solche Fragen kann dir nur ein Tüvprüfer beantworten. idealer weise der selbe, der das dann auch abnehmen soll. Grundsätzlich würde ich sagen: Der 3,5er ist in deren Tabellen mit nem größeren Abrollumfang angegeben als der 3,00er. Wenn ihm also auffällt, dass deine karre auf 80 gedrosselt ist, dann darf er das nicht eintragen ohne auch die vmax zu ändern. Wenn ers übersieht könnte es aber schon gelingen.

Geschrieben

Ich glaube bei 7% oder 10% Geschwindigkeitsabweichung muss der Tacho angeglichen werden.

Hat aber bei mir auch einfach die 3.5er eingetragen ohne zu meckern. Wollt ich eigentlich gar nicht.

Roller abgeholt, Reifen mit eingetragen :D

Geschrieben
aber nie eins dabai ist, indem Fragen rund um den Tüv beantwortet werden

muah, mag dran liegen daß du hier im smallframe-bereich bist, und nicht in technik allgemein. gibt's sehr wohl...

Geschrieben
solche Fragen kann dir nur ein Tüvprüfer beantworten. idealer weise der selbe, der das dann auch abnehmen soll.

Aber wenn ich vorher anrufe und schon so dumm frage, dann amcht er sich gedanken wie das idealer weise sein sollte... -> nix gut

Also nach meinen Brechnungen, die sich ausschließlich auf die Übersetzungsänderung beziehen, bin ich bei 4% mehr Vmax gelanded...

Wobei der Tacho ja dann weniger anzeigen dürfte...

Und ich habe die zusätzliche Reibung und die tatsache, das der Motor die Leistung anders überträgt weggelassen...

...sonst hätte ich mir die neuen Reifen um sonst gekauft :-D

Geschrieben
Aber wenn ich vorher anrufe und schon so dumm frage, dann amcht er sich gedanken wie das idealer weise sein sollte... -> nix gut

Ach so. Und wenn du das Fahrzeug zur Abnahme vorführst, macht er sich natürlich keine Gedanken. Iss klar. Quasi durch den Überraschungsmoment. :-D

Genau DEN Prüfer zu befragen, der dat janze später auch abnimmt, vermeidet u.U. eine Wiedervorführung und damit Kosten. Eigentlich ganz clever der Tip. Ansonsten musst du es halt auf gut Glück versuchen, kann aber halt nach hinten losgehen. Würde sagen, die Chancen stehen 50:50.

Geschrieben

Lass dir vom Reifenhersteller deiner wahl ne freigabe schreiben das du die reifen XXX auf felge yyy bei einer Vespa et3 verwenden darfst. dann schaut keiner mehr nach dem abrollumfang. Heidenau macht das ganz problemlos, aber auch Bridgestone. anruf genügt meistens. Nachteil ist, dass du dann an das freigegebene Fabrikat gebunden bist!

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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