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Geschrieben

Moin,

ich kann´s nicht wirklich glauben, aber das erreichte mich gerade per e-mail.

Eigentlich gehört es wohl eher in "Allg. Computerprobleme", da liest es nur leider keiner wenn es wirklich stimmen sollte.

Also: Rechtsverdreher vor...

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass müssen wir Sie auf eine Gesetzesänderung hinweisen, welche zum Jahresanfang neue Anforderungen an Geschäftsbriefe jedweder Form stellt.

Durch Änderungen der §§37a HGB, 80 Abs. 1 S. 1 AktienG sowie §35 a Abs. 1 S. 1 GmbHG müssen die Pflichtangaben, die ein Kaufmann (bzgl. der Rechtsform seines Unternehmens) bislang nur auf gedrucktem Papier machen musste, nunmehr in Geschäftsbriefen jedweder Form enthalten sein. Dies gilt daher auch für E-Mails (davon betroffen sind Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine, sowie Quittungen).

Neben der Gefahr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs, können bei Verstößen gegen die oben genannte Vorschrift, Zwangsgelder von bis zu 5000,- EURO fällig werden. Bitte berücksichtigen Sie die gesetzlichen Änderungen zukünftig in Ihrem E-Mail-Verkehr und richten Sie diesen so ein, dass bei Ihren Geschäftsbriefen die gesetzlich geforderten Pflichtangaben mit übersandt werden.

Gerne sind wir Ihnen beim Anpassen Ihrer E-Mail-Signaturen behilflich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage diesbezüglich an die unten angegeben Mailadresse.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Gesetzesänderung:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84183

Geschrieben

Keine Verarsche. Is so!

Zu den notwendigen Geschäftsangaben gehören:

- Vollständiger Firmenname (wie im Handelsregister eingetragen)

- Rechtsform der Gesellschaft

- Sitz der Gesellschaft

- Registergericht und Handelsregisternummer

- Bei Aktiengesellschaften auch Namen des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats

- Auf Rechnungen ist zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer des Unternehmens anzugeben.

Geschrieben
- Bei Aktiengesellschaften auch Namen des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands sowie der Vorsitzende des Aufsichtsrats

Nicht zu vergessen bei der GmbH sämtliche Gayschäftsführer. :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Naja, mal ehrlich, wo ist das Problem?

Bei Rechnungen war ein Großteil der Angaben auch schon vorher Pflicht.

Generell erwarte ich aber auch von einem Geschäftsmann, daß ich alle Daten bekomme.

Ich hatte meine Mails schon vorher derart eingerichtet.

Wen der lange Lex unten drunter stört kann ja eine Signatur in Form einer Visistenkarte mit anhängen.

Hier nochmals etwas besser umschrieben von der Handwerkskammer Lübeck:

07.02.2007

An alle Mitgliedsbetriebe, die über den E-Mail-Verteiler der Handwerkskammer Lübeck zu erreichen sind

--------------------------------------------------------------------------------

Neue gesetzliche Formvorschriften für geschäftliche E-Mails

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir Sie schon wieder auf gesetzliche Neuregelungen hinweisen, die das (Geschäfts-)Leben nicht gerade einfacher machen:

Seit dem 1. Januar 2007 gelten für geschäftliche E-Mails die gleichen Formvorschriften wie für normale Geschäftsbriefe. Elektronische Schreiben an Geschäftspartner müssen demnach zumindest enthalten:

· Name des Inhabers des Unternehmens bzw. des Geschäftsführers oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratvorsitzenden,

· die Firma und den Rechtsformzusatz,

· den Sitz des Unternehmens (Anschrift) und

· das zuständige Handelsregister sowie

· die Handelsregister-Nummer.

Diese Verpflichtung ist in den §§ 37b und 125a HGB, 35a GmbH-Gesetz sowie 80 Abs. 1 Aktiengesetz niedergelegt. Sie gilt für Kapitalgesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaften, sowie für eingetragene Einzelunternehmer, also eingetragene Kaufleute. Diese Pflichten gelten demnach nicht für die nicht ins Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer bzw. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

Jedoch ist nicht jede E-Mail auch automatisch ein Geschäftsbrief: Der Gesetzgeber nimmt beispielsweise ?Mitteilungen oder Berichte? aus, ?die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden?. Ebenso keine Geschäftsbriefe sind E-Mails, die sich an einen unbestimmten Personenkreis richten, wie bspw. Werbemailings, Newsletter oder Beiträge zu Internetforen.

Betroffen sind also E-Mails und postalische Schreiben, in denen es beispielsweise um Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine, Reklamationen, Gutschriften oder ähnliche Transaktionen geht. Demnach müssen alle Geschäftsbriefe gleich welcher Form, also auch E-Mails, die folgenden Angaben enthalten:

· Name des Inhabers des Unternehmens bzw. des Geschäftsführers oder Vorstands- bzw. Aufsichtsratvorsitzenden,

· die Firma und den Rechtsformzusatz,

· den Sitz des Unternehmens (Anschrift) und

· das zuständige Handelsregister sowie

· die Handelsregister-Nummer.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Internetberater (Martin Becker, Tel. 04 51/ 15 06 - 1 97, E-Mail: internetberatung@hwk-luebeck.de) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Handwerkskammer Lübeck

--------------------------------------------------------------------------------

Rechtsgrundlagen (Verlinkungen)

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html HGB und href="http://bundesrecht.juris.de/hgb/__125a.html HGB

http://bundesrecht.juris.de/gmbhg/__35a.html GmbH-Gesetz

http://bundesrecht.juris.de/aktg/__80.html Abs. 1 Aktiengesetz

--------------------------------------------------------------------------------

Bearbeitet von huegenbegger
Geschrieben (bearbeitet)

Ist nicht wirklich ein Problem, hat mich "nur" gewundert, dass es in den Medien fast todgeschwiegen wurde...

Von der HK Hamburg wurde ich nicht informiert, auf der HP steht es aber. Aber mal ehrlich: wie oft guckt man auf die HP der Handels- oder Handwerkskammer?

Mir fehlte nur Handelsregister und GF...

Eine Visitenkarte reicht laut Heise wahrscheinlich nicht:

Eine Übermittlung wie in Form einer angehängten elektronischen Visitenkarte wird den Anforderungen wohl nicht genügen, da nicht jeder diese Visitenkarten problemlos öffnen kann.
Bearbeitet von Likedeeler
Geschrieben
Wen der lange Lex unten drunter stört kann ja eine Signatur in Form einer Visistenkarte mit anhängen.

nein, das ist nicht zulässig, proprietäre micro$oft-vcf-dateien anzuhängen!

Geschrieben (bearbeitet)

wer sprach von vcf?

man kann es doch ebensogut als txt oder whatever anhängen.

Naja, guckt man sich mal die Signaturen vieler hier im Forum an, sind unsere Geschäftssignaturen immer noch mickrig dagegen :-D

@Likedeeler

Ich bekomme wegen jedem Pups eine Mail von der HK, war schon am überlegen es als Spam zu blocken :-D

Bearbeitet von huegenbegger
Geschrieben

Moin.

Ich denke, es war nur eine Frage der Zeit, bis die Angaben zur Pflicht wurden...Im Schriftverkehr ist es ja schon lange Pflicht - und im Zuge der zunehmenden Nutzung der elektronischen Medien...

Scheisse ist nur, dass ich hier in der Firma gerade dafür sorgen muss, dass alle neue automatische Signaturen bekommen....und auf son Kleinscheiss habe ich über haupt kein' Bock :-D

Grüße,

Smali.

Geschrieben (bearbeitet)
]Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine, Reklamationen, Gutschriften oder ähnliche Transaktionen geht

sowas macht man doch eigentlich eh als pdf bzw. in papierform.

man braucht ja was zum abheften und aufbewahren.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben
wer sprach von vcf?

ich sprach von vcf, wegen

in Form einer Visistenkarte mit anhängen

als info. und beim 08/15 "ich häng meine 12 visitenkarten einfach dran outlook dau" sind das nunmal vcf-dateien. und eben das ist laut ihk mittelfranken und anderen nicht zulässig.

Geschrieben
@Likedeeler

Ich bekomme wegen jedem Pups eine Mail von der HK, war schon am überlegen es als Spam zu blocken :-D

Ist vielleicht doch nicht so schlecht keine Mails zu bekommen.

Redmark, Haufe und den ganzen Dreck behandel ich mittlerweile als Spam.

Allerdings habe ich z.B. auch in der Handelskammerzeitung nichts gelesen (die überfliege ich wenigstens mal :-D:-D )

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    • weil ich es am WE wieder hatte, will ich eure Erfahrungen nun hören. Oder vielleicht bin ich auch zu schwach, dämlich oder was weiß ich.     Thema Hauptständerfeder. Ich hatte noch 2 nagelneue im Fundus. 1x silbern, 1x schwarz. Keine Ahnung woher ich die hatte, also aus welchem Shop. Die Schwarze lies sich gar nicht montieren, selbst Chuck Norris hätte die im Leben nicht soweit auseinander gezogen bekommen, das sie auf den Hauptständer gerutscht wäre. Die Silberne hab ich dann unter Zuhilfenahme eines Spanngurts !!!! aufgezogen bekommen.   Sind alle erhältlichen Federn so hart? Bin ich zu doof? Oder hatte ich einfach Pech bei der Bestellung.
    • Mal wieder was neues, der Hersteller steht auf dem Deckel zur Info
    • Ich suche nach einer der originalen nachempfundenen Reprobank. Diese beiden sehen doch recht gleich aus. Kennt jemand eine der beiden oder gar beide und kann etwas zur Qualität und Sitzkomfort sagen ?   https://www.sip-scootershop.com/de/product/sitzbank-fuer-vespa-180-200-rally_75512310   https://www.scooter-center.com/de/sitzbank-selleria-trezzi-vespa-rally180-vsd1t-rally200-vse1t-mit-piaggio-schriftzug-7675232   Ich erkenne nur den Unterschied, dass die SIP zum Öffnen den Druckknopf hinten hat, die vom Center offenbar den Hebel unten drunter.
    • warum wollen die Leute immer nur ernst gemeinte Anfragen auf Angebote, die wohl nicht ernst gemeint sein können?  
    • Ich behaupte einfach mal, dass es zwischen den Prüfständen keine oder wenn nur minimalste Unterschiede in den Ergebnissen gibt. So zumindest das Ergebnis von meinen Quermessungen. Aus eigener Erfahrung kann ich zudem sagen, dass selbst kleine Variablen einen erheblichen Unterschied machen können. Das beginnt beim Luftdruck und dem Gewicht der testenden Person und reicht bis hin zu einer prüfstandsoptimierten Bedüsung.   Da die Prüfstände oft ungebremst sind (gebremste sind deutlich teurer), kann es vorkommen, dass die Straßenbedüsung etwas zu fett für die optimale Leistung ausfällt, weil dem Motor die Last fehlt. Ein Motor, der dann auch noch von vornherein zu vorsichtig (also zu fett) abgestimmt wurde, erreicht im Straßentrimm auf dem P4-Prüfstand häufig nicht mehr als 17-19 PS. Ein offen gemessener und für die Straße eigentlich zu mager abgestimmter Motor kann hingegen problemlos über 23 PS kommen. Mit halbwegs tauglichen Einlaßwinkeln und einer 'schußfesten' BEdüsung sind 21PS ohne Bearbeitung des Zylinder recht einfach möglich. Diese Werte beziehen sich auf einen Malossi Sport mit SI24 und Box. Der Malossi Sport hat aber das Potenzial für über 24 PS „out of the box“, allerdings ist der Einlass (bei Drehschieber) dann weit Weg von Standard und richtig sinnvoll nur noch mit langem Ansaugweg fahrbar..   Letztendlich hängt das Ergebnis also immer stark von der Intention des Erbauers oder Testers ab. Will ich die maximale Leistung zum Posen oder eine möglichst authentische Leistungskurve, die aufgrund der physikalischen Gegebenheiten (siehe oben) dann möglicherweise eine eher konservative Angabe darstellt? Ich glaube das hier viel eher der Grund für die teilweise sehr weit auseinanderliegenden Angaben zu finden sind.
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