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Unfall bei Probefahrt - wer zahlt ?


brumbrum

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

ich bin schon öfter über diesen Gedanken gestolpert..

nehmen wir mal an ich verkaufe eine Vespa, der Interessent fährt natürlich erst Probe und weil er aber noch keine Erfahrung hat oder einfach durch ein Missgeschick legts ihn hin und es ist ne Menge kaputt bzw. Lack auf einer Seite im Eimer...

Wer zahlt das ? Ist das mein eigenes Risiko als Verkäufer ?

DANKE

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ich denke mal der verkäufer muss blechen.

hatte damals jemanden in der klasse der mit seinem auto und ein paar "kumpels"

zu nem festival gefahren ist. da er was trinken wollte hat ein anderer das steuer

übernommen und dadurch dass er den witzig sein wollte nen unfall verursacht.

er meinte dann sofort "ALTER hast wohl pech, ist doch nicht meine karre!".

um das ganze mal abzukürzen, also der anwalt von meinem klassenkameraden

hat ihm geraten da nicht zu klagen, da sie keinen schriftlichen vertrag für den

fall eines unfalls gemacht haben.

sprich, wenn du ohne darauf hinzuweisen jemanden fahren lässt blechst du.

anders ist das meiner meinung, wenn er die karre kauft und damit nach hause

und zur anmeldung fährt. das geht auf seine kappe.

aber ich bin kein anwalt und die sache ist auch schon über 10 jahre her,

in kürze werden sich hier aber bestimmt einige angehende juristen melden...

:-D

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Könnte nicht mal einer der Rechtsgelehrten hier eine entsprechende Formulierung (juristisch wasserdicht) posten?

Hier sind ja schließlich sehr viele Leute, die öfter mal Fahrzeuge verkaufen und ich denke, die meisten sind da bislang eher blauäugig mit umgegangen. Ich für meinen Teil muß sagen, daß ich in der Vergangenheit auch schon öfter mal Leute eine Probefahrt habe machen lassen, ohne mir den Führerschein habe zeigen lassen.

Wenn man also eine vernünftige Floskel parat hätte, wäre mit Sicherheit vielen Leuten hier geholfen!

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keine Ahnung ob das Ding brauchbar ist.

Also schlecht aussehen tut´s nicht, aber so ganz gut nu auch wieder nicht. Das mit den "für kleine Schäden durch geringe Fahrlässigkeit haftet der Kaufinteressent nicht" gefällt mir GAR nicht.

Ich würd´s nicht benutzen.... :-D

Bearbeitet von The Highlander
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Vordruck

Auf die Schnelle bei google gefunden, keine Ahnung ob das Ding brauchbar ist.

Edith: Das Formular dient eher dem Schutz des Kaufinteressenten, als dem des Verkäufers. Von daher wohl am Thema vorbei.

zu dem vordruck. ich würde ihn nicht benutzen. schäden die durch leichte fahrlässigkeit liegen werden auf den verkäufer abgewälzt. ausserdem hat das OLG köln folgendes urteil gefällt. ich beschränke mich hier auf den leitsatz:

"Ein Kaufinteressent, der mit einem privat angebotenen Pkw eine Probefahrt unternimmt, hat, wenn es hierbei zu Beschädigungen des Fahrzeugs kommt, für jede, auch einfache Fahrlässigkeit einzustehen ( anders bei Probefahrten im Rahmen gewerblichen Kfz-Handels). OLG Köln, 16 U 32 / 95, NJW'96, 1288 ff"

wer konkrete probleme hat, kann mir gerne eine pm schicken!

1,2 rokk ´n´ roll

rokka chris

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