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Rollerfahren für mich vorbei!


tribbi!

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Naja, :-( , ich hab sowas auch schon gemacht, aber ich bin nur ca. 100m geflüchtet und dann hab ich mich auf nem Bauernhof versteckt. Dummerweis sind die die Starße auf und abgefahren und haben dann meinen Roller gefunden. usw... laaaaaaaaaaange Geschichte. Auf jeden Fall versteh ich das verhalten des tribi schon a bissle. Naja, wobei, die warn ja eh hinterihm und haben sein Kennzeichen die ganze Zeit vor Augen gehabt :-D

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so,

da bin ich wieder.

möchte schnell zu meiner verteidigung sagen, :satisfied: , das dort in der spielstrasse weder kinder noch sonstwer unterwegs war.

komme soeben von der örtlichen polizeiwache und habe mich dort kundig gemacht.

das gutachten wird mitte bis ende kommender woche erstellt sein.

kosten trage ich,logisch.

genaueres zum ablauf konnte mir dort nicht gesagt werden, habe aber ziemlich kleine brötchen gebacken. :-D

als die beamten wieder in der wache waren, muss ich wohl ein thema allg. erheiterung gewesen sein, da ich doch einen recht kläglichen anschein erweckt haben muss, als ich angehalten :-( wurde..

habe mich auch tausendfach entschuldigt, aber immer schön im rahmen.

meinen führerschein habe ich NOCH...

mal sehen was so wird...

und jetzte kommts:

ich erhalte eine ANZEIGE WEGEN ORDNUNGSWIDRIGKEIT!!!!

ist das nicht geil?

strafanzeige hätte anders ausgehen können, was nicht heissen soll das ich jetzt auch bluten werde.

nun ja, ich habe zum glück eine rechtsschutzversicherung, somit keine probleme beim beschaffen des geldes für einen evtl. anwalt.

mensch was bin ich froh, strafanzeige hätte doch eigentlich kommen müssen, oder irre ich da?

habe aber auch die ganze zeit behauptet, die zivilpolizei nicht bemerkt zu haben, da sie ja auch kein offensichtlich als polizeifahrzeug zu identifizierendes fahrzueg fuhren.

mach hier schon halbe luftsprünge...

ps: nochmals zu dem topic von der treppe:

kann ihm da nur zustimmen, nicht weil ich JETZT betroffen war oder bin, sondern weil es schlichtweg richtig ist, ich habe ja auch immer gedacht davonzukommen oder besser davonkommen zu müssen.

ich denke das ich mich für den falschen weg entschieden habe.

lustig ist nur, das neben meiner person wohl weitere fuffi's hier aus dem verkehr gezogen worden sind....

scheinen wohl recht heiss zusein, die p.....

@roller andy: ??

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wenn der gashahn mal aufgerissen ist und das adrenalin in mengen strömt kann man einfach nicht anhalten. und mit jedem kilometer mehr wächst die überzeugung, dass es jetzt auf jeden fall zu spät sei, um anzuhalten

-> teufelskreislauf

also: entweder 1)gleich stehen bleiben oder 2)das ding durchziehen.

Stimmt allerdings - naja, bei mir ist das so. Entweder ich halte sofort an - oder es gibt keine Alternative mehr zur Flucht. Einmal gepoppt nie mehr gestoppt :-D

Ich denk mir in solchen nSituationen "wenn ich jetzt anhalt ficken die mich richtig, wenn dann hätte ich sofort anhalten müssen ... ich muss anhalten ... nee die sind schon böse, ich muss weg" und dieser Teufelskreis läuft durch bis mir das Adrenalin ausgeht. Echt, auch wenn Du mit 70 in die Spielstrasse einfährst kannst Du nicht stoppen weil Du den richtigen Moment eh schon verpasst hast.

Ich kann diese Flucht bestens verstehen und ich glaub ein Richter auch, das ändert nichts an der Gefährdung der Mitmenschen aber Einsicht ist die Grundlage für Besserung :-(

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...dann schauts ja doch nicht so schlimm aus, wenn du nur wegen ordnungswidrigkeiten drankommts.

bevor ich wieder nerve, nur ein kleiner tip am rande - danach halte ich auch die klappe:

rechtsschutzversicherungen sind im allgemeinen eher bereit, die kosten zu übernehmen, wenn du einen von ihnen empfohlenen anwalt nimmst. die geben dir einen oder mehrere namen und sind dann auch wesentlich eher bereit, da zu kooperiern bzw. die vericherung nach dem versicherungsfall nicht zu kündigen.

die besten wünsche

kitten

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wie??? :-( die versicherung kündigt einem nachm versicherungsfall die versicherung? im ernst? das passiert? das is ja wohl das allerletzte !!!! da zahlt man vermutlich jahrelang wie blöd und nix passiert und dann brauchste mal hilfe und danach wirste rausgeschmissen???? zu hart !!! :-D :grr:

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wie???  :-( die versicherung kündigt einem nachm versicherungsfall die versicherung? im ernst? das passiert? das is ja wohl das allerletzte !!!! da zahlt man vermutlich jahrelang wie blöd und nix passiert und dann brauchste mal hilfe und danach wirste rausgeschmissen???? zu hart !!!  :-D   :grr:

Ist doch normal und steht im Kleingedruckten. Sinngemäß: " ... im Schadenfall kann die Versicherung gaykündigt werden ...".

Hat aber den Vorteil, dass auch Du als Versicherungsnehmer im Schadenfall kündigen kannst (so kann man eine zu teure Versicherung doch noch loswerden, falls man den Kündigungstermin verpasst haben sollte ...).

:satisfied: Ja, lest ihr denn alle nicht, was ihr da so unterschreibt? :rotwerd:

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Hey Kitten,darf ich Dich auch kurz als Rechtsberatung missbrauchen ? Sag mal was könnte mir denn blühen für nen Verstoß gegen das BtmG, wegen Erwerbs von 50 Hanfsamen ?

Ne Hausdurchsuchung hat nix erbracht, und vorbestraft bin ich auch net.......

Da konnt e mir noch keiner sagen, wie "schlimm" das vom Staatsanwalt empfunden wird, die einen sagen "Scheiß auf Samen...", die anderen meinen der Staatsanwalt könnte "...aus 50 Samen wird ein Feld,usw....." argumentieren.....

Was denkt ihr ?

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Hanfsamen in zählbarer Menge fallen unter das BtmG, wären es fünf Kilo gewesen würde es anders ausschauen :-(

Aus den 50 Samen wird also kein unschuldiges Hanffeld sondern eine böse Marihuanaplantage :-DTeufelszeug ... Mörderdroge ...

aber in den Knast musst Du wohl nicht ... Geldstrafe, Bewährung ...

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Oh man Tribbi.....

dat hört sich übelst an.

Ein Freund von mir hatte auch mal Stress mit den Bu... in Münster.

Will nix schlimmes heraufbeschwören, aber er war wegen einer kleinen Ordnungswiedrigkeit später von Gericht. Die haben alles mögliche Behauptet obwohl zwei Freunde von Ihm dabei waren. Aber den Beamten wird mehr geglaubt als drei Freunden zusammen.

Ich hoffe das du mit einem blauen Auge davon kommst !!!!

Good Luck !!!!!!!!!!!!!!! :-D:-(

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guten morgen genossen,

habe heute einen brief von der policia erhalten.

festhalten!

:satisfied:

zitat:

Der Beschuldigte befuhr mit seinem Roller (bbH 40 km/H) die B*** Richtung G****.Die Zeugen 1+2 befanden sich mit Ihrem Dienst-KFZ hinter dem Besch. Auf dem Tacho des Dienst-KFZ wurde eine Geschwindigkeit von bis zu 98 km/H abgelesen.Eine Kontrolle war erst an er o.g. Wohnanschrift des Besch. möglich. Auf Befragen gab der Besch. an, das er vor einiger Zeit den Motor ausgetauscht habe. OOb es sich um einen leistungsstärkeren Motor handelt wisse er nicht. Auf seinem Tacho habe er eine Geschwindigkeit von 70 km/H abgelesen. Da der Verdacht nahe liegt, dass hier die Betriebserlaubnis aufgrund technischer Veränderungen erlosch, wurde das Fahrzeug ztur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Verletzte Bestimmungen: 18, 19, 69a STVZO, 1, 6PflVersG, 1, 4 KraftStG, 24 StVG, 21 STvG

werde montag straight zum anwalt tippeln, aber hat evtl. jemand von euch schon einmal ähnlicher bestimmungen verletzt /Erfahrungen gemacht?

wäre schön, da schon einmal vorab ein paar infos zu bekommen.

so schlecht hört sichs doch nicht an oder?

:-D:-(

EDIT:

da steht NICHTS von Geschwindigkeitsübertretungen,Flucht oder ähnlichem.ups, oder verbirgt sich das alles evtl. hinter den verletzten bestimmungen? :haeh:

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hhhmmm....

schade.

möchte mich aber trotzdem erstmal für die vielen ratschläge bedanken, (das meine ich ernst)zudem für viele unterstützende worte....

:love: :love: :love:

:-(:-D

suche gerade schon bei google herum, habe aber noch nichts brauchbares gefunden.

gruss gertrud ohne roller

ps: ohne fahrenden roller....

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Alloha Tribbie!

STVZO:

Verkehrsportal

§18 Zulassungspflicht

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

§69a Ordnungswidrigkeiten

PflVersG (Pflichtversicherung)

§ 1 Umfang der Versicherungspflicht

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

§ 6 Strafvorschrift

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

KraftStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz)

§1 Steuergegenstand

Text

§4 Kann ich mir nicht erklären, sieh selbst? ?

Text

STVG (Straßenverkehrsgesetz)

§24 Verkehrsordnungswidrigkeit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Text

Vielleicht hilft's!

Gruß,

Olli

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hi,

jo,ich habe am dienstag nochmal nen termin mit dem zuständigen beamten um dort noch evtl. missverständnisse aus dem weg zu räumen.

lasse das jetzt mal auf mich zukommen.

montag noch kurz zum anwalt, eine gute freundin ist re-no gehilfin und sagte das die spanne der "bestrafung" recht breit sein kann.

hhmm...

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§ 6   Strafvorschrift

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

hmm, das bei 3.) würde ja bedeuten, dass du den Roller jetzt verkaufen musst, und ihn nach der verhandlung wieder zurückkaufst... dann kann er dir nicht entzogen werden... :-D

Edit:

ups, hat nicht der wheelspinn, sondern der MITSCH geschrieben, sitz nur grad an seinem Rechner...

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hatte das gleiche ding vor ca. 8-10 jahren in berlin.

anklagepunkte waren fahren ohne gültige BE (wegen des grösseren motors) sowie fahren ohne versicherungsschutz und letztendlich fahren ohne fahrerlaubnis. gefordert waren: entzug der fahrerlaubnis, sowie 90 tagessätze geldstrafe.

weil ein dritter verkehrsteilnehmer mich damals über den haufen gefahren hat und ich drei monate im krankenhaus war, wurde das strafmass niedriger angesetzt:

6 monate ohne führerschein und 60 tagessätze à 130 DM.

naja....dazu gelernt habe ich leider bis heute nicht... :-D

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Stimmt es eigentlich, dass wenn bei einer Verfolgungsjagd z.B. auch wenn ein Unbeteiligter von der Polizei umgefahren wird oder die Polizei Gegenstände wie Autos etc. beschädigt, dass dann der Verfolgte auch dafür haften muss? Hab ich mal irgendwo gelesen. Wollte damit nur sagen, dass es eigentlich sehr riskant und sehr teuer werden kann, wenn die Verfolgungsjagd richtig krass wird.

Naja, so sind wir ja nicht drauf, oder? :-(

Gruß Robin :-D

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