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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Ich habe heute gehört, dass man sich ab heute, dem 01.03.07 keine Papiere mehr nachmachen lassen kann. Also man nicht mehr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (oder wie das heißt) von der Polizei anfordern kann um dann mit nem Kaufvertrag neue Papiere machen zu lassen. (Glaube so lief das, oder? Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege! Hab das noch nie machen müssen, aber das könnte mich wohl auch noch ereilen.) Das würde doch das Aus bedeuten für italienische Roller oder für Rahmen, wo einfach ma die Papiere verlegt wurden (Scheunenfund etc.)! Es soll noch die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung geben, die man aber sowieso nicht bekommt... ist ja nur für Ausnahmen!

Wer weiß Näheres? Ich werde ma sehen, ob die in der Zulassungsstelle Auskunft geben. Ma sehen, ob die überhaupt ans Telefon gehen... ;)

Gruss,

erbse

Geschrieben
Woher stammen Deine Informationen? Wusste nur , dass heut die FEinstaubverordnung in Kraft tritt. 2und 3 rädrige Fahrzeuge sind davon allerdings ausgenommen.

Mein bester Freund war heute Papiere machen und ihm wurde gesagt, dass das ab heute nicht mehr geht. Er hat allerdings welche bekommen, glaube wohl weil er schon seit Wochen auf den Unbedenklichkeitswisch wartet. Fragt mich nicht, auf jeden Fall kommts von ner Tuse aus der KFZ-Zulassungsstelle.

Geschrieben

Da würde ich mal ganz entspannt davon ausgehen, dass die Trine im Straßenverkehrsamt keine Ahnung hatte. Die meisten Sachbearbeiter sind doch völlig überfordert mit allem was übers anmelden, ummelden und abmelden hinausgeht. :-D

Geschrieben

Naja so ganz stimmt das nicht den ab dem 01.03.2007 gelten neue Gesetzte.

Zum Beispiel schrieb mein Strassenverkehrsamt :

Sehr geehrter Herr Stevens,

für die Zulassung eines Krades, das bisher in Italien zugelassen war,

ändert sich die Rechtslage zum 01.03.07. Ab dann ist die Vorlage eine

Gutachtens nach § 21 StVZO nicht mehr erforderlich. Es genügt eine normale

Hauptuntersuchung. Eine KBA-Anfrage muss dann auch nicht mehr gestellt

werden. Sie fällt ersatzlos weg.

Zur Zulassung Ihres Fahrzeuges ist die Vorlage der italienischen Papiere,

ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO, eine Versicherungsbestätigung,

Personalausweis und Lastschriftermächtigung für das Finanzamt zum Einzug

der Kfz-Steuer erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXXXX

Geschrieben
Naja so ganz stimmt das nicht den ab dem 01.03.2007 gelten neue Gesetzte.

Zum Beispiel schrieb mein Strassenverkehrsamt :

Und was ist , wenn ich keine italienischen Papiere habe?

Geschrieben
Und was ist , wenn ich keine italienischen Papiere habe?

Dann hast Du Deine deutschen Papiere halt einfach verloren....... :-D

@Erbse: Du sollst nicht alles glauben was ne Frau Dir sagt. :-D

LG,

Ölsau

Geschrieben

Die wichtigste Änderung zum 1.März ist, dass der Brief jetzt 7 Jahre gültig bleibt und somit erst nach 7 Jahren der §21 fällig ist.

Spart Geld, Nerven und sichert vorhandene Eintragungen. (Soll schon vorgekommen sein, dass der TÜV Mensch die Eintragungen aus dem alten, abgelaufenen Schein nicht mehr übernehmen wollte.)

Geschrieben

Puhh, is die Änderung jetzt gut oder schlecht??

Papiere für nen uralt Scheunenfund hat doch kein Mensch - geschweige den Italienische...

Bin gespannt wie das laufen soll, und ob es jetzt einfacher oder schwieriger wird.

Geschrieben
Die wichtigste Änderung zum 1.März ist, dass der Brief jetzt 7 Jahre gültig bleibt und somit erst nach 7 Jahren der §21 fällig ist.

Spart Geld, Nerven und sichert vorhandene Eintragungen. (Soll schon vorgekommen sein, dass der TÜV Mensch die Eintragungen aus dem alten, abgelaufenen Schein nicht mehr übernehmen wollte.)

Das stimmt !!

Geschrieben

Wird sicherlich nicht schwer sein, eine original italienisch aussehende Bescheinigung irgendwie aufzutreiben - 3x :-D

Wie sagt schon der Geleerte: wo ein Wille ist ist auch ein Brief

Die Affenmenschen von den StVÄmtern wissen doch bei Ihrer Überforderung ( 10x :-D ) sowieso nicht, wie so was aussehen mag.

Bei meinen Importen in den 90ern hatte ich immer andere Zettel von den Itackern bekommen,

manche sahen aus wie ausgekotzt, wurden trotzdem ohne irgendwelche Nachfragen akzeptiert.

Wie es heute geht, ist mir nicht bekannt; nur: welches "Verkehrsamt" in Ginosa Marina wird schon einen EU-konformen Wisch, maschinenlesbar, ausstellen können ?

Geschrieben

Mir hat die tussie von der Zulassungsstelle auch was gesagt von wegen KBA-Anfrage ab 1.3 nicht mehr nötig...

Bin die Tage wegen der TX da gewesen. Die erste schichte mich zu der 2ten Mitarbeiterin, die wollte dann eine notariell Beglaubigte Eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer das er die Papiere verloren hat...

Ich wollte doch nur den Auftrag für den TÜFF...

Bin dann wieder zu der ersten gegangen... die sah mich fragend an und ich sagte das sie mir nicht weiterhelfen konte...

Darauf bekam ich den Wisch.

Morgen bekomme ich hofentlich dann Papiere und Kuchenblech.

Die KBA-Anfrage war bis gestern gültig.

:-D:-D

Geschrieben

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

* gültiger Personalausweis oder Reisepass

* Versicherungsbestätigung

* ausländische Kfz.-Papiere und/oder wenn vorhanden zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung

* ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)

* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, dann Umsatzsteuererklärung)

* Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: EU-Übereinstimmungsbescheinigung und, wenn die Erstzulassung länger als 3 Jahre zurückliegt, ein Nachweis der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

War das Fahrzeug außerhalb der EU zugelassen, ist in diesem Fall ein Nachweis über Haupt- und Abgasuntersuchung vorzulegen.

* Bei Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung: Gutachten nach § 21 StVZO

* Bescheinigung über Abgasuntersuchung (nicht bei EU-Fahrzeugen innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erstzulassung)

* Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere

* bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung

* Kaufvertrag ab dem eingetragenen Halter in den ausländischen Papieren (Verfügungsnachweis), je nach Land, evtl. mit notarieller Beglaubigung z. B. aus Italien, USA, Marokko

* Einzugsermächtigung für die Kraftfahrtzeugsteuer zu Gunsten des Finanzamtes

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