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Geschrieben

moinsen moinsen

hab mich schon eingelesen bin aber nicht schlau geworden weil viele was anderes sagen.

will für meine ersteigerte 50n neue papiere haben. wie geht das denn nun.

denke so: erst bei der polizei ne erklärung das das ding net geklaut ist.

das dann einfach zu piaggio schicken mit nummer und so und die schicken mir dann die neuen papiere.

ist das so richtig??????????

Geschrieben

Nein. Geht nur noch über einen offiziellen Piaggio-Händler, der dir die Papiere bei Vespa / Piaggio Deutschland bestellen kann. Kostet hier bei uns in H derzeit 58,- Euro. Zudem brauchst du hier auch nicht 'ne Erklärung der Polizei, sondern einen Schrieb vom Ordnungsamt / Zulassungsstelle.

Piaggio Deutschland stellt aber nur Ersatzpapiere für Fahrzeuge aus, die sie selbst importiert haben. Für italienische 9"-Fuffies (und diverse andere Nummernserien bei V50 und PK) gibt's z. B. nix, da mußt du dann selbst zum TÜV und ein Gutachten für eine Betriebserlaubnis machen lassen.

Steht aber so auch in den Beiträgen drin.

Geschrieben

Gut. Dann aber nochmal zusammengefaßt mit dem kürzesten, knappsten und m. E. richtigsten Hinweis von Rita für "deutsche" Fuffies:

geh zum Vertragshändler, der sollte einen Vordruck haben mit Antrag für neue Betriebserlaubnis.

den läßt Du von der Zulassungsstelle abstempeln(10,20) (die bestätigen damit, daß der Roller nicht geklaut ist und daß die Papiere nicht wegen Mängeln von der Polizei eingezogen wurden).

dann den abgestempelten Antrag schnellstmöglich zurück zum Händler.... der muß innerhalb 4 Wochen bei Piaggio eingehen.

dann bestellt der Händler damit eine neue Betriebserlaubnis(wie irgend ein andres Ersatzteil)

bei uns kostets zur Zeit 61,50 (bin Verkäuferin im Piaggio Center)

wenn der Roller nicht ursprünglich in Deutschland verkauft wurde.... bekommt der Händler keine BE geliefert, sondern einen Brief, in dem steht, daß der Roller keine"deutsche" Vespa ist...und daher keine BE ausgestellt werden kann, aber dann hast Du halt die 10,20 in den Sand gesetzt uns mußt doch zum Tüv.

Rita

Bei Importen ist (normalerweise) der Weg zum TÜV fällig. Neben den üblichen Dingen die eh' in Ordnung sein sollten (Reifen, Bremsen, Fahrtlicht, Lenkung, Lenkschloß, Auspuff (Lautstärke), Halteriemen für den Sozius bei 2-Mann-Bänken, Maximalgeschwindigkeit) wird im Normalfall noch ein Tacho benötigt, um die Höchstgeschwindigkeit festzustellen (oft (nicht immer) reicht ein digitaler Fahrradtacho). Bremslicht, Fernlicht und Blinker sind bei älteren Baujahren nicht erforderlich; wenn aber vorhanden, müssen diese auch funktionieren. Nützlich ist in jedem Fall eine mitgebrachte Kopie einer Betriebserlaubnis eines baugleichen Modells (Fahrgestellnummern-Präfix, z. B. V5A1T).

Was falsch? Was vergessen? Bitte ergänzen / korrigieren ...

Edith nimmt den Anpinn-Pin wieder wech und setzt einen Link in deine HotLinkList. Da steht's dann besser ...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

KBA-Anfrage und Kaufvertrag nicht vergessen als vorläufiger Eigentumsnachweis.

KBA (Kraftfahrtbundesamt) Anfrage kann man NUR NOCH bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragen.

Zusätzlich kann es von Vorteil sein den TÜV Weg zu beschreiten wenn man eine auf 40km/h gedrosselte V50 auf 50km/h umschreiben lassen möchte, oder einen Sito-Nachbau des Originalauspuff montiert hat, welchen man dann in die Papiere eintragen lassen kann.

Edith sagt, in den Hottopics steht das schon. Wird aber trotzdem - vorallem im Frühjahr - so regelmäßig nachgefragt, daß ich ein 'Anpinnen' mal vorschlagen wollte.

:-D und DANKE! für das Raussuchen!

Bearbeitet von Crisk
Geschrieben

Nein, ein Kennzeichen verkauft Dir jeder windige Vertreter ohne Papiere. Auch online geht das ohne weiteres.

ABER:

Wenn die Polizei in einer Kontrolle deine Betriebserlaubnis sehen möchte und Du kannst keine vorweisen heißt das: Ärger!

Geschrieben
Um ein 50-ccm-Fahrzeug legal in Deutschland betreiben zu können, brauchst Du eine Betriebserlaubnis - was die italienischen Papiere definitiv nicht sind. In dieser Betriebserlaubnis sind die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs festgehalten, so dass überprüfbar ist, ob sie den landesüblichen Bestimmungen (für 50er) entsprechen. Die Fahrzeughersteller / Importeure erhalten für diese Fälle eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) ausgestellt und müssen versichern, dass jedes Fahrzeug den Spezifikationen entspricht. Du als "Privat-Importeur" musst das halt im Rahmen einer Einzeluntersuchung beim TÜV feststellen lassen.

Bei vielen (den meisten) Versicherungen brauchst Du die Papiere zum Abschluss einer Versicherung nicht vorlegen; hier reicht die Angabe der Fahrgestellnummer und der Hersteller.

Sind also zweierlei Dinge:

1.

Ein Versicherungskennzeichen bekommst Du für eine Fuffie auch ohne deutsche Papiere / Betriebserlaubnis.

2.

Richtig legal bewegen darfst Du das Ding im Verkehr nicht. Zumindest ist die Chance recht gross, dass Du nach einer normalen Kontrolle Probleme bekommst.

3.

Die Versicherung wird im Haftpflichtschadenfall schon den Schaden Deines Unfallgegners zahlen. Ob sie Dich aber wg. dem eventuell "illegalen" Zustand Deines Rollers in Regress nimmt, kann man pauschal sicher nicht beantworten ...

Technische Bestimmungen gibt's für die 50er - allerdings recht lockere ...

Für Dein Baujahr:

- Blinker: nicht vorgeschrieben

- Bremslicht: nicht vorgeschrieben

- Tacho: muss dran sein

- Typschild: eigentlich vorgeschrieben, aber wird nicht immer verlangt / manchmal übersehen

- Fahrgestellnummer: sollte selbstverständlich lesbar sein (überlackiert und lesbar ist kein Problem)

- Höchstgeschwindigkeit (bei Bj. 72): 40 km/h; das sollte aber in einer Einzelabnahme evtl. auf legale 50 festgeschrieben werden können; TÜV fragen

- 50 ccm (ist ja oft bei Italienimporten nicht mehr der Fall ... :-D )

Geschrieben

@crisk

KBA Auskunft gibt es in der alten Form nicht mehr ... wenn du da ne Abfrage hinschickst

bekommst du seit 01.03.2007 den Brief/Fax mit dem Verweis zurück das die Zulassungstellen

verantwortlich sind.

Auszug aus der KBA Homepage:

"Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr i. H. v. 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden."

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hier mal O-Ton Piaggio Deutschland vom 29.03.2007.....

Gerne teilen wir Ihnen mit, wie Sie eine Zweitschrift Ihrer Allgemeinen Betriebserlaubnis beantragen können.

Sofern Ihr Fahrzeug für Deutschland produziert wurde, müssen Sie beim Strassenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.

Mit dieser wenden Sie sich bitte an einen Piaggio-Händler. Dieser wird dann bei Piaggio Deutschland eine Zweitschrift verlangen.

Wurde Ihr Fahrzeug für ein anderes Land produziert, fordern Sie bei Piaggio des entsprechenden Landes ein Ursprungszertifikat und ein technisches Datenblatt an, damit Sie danach beim TÜV eine sogenannte Einzelabnahme Ihres Fahrzeuges beantragen können.

Geschrieben

Gerne teilen wir Ihnen mit, wie Sie eine Zweitschrift Ihrer Allgemeinen Betriebserlaubnis beantragen können.

Sofern Ihr Fahrzeug für Deutschland produziert wurde, müssen Sie beim Strassenverkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.

Mit dieser wenden Sie sich bitte an einen Piaggio-Händler. Dieser wird dann bei Piaggio Deutschland eine Zweitschrift verlangen

Muss man jetzt nicht mehr zum Zulassung stelle?

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Bei mir ging es letztens recht einfach mit neuen Papieren: Die Fuffi hab ich online versichert, bin dann zur Zulassungsstelle und hab gesagt, daß ich die Papiere nicht mehr finde. Die haben mir dann einen Wisch erstellt, damit ich beim Piaggiohändler neue Papiere anfordern kann. Da der Roller aber aus Italien kam, wäre hätte dies eh nicht funktioniert. Mit dem Schreiben von der Zulassungstelle bin ich dann zum TÜV, und der hat mir dann eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt. Für die technischen Daten hatte ich eine Kopie von ner anderen V50R dabei. Den Roller hatte ich beim TÜV nicht dabei. Dann musste ich nur noch die Betriebserlaubnis bei der Zulassungstelle abstempeln lassen und fertig. Recht günstig war es auch noch: 12,21? beim TÜV und 10,20? bei der Zulassungsstelle.

  • Like 2
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

genau so hatte ich es vor: Versichert -> Zulassungsstellen-Wisch -> TÜV.

Nur leider alle drei TÜV Stationen in der Nähe in Köln wollten den Roller sehen. Hab den dann auch entnervt hingekarrt, aber die wollen einen kompletten Check machen. Bei den Stoßdämpfern, ohne Licht usw bin ich eben gerade wieder nach Hause gefahren. Werde erstmal restaurieren und dann nächste Woche nochmal den gleichen Weg gehen müssen ... Scheiss TÜV. Oder doch zum Händler? Mal sehen

Geschrieben

Is ganz normal... es heißt ja schließlich auch Einzelabnahme! Aber des is net wild... es muss halt alles funktionnieren, soviel Aufwand is des ja nun auch wieder net :)

Sollte in ner Woche leicht machbar sein

Gruß, Paichi

Geschrieben

so Leute hier ist das Antragsformular.... Vorder- und Rückseite... beidseitig auf ein Blatt ausdrucken, ausfüllen, zur Zulassungsstelle tigern... und siehe oben

Rita

post-16287-1179322209_thumb.jpg

post-16287-1179322235_thumb.jpg

Geschrieben

Hi,

also ich habe auch letztes Jahr eine Zweitschrift beantragt, direkt bei der Zulassungsstelle (Bayern). Bei denen habe ich die dann nach ca. 2 Wochen abgeholt. Das kostete um die 30 euro. vieleicht variieren die Preise aber auch von Bundesland zu Bundesland.

Gruß Dex

Geschrieben

"..... Da der Roller aber aus Italien kam, wäre hätte dies eh nicht funktioniert. ....."

Wie sieht es denn mit Rahmennummer aus bei den italienischen Modellen? Habe dasselbe vor mir und da sind nur noch Fragmente lesbar.ausserdem merkt man das doch über die Nummer, wo der ROller herkommt, dachte ich bisher...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

ich kenne mich bei den kleinen Reusen nicht so aus. Habe aber noch eine Vespa 50N/R Nr.: V5A1T 866671 , ohne Papiere hier rumstehen, die ich gerne wieder anmelden möchte. Hab die vor 3 Jahren gekauft, und sie war angeblich auch mal in Deutschland angemeldet. KBA habe ich noch, vom Vorbesitzer. Die Frage ist jetzt die ob ich mit dem Schein von Rita zur Zulassungstelle gehen kann. Ist das ein in Deutschland verkauftes Modell, oder hatt das dinges schon eine Betriebserlaubnis gehabt da in Deutschland schon einmal angemeldet. Normal sollte ich doch da eine Zweitschrieft ohne TÜV und bli bla blub bekommen oder? Danke für jede hilfe, schrauben ist ja so schön, nur wenn zu den Ämtern geht könnt ich immer :-D

Gruß Michael

Geschrieben

Ich habe eine 50N Bj81 mit 4-Fachblinker, in Deutschland gekauft und vom Erstbesitzer lange gefahren. Papiere abhanden gekommen, bzw einen vergammelten Rest derselben im Seitenfach gefunden. War nun beim Piaggio-Händler, kein Bock auf TÜV mit 75ccm, Blinker ab mit sichtbaren Löchern usw pp.

Resultat: NUMMER NICHT BEKANNT!

Superklasse, danke! Laut Piaggio-Händler dann wohl ein Grauimport, da können man nichts machen. Ich resch misch uff!

Also Motor zurückrüsten, alle Teile festziehen und ab zum TÜV? Man man man ... Wurde dieses Modell mit den hässlichen Blinkern nicht nur für D gebaut? Wahrscheinlich auch für die Ösis, keine Ahnung.

Geschrieben

echt :-D

aber ich habe gelesen, der Prüfer macht einen Vmax Test? Dürfte trotz kurzer Ori-Übersetzung doch über 50 km/h laufen, dachte schon an Gasschieber blockieren, dass er nicht ganz aufmacht oder was auch immer.

Naja, so schlimm ist Rückbau auch nicht, obwohl ich neue Ringe + Clips brauche etc. Kann mir was schöneres vorstellen.

Also, gibts Erfahrungen mit TÜV-Prüfern bei Fuffies?

Geschrieben

biste sicher, die Nummer am Roller richtig abgelesen zu haben...

mit den 4 fach Blinkern gabs eigentlich nur fürn deutschen Markt

Rita

Geschrieben

das war die erste Vermutung, hab sie mir nochmal vom Händler durchgeben lassen und leider ist es genau diese. Wurde auch richtig weiter gegeben, da ich die "Nicht-geklaut-bescheinigung" von der Polizei mit der identischen Rahmennummer auch mitgeschickt hatte.

Obwohl, ich glaube ja so ein ganz kleines bisschen noch an einen Eingabefehler bei Piaggio. Aber ich wartete 6 Wochen auf die Händler-Antwort und den gleichen Prozess nochmal starten? Der Piaggiohändler hat mir das Geld auch schon zurücküberwiesen, am gleichen Tag.

Verflixte Kiste! Oder gab es die auch in Österreich, oder direkt ab Werk billig gekauft und als Händler hier in D verschachert? Ich kenne die 1982'er Wege nicht, wie Fahrzeuge hier ins Land kommen konnten an Piaggio Deutschland vorbei. Ärgerlich, wegen so einem kleinen Schrieb für ne Fuffi ...

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ahoi!

Will mit meiner V50 L Bj 1970 zum Tüv um neue Papiere zu bekommen.

Das Procedere ist mir soweit klar, kann mir eventuell jemand sagen wo ich ein Datenblatt für meinen Roller herbekomme,

oder kann mir gar jemand eins posten, damit ich es dem Prüfer vorlegen kann!?

Mir ist ebenso klar, dass ich die Bedüsung und den Vergasertyp selbst ersehen muss, es geht mir nur um die anderen Daten.

Besten Dank im voraus.

Bis zum Abrollern ;)

Danke, Kub

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hi, mal wieder jemand mit so ner Frage...

Hab' alle Topics durchgelesen, Rita's Formular ausgedruckt/ausgefüllt (an dieser stelle :-D ) den Piaggio-Händler meines Vertrauens gefragt ob das so iO ist und bin damit zur Zulassungsstelle...

- Roller ist im übrigen ne deutsche V50 mit 100ccm, TÜV-Besuch daher unerwünscht.

Jetzt erzählt mir die 90-er-Jahre-Karrikatur vom Schalter C30, dass ich, wenn ich die Betriebserlaubnis beim Händler beantragen möchte, nochmal

- mit ner Bescheinigung von der Polizei und

- nem Gutachten vom TÜV wiederkommen soll....

Dass die Fuffie ne Deutsche ist und hier bereits angemeldet war lies die Dame recht kalt.

Hatte ich jetzt einfach Pech, hat sich da die letzten Monate erneut was geändert oder kann mir evtl. einer der Kölner n Tipp geben? Oder ist die obige Prozedur in NRW tatsächlich nötig?

Danke für eure Hilfe, wird was knapp fürs Anrollern... :-D

Daniel

Geschrieben
Ahoi!

Will mit meiner V50 L Bj 1970 zum Tüv um neue Papiere zu bekommen.

Das Procedere ist mir soweit klar, kann mir eventuell jemand sagen wo ich ein Datenblatt für meinen Roller herbekomme,

oder kann mir gar jemand eins posten, damit ich es dem Prüfer vorlegen kann!?

Mir ist ebenso klar, dass ich die Bedüsung und den Vergasertyp selbst ersehen muss, es geht mir nur um die anderen Daten.

Besten Dank im voraus.

Bis zum Abrollern ;)

Danke, Kub

und haste was bekommen?

Geschrieben (bearbeitet)

Leider hab ich in Köln keine Chance meine v50 zuzulassen, auch wenn der Händler sagt, dass ich mit ner 50er nicht zum TÜV muss - die Dame von der Zulassungstelle sagt was anderes... 100-irgendwas Schalter und anscheinend nur einer, der für sowas zuständig ist... :-D :-D

Hier mal der Vorgang wie er in Köln von statten gehen sollte. Da sich diese Vorgänge laut TÜV von Stadt zu Stadt unterscheiden, wäre es super, wenn jemand posten könnte wie es in anderen Städten aussieht - ich zb würd auch 100km fahren um die Vespa zuzulassen und andere vielleicht auch? :-D

stadt-koeln.de]

Benötigt werden:

1. Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters

2. Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters

3. Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle entweder über den Diebstahl der alten Betriebserlaubnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug bei der Polizei nicht als Diebstahl einliegt

Verfahrensablauf:

Nach Vorlage der gewünschten Unterlagen erhalten Sie von uns einen schriftlichen Auftrag zur Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für den TÜV oder den Hersteller des Fahrzeuges.

Falls Sie sich an den Hersteller des Fahrzeuges wenden wollen, beachten Sie bitte, dass Sie sich trotzdem zusätzlich an den TÜV wenden müssen, um eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten.

Wenn Ihnen dann die Betriebserlaubnis vom TÜV oder dem Hersteller ausgehändigt worden ist, wenden Sie sich bitte wieder an die Zulassungsstelle, damit die Betriebserlaubnis auf den Unterlagen wirksam erteilt werden kann.

Stand: 13.02.2008

Bearbeitet von cuitus
Geschrieben

Habe das jetzt bei meiner V50 in Kerpen jetzt auch fast durch.

  1. Polizeistelle: Wisch ausgestellt, dass der Roller nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. (Kostenlos)
  2. Damit zur Zulassungsstelle und Bescheinigung ausstellen lassen, dass "Der Betrieb des Fahrzeugs nicht nicht wegen technischer Mängel oder aus anderen Gründen untersagt ist und die verloren gemeldete BE nicht eingezogen worden ist. Gegen die Ausstellung einer Zweitschrift der BE durch das Herstellerwerk bestehen seitens der Dienststelle keine Bedenken" (5,10?)
  3. Damit zum Piaggio Händler, der die Sachen dann zu Piaggio Deutschland schickt. (soll so ca. 50,-? kosten)

Letzen Montag habe ich die Unterlagen beim Piaggio Händler abgegeben und lt. dessen Aussage soll die Zweitschrift schon nächste Woche da sein. Bin mal gespannt ob das so problemlos klappt.

albert

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