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Geschrieben
na dann weiß ich auch nicht...habs unserem Dekra Mann bei worb5 gesagt, er hat mit seinem Chef geredet und meinte, dass er das 21er nicht machen kann...mir lässt das irgendwie auch keine Ruhe, aber was soll ich machen...

..sorry stefan...hat eure DEKRA vllt einfach keine (aktuelle) ahnung oder KEINEN BOCK??...in ddorf macht es die dekra zu 100%!!

und die kba macht die zulassungsstelle....neuerdings.

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben
blinker ausnahmegenehmigung kaufen

am nächsten Kiosk oder wo gibt's die zu kaufen ? Eure Tipps in Ehren, aber etwas ausführlicher würde schon helfen.

Geschrieben

Jockey-TÜV machen lassen. Der trägt einfach keine Blinker ein (aber auch keine aus). Alles Andere kannst Du mittlerweile vergessen. Selbst wenn Du die Blinkeraustragung mit mangelnder elektrischer Ausstattung (Lima zu schwach etc.) begründest, nahm das in MUC zuletzt niemand mehr ab.

Da kannste mit besseren Aussichten versuchen, das Ding auf EZ vor 1. Januar 1962 dokumentieren zu lassen.

Geschrieben

Wieso sollte man bei ner Karre, für die man Papiere hat so tun als gäbe es sie nicht? So nen Schmarrn hab ich noch nie gehört. Es ist inzwischen nicht mehr so einfach Kisten ohne Dokumente zuzulassen, zumindest in München. Kaufvertrag reicht in der Regel nicht. Mit ausländischen Papieren, auch wenn sie aus Timbuktu sind ists dagegen überhaupt kein Problem. Nur die Sache mit den Blinkern ist blöd, aber dafür würd ich nicht unbedingt zum Jockey fahren wenns auch anders geht.

Geschrieben

Die (Gesamt)Europäische Fahrzeugdatenbank ist noch nicht vernetzt. Und da geht dann mancher "Sparfuchs" zur Zulassungsstelle und sagt, daß die Karre ein paar Jahre (in Bayern > 6) im Keller bei Oppa stand; Papiere weg. So kommt man um die weitere Berücksichtigung von zu beschaffenden und u.U. ins Beamtendeutsch zu übersetzenden Stillegungs-/Abmeldebescheinigungen, Kaufverträgen etc. aus dem spanischsprachigen Ausland drumherum.

Nur mal zum Überblick, was da gewünscht ist:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverk...061/import.html

(Überführung ist ja u.U. wirklich ein teurer Spaß. Allein deswegen ist die Rechnung beim Jockey dann womöglich schon ein Witz - beim Blick auf den Ärger, den man da im Gesamtpaket sparen kann, allemal.)

Geschrieben
..sorry stefan...hat eure DEKRA vllt einfach keine (aktuelle) ahnung oder KEINEN BOCK??...in ddorf macht es die dekra zu 100%!!

und die kba macht die zulassungsstelle....neuerdings.

hab 3 * nachgefragt, keine Chance...

Geschrieben

So, ich hab grad auch telefoniert... Dekra Wesel macht die 21er, jeder Außendienstler. Allerdings hat er gefragt, ob der Brief vorhanden wäre. Ohne weiss ich nicht.

Was mich interessiert: Ich hab keine Abmeldebescheinigung für das Mofa, im Brief ist allerdings vermerkt, dass sie 1992 stillgelegt wurde. Gibs da stress?

Geschrieben
..sorry stefan...hat eure DEKRA vllt einfach keine (aktuelle) ahnung oder KEINEN BOCK??...in ddorf macht es die dekra zu 100%!!

und die kba macht die zulassungsstelle....neuerdings.

so, hab gerade Dekra Düsseldorf angerufen, ist totaler Quatsch, den du da erzählst, ein §21 er Gutachten dürfen die NICHT machen !!!

Geschrieben

Ich glaube, daß es sich hier um ein Mißverständnis handelt!

Es ist für abgemeldete Fahrzeuge keine Untersuchung nach §21 (Vollabnahme) mehr nötig, sondern nur eine einfache HU nach §29, die auch vorher schon alle Dekra, GTÜ und wie sie alle heißen machen durften.

Dies gilt allerdings leider nur für Fahrzeuge, die über diese komischen Europa-Papiere verfügen (COC-Papiere, oder wie die heißen) oder eben alte dt. Paiere.

Für alle anderen, auch mit ausländischen Papieren, ist halt nach wie vor ne §21 nötig und damit der Weg zum TÜV unumgänglich...

Geschrieben
Ich glaube, daß es sich hier um ein Mißverständnis handelt!

Es ist für abgemeldete Fahrzeuge keine Untersuchung nach §21 (Vollabnahme) mehr nötig, sondern nur eine einfache HU nach §29, die auch vorher schon alle Dekra, GTÜ und wie sie alle heißen machen durften.

Dies gilt allerdings leider nur für Fahrzeuge, die über diese komischen Europa-Papiere verfügen (COC-Papiere, oder wie die heißen) oder eben alte dt. Paiere.

Für alle anderen, auch mit ausländischen Papieren, ist halt nach wie vor ne §21 nötig und damit der Weg zum TÜV unumgänglich...

genau so isses...

Geschrieben
so, hab gerade Dekra Düsseldorf angerufen, ist totaler Quatsch, den du da erzählst, ein §21 er Gutachten dürfen die NICHT machen !!!

"nette" wortwahl, thx....mir hat er ins gesicht gesagt, ""klar mache ich""....PUNKT!!...sorry, echt

Geschrieben (bearbeitet)

Dann google mal ein bisschen nach FZV. Da ist keine Rede von TÜV oder DEKRA. Guckst du hier. Diesbezüglich ändert sich leider gar nix. Siehe auch hier. Keine Ahnung, wo diese Mähr herkommt, und warum einie Dekras jetzt meinen $21 durchführen zu dürfen...

Gruß

SubWay

Edith hat leider nicht gefunden, wo DEKRA und TÜV für §21 explizit erwähnt werden, zumindest nix offizielles.

Bearbeitet von subway
Geschrieben
Edith hat leider nicht gefunden, wo DEKRA und TÜV für §21 explizit erwähnt werden, zumindest nix offizielles.

hey EDIT, schau doch mal in das schreiben das dieses topc auslöste....dort absatz 4!!.... :-D und dies ist ein offizielles schreiben und

aus dem westlichen teil der "alten" bundesländer....

Geschrieben

Edith zitiert mal:

4. Erstmalige Zulassung von Importfahrzeugen (§ 6 Abs. 8 FZV)

Ab dem 01.03.2007 sind alle Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurden und für die noch kein Fahrzeugbrief erstellt wurde oder die noch nicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung oder einer Abnahme nach § 21 StVZO untersucht worden sind, vor der Zulassung oder vor der Erstellung eines Fahrzeugbriefes bei einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA u. a.) vorzuführen, um das Fahrzeug zu identifizieren. Von der Pflicht zur Vorführung sind nur Kraftfahrzeughändler befreit, die mit der Antragstellung eine Erklärung darüber abgeben, dass sie das Fahrzeug durch Vergleich der am Fahrzeug eingeschlagenen Fahrzeug-Ident-Nr. mit den vorhandenen Fahrzeugpapieren selbst identifiziert haben.

Da geht es um die Identifikation des Fahrzeugs, nicht um die Vollabnahme, zumindest habe ich das so verstanden. Die Vollabnahme muss anschließend noch erfolgen.

Es bleibt spannend...

SubWay

Geschrieben

Moin,

im kurzen § 21 (Vollabnahme/Wiederzulassung) darf im Westen der TÜV im Osten die Dekra. Neuerdings dürfen aber alle Prüfingenieure §21c (H-Kennzeichen) Gutachten machen, aber das c wird in der Presse öfter mal vergessen. Die Sache mit den 7 Jahren und vormals im Ausland zugelassenen Fahrzeugen handhabt jede Zulassung wie sie will (ohne sich an das eigentlich eindeutige Gesetz zu halten). Die sind etwas überfordert mit der Geschichte. Deshalb gibt es auch keine eindeutige Antwort zu der Frage, da jeder Kreis! in Deutschland seine eigenen Gesetze macht. Bei uns in Kiel wurde die Geschichte mal eben eigenmächtig ein halbes Jahr vorzogen, was insofern lustig war das bei uns eine HU reichte und im Nachbarkreis eine §21 gemacht werden musste :-D

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben
Nur mal zum Überblick, was da gewünscht ist:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverk...061/import.html

das heisst doch im Klartext: in München krieg ich meine Kiste nie zugelassen, da die wohl auch noch die Geburtsurkunde der Oma vom Vorbesitzer respektive Sterbeurkunde zur Vorlage wollen, bevor ich anmelden kann. Also doch nach PAN oder IN :-D . Iss mir zu viel Stress in M.

Geschrieben
am nächsten Kiosk oder wo gibt's die zu kaufen ? Eure Tipps in Ehren, aber etwas ausführlicher würde schon helfen.

beim tüv selber ...

es heißt zwar nicht kaufen, sondern eine ausnahmegenehmigung erlangen, ist aber für den kunden dasselbe :-D

Geschrieben

Hab für drei Italiener (1xET3 glaube 1996, einmal T5, weiß nicht mehr wann und einmal Lambretta DL 2006) noch nie irgendwelche italienischen Papiere gebraucht. Weder für §21 noch für die Zulassung beim St.Verk.Amt. Kaufvertrag (älter als ein Jahr) hat immer gereicht.

Geschrieben

Hallo,

befinde mich zur zeit in Vietnam, und habe hier ne schoene Sprint erworben.

Ich hab nen vietnamesischen Kaufvertrag und die vietn. Papiere dazu.

Die Fahrgestellnummer in den Papieren stimmt, und Scooterhelp.com spuckt mir ein BJ von 1974 dafuer aus.

Blinker hat sie natuerlich keine.

Der Transport nach D wird voraussichtlich nicht besonders teuer, wieso also nicht mitbringen?

Nun die Frage, wie bekomm ich sie hier am besten angemeldet?

Soll ich die vietnamesischen Papiere ueberhaupt erwaehnen, oder soll ich sagen die stand 10 jahre in Oppas Keller??

Geschrieben
Was mich interessiert: Ich hab keine Abmeldebescheinigung für das Mofa, im Brief ist allerdings vermerkt, dass sie 1992 stillgelegt wurde. Gibs da stress?

Also bei meiner letzten Anmeldung hat die gute Dame am Schalter Stress gemacht, weil ich nur den Fahrzeugbrief hatte. Leider war keine Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein vorhanden.

Sie sagte aber das ein Kaufvertrag reicht, wo der Vorbesitzer angibt beides verloren zu haben.

Und das schönste, der Vordruck-Kaufvertrag vom ADAC den es Online gibt, hat sogar nen Extra Teil für die Zulassungsstelle dabei,

wo man eben dieses ankreuzen und Unterschreiben kann. Mit dem Ding bin ich dann wieder zur Zulassungsstelle und die haben mir ohne

meckern die Kiste zugelassen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
..klasse...lt. diesem Abs.

Die Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden

...kann nun auch DEKRA&co. diese durchführen...herrlich!!!

blöd nur das in ddorf, die zulassungsbehörde sagt, man werde 6-8 wochen brauchen um nach der prüfung

die papiere ausstellen zu können....(es erfolgt da erst die kba-prüfung!)

Aber die KBA Anfrage selbst dauert grad mal 3 Sekunden,hatte ich gestern. Zulassungsstelle angerufen,Nummer durchgegeben. Dann dauerte es wie gesagt ca. 3 Sekunden,und der nette Beamte hat mir das OK zum restaurieren gegeben. Bloß nen Kaufvertrag habe ich noch nicht aus Italien....

Geschrieben

Moin,

Hab auf meine neu restaurierte VBA tüv machen lassen der GTÜ hat mir nen § 29 gegeben und hat gesagt das man den §21 seit 01.03. nicht mehr braucht.

Also damit bin ich in die Zulassungsstelle.

Hab den Tüv Bericht Kaufvertrag und Ein Datenblatt mitgenommen.

Zulassung sagt das das nichts bringt. Die brauchen nen § 21 er und eine KBA auskunft (der hat Online nachgeschaut hat nix gefunden und hat sie mir sicherheitshalber nochmal schriftlich ausfüllen lassen) (Eidesstaatliche Erklärung musste ich abgeben das beim Kauf keine Papiere da waren) kostet 37 ?!!! Kaufvertrag interessiert gar nicht. Naja Fazit GTÜ hat den § 29er storniert. Mein Geld hab ich wiedergekriegt.

Diese Woche macht die Dekra den 21 er und Die KBA dauert laut Aussage der Zulassungsstelle ca. 6 Wochen.

Dann bin ich mal gespannt ob das klappt.

Mfg

Andre

Geschrieben
Moin,

Hab auf meine neu restaurierte VBA tüv machen lassen der GTÜ hat mir nen § 29 gegeben und hat gesagt das man den §21 seit 01.03. nicht mehr braucht.

Ich hoffe Du lässt Dir das Geld wiedergeben.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben
Die KBA dauert laut Aussage der Zulassungsstelle ca. 6 Wochen.

Glaube ich nicht. Da ein Gruppenleiter der Frankfurter Zulassungsstelle diese Woche nicht über die Änderungen ab 01.03.07 Bescheid wusste (ich aber schon), habe ich noch mal bei der KBA in Flense angerufen. Die fand die Uninformiertheit ziemlich :-D , ich ebenso :-D . Die Zulassungsstelle sendet ein abgestempeltes Fax an die KBA und bekommt daraufhin per Fax die Auskunft. Die Bearbeitungszeit habe ich vergessen zu fragen, sind aber bestimmt keine 6 Wochen. Mir fällt gerade ein, dass jemand hier von einer online ZFZR-Auskunft geschrieben hat ? keine Ahnung.

Wer's gaynau wissen will:

Dienststelle Flensburg - Wir sind für Sie da

montags - donnerstags: 08:30 - 15:00 Uhr

freitags: 08:30 - 14:00 Uhr

* Dienstsitz

Kraftfahrt-Bundesamt

Fördestraße 16

24944 Flensburg

Telefon: +49 (4 61) 3 16-0

E-Mail: [email protected]

Hier noch die Datei, die ich von meiner Zulassungsstelle nach dem ersten Telefonat geschickt bekommen habe:

Geschrieben

jaja, alles schon sehr verwirrend, und offensichtlich überall anders gehandhabt.

landkreis berchdesgadener land:

habe eine fuffi ohne papiere, nur kaufvertrag, war beim tüv, die meinten, gar kein problem, §21 neu (so heisst der jetzt) nur für fahrzeuge aus dem ausland und jene, die länger als 7 jahre stillgelegt waren. also ne vespa die 5 jahre im keller stend, nur ab und normalen tüv machen, fertig.

§21 kostet 100? incl. erstellen einer neuen betriebserlaubnis und datenerfassung samt technischer überprüfung (kopien oder datenblätter brauchen sie nicht, haben selber die daten)

auskunft vom lra bez. kba...(bei meiner 125 gt bj. 66) nö, brauchen wir nicht, is eh nur a kleine, da brauchen wir das nicht

brauchte ich bei der vnb auch nicht :-D und bei der fuffi auch nicht.

da bin ich froh, das ich nicht im münchner raum bin, hier hab ich "noch" ruhe.

cya wernerson

Geschrieben

An alle aus dem Münchner "Raum"-

ich kann nur den TÜV in Starnberg inkl. Zulassungsstelle wärmstens empfehlen, die machen keine Schwierigkeiten. Bei mir hat Kaufvertrag und Piaggio-Bestätigung für´s Baujahr gereicht (weil keine Papiere, da Scheunenfund) um beim TÜV eine große Abnahme §21 ohne Probleme durchzubekommen. Bei Italienischen Rollern, z.B. Sprint ist die Fg.Nr. links unten am Radhaus eingeschlagen. Für die Abnahme muß diese Nr. zusätzlich am Radhaus hinten (unter Motorhaube) eingeschlagen werden- da legen die Prüfer in STA Wert drauf.

Grüße

Wolfgang

Geschrieben

war heut auch bei meiner zulassungsstelle und....keiner weiß bescheid?

die wollten mich zur polizei schicken um mir da eine bescheinigung zu holen.nachdem ich sie auf die zuständigkeit der zulassungsstellen ab märz 07 hingewiesen habe und die dame in irgendwelchen ordnern gewälzt hat,hat sie mir recht gegeben!

anschließend folgte ihrerseits telefonat auf telefonat und keiner wußte bescheid! daraufhin meinte sie ich solle morgen nochmal kommen weil dann die allwissende frau ...sowieso ..da wäre!

also morgen nochmal hin und nerven bewahren!?

ich bin mal gespannt... :-D wasn chaos !!!!!!!!!!!!!!!!

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