dorkisbored Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Bei sowas wär mir ja schon der Ar*** geplatzt. Du sollst morgen wieder hin, weil die Ihren Job nich beherrschen?Man Man....was freu ich mich auf meine nächste Anmeldung....keine Papiere und nix....das wird ein Spass Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doublec Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 genau,habe auch keine papiere und ...sie wissen nicht was sie tun..!war heut mittlerweile zum 3. x da und wir haben uns dann auf folgendes geeinigt...der tüv,der normaler weise ohne kba auskunft oder ohne bestätigung der zulassungsstelle keine 21er macht...hat sich,nachdem die dame der zulassungsstelle dort angerufen hat,bereiterklärt eine 21er auch ohne auskunft zu machen!vermerkt aber auf dem prüfbericht,das die zulassungsstelle das kba auf einträge überprüfen muss!also wenn ich die 21er habe,ab zu zulassungsstelle,die prüfen beim kba (was sie schon bei meinem ersten besuch getan haben?!) und dann soll es klappen???????????!!!!!!!ruhig blut und nerven bewahren...........schaunwama Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
norwegenvespa Geschrieben 26. April 2007 Teilen Geschrieben 26. April 2007 Wieso macht der TÜV keine $21 ohne Auskunft? Ist dem doch egal ob du die Karre geklaut hast oder nicht, der meldet sie ja nicht an. Ich hatte eine in der Tasche beim letzten TÜV, aber die hat den nicht interessiert, nur das Strassendingsamt nachher. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wernerson Geschrieben 27. April 2007 Teilen Geschrieben 27. April 2007 tja, ich bin heute wieder aufs lra gegangen, eine neue karre anmelden, hat 5 min. gedauert: ach ja..kba, das brauch ma ja jetzt nimma...abmeldung aus italien..hmm wenns schon mal da ist, dann her damit, aber a kaufvertrag reicht uns ja auch. ich zu denen: tja, wo soll ich denn auch papiere von einer alten karre die 30 jahre in nem schuppen stand auch her haben, da reicht doch a kaufvertrag auch aus, is ja wie a eidesstattliche erklärung vom verkäufer das sie nicht gestohlen ist oder... ja, da hams recht..zur kasse bitte..auf wiederschauendas wars, nix wirklich aufregendes..cya wernersonaber wirklich auskennen tut sich keiner, denen kann man echt einiges in den mund legen, der eine sagt so, der andere so.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rockwell Geschrieben 28. April 2007 Teilen Geschrieben 28. April 2007 Nach all den Kommentaren im Forum:Habe mir eine 150 er GL, BJ 1963 aus Italien bei Ebay gekauftDie Vespa hat bereits eine Begutachtung nach §21 StVZOEin Antrag nach einer KBA Auskunft wurde am 15.03.07 gestelltEin Schreiben vom Kraftfahrt-Bundesamt das auf die zuständige örtliche Zulassungsbehörde verweist habe ich auch.Ich habe einen Kaufvertrag von Ebay und einen offizielleren Kaufvertrag mit Kopie desAusweises des Verkäufersund bekomme sie damit weder in Köln noch in Bergheim angemeldetWAS KANN ICH NOCH TUN ? WAS BRAUCHE ICH NOCH? um den Roller hier mal anzumelden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 28. April 2007 Teilen Geschrieben 28. April 2007 und bekomme sie damit weder in Köln noch in Bergheim angemeldetDie wichtigste Info fehlt (wie immer): Warum nicht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rockwell Geschrieben 29. April 2007 Teilen Geschrieben 29. April 2007 ...weil ich der Zulassungstelle nicht beweisen kann, dass der Roller nicht irgendwo gestohlen wurde, bzw., dass er mein rechtmäßiges Eigentum ist.Lösungsvorschlag Zulassungsstelle Köln:Ich soll von dem vorherigen Besitzer die Bestätigung einholen,dass sie sein Eigentum war, der wiederum soll von "seinem" vorigen Besitzerdie Bestätigung einholen, der wiederum soll von.......Lösungsvorschlag BergheimMein Verkäufer soll nun seiner Zulassungsstelle melden, dass er seinen Briefverloren hätte. Das zugehörige, von seiner Zulassungsstelle bestätigte Dokument,würde dann seinen rechtmäßigen Besitz bestätigen. Alternativ könnte auch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung meines Verkäufers eingereicht werden.Und nun? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1210er Geschrieben 19. Juni 2007 Teilen Geschrieben 19. Juni 2007 (bearbeitet) ...weil ich der Zulassungstelle nicht beweisen kann, dass der Roller nicht irgendwo gestohlen wurde, bzw., dass er mein rechtmäßiges Eigentum ist.wieso nicht? Nach Deiner Aussage hast Du einen Kaufvertrag, somit sollten die Eigentumsverhältnisse geklärt sein. KBA wurde auch gestellt, Antwort war in Schreiben welches auf die Zulassungsstelle verweisst. Somit muß die Zulassungsstelle sagen können ob der Roller gestohlen wurde oder nicht.Edit ergänzt folgenden Vorschlag:Kaufvertrag mit Nachbarn oder jemand anderem machen, Papiere sind beim Umzug oder über die Jahre verloren gegangen, sollte im Kaufvertrag stehen und dann nochmal zur Zulassungsstelle. Bearbeitet 19. Juni 2007 von 1210er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Motorhuhn Geschrieben 19. Juni 2007 Teilen Geschrieben 19. Juni 2007 Jaja ? theoretisch schon. Die da oben haben aber tatsächlich zu enge Unterhosen an ? das durfte ich letztens auch shcon feststellen. Darüber haben die Leute bei uns auf der Zulassungsstelle nur komisch mit den Köppen gewackelt. Einen Ansatz hatten wir dies bezgl. auch nicht wirklich gefunden ? auf jedenfall wollten die bei uns keine Eidestattliche Erklärung aufnehmen um die der entsprechenden Zulassungsstelle zukommen zu lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ölsau Geschrieben 19. Juni 2007 Teilen Geschrieben 19. Juni 2007 Lösungsvorschlag Zulassungsstelle Köln:Ich soll von dem vorherigen Besitzer die Bestätigung einholen,dass sie sein Eigentum war, der wiederum soll von "seinem" vorigen Besitzerdie Bestätigung einholen, der wiederum soll von.......Lösungsvorschlag BergheimMein Verkäufer soll nun seiner Zulassungsstelle melden, dass er seinen Briefverloren hätte. Das zugehörige, von seiner Zulassungsstelle bestätigte Dokument,würde dann seinen rechtmäßigen Besitz bestätigen. Alternativ könnte auch eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung meines Verkäufers eingereicht werden.Und nun?Schon mal mit nem Kaufvertrag einer bereits verstorbenen Person versucht? LG,Ölsau Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doublec Geschrieben 19. Juni 2007 Teilen Geschrieben 19. Juni 2007 musste leider feststellen das es immer auf die personen ankommt,die hinter den schaltern sitzen!gut geschlafen.....kein problem...hier unterschreiben..schönen tag noch!schlecht gesch... ....ne das geht nicht...bla bla bla!früher (straßenverkehrsamt)...hatte man schlechte karten!heute...(bürgeramt) jeder stadtteil hat ja eins,in meiner stadt sind es glaube ich 7-8stck. fahre ich bei problemen zum nächsten oder wieder zum nächsten...bis ich einen gutgelaunten beamten finde!da ja alles scheinbar willkür ist....hats spätestens beim 3tten anlauf geklappt!...versuch macht klug! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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