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Fragen zu meinem Roller Unfall..


Mo_RMSC

Empfohlene Beiträge

Vorgestern bin ich mit 50 kmh bergab in einer geschlossenen Ortschaft auf einer Vorfahrtsstraße gefahren.

Plötzlich ist dann ein kleinwagen voll auf die straße gezogen, um mitten auf der straße zu drehen :-D

ich bin ihm dann mit der px voll in die seite geknallt und über seinen wagen drüber geflogen. Ich hab dann direkt ein paar taxifahrer als zeugen genommen und mir deren visitenkarten besorgt, und direkt die bullen angerufen.

Die kamen auch direkt, haben alles aufgenommen, inclusive personenschaden weil ich auf mein kniegelenk geflogen bin und mich deshalb nur noch humpelnd fortbewegen konnte..

Der Unfallgegner hat seine schuld auch eingesehen.

Jetzt ist die sache, dass meine neue jeans natürlich zerfetzt ist, und meine adidas samba auch was abgekriegt haben, die alltags px ist (wundersamer weise), nur an der einen seite beim übergang vom trittblech zum beinschild sehr "eingedötscht".

Ich bin anschließend direkt ins krankenhaus gefahren, da wurde mein kniegelenk geröngt, ist gott sei dank nix dran, tut nur schweine weh, hab jetzt so ein schreiben gekriegt, dass es nur ne prellung sei.

Jetzt meine fragen:

Kann man da shcon irgednwie schmerzensgeld verlangen? bei der arbeit falle ich ja nicht weg, (weil ich auch noch nicht arbeiten gehe), und weil ich ja nicht wirklich eingeschränkt bin durch die verletzung... ne rechtsschutzversicherung hab ich auch nicht, also hab ich keinen bock mir nen anwalt zu nehmen und den dann nachher bezahlen zu müssen, ohne dass e sich gelohnt hat.

auserdem ist die frage was ich jetzt für die px kriege, da sie laut meiner versicherung nur noch einen wert von 400? hat. Kann ich jetzt nen kostenvoranschlag einholen, den die versicherung des unfallgegner auf jeden fall bezahlen muss, auch wenn die kosten beispielsweise 350?, also knapp unter 400? betragen würden?

Und wie regel ich das jetzt mit der versicherung, dass mir meine hose und die schuhe bezahlt werden?

an wen muss ich mich da wenden, und vor allem, an wen muss ich dieses unfallzettelchen schicken, dass mir die bullen gegeben haben?

Ist mein erster unfall mit polizei usw, deshalb hab ich davon keine ahnung...

Bearbeitet von Casey_Jones
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Wenn Du glaubhaft machen kannst, daß Dein Roller nicht nur ein Fortbewegunsmittel ist, sondern ein Liebhaberfahrzeug, weil z.B. ein enge perönliche Bindung vorhanden ist, dann kann man sogar Reparaturkosten bis zum eineinhalbfachen des Wertes geltend machen.

Sonstige Schäden, wie z.B. Helm, Kleidung, u.s.w., die durch den Unfall beschädigt wurden, sind genauso von der Versicherung zu ersetzen.

Den Schaden mußt Du halt bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Anwalt muß aber normalerweise auch von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt werden.

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Ok danke schonmal.

Also hole ich mir jetzt als erstes nen Kostenvoranschlag, dessen Betrag die gegnerische Versicherung mir dann wohl auch bezahlt, richtig?

Zusätzlich kriege ich den Helm, meine Hose und die Schuhe bezahlt.

Und was ist jetzt mit dem Schmerzensgeld? Gibts da auch noch was?

Und wie läuft das jetzt formal ab?

An wen wende ich mich jetzt?

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Ok danke schonmal.

Also hole ich mir jetzt als erstes nen Kostenvoranschlag, dessen Betrag die gegnerische Versicherung mir dann wohl auch bezahlt, richtig?

Zusätzlich kriege ich den Helm, meine Hose und die Schuhe bezahlt.

Und was ist jetzt mit dem Schmerzensgeld? Gibts da auch noch was?

Und wie läuft das jetzt formal ab?

An wen wende ich mich jetzt?

Du gehst zu deinem Anwalt und lässt dich von ihm beraten. Alle Gespräche diesbezüglich kannst du bei Prozesserfolg auf den Gegner abwälzen (es geht hier ja um zivilrechtliche Forderungen, hat also den Vorteil: Verlierer zahlt alles ;) ).

Helm Hose und Schuhe kriegst du auf jeden Fall bezahlt. Denke auch ruhig an deine Jacke, die hat ja auch was abbekommen. Sprich: Melde ALLE Kleidungsstücke, die du außen trugst. Wenn du ein gutes Paar Handschuhe anhattest nimm die direkt auch mit.

Schmerzensgeld gibt es auf jeden Fall! Das macht sich nicht an Knochenbrüchen oder der Tatsache fest, dass das Unfallopfer im Koma liegt ;).

Du hast die Prellung attestiert und bist über ein Auto geflogen, sollte wohl reichen ;) .

Viel Erfolg und: Hoffentlich passiert Dir das nicht nochmal!!

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Wieso denn gleich Anwalt, der Gegner hat seine Schuld eingesheen, die Polizei war da hat alles aufgenommen, eigentlich klar, ich würd lieber bei der gegnerischen Versicherung anrufen und mit denen reden ob die alles bezahlen, wenn nicht ok dann Anwalt aber eigentlich ist die Sache klar.

Ach meine PX wurde mal umgeschmissen und das genau auf ne andere PX, beides natürlich Liebhaberfahrzeuge und Kostenvoranschlag für die Kratzer war zusammen bei kanpp 2000 Euro, die Versicherung hat dann nach Kostenvoranschlag abgerechnet (ohne Mwst), ging problemlos. Musste dem Gutachter nur sagen wie lieb ich sie hab, aber als er ins Wohnzimme rkam und die ganzen Bilder, Modelle etc gesehen hat war das kein Problem

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Servus,

Kostenvoranschlag und Anwalt zahlt der Gegner (wenn dieser zu 100% Schuld) und somit seine Versicherung. Es spricht also in meinen Augen nichts dagegen, einen (nach Möglichkeit Fachanwalt für Verkehsrecht) Anwalt einzuschalten, der einem die Angelegenheit gewinnmaximierend und nervenschonend aus der Hand nimmt. Mache auch viel Verkehrsrecht und weiß aus Erfahrung, dass Versicherungen viel schneller (und manchmal sogar alles :-D) zahlen, wenn "Rechtsanwalt" im Briefkopf steht.

Wenn man es alleine versucht, werden die Versicherungen immer versuchen, an irgend einer Stelle zu sparen (sie zahlen dann den Sachverständigen "wegen Unverhältnismäßigkeit" nicht, oder nur die Hälfte der Reparaturkosten "da das zur Reparatur ausreicht", oder Schmerzensgeld nicht, da "nicht nachgewiesen", ...).

Wegen Schmerzensgeld würde ich versuchen, von meinem Arzt eine "fiktive" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Je nach Verletzung zahlen die Versicherung pro Woche AU mehrere hundert Euro ohne weiter nachzufragen. Ansonsten einfach mal pauschal ? 2.000,00 verlangen. Die Versicherung kürzt das schon auf ? 500,00 runter :-D Danach nicht abspeisen lassen, sondern mit Anwalt drohen bringt nochmal ein paar hunder Euro :-D

Grüße,

Flameboy

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Wichtig :

- Kiste in Werkstatt Deines Vertrauens bringen, und denjenigen mit der Gegnerseite sprechen lassen. Wirkt einfach mehr :-D

- EIGENEN Gutachter bestellen, und zwar sofort. Du musst nicht den Gutachter der Gegenseite akzeptieren, die können ja noch ein Gegengutachten machen lassen. Werden sie aber nicht, kostet ja auch noch mal. Das eigene Gutachten bezahlt ja auch die andere Versicherung...

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Wegen Schmerzensgeld würde ich versuchen, von meinem Arzt eine "fiktive" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen. Je nach Verletzung zahlen die Versicherung pro Woche AU mehrere hundert Euro ohne weiter nachzufragen. Ansonsten einfach mal pauschal ? 2.000,00 verlangen. Die Versicherung kürzt das schon auf ? 500,00 runter :-D Danach nicht abspeisen lassen, sondern mit Anwalt drohen bringt nochmal ein paar hunder Euro :-D

Danke, das hört sich alles schon sehr gut an.

Aber ist es denn möglich, wegen einer Prellung des Kniegelenks eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kriegen?

Es stimmt schon, ich kann immer noch nicht richtig laufen, aber ob das arbeitsunfähig ist/wäre?

Will da auch nichts in richtung versicherungsbetrug machen.

Aber eins hab ich jetzt nicht ganz verstanden, brauch ich jetzt nen gutachter von der versicherung, oder nen kostenvoranschlag für die reparatur von einer werkstatt?

Edit: Hab grade mit ner befreundeten Ärztin gesprochen, und die meinte man sollte auch noch den pyschischen Faktor berücksichtigen, den man nach einem Unfall behält, was jetzt das Schmerzensgeld angeht, sollte ich den Anwalt auch auf den Punkt ansprechen?

Bearbeitet von Casey_Jones
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Psychischer Faktor : Meines Erachtens lachhaft, da verklage ich nächste Woche selber gleich 3 Autofahrer wegen Seelischer grausamkeit weil die meine Vorfahrt missachtet haben.

Das mit dem Knie ist leichte Körperverletzung und das hätte sich das Spital schon anschauen sollen !

Und weilst schon einen Weg hast: das Genick schmerzt auch furchtbar !

ralph

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Sorry wenn ich mich hier so einklinke, aber ich will deswegen nicht extra nen neuen Thread aufmachen..

Und zwar ist mir heute vor einer Woche jemand hintenreingefahren als ich in die Tanke reinfahren wollte, der behauptet jetzt ich hätte nicht geblinkt und wäre ganz plötzlich rüber gezogen, was jedoch nicht stimmt, da ich schon zig Meter vorher geblinkt hab und es eh eine 50er Zone war. Da eine durchgezogene Linie da war hätte er mich ja auch nicht überholen dürfen, oder??

Nunja, Personenschaden war nicht, nur die Karre vom Unfallgegner (Yamaha R6) ist weggegangen und hat 4000? Schaden.

Nunja, jetzt möchte er, dass ich meiner Versicherung sage, dass es meine Schuld war, andererseits möchte er mich verklagen, da ich laut ihm nicht geblinkt hab, wobei er auf der Tankstelle selber noch gesagt hat, dass es seine Schuld war..

Es wäre alles nicht so schlimm, wenn es nicht ein (mittlerweile ehemaliger) Freund von mir wäre..

Ich hoffe man versteht was ich damit sagen will..

Hat er eine Chance damit durch zukommen??

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Kannst alles von der gegnerischen Versicherung einfordern!!!!

Die werden Dir zuerst einen Vorschlag machen, der natürlich ein Witz ist, daher NICHT unterschreiben!

Dann schickst Du denen Deinen Vorschlag und irgendwo in der Mitte werdet ihr Euch dann einigen :-D

Aber das wichtigste ist doch, dass Dir nicht mehr passiert ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Ja, die Frage ist ernstgemeint, mein Problem ist halt, wenn er mich anzeigt, werden meine Papiere vom Straßenverkehrsamt zurückgefordert (bin mitten im Auto und Motorrad Führerschein), und ich bekomme 2 Jahre mehr Probezeit, weil ich halt in einen Unfall verwickelt war...

An meiner Karre ist nix, bis auf ein verbogener Kickstarter und einer abgebrochenen Halterung vom Luftfilterkasten (war mit der SKR unterwegs)..

Hatte da vllt schonmal jemand was ähnliches?

Schon geil wie man sich auf "Freunde" verlassen kann...

Mit Chancen meinte ich eher, ob das auf eine Teilschuld für mich rauslaufen kann..

Bearbeitet von Malle-Heizer
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Generell hat der Auffahrende immer Schuld, am besten wäre es auch wenn das ganze jemand gesehen hätte.

Kann mir nicht vorstellen daß du da irgendwelche Probleme bekommst außer du bist selber plötzlich 5 Meter rübergezoegn und hast nicht geblinkt.

Und etwas zugeben was nicht passiert ist....das kann man doch nicht machen, da fahr ich eher 1 Monat mit dem Drahtesel !

rs

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Ja, wir waren zu dritt unterwegs und der eine war 50 Meter vor mir und war schon in die Tanke eingebogen, und nein, ich bin nicht plötzlich rüber gezogen und nix.. War ein stinknormaler Abbiegevorgang, wie 100000mal am Tag...

Genau das meine ich, wenn ich Schuld wäre, klar, würd ich direkt über meine Versicherung machen, aber alles andere wäre Versicherungsbetrug...

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Also:

Wenn Dir von hinten jemand drauf fährt, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen ihn. Das heißt, er muss beweisen, dass Du nicht geblinkt hast, und dass Dein Bremsmanöver einem außergewöhnlichen Fahrverhalten entsprach. Das kann er natürlich nicht. Außerdem hast Du doch einen Freund, der in einem anderen (wichtig!) Auto saß und alles gesehen hat.

Würde mir da keine Sorgen machen. Wenn der sich an Deine Versicherung wendet, einfach dort Deine Sicht der Dinge und Zeugen angeben, dann kümmert sich die Versicherung um Anwalt und Anspruchsabwehr.

Was Du in straf-/bußgeldrechtlicher Sicht wissen willst: Wenn keine Polizei da war und Deine Schuld aufgenommen hat, wird da auch nichts mehr kommen. Woher soll denn die Polizei feststellen, wer an dem Unfall schuld war?

Gruß,

Flameboy

@ Casey: Dann mach es ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Verlange einen Betrag, der über dem liegt, den Du erreichen willst (Verletzung natürlich in leuchtenden Farben schildern). Die Versicherung streicht Dich da schon runter. Wichtig ist, dass Du nach dem ersten Angebot der Versicherung nicht aufgibst, sondern weiter einen höheren Betrag forderst... Wirkt so gut wie immer :-D

Wenn Dich der Arzt arbeitsunfähig schreibt, bist Du arbeitunfähig. Versicherungsbetrug ist das in keinem Fall.

Psychischer Faktor ist auch meines Erachtens nicht ausschlaggebend. So etwas hat jeder nach jedem (Beinahe-)Unfall. Ausschlaggebend ist: Art des körperlichen Leides, Dauer der Schmerzen, Dauer der Behandlung, Häufigkeit der Arztbesuche, erforderliche Medikamente, ...

Ach ja: Du kannst Dir entweder einen Gutachter suchen. Ab etwa 800.- Euro schaden muss Dir die Gegenerversicherung diesen ersetzen (darunter musst Du ihn selbst zahlen). Zu beachten ist die 15%-Regel (jedenfalls im OLG-Bezirk München), demnach darf der Sachverständige maximal 15% des Schadens als Honorar geltend machen... Manche Versicherungen zicken rum, wenn es mehr wird. Kostenvoranschlag reicht im Normalfall aus.

Bearbeitet von Flameboy
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Ok, dann werde ich morgen versuchen solch eine Bescheinigung zu kriegen.

Kannste mir vielleicht noch sagen welchen betrag ich von der versicherung fordern kann (allein das schmerzensgeld, nicht die reparatur usw), einmal mit der arbeitsunfähigkeitsbesch. und ohne?

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Danke, das hört sich alles schon sehr gut an.

Aber ist es denn möglich, wegen einer Prellung des Kniegelenks eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kriegen?

Es stimmt schon, ich kann immer noch nicht richtig laufen, aber ob das arbeitsunfähig ist/wäre?

Will da auch nichts in richtung versicherungsbetrug machen.

Aber eins hab ich jetzt nicht ganz verstanden, brauch ich jetzt nen gutachter von der versicherung, oder nen kostenvoranschlag für die reparatur von einer werkstatt?

Edit: Hab grade mit ner befreundeten Ärztin gesprochen, und die meinte man sollte auch noch den pyschischen Faktor berücksichtigen, den man nach einem Unfall behält, was jetzt das Schmerzensgeld angeht, sollte ich den Anwalt auch auf den Punkt ansprechen?

Kostenvoranschlag reicht erstmal, die gegnerische versicherung kann dem dann ja zustimmen. sollte sie es nicht tun, kannst du dir immer noch einen gutachter bestellen. ansonsten läufst du gefahr auf den gutachterkosten sitzen zu bleiben.

(ich habe vorgestern mit meinem anwalt drüber gesprochen, hatt vor 14 tagen einen ähnlichen unfall...)

nimm dir auf jeden fall einen anwalt, der erklärt dir auch die vorgehensweise mit dem schmerzensgeld. das wird nämlich aufgrund der angaben deiner verletzungen gestattet und nicht, ob du ggf. nicht arbeiten konntest.

gute besserung!

chris

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Kostenvoranschlag reicht natürlich, ist aber nicht so detailliert, wie ein SV-Gutachten, und oft werden Schäden übersehen. SV-Kosten müssen immer ersetzt werde (Schuld der Gegenseite vorausgesetzt), wenn der Schaden über 800.- Euro liegt und die Gutachterkosten nicht überzogen sind.

Es ist korrekt, dass das Schmerzensgeld anhand Deiner Verletzungen erstattet wird. Dabei wird neben der Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, Medikamtenverschreibung auch ganz wesentlich darauf geachtet, wie lange man arbeitsunfähig geschrieben war. BEi HWS kommt es sogar praktisch ausschließlich auf die AU-BEscheinigungen an.

Flameboy

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  • 2 Monate später...

So, für alle die es interessiert oder für die, denen es vielleicht von Nutzen sein könnte.

Die Sache ist jetzt endgültig übern Tisch und mit der Summe die ich bekommen habe bin ich auch mehr als zufrieden.

Für die PX gab es 2650,20?

(Wiederbeschaffungswert laut Versicherung 3000?

- 400? Zeitwert. ) :-D

Dazu gab es dann nochmal 250? Schmerzensgeld, auch wenn man das vielleicht nicht sagen sollte, es hat sich für mich wirklich gelohnt, die Delle im Beinschild haben wir bei Ferien im Sauerland mit ein paar beherzten Schlägen komplett rausklopfen können.

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