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Euro "D" am Nummernschild überkleben...


Veska23

Empfohlene Beiträge

Servus.

Ich find dieses blaue Euro "D" aufm Kennzeichen ja mal pottenhässlich und würd das ganz gerne mit was farblich zum Roller passenden überkleben. Man sieht ja genug südosteuropäische Mitwürger, die sich da nen Halbmond draufpappen. Die Frage ist nur, was die Pozilei dazu sagt. Man muss die ja nich unbedingt dazu aufforden das Mopped zu kontrollieren...

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Ich find dieses blaue Euro "D" aufm Kennzeichen ja mal pottenhässlich und würd das ganz gerne mit was farblich zum Roller passenden überkleben.

Ich finde, die schwarzen Buchstaben passen nicht zu meinem Teint.... und die Position gefällt mir auch nicht. Will das unter dem Tank haben zukünftig. :-D

Urkunden- bzw. Dokumentenfälschung oder ähnliche Beschreibung des Vergehens. Drei Punkte.

Bearbeitet von M210
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Bin weder Jurist noch Ausdruckskreativling.

ich zum glück auch nicht!

und es hat ja auch keiner "depp" zu dir gesagt, oder :-D !?

hatte mal fast sowas am hals, deswegen wollte ich zustimmen, warnen und den amtsschimmelausdruck nachschieben!

:-D

tip an alle: finger weg vom kennzeichen!

anschrauben (nach DIN soundso natürlich) geht grad noch, aber alles andere (bemalen, verbiegen, nicht beleuchten, bekleben, .....)

gibt nur ärger und das nicht zu knapp, wenn der trachtenverein einen schlechten tag hat... :-D

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In der Glotze kam mal so ne Serie über die Autoschrauber aus Nürnberg,

einige erinnern sich vielleicht noch an Cheffe mit Öl im Haar :-D

Da fuhr mal so ne Karre mit chequered Flag kleber auf dem E-Zeichen

durchs Bild. Kann sein daß es erlaubt ist wenn man nicht ins Ausland

fährt. Aber nichts genaues weiß man nicht....... :-D

Wer probierts freiwillig aus und fährt damit zu den Bullen? :-D

LG,

Ölsau

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Ich hab es ausprobiert,hatte da nen Kleber drüber, das einzige was die Bullen dazu gemeint haben,war mach den Scheiss da weg.

Kann aber sein dass die einfach einen guten Tag hatten und dass bei einem schlechten Tag anders aussehen kann.

Ich würds nicht mehr machen,gibt nur unnötig Stress.

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Guter Bulle, Schlechter Bulle, Guter Tag, Schlechter Tag hin oder her....es ist DEFINITIV verboten.

Es gab mal ein änliches Topic mit einem ähnlichen Sachverhalt. Aufm Kennzeichen darf man halt nix draufkleben, ebensowenig wie mit Edding gealterte Nummernschilder nachmalen oder ähnliches. Wer´s nicht glaubt, kann es ja mal ausprobieren, sollte aber vorher wissen das die Rennleitung keine Spaß versteht...bis zu 3 Punkte sind drin.....das wär mir das blöde "D" nicht wert.

Grüße,

Chris

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Mir hat mal so nen Spassvogel mit Edding ne 8 aus ner 3 aufm Auto gemacht, ich habs nicht gesehen und bin angehalten worden (war blauer edding), hat mich 40DM gekostet. Hat mich aufgeregt aber naja wegen 40 DM macht man ja auch nicht so die Welle.

Ok nicht unbedingt mit nem Aufkleber zu vergleichen aber passte gerade

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Da fuhr mal so ne Karre mit chequered Flag kleber auf dem E-Zeichen durchs Bild.

Genau dadrauf wollte ich hinaus. Naja, dann lass ich´s lieber. Wie gesacht, man soll ja keine schlafenden Bullen....äh Hunde wecken.

@M210: Was hier so mancher mit seiner Karre anstellt, nur weil er´s schön findet :-D dagegen wär der Aufkleber ja echt n Witz. :-D

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@M210: Was hier so mancher mit seiner Karre anstellt, nur weil er´s schön findet :-D dagegen wär der Aufkleber ja echt n Witz. :-D

Mag sein, für Geschmacksverirrung gibt´s aber keine drei Punkte und 75 Eurosen Trinkgeld....

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Normal is das Urkundenfälschung und kann bis zu 5 Jahre Knast geben

DAs stimmt definitiv nicht!!!! urkundenfälschung begehst du erst wenn du die buchstaben änderst oder den zulassungsstempel! das nennt man Kennzeichenmisbrauch!!!

§ 22 Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

........

das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, .........

ein noch so klitzekleiner aufkleber is nunmal eine veränderung, aber die rechtswidrige absicht...??

gibt aber auch noch diese beiden varianten:

"Sie führten ein Fahrzeug, dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach"

§§ 60 Abs. 1,1a,2,3; 69 StVZO; 181 BKat --> 10.- ? Verwarnungsgeld

oder

"Sie führten das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war"

§§ 60 Abs. 1; 69a StVZO; 228 BKat --> 50.-? Bußgeld, 1 Punk

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