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TÜV abgelaufen aber noch zugelassen


Dicker

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

Ich hab an ner Cosa rumgebastelt die seit über nem Jahr keinen TÜV hatte aber noch angemeldet war. Sie steht auf unserem Grundstück und es ist von der Straße sichtbar dass da ein Nummernschild dran ist und der TÜV abgelaufen ist.

Heute ham mir die Cops ne Kontroll-Aufforderung drangehängt und ne Anzeige wegen OWi.

- ist das richtig so? stand ja doch auf meinem Grundstück. Was haben die Cops da zu suchen?

- was kann man jetzt machen? TÜV schaff ich erst in 2 Wochen. Abmelden?

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Nicht abmelden. Einspruch einlegen. Wenn das Teil auf deinem Grundstück steht, dann kann es auch abgemeldet sein. Das hat keinen zu interessieren. da würde ich beim Ordnungsamt mal freundlich anfragen auf welcher Rechtsgrundlage du eine Verwarnung o.ä. bekommst.

Dem TÜV ist es egal wie lange du nicht mehr da warst. Du zahlst zweimal HU-Gebühren. Fertig. Mein MZ-Gespann war auch noch angemeldet und hatte 10 Jahre kein TÜV mehr. Zweimal HU-Gebühr und fettich.

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Hallo Leute,

Ich hab an ner Cosa rumgebastelt die seit über nem Jahr keinen TÜV hatte aber noch angemeldet war. Sie steht auf unserem Grundstück und es ist von der Straße sichtbar dass da ein Nummernschild dran ist und der TÜV abgelaufen ist.

Heute ham mir die Cops ne Kontroll-Aufforderung drangehängt und ne Anzeige wegen OWi.

- ist das richtig so? stand ja doch auf meinem Grundstück. Was haben die Cops da zu suchen?

- was kann man jetzt machen? TÜV schaff ich erst in 2 Wochen. Abmelden?

Problem ist das sie angemeldet ist und somit ja der StVzO zugehörig.

Abgemeldet auf deinem Grund und Boden-kein Problem.

Aber im Ernst-die hatten Langeweile-und ich hasse diese übereifrigen pickligen Mist-Wachtmeister.

Dumm,Dick,gefrässig oder wie war das...

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Mmh, also eine kurze Recherche ergab dass die wohl oder übel Recht hatten.

Dennoch will es mir am besten Willen nicht in den Schädel was die ganze Sache eigentlich soll. Riecht schwer nach Abzocke.

Das Problem ist dass der Roller nicht mir gehört sondern einem Freund der ihn mir für die Zeit seines Auslandssemesters überlassen hat.

Bearbeitet von Dicker
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was soll das denn bitte? Bei mir steht auch noch ein angefangenes Projekt rum, Nummernschild dran, Tüv seit fast 4 Jahren abgelaufen und übelst umgebaut, aber noch angemeldet... soll ich da jetzt auch Punkt für bekommen, weil nix eingetragen ist, oder ne Ordnungswiedrigkeit? Steht unterm WoMo Parkplatz meiner Eltern... Privatgrund ist doch Privatgrund, oder? Da darf stehen was will, ohne Tüv und zugelassen, wird ja nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt!

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Iss jetzt leider wohl so, auch wenn Du irgendein Moped auf dem Anhänger hinter dem Auto herziehst mit Zulassung und abgelaufenem Tüv können die Dich dafür ficken. Offensichtlich haben die den ganzen Tach lang nix zu tun....aber immer schön rumjammern, man wäre ja soooo überlastet. Ekelhaft. Gegenmaßnahme: Nummernschild abschrauben.

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Da hat dich wohl ein freundlicher Nazi aus der Nachbarschaft angeschwärzt. Frag die Freunde in Grün mal, wer´s war... Vielleicht kannst du eine herrliche "Maschendrahtzaun-Revival-Party" steigen lassen... :-D

Maschendrahtzaun in the morning.....

Und meine Rally ist angemeldet, Tüv irgenwann ´98....

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Auch wenn's unsinnig klingt: die Ordnungshüter sind im Recht. Das ist im § 29 Abs. I StVZO festgehalten:

"Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen ... haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten ... in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen." Ist also deine Pflicht als Halter; bei Verstoß: Zack, Ticket. Ist aber hier bei uns z. B. eher unüblich (habe zumindest noch nix von so einem Fall in unserer unmittelbaren Umgebung gehört).

Genau das ist übrigens dem Ex-Macher (Ansgar) von "Vespa, das Archiv" vor ziemlich genau 10 Jahren schon mal passiert ... - übrigens auch mit 'ner Cosa :-D

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zeig die bullen wegen hausfriedensbruch weil sie sich ja unerlaubter weise auf deinem Grundstück aufgehalten haben! Steht bestimmt der name von irgend so nem "waldmeister dimpfelmoser" drauf...
... Sie steht auf unserem Grundstück und es ist von der Straße sichtbar dass da ein Nummernschild dran ist und der TÜV abgelaufen ist ...
:-D

Dumm gelaufen; ich würde da jetzt nicht noch unbedingt den schwarzen Rächer geben, zumal da rechtlich gesehen nicht viel zu holen ist. Wir Zocker sagen immer: Zahlen und fröhlich sein (© Campino oder so).

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was soll das denn bitte? Bei mir steht auch noch ein angefangenes Projekt rum, Nummernschild dran, Tüv seit fast 4 Jahren abgelaufen und übelst umgebaut, aber noch angemeldet... soll ich da jetzt auch Punkt für bekommen, weil nix eingetragen ist, oder ne Ordnungswiedrigkeit? Steht unterm WoMo Parkplatz meiner Eltern... Privatgrund ist doch Privatgrund, oder? Da darf stehen was will, ohne Tüv und zugelassen, wird ja nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt!

Die Sache mit dem Privatfrund ist egal, man darf da ja trotzdem nicht machen was man will. Der Punkt ist ja nicht, wo das Fahrzeug steht, oder ob es bewegt wird, sondern einzig und alleine der Punkt, daß es für den Straßenverkehr zugelassen ist und ein Fahrzeug, daß zum Verkehr zugelassen ist muß halt regelmässig zum TÜV, egal ob und wieviel damit gefahren wird.

Der Tip, der hier mehrfach gegeben wurde, daß Teil einfach abzumelden, kann übrigens auch nach hinten los gehen. In Wohngebieten darf man nämlich offiziell z.B. keine abgemeldeten Fahrzeuge abstellen. Auch wenn es auf privatem Grund ist, das gilt dann schnell als "illegaler Betrieb eines Schrottplatzes" und wenn die einen erst mal wegen soetwas auf dem Kicker haben (Öl, Benzin, Bremsflüssigkeit, etc. zu Grundwasser) dann hat man ein richtiges Problem.

zeig die bullen wegen hausfriedensbruch weil sie sich ja unerlaubter weise auf deinem Grundstück aufgehalten haben! Steht bestimmt der name von irgend so nem "waldmeister dimpfelmoser" drauf...

Das ist doch jetzt Quatsch, zum einen müssen die das Grundstück ja noch nicht mal betreten haben um das Kennzeichen gesehen zu haben, dann ist ein betreten eines frei zugänglichen Grundstücks nicht gleich Hausfriedensbruch und zu guter letzt, wenn man sich mit den Falschen anlegt, dann ziehen die auch alle ihre Register, um einen zu pisaken.

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bei der rennleitung hauptwache in ol stehen, von der straße einsehbar, min. 50 fahrzeuge, von denen ca die hälfte angemeldet is, aber sicher nicht i.o.

es juckt mir in den fingern das mit §29...

das meiste sind zu schrott gefahrene zivil- und streifenwagen.

ich glaub ich zeig die jungs mal an... :-D

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was ist denn mit einem noch zu gelassenen Roller der aber nicht mehr funktionstüchtig ist...(Motor im Sack) und deshalb dem

Tüv nicht mehr vorgeführt werden kann aber demnächst irgendwann...und dann noch auf privatem Gelände????

und das Ordnungsamt muss doch vorher fragen ob sie das Grundstück betreten dürfen..sonst Hausfriedensbruch...???

Sehr sehr sonderbar...passt irgendwie alles nicht so

entweder ist die Sache ganz anders gewesen oder Du verheimlichst Sachen...aber so scheint mir das sehr sonderbar...

Gruss Frank

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was ist denn mit einem noch zu gelassenen Roller der aber nicht mehr funktionstüchtig ist...(Motor im Sack) und deshalb dem

Tüv nicht mehr vorgeführt werden kann aber demnächst irgendwann...und dann noch auf privatem Gelände????

und das Ordnungsamt muss doch vorher fragen ob sie das Grundstück betreten dürfen..sonst Hausfriedensbruch...???

Sehr sehr sonderbar...passt irgendwie alles nicht so

entweder ist die Sache ganz anders gewesen oder Du verheimlichst Sachen...aber so scheint mir das sehr sonderbar...

Gruss Frank

Ob das Ding funktioniert oder nicht ist doch völlig belanglos. Die Rechtslage ist nun mal so, daß ein Fahrzeug, das zugelassen ist, auch regelmäßig zur HU vorgeführt werden muß. Punkt und Basta. Ob das sinnvoll ist oder nicht steht doch gar nicht zur Debatte, ist halt einfach so. Und nur, weil es bei vielen lange Zeit gut geht, ist das auch kein Argument für die, die dann halt mal diese Owianzeige bekommen. Wäre ja genauso, als wenn ein Bankräuber nur deshalb freigesprochen werden müßte, weil es auch Bankräuber gibt, die nicht erwischt werden.

Das mit dem Hausfriedensbruch zählt übrigens auch nicht. Zum einen ist das Betreten eines nicht abgesperrten Grundstücks kein Hausfriedensbruch. Außerdem kann so eine Anzeige auch direkt vom Straßenverkehrsamt kommen, die in manchen Orten zum Beispiel Datei-Abgleich von Zulassungsstelle und Einwohnermeldeamt machen (auch da kann man unter umständen Strafe zahlen müssen, wenn man umgezogen ist und ein Fahrzeug nicht umgemeldet hat).

Wenn "Gefahr in Verzug" ist, dann dürfen die Ordnungshüter übrigens auch auf ein abgesperrtes Grundstück und dieser Sachverhalt kann schon erfüllt sein, wenn ein "netter" Nachbar an entsprechender Stelle äußert, daß da so alte Karren rumstehen, die Benzin und Öl verlieren, das im Boden versickert.

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ok champ...mag sein wie DU das schilderst...aber glauben tu ich das niemals..

klar kann alles sein wie auch immer...hab auch schon ne Anzeige bekommen gehabt,(einige Jahre her) wegen meinem

früherem Auto das ich vor unserem ehem. Bürgerhaus hab stehen lassen...(öffentlicher Parkplatz)

..und da ging es eher um die ASU-Plakete...aber ist ellenlange her

der Verfasser mag recht behalten aber glauben tu ich das erst wenn ich den Wisch sehe...

Gruss Frank

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...nun gut, aber gibt Dinge, die für jemanden die einem nie passiert sind...kurios..aber unsere Behörden gehen da auch streng

nach Vorschrift. Also ganz so abwägig scheint das ganze nicht so

ist aber komig...

ne riesen Sauerei...

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So ist das passiert.

Wieso sollte ich hier Geschichten erzählen ?

Mann mann, ihr habt Vorstellungen... :-D

Edith sagt: Champ hat recht. Ich habe in einem juristischen Forum um Rat gefragt. Dort wurde auch gleich der passende Absatz der StVo zitiert.

Nun aber zu den Lösungsvorschlägen. Reichts wenn ich das Ding abmelde und eine Plane drüber packe?

Bearbeitet von Dicker
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Nicht zugelassene Fahrzeuge werden ja in dem hier schon oft erwähnten §29 nicht behandelt. Heißt ja auch StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Abgemeldet kannst du sie also auf deinem privaten Grund (abgegrenzt / umzäunt / hinter deinem Gartentor) rumstehen lassen solange du willst - solange die Umwelt nicht beeinträchtigt wird.

Bei 'ner nicht tropfenden Cosa dürfte 'ne Abdeckplane (wg. der optischen Beeinträchtigung :-D ) hinreichen.

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Kannst ja trotzdem noch ne Plane oderso druntermachen: Die Bullerei wird dir ansonsten garantiert nochmal ans Bein zu pissen versuchen!

Falls Interesse besteht, könnte man sich ja mal wochenends treffen und in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Grünen ihre TÜV-Plaketten vom Kennzeichen kratzen :)

Hab eh noch ne Rechnung mit dem Haufen übrig^^

Also ich wär dabei!

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In Bayern z.B. melden die Zulassungsstellen den Cops abgelaufene Fahrzeuge wohl auf direktem Wege. Habe da neulich einen Artikel zu gelesen. In den restlichen Bundesländern muß das Kennzeichen (und die abgelaufene Plakette) öffentlich sichtbar sein, bevor das jemand beanstandet. Mein Roller stand hier in NRW auch mit 2,5 Jahre abgelaufenen TÜV in der Garage ohne das es jemanden interessiert hätte. An einer öffentlichen Straße wäre wohl schon nach kurzer Zeit ein Aufkleber drangewesen.

Bearbeitet von marc74
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War vor einiger Zeit mal unter "Der dicke Hund" in der OldtimerMarkt.

Da hatte einer ne Bella seit 20 Jahren angemeldet aber zerlegt im Keller liegen.

So nach dem Motto "die Prämie ist ja niedrig, und dieses Jahr mach ich sie bestimmt fertig."

Als er sie dann doch abmelden wollte, hat die Zulassungsstelle Anzeige erstattet.

Weiterhin stand im Artikel, dass der Gesetzgeber die TÜV Stellen verpflichten wollte, abgelaufene HUs zu melden, diese das aber nicht wollten ("Kundengedanke").

Herauskam die bekannte Reglung, mit maximal 2 Jahren TÜV vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum oder doppelter Gebühr bei langer Überschreitung.

In Bayern melden die Strassenverkehrsämter, nicht der TÜV. In den anderen Bundesländern liegt es im Ermessen des jeweiligen Strassenverkehsamts.

Wenn man mal erlebt hat, wie die Herren in Grün reagieren, wenn einem ne Karre geklaut wird (nämlich so gut wie gar nicht), aber für so eine Mumpitz die Welle machen kann man nur:

:-D:-D

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In Bayern z.B. melden die Zulassungsstellen den Cops abgelaufene Fahrzeuge wohl auf direktem Wege. Habe da neulich einen Artikel zu gelesen. In den restlichen Bundesländern muß das Kennzeichen (und die abgelaufene Plakette) öffentlich sichtbar sein, bevor das jemand beanstandet. Mein Roller stand hier in NRW auch mit 2,5 Jahre abgelaufenen TÜV in der Garage ohne das es jemanden interessiert hätte. An einer öffentlichen Straße wäre wohl schon nach kurzer Zeit ein Aufkleber drangewesen.

Wie wird das technisch abgewickelt? Der "Kunde" hat doch die Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern (TÜV, Dekra, Tüfa, GTÜ, etc.) da wird doch nomalerweise nicht regelmäßig alles abgeglichen, oder wie läuf das?

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