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V50 laut Rennleitung 65km/h schnell


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Also ich kenn das noch aus meiner, zum Glück vergangenen, Plastikrollerzeit!

Ich war 15, hatte den Mofaführerschein, hab die Bu**** nicht gemerkt... prompt haben die mich mit 50 erwischt!

Also doppelt so schnell als ich fahren durfte.

Ich hab dann auch ne Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubnis, Erlöschen des Versicherungsschutzes und Erlöschen der Betriebserlaubnis gekriegt!! Die normale Anzeige bei zu schnellen Rollern halt.

Da das aber das erste mal war, war "von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen"! Das nächste mal wär das aber nicht mehr so...

Also normalerweise wird die Anzeige beim ersten Mal fallen gelassen.

Und wenn die das bei mir gemacht haben, müssen die das bei dir auch. Sonst hol n Anwalt, der soll mit nem Vergleich arbeiten!

Trotzdem viel Glück noch

Roby

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Bekam grad nen Anruf von den netten Herrn in grün: das Gutachten sagt 56km/h

Folge: Anzeige wegen fahren ohne Führerscheins - danke Jochen...

Wieso messen die Polizisten dann 65 km/h?

Womit ist das überhaupt gemessen worden? Das Auge des Wachtmeisters? Dann müssen sie dir eh noch 20% abziehen. Laserpistole???

Musst du noch Kosten für die dreiwöchige Sicherstellung/amtl. Verwahrung zahlen?

Gruß Dirk

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Also beschäftigt sich jetzt die Bullerei und die Staatsanwaltschaft wochenlang mit einem Roller der 56 KM/H bringt? Meine Fresse, ist das ein armes Land geworden....gibts nichts wichtigeres?

Also, wenns zum ersten Mal passiert ist, und Du bis dahin ein unbeschriebenes Blatt warst, sollte es eigentlich eingestellt werden. Wie es mit der Probezeit in Sachen FS-Neuling ist, weiß ich leider nicht.

Trotzdem würde ich, wie bereits erwähnt, einen Anwalt zu Rate ziehen, auch wenns a bisserl Kohle kostet.

Wünsche Dir jedenfalls viel Glück und drücke Dir die Daumen!!

Grüße,

Chris

Edith spielt Glücksrad und kauft sich ein i...

Bearbeitet von soundconcept
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und was mach ich jetzt mit meiner v50?? laut betriebserlaubniss darf die auch nur 40 km/h fahren, und fahren tut se 55... Nur noch 40 fahren... ja ganz geil, jeder platik roller darf mehr fahren.... Glaub ich wechsel auf meine pk zurück, die darf wenigstens 50 fahren:) grins

Bearbeitet von kleinerwurm76
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Glaub ich wechsel auf meine pk zurück, die darf wenigstens 50 fahren:) grins

Hat jemand noch diesen Wisch von Piaggio von wegen Umbau von Zylinder oder Auspuff um auf 50km/h umgetragen zu werden?

Es ging damals um den Tausch des Zweiüberströhmers gegen einen Dreiüberströhmer. Ist leider 15 Jahre her als ich das Ding gesehen hab, ein Händler in Oldenburg hatte den "Umbau" durchgeführt.

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es gibt von Piaggio nur die Freigabe 50er mit 16.16er Vergaser und 4 Gang (d.h. ab BJ76)

von 40 km/h auf 48 km/h durch Tausch von Auspuff und Hauptdüse umzurüsten.

bei anderen 50er gehts nur per Einzerlabnahme... kann ich machen...aber dazu muß der Roller nach Frankfurt und ansonsten tip top in Ordnung sein

Rita

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Ich hätte starkes interesse an oben genannter Unbedenklichkeitsbescheinigung! Hat die wer?

Hier das original Mail auf meine anfrage bei Piaggio:

wir danken Ihnen für Ihre Anfrage.

Die Fahrzeuge vom Typ Vespa 50 N (FIN V5B3T...), mit dem Motor Typ V5A2M, V5A3M, V5A4M oder V5A5M, können durch den Austausch des Endschalldämpfers (Kennzeichnung IGM 4109S) auf eine Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h gebracht werden.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend ausgerüstet haben, können Sie sich diesen Umbau gerne bei Ihrem TÜV eintragen lassen. Ein entsprechendes Gutachten werden wir Ihrem TÜV-Prüfer oder Ihrem Piaggio-Händler gerne per Fax zukommen lassen. Wir benötigen hierfür die Nennung Ihrer Fahrgestell- und Motornummer.

Wo Sie Ihren nächstliegenden Piaggio Händler finden, können Sie telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 00800 81829800 von Montag bis Freitag (8:30-19:30 Uhr) erfragen oder Sie schauen im Internet unter www.piaggio.de

Wir hoffen Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen.

Piaggio Online Kundendienst

Bei uns macht das auch die Rollerfabrik in Aschaffenburg - aber da mußt du auf jeden Fall mit dem Roller hin kommen.

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Ich denke es ist immer gut, kleinere Veränderung gleich an Ort und Stelle zuzugeben, wie z.B. den Rennauspuff, bevor die anfangen zu suchen.... Gibts eigentlich noch die Mängelkarte? Das war doch immer ne chice Alternative. Karre zurückrüsten, vorstellen und ich glaub 40 D-Mark zahlen. Kenne ich nur aus meiner Mofa Zeit.

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Habe heute den Gutachter ausfindig gemacht und siehe da: er hat sich verrechnet. Er hat 69 statt 75 Kilo Leergewicht und 220 statt 240 kilo Gesamtgewicht als Grundlage genommen. Somit ist das Gutachten erstmal hinfällig und muss neu erstellt werden.

Hat irgendwer noch nen Schrieb oder dergleichen aus dem hervorgeht dass ein Auspuff "DGM 39328 S" auch auf ne V5A1T darf?

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69 kg Leergewicht und 220 kg gesamt sind doch richtig? Die italienische V50 wird sogar nur mit 66 kg leer angegeben. Und die einzigen Modelle, die 240 kg Gesamtgewicht zulassen, sind die 50 SR oder 50 Sprinter.

So sorry... :-D

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frag den gutachter mal ernsthaft nach den eichungsunterlagen für den prüfstand, "dein anwalt wird den eventuell dann brauchen",

(vielleicht ist das ein seltenes modell wie es in alpenregionen verwendet wird :-D )

bei deinem fall sieht es so aus, das du mit dem zwangsverzicht auf dein fahrzeug in der letzten zeit eigentlich genügend gestraft warst, gemessen an der relativ im rahmen bleibenden manipulationen an deiner vespa.

mach denen nen vorschlag, persönlich vorsprechen!

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Habe heute den Gutachter ausfindig gemacht und siehe da: er hat sich verrechnet. Er hat 69 statt 75 Kilo Leergewicht und 220 statt 240 kilo Gesamtgewicht als Grundlage genommen. Somit ist das Gutachten erstmal hinfällig und muss neu erstellt werden.

Mensch, das kann doch nicht angehen. Hatte der Gutachter die Papiere nicht dabei? Und aufgrund fehlerhafter Daten in einem eh schon sehr kleinen Toleranzbereich bei unseren Kisten geht sowas dann mal schnell zur Staatsanwaltschaft… Soviel zu Thema Sorgfaltspflicht. Na, da scheint jemand bei der Rennleitung ja arg heiss zu sein. Aber anscheinend nach lesens der beiden anderen Foren scheint da ja einer aus der Trachtengruppe Provison für zu schnelle Fuffies von der Staatsanwaltschaft zu bekommen… *kotz*

Italienische Verhältnisse…

Bearbeitet von bobandrews23
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Roller hab ich gestern abgeholt. Beim Durchstieg unterm Benzienhahn fette Lackabsplitterungen bis aufs Blech mit frischem Flugrost, wird wohl von den Zurrgurten kommen als die Bullen den Roller zum Gutachter gebracht haben.

Auf den frisch lackierten Kotflügel hamse mit nem Wachsstift rumgekritzelt und das ganze dann einen Monat lang in der Sonne gegrillt. Werd das zum Lackierer geben und begutachten lassen mit Kostenvoranschlag.

Die Bullen kassieren dafür auf jedenfall ne Anzeige wegen Sachbeschädigung!

Bearbeitet von ber5erker
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frag den gutachter mal ernsthaft nach den eichungsunterlagen für den prüfstand, "dein anwalt wird den eventuell dann brauchen",

(vielleicht ist das ein seltenes modell wie es in alpenregionen verwendet wird :-D )

abgesehen davon ist die ermittlung der höchstgeschwindigkeit mit einem prüfstand bei vespas sowieso nicht möglich. scootamatics werden künstlich gedrosselt, das geht das. vespas sind aber über die motorleistung "gedrosselt", d.h. die leistung reicht im realen leben nur für geschwindigkeit x km/h. auf dem prüfstand fehlt dieser widerstand, deshalb dreht der höchste gang viel höher als auf der strasse...

da mußr der prüfer also nochmal ran und die höchstgeschwindigkeit auf der strasse ermitteln.

r

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abgesehen davon ist die ermittlung der höchstgeschwindigkeit mit einem prüfstand bei vespas sowieso nicht möglich. scootamatics werden künstlich gedrosselt, das geht das. vespas sind aber über die motorleistung "gedrosselt", d.h. die leistung reicht im realen leben nur für geschwindigkeit x km/h. auf dem prüfstand fehlt dieser widerstand, deshalb dreht der höchste gang viel höher als auf der strasse...

da mußr der prüfer also nochmal ran und die höchstgeschwindigkeit auf der strasse ermitteln.

Aber wird nicht deshalb dem Prüfstand beigebracht dass Lufttemperatur, Cw-Wert des Rollers, Rollwiderstände usw. zu berücksichtigen sind?

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Das sind aber, wenn überhaupt nur Schätzwerte. Die wirklich Geschwindigkeit kann man eigentlich nur bei Fahrt ermitteln.

Das ist auch der Grund, warum der hier ortsansässige TÜV soviel Knete (Zeitaufwand) möchte um für eine Eintragung die Höchstgeschwindigkeit zu ermitteln.

Wenn es also darum geht, dass die Dir an den Karren fahren möchten, dann würde ich da sehr wohl drauf bestehen ? zur Not per Anwalt.

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Anwalt soll 600-700 Euro kosten, kommt also nicht in Frage. Dann lieber 6 Monate Führerschein weg, das kostet nix...

Naja, kosten wird das auch was. Die Frage ist halt wieviel ist dir dein Führerschein wert.

Wie wäre es mit ner Verkehrsrechtschutz kostet doch so gut wie nichts und die Wartezeit hättest du ja jetzt fast schon rum.

:-D

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habe mir das topic gerade mal durchgelesen.

da hast du ja ziemlichen stress bisher gehabt.

mit anwalt wäre das thema vermutlich schon längst durch.

zu den 600-700 EUR sage ich jetzt mal nichts!

wer in zukunft vor ähnlichen problemen steht, kann mir gerne ne PM schicken :-D

da geht bestimmt was :-D

1,2 rokk ´n´ roll

rokka k.c.

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