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V50 laut Rennleitung 65km/h schnell


Empfohlene Beiträge

Ich habe Dir bereits mehrfach empfohlen einen gescheiten Anwalt einzuschalten. Wer sagt das es 600-700 Euro kostet???? Das halte ich für völlig überzogen!

Wenn Du dich in diesem Fall nur "selber" vertrittst und ewig mit den Bullen und dem Prüfstandstypen alleine sprichst ohne fundamentale Ahnung der Gesetzeslage zu haben, ist es kein Wunder das es a) solange dauert, b) Du wahrscheinlich kaum Erfolg haben wirst und c) Die dich total übern Leisten ziehen können ohne das Du es merkst....

Bearbeitet von soundconcept
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Inwiefern zahlt eigentlich die gegnerische Seite?

wieso, hats dich gestern erwischt, bei deinen "Leistungsmess Fahrten"? :-D

Ich würde bei sowas mal ganz grundsätzlich/ohne wenn und aber, oder schlichtes Halb- bis Un-wissen, mal zum Anwalt gehen!

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Ich habe Dir bereits mehrfach empfohlen einen gescheiten Anwalt einzuschalten. Wer sagt das es 600-700 Euro kostet???? Das halte ich für völlig überzogen!

Ach ja? Dann geh mal zum Anwalt. ICH WAR BEIM ANWALT! Und der präsentierte mir ein Kostenrahmen von 600-700 Euro. Ruf ihn doch an und frag selbst: 040-344320, RA Wolfgang Niendorf.

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Ach ja? Dann geh mal zum Anwalt. ICH WAR BEIM ANWALT! Und der präsentierte mir ein Kostenrahmen von 600-700 Euro. Ruf ihn doch an und frag selbst: 040-344320, RA Wolfgang Niendorf.

Das wird doch nicht der einzigste Anwalt in HH sein, oder? Wenn der da ein riesiges Faß aufmachen will, kommt der mit Sicherheit auf diese Summe. Vielleicht noch ne zweite Meinung einholen?

Ich mein es ja nicht böse, aber ohne Plan der Gesetzeslage werden die Bullen und die Prüfer sehen, das Sie mit Dir machen können was Sie wollen. Mußt Du selber wissen.

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Das wird doch nicht der einzigste Anwalt in HH sein, oder? Wenn der da ein riesiges Faß aufmachen will, kommt der mit Sicherheit auf diese Summe. Vielleicht noch ne zweite Meinung einholen?

Ich mein es ja nicht böse, aber ohne Plan der Gesetzeslage werden die Bullen und die Prüfer sehen, das Sie mit Dir machen können was Sie wollen. Mußt Du selber wissen.

Hab da wohl etwas voreilig reagiert wegen der Anwaltsache. Dachte halt wenn der vom ADAC empfohlene schon soviel kostet werden die anderen auch soviel kosten...

Bearbeitet von ber5erker
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Mal zum besseren Verständnis, ich will Dir ja nix, nur das Du deinen Roller wiederbekommst. Welches Ding der Anwalt daraus macht, liegt an Dir. Er kann nur gewisse Sätze abrechnen, keine Phantasiebeträge. Vielleicht würde es ja reichen, das er einen gesalzenen Brief an die zuständige Stelle schickt, indem er aufführt was bislang alles unrechtmäßig gelaufen ist, z.B. falsches Gutachten, Transportschäden am Roller, keine genaue Geschwindigkeitsmessung durch die Grünen, etc.....außerdem war es ja kein richtiges Tuning, ich könnte es ja verstehen wenns ein 136er Malle mit Komplettprogramm gewesen wäre. Ich habe halt das Gefühl, wenn Du der Gegenseite zeigst das Du dich nicht wehrst, ziehen die Dich gnadenlos ab. Der Anwalt weiß wo er ansetzen kann, das ist sein Job. Lass Dich unverbindlich beraten, wie man vorgehen kann. Soweit ich weiß, ist das erste Beratungsgespräch beim Anwalt eh kostenfrei oder nicht so teuer.

Grüße,

Chris

Bearbeitet von soundconcept
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Ach ja? Dann geh mal zum Anwalt. ICH WAR BEIM ANWALT! Und der präsentierte mir ein Kostenrahmen von 600-700 Euro. Ruf ihn doch an und frag selbst: 040-344320, RA Wolfgang Niendorf.

der Kurs bezieht sich sicherlich auf das volle Programm! Briefe verfassen kostet einen Bruchteil der genannten Summe und das ist der erste Schritt für den Anwalt...Und das reicht oft!

Ich finde der Ra hat dich falsch beraten...

Bei interesse gebe ich dir gerne eine alternative Adresse per pn.

Bearbeitet von ric_two
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etc.....außerdem war es ja kein richtiges Tuning, ich könnte es ja verstehen wenns ein 136er Malle mit Komplettprogramm gewesen wäre.

zwischen einem 50ccm DR und nem 136ccm Mallossi gibts rechtlich keinen unterschied, beides darf er nicht fahren,

schon die änderung der HD um eine nummer grösser ist tuning, auch wenn wir wissen das dieses käse ist,

für dossengemüsse gilt das was in der BE steht,

aber was wird schon gross passieren, zu meiner zeit 100 DM straffe, und 8 sozistunden im altersheim.

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Nochmal kurz zu den Anwaltskosten... Es handelt sich hier um ein förmliches Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit 600-700 ? abgerechnet wird. So ist das nunmal, da hat Dich Dein Anwalt genau richtig beraten. Wer denkt, mit einem gesalzenen Brief könnte man die Polizei beeindrucken, hat solche Verfahren wohl noch nicht selbst durchgezogen.

Erstmal sollte gegen den Bußgeldbescheid (So es denn schon einen gibt, habe jetzt nicht alles gelesen) form- und fristgerecht Einspruch eingelegt werden, da man sonst das weitere Vorgehen eh vergessen kann. Dann kann man mal schauen, ob man mit Argumentation im Vorferfahren zur Einstellung kommt. Hilft das nichts, sieht man sich vor Gericht wieder und kann dort nochmals versuchen, argumentativ zur Einstellung des Verfahrens zu kommen.

Ein OWi-Verfahren ist allerdings nicht ganz so leicht, so dass ich Dir auch zu einem Anwalt rate. Übrigens trägt der Staat die Kosten nur bei einem Freispruch, bei einer Einstellung bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen (Das musst dann Du wissen, ob es Dir die 600-700 ? wert sind). Kann nur jedem empfehlen, sich Verkehrsrechtsschutz zu besorgen. Ist ziemlich billig und wenn mal was passiert, kann man absolut schmerzlos die Sache einem Anwalt übergeben.

Grüße,

Flameboy

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Nochmal kurz zu den Anwaltskosten... Es handelt sich hier um ein förmliches Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit 600-700 ? abgerechnet wird. So ist das nunmal, da hat Dich Dein Anwalt genau richtig beraten. Wer denkt, mit einem gesalzenen Brief könnte man die Polizei beeindrucken, hat solche Verfahren wohl noch nicht selbst durchgezogen.

Dann habe ich wohl die erste Hälfte meines Lebens nur geträumt.... :-D

Edith fügt hinzu, das Du dir in Deinem Beitrag selbst widersprichst. Wenn es nach dem Vorverfahren tatsächlich zur Einstellung kommt, wofür sollte der RA dann bitte 600-700 ? kassieren?

Bearbeitet von soundconcept
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Oh Gott, ich habe einen Rechtschreibfehler gemacht :-D

Wenn es im Forferfahren zur Einstellung kommt, rechnet der Anwalt Grundgebühr und Verfahrensgebühr ab. In diesem Fall - da ist Dir insofern Recht zu geben - sind die Kosten etwas geringer, da die Kosten des Hauptverfahrens nicht hinzukommen. Sollte es im Vorverfahren zur Einstellung kommen, musst Du also mit etwa 400,00 Euro rechnen (Ich habe gerade kein RVG da, tut mir leid).

Aber was bringt es Dir, wenn Dir der Anwalt etwas von 400,00 Euro erzählt und am Schluss musst Du knapp das doppelte zahlen?

Schönen Abend,

Flameboy

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Dann habe ich wohl die erste Hälfte meines Lebens nur geträumt.... :-D

Edith fügt hinzu, das Du dir in Deinem Beitrag selbst widersprichst. Wenn es nach dem Vorverfahren tatsächlich zur Einstellung kommt, wofür sollte der RA dann bitte 600-700 € kassieren?

..mein reden :-D

Unter richtiger Beratung verstehe ich, daß der Anwalt nicht nur mit (Berechtigten)Honorarforderungen droht sondern eben auch(falls Aussicht auf Erfolg) Lösungsansätze präsentiert.....Für mich klingt das als wenn der Anwalt keinen Bock auf so einen "kleinen Fisch" hatte...

P.S.

Auch habe ich es schon zwei bis dreimal erlebt, daß das erste Anschreiben(auch mal vom Ra nicht in Rechnung gestellt) einschlägt wie eine Bombeund von weiteren Sanktionen abgesehen wurde........Naja macht halt jeder so seine Erfahrungen mit der Rennleitung!

Ich persönlich wäre spätestens nach dem hirnlosen rumkratzen an einer O-Lack Karre zum Anwalt gegangen...

Bearbeitet von ric_two
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..mein reden :-D

Unter richtiger Beratung verstehe ich, daß der Anwalt nicht nur mit Honorarforderungen droht sondern eben auch(falls gerechtfertigt) Lösungsansätze präsentiert.....Für mich klingt das als wenn der Anwalt keinen Bock auf so einen "kleinen Fisch" hatte...

P.S.

Auch habe ich es schon zwei bis dreimal erlebt, daß das erste Anschreiben(auch mal vom Ra nicht in Rechnung gestellt) einschlägt wie eine Bombe und von weiteren Sanktionen abgesehen wurde...

Ich gebe Euch ja grundsätzlich auch recht. Nur müsst Ihr zwischen OWi-Verfahren und normalen Zivilverfahren unterscheiden. Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren wird - Honorarvereinbarungen einmal vernachlässigt - pauschal abgerechnet (in zivilrechtlichen Angelegenheiten wird streitwertabhängig abgerechnet). Das bedeutet, dass es erstens keine kleinen Fische gibt (von 40 ? - 5000 ? Geldbuße sind alle OWI-Verfahren gleich) und zweitens, der Rechtsanwalt diese Kosten auch abrechnen muss (RVG-Gebühren sind mindestgebühren).

Aber das nur zu den Honorargeschichten.

Grüße,

Flameboy

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Da gebe ich Dir absolut recht. Und ich stimme soundconcept ebenso zu, dass er sich anwaltliche Hilfe (am besten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht) holen sollte. Es klang vielleicht in meinem ersten Posting etwas hart (wenn das falsch rüberkam, tut es mir leid), aber es handelt sich auf der "Gegenseite" um Juristen, welchen nur mit juristischer Argumentation beizukommen ist. Ein gesalzener Brief kann helfen, tut das aber in den allermeisten Fällen eben nicht, da man als Nichtjurist die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung gar nicht kennt und unter Umständen sogar Dinge einräumt, die einem eine angemessene Verteidigung erst richtig schwer machen.

Grüße,

Flameboy

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hio

bei leichten vergehen und wenn du ansonsten ne weisse weste hast, kann ein geschickter brief vom anwalt wunder bewirken und das kostet auch so gut wie nix. habs selbst erlebt, bei mir gings um fahrerflucht...geh zum anwalt :p

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hio

bei leichten vergehen und wenn du ansonsten ne weisse weste hast, kann ein geschickter brief vom anwalt wunder bewirken und das kostet auch so gut wie nix. habs selbst erlebt, bei mir gings um fahrerflucht...geh zum anwalt :p

Bei mir war es bereits in zwei Fällen ähnlich (Tuning), allerdings ohne Fahrerflucht.. :-D

Da haben auch jeweils die Briefe vom Anwalt gereicht um die Sachen einstellen zu lassen, noch bevor die ein großes Faß aufmachen konnten. Muß allerdings bemerken, das der erste Fall nirgendwo eingetragen oder gespeichert wurde, insofern hatte ich beim zweiten Vergehen noch ne reine Weste... :-D Zudem war ich auch noch nicht voll strafmündig.

Grundsätzlich hat ja Flameboy auch recht mit seiner Aussage das es teuer werden kann, es ist halt wichtig dem Anwalt zu sagen wie weit er gehen soll, damit bestimmst Du auch was Du ausgibst. Ganz ohne rechtlichen Beistand würde ich so eine Sache nicht klären wollen, da ziehst Du mit Sicherheit den kürzeren.

Viel Glück,

Chris

Bearbeitet von soundconcept
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In meinem Falle gibt es weder Tuning noch ist die Kiste zu schnell - einzig der Gutachter ist der Meinung das der Roller zu schnell sei (und die Rennleitung).

Heute bekam ich Post aus Kerpen: "Die verbauten Rumpfmotoren sind bei den Vespa 50(N) grundsätzlich baugleich. Mit freundlichen Grüßen ..." Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: grundsätzlich baugleich :-D

Also ab zum TÜV und plötzlich sind Motor und Auspuff in Ordnung, morgen wird ne Geschwindigkeitsmessung mittels Fahrprobe(!) gemacht und dann stehen 50 km/h in der ABE :-D

Somit ist der Roller nicht und nie illegal gewesen und die 6 km/h fallen plötzlich in den Bereich "Toleranz" so Argumentation vom TÜV - das soll mal einer verstehen...

Anwalt? Den werd ich dann nicht mehr brauchen.

Bearbeitet von ber5erker
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mann sind das fi**** ... sag aber mal bitte bescheid wie das mir dem eintragen vom zyli etc geklappt hat und was es kostet.

hab meine huddel auch fast fertig und einen 50dr-16.10 gaser- original puff.....

aber dürfte eh nurn bissken besser ziehn...legal will ichs aber trotzdem haben. ich häng an meim lappen.

ach ja lass dir vonne bullen nen lackstift zahln :-D

gruß fred(bin ich froh das ich aufm dorf wohn)

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ICH HABE JETZT OFFZIELLE 50 KM/H MIT SITO !!! :-D :-D :-D

Der TÜV hat ne Fahrprobe auf abgesteckter Strecke mit messen und so gemacht. Der 16.16er mit Wahlweise 67 oder 70er HD war ja schon inner orig ABE, kam eigentlich nur der Auspuff hinzu

Standgeräusch: 85P

"zu P/T/U:m.Sito-Schalldämpfer,Kennz.:DGM39328S"

Sobald ich nen Scanner inne Finger kriege gibbets nen scan :-D

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