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Rückgabe Leasingfahrzeug - muss ich das zahlen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus zusammen!

Hier mein kleines Problem:

Muß für die Firma den Leasingwagen vom Vorgänger zurückgeben, dummerweise muss ich für die Kosten geradestehen, sonst wärs mir ja Schnuppe.

Isn Benz (der Vorgänger stand wohl etwas auf Protz) und nachdem ich dem Verkäufer erklärt hab, dass die Firma nur bei nem guten Angebot was neues bei Ihm nehmen würde, hat der wohl mit der Sache abgeschlossen und will wohl nochmal richtig Kohle machen.

So, jetzt die Fragen: Die Sommerreifen waren richtig runter (vorne Slicks, hinten 1-2mm). Jetzt setzt er mir Pauschal den Preis für Neureifen an und erklärt da noch freundlich: Wenn der Reifen noch 5 mm gehabt hätte wärs Verschleiß gewesen und hätte gar nix gekostet. :-D

Passt in meinem Verständnis nicht ganz zusammen, für mich ist Reifen generell Verschleiß, dafür zahl ich ne (Hölleteure Rate), und seine "Grenzziehung" is mir auch nicht klar, wenn könnt er doch dann höchstens nen Teilpreis verlangen aber nicht den ganzen Reifen...

Was sagt Ihr? Erfahrungswerte?

Dann hatte der Wagen noch nen Unfallschaden, der wurde (ganz offiziell) bei Benz repariert (Vollkaskoschaden). Dafür setzt er nochmal ne Wertminderung an, die zahlt aber laut Ihm die Versicherung nicht -weil bei VK so üblich- die will er auch von mir. :-D

Is da was dran?

So, das sind die wichtigsten Punkte, die Kleinigkeiten spar ich mir jetzt mal.

Thx für Antworten im Voraus,

greets,

Jan

Geschrieben (bearbeitet)

Normalerweise "darf" er das natürlich so. Wenn der Wagen mit zb. 10000.- in der Einkaufsliste steht wird er versuchen jeden Mangel davon abzuziehen, damit er beim Verkauf den höchstmöglichen Gewinn macht. Wichtig ist um welches Modell es sich handelt, denn wenn es praktisch nicht verkaufbar ist kann er auch wenn er lustig ist 5000.- anbieten, oder gar nix.

Jedenfalls sagt aber auch kein Mensch daß die Geschichte auf jeden Fall nur mit einer Zahlung deinerseits beendbar ist, er könnte ja auch 11000 zahlen, um 1500 reparieren/investieren und um 15000 verkaufen.

Und überhaupt: Hast du etwas unterschrieben, daß du für die Schaukel haften wirst und wie lange fährst du sie überhaupt ??

Du kannst auch zu einem anderen Händler gehen (oder Marke) vielleicht freuen sich die über so ein Auto weils gerade eine Eintauschstütze vom Importeur gibt....

Das ist so vielfältig......am einfachsten dem Fuhrparkleiter den Schlüssel geben und danke sagen wäre ja auch eine Möglichkeit.

ralph

Bearbeitet von rs.
Geschrieben

wieviel ist dein vorgänger denn mit dem auto gefahren? waren die reifen neu? also konkret: ist der verschleiß bei den Km gerechtfertigt? wenn dein vorgänger immer mit brennenden reifen losgefahren ist kann ich mir gut vorstellen das ihr da was bezahlen müsst.

Geschrieben

Also, bei den Reifen kannst Du jedenfalls einen Abzug "Neu für Alt" vornehmen. Das heißt, der Leasinggeber wird durch die Anschaffung neuer Reifen besser gestellt, als er bei durchschnittlich abgenutzten Reifen stehen würde. Der Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlich abgenutzten Reifen und neuwertigen Reifen ist jedenfalls abzuziehen.

Grundsätzlich würde ich mal in den Leasingvertrag (und in die Leasingbedingungen) schauen - da steht sicher einiges über die Konditionen der Rückgabe.

Nochmal grundsätzlich musst Du dem Leasinggeber das Fahrzeug mängelfrei zurückgeben. Abgefahrene Reifen sind leider ein Mangel, der zu beheben ist.

Zu der Wertminderung ist zuerst mal zu fragen, ob eine solche wirklich eingetreten ist. Die Tatsache, dass die Versicherung keine Wertminderung geleistet hat, spricht jedenfalls dafür, dass durch den Unfall keine Wertminderung eingetreten ist. Wie alt war den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls, wie viele Kilometer hatte es schon drauf, wie schlimm war denn der Unfall etc... ?

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

So, erst mal schon danke für die Antworten!

Das ist so vielfältig......am einfachsten dem Fuhparleiter den Schlüssel geben und danke sagen würe ja auch eine Möglichkeit.

ralph

Genau das ist hier ja der Fall, der soll gar nicht übernommen werden. Aber die wollen ja trotzdem die Mängel bezahlt haben...

Also, bei den Reifen kannst Du jedenfalls einen Abzug "Neu für Alt" vornehmen. Das heißt, der Leasinggeber wird durch die Anschaffung neuer Reifen besser gestellt, als er bei durchschnittlich abgenutzten Reifen stehen würde. Der Unterschiedsbetrag zwischen durchschnittlich abgenutzten Reifen und neuwertigen Reifen ist jedenfalls abzuziehen.

Genau so etwas hatte ich vermutet. Dass ich für die abgefahrenen Reifen was zahlen muss war mir ja klar, aber dass ich Ihm nen Neureifen finanziere seh ich eben nicht so ganz ein!

Zu der Wertminderung ist zuerst mal zu fragen, ob eine solche wirklich eingetreten ist. Die Tatsache, dass die Versicherung keine Wertminderung geleistet hat, spricht jedenfalls dafür, dass durch den Unfall keine Wertminderung eingetreten ist. Wie alt war den das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls, wie viele Kilometer hatte es schon drauf, wie schlimm war denn der Unfall etc... ?

Gruß,

Flameboy

Fahrzeugdaten: MB E200, 3 Jahre alt, Unfall war bei bei ca. 2J7Monate. KM Leistung war bei 12000 auf 24 Monate vereinbart (war vorher ein Vorführwagen), wurde auch genau eingehalten.

Unfall: Links an der B-Säule unten an nen Stein gefahren, Schwellerverkleidung + beide Türen ausgetauscht (kein Rahmenschaden) mit Kleinteilen 4200.- Kosten.

Offiziell bei MB repariert, also ordentlich.

Wertminderung könnts evtl. schon noch geben, aber stimmt überhaupt die Aussage, daß die VK das generell nicht zahlt?

Thx,

Jan

Geschrieben

wertminderung wegen eines blechschadens? da wird die versicherung schon bewußt nichts minderndes anerkannt haben-

er meint vielleicht die ideellen wertminderung, da er einem potentiellen käufer nicht verschweigen darf, dass der wagen

einen unfall hatte.

was die reifen anbetrifft, stimme ich meinem vorredner zu, hatte auch mal einen audi von einem kollegen zurückgebracht,

dessen reifen waren auch komplett unten, der hatte sich damals gebrauchte mit 5 mm für ein paar euro draufziehen lassen.

aber was anderes:

ich verstehe noch nicht ganz, weshalb du a) für einen wagen eines kollegen und b) noch dazu nicht deine firma für

die sache gerade steht / stehen musst? ist doch nicht deine private angelegenheit, wenn der leasing-nehmer deine

firma ist?!

Geschrieben
Fahrzeugdaten: MB E200, 3 Jahre alt, Unfall war bei bei ca. 2J7Monate. KM Leistung war bei 12000 auf 24 Monate vereinbart (war vorher ein Vorführwagen), wurde auch genau eingehalten.

Unfall: Links an der B-Säule unten an nen Stein gefahren, Schwellerverkleidung + beide Türen ausgetauscht (kein Rahmenschaden) mit Kleinteilen 4200.- Kosten.

Offiziell bei MB repariert, also ordentlich.

Wertminderung könnts evtl. schon noch geben, aber stimmt überhaupt die Aussage, daß die VK das generell nicht zahlt?

Also die Unfalldaten sprechen grundsätzlich schon für eine (geringe) Wertminderung. Und ja, es geht hier um die Wertminderung, da potentielle Käufer für einen "Unfallwagen" weniger zahlen, als für einen "unfallfreien" Wagen. Ob es bei Mercedes repariert wurde ist egal (Wertminderung gibt es unabhängig von einer etwaig erfolgten Reparatur).

Die Aussage, dass die VK grundsätzlich keine Wertminderung zahlt ist totaler Blödsinn. Jede Versicherung zahlt eine Wertminderung, wenn sie ausreichend begründet ist (und bei Deinem Unfall handelt es sich wohl um einen Grenzfall). Wie kommt der Leasinggeber überhaupt auf die Wertminderung? Existiert ein Gutachten (dann wird es schwer, rauszukommen) oder hat er es mal willkürlich festgesetzt (dann würde ich nichts zahlen).

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Sorry, aber Wertminderung gibts nur bei Haftpflichtschäden (also unschuldig am Unfall). Bei Kasko (also eigene Versicherung wird in Anspruch genommen) gibts nichts, auch keine Mietwagenkosten o.ä.

Hängt mit der Schadensminderungspflicht zusammen.

Gruss

Sebastian

Geschrieben

Uuaaahh, da habe ich wohl nicht genau genug gelesen... Bin davon ausgegangen, dass VK der Name der Versicherung ist. Pottie hat natürlich recht. Eine Vollkaskoversicherung zahlt keine Wertminderung. Insofern sind die Ausführungen des Leasinggebers also korrekt.

Würde aber trotzdem mal nachsehen, woran er die Wertminderung festmacht.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben

Servus!

Die Wertminderung wurde vom Gutachter der Dekra festgelegt, ist also "offiziell".

Was mich dabei nur zusätzlich stutzig macht: In den vergangenen Jahren hatten wir in der Familie öfters Haftpflichtschäden (mehrmals unsere geparkten Autos auf der Straße zu Schrott gefahren), da hieß es von (gegnerischer) Versicherung und unserem Anwalt: Wertminderung gibts nur, wenn Wagen höchstens 2 Jahre alt und weniger als XXX Kilometer. (vor max. 4 Jahren)

Der Dekramann von MB erzählt mir aber was von 7 Jahren Fahrzeugalter und ohne KM- Begrenzung; zuletzt hätte es das mit KM und 2 Jahren Fahrzeugalter vor 10 Jahren gegeben.

Ich seh mich da wohl kaum in der Zahlungspflicht, wenn auch eine (imaginäre) Haftpflicht des Unfallgegners nichts zahlen müsste...

Wer weiß da genaueres? Bis wann/wieviel KM/Fahrzeugalter zahlt eine gegnerische Haftpflicht?

Thx,

Jan

Geschrieben
Anwalt: Wertminderung gibts nur, wenn Wagen höchstens 2 Jahre alt und weniger als XXX Kilometer. (vor max. 4 Jahren)

Der Dekramann von MB erzählt mir aber was von 7 Jahren Fahrzeugalter und ohne KM- Begrenzung; zuletzt hätte es das mit KM und 2 Jahren Fahrzeugalter vor 10 Jahren gegeben.

Ich seh mich da wohl kaum in der Zahlungspflicht, wenn auch eine (imaginäre) Haftpflicht des Unfallgegners nichts zahlen müsste...

Das Leasingrecht und Versicherungsrecht können aber durchaus differieren. :-D

Geschrieben

Also was ich weiß ist die Wertminderung ein gewisser (geringer) Teil der Lackierungskosten.

So etwa : gesamter Schaden 5000.- davon 2000 Lackierung ist dann 580.- Wertminderung.

Zumindest in At.

ralph

Geschrieben

Das ist in D definitiv anders. Werde es morgen mal nachlesen und mich melden. Aus dem Bauch raus würde ich eine Wertminderung bis Fahrzeugalter 5 Jahre und 100.000 km anerkennen.

Gruß,

FLameboy

Geschrieben (bearbeitet)
Servus zusammen!

Hier mein kleines Problem:

Muß für die Firma den ...

...die will er auch von mir. :-D

Is da was dran?

So, das sind die wichtigsten Punkte, die Kleinigkeiten spar ich mir jetzt mal.

Thx für Antworten im Voraus,

greets,

Jan

Hmm... hatte ich mal ähnlich (verschiedene kleine Dellen und Kratzer, kein Unfall), zusätzlich vor allem viele Mehrkilometer. Um die (vertraglich festgelegten!) Mehrkosten bei Rückgabe zu umgehen habe ich den Wagen der Leasinggesellschaft abgekauft und direkt bei einem (allerdings anderen) Händler als Anzahlung abgegeben. Bzw. vorher selbst verkaufen wollen. Damit habe ich zwar auch etwas "Miese" gemacht, aber lang nicht so viele wie bei einer normalen Rückgabe.

Rechne das doch mal durch, könnte sich lohnen.

d.

Bearbeitet von dirchsen

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