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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute !

Leider quälen mich jetzt viele Fragen weil ich vor ein paar Tagen meine PX wieder aus dem Stall geholt habe :

Ich habe seinerzeit mal eine SuperCorsa Sitzbank, einen Seitenständer, einen T5-Kotflügel und einen Klemmspiegel anstatt des hässlichen

Lenkerspiegels montiert. Damit bin ich Jahrelang rumgefahren,weil ich davon ausgegangen bin, dass man derlei Veränderungen nicht eintragen lassen muß.

Hatte offensichtlich Glück, weil dem glaube ich nicht so ist, oder ??? Bitte um Aufklärung !

Geschrieben (bearbeitet)

Klemmspiegel und Kotflügel müssen sicher nicht eingetragen werden. Das einzig mir bekannte Spiegelproblem ist, dass ab einem gewissen Baujahr Zweiräder mit (glaube ich) Hubraum über 125 ccm rechts und links Spiegel brauchen, ansonsten reicht einer links.

Bei der Sitzbank würde eine Eintragung "wahlweise mit Einzelsitzbank" helfen, alternativ könntest du für den TÜV Termin eine Haltemöglichkeit für theoretisch vorhandene Beifahrer anbringen (russisch z. B. einen Gürtel als Halteriemen um die Sitzbank schnallen).

Beim Seitenständer gibt es normalerweise auch keine Eintragungspflicht, vorausgesetzt er ist in vorschriftsmäßigem Zustand, d. h. selbsteinklappend bei Entlastung oder mit Zündunterbrechung in ausgeklapptem Zustand.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben
Hi Leute !

Leider quälen mich jetzt viele Fragen weil ich vor ein paar Tagen meine PX wieder aus dem Stall geholt habe :

Ich habe seinerzeit mal eine SuperCorsa Sitzbank, einen Seitenständer, einen T5-Kotflügel und einen Klemmspiegel anstatt des hässlichen

Lenkerspiegels montiert. Damit bin ich Jahrelang rumgefahren,weil ich davon ausgegangen bin, dass man derlei Veränderungen nicht eintragen lassen muß.

Hatte offensichtlich Glück, weil dem glaube ich nicht so ist, oder ??? Bitte um Aufklärung !

mhm in der Suche gab es schon sehr viel in sachen Eintragen, gerade unter Technik allgemein.

mal Grundsätzlich eintragen müssen tust du nix, du solltest, weil gerade Motorkomponenten Konflikte mit der Rennleitung ganz einfach und unkompliziert lösen. Ein weiterer Grund ist die Versicherung, die sicherlich bei einem nicht eingetragenen Malossi wenig lust hat nach einem Sturz den Schaden zu bezahlen.

So sitzbank eintragen ist Quatsch genauso wie Kotflügel, solange der vorgeschriebene Menge abdeckt ist da alles ok. Klemmspiegel ist auch nicht wild...

Also weiterfahren und drauf :-D bei mir hat noch nie jemand an der Sitzbank rumgemeckert und ich fahr ne Teasy Bank aus glasfaser zeugs.

Also viel Spaß beim Heizen in den Sommer :-D

Geschrieben

Laut dem TÜV-Prüfer, der mich hat durchfallen lassen (65er Sprint), muss sich der Spiegel oberhalb des Lenker befinden - also so, wie man´s kennt. Klemmspiegel fand der nicht so geil. Ich schätze aber mal, der Polizei wird´s egal sein. Eintragen kann man den nicht.

Sitzbank sollte man eintragen lassen, kann sonst Ärger geben.

Seitenständer dito, muss von selber einklappen...

Geschrieben

Bei allem Respekt..aber die Sitzbank is das letzte was ich eintragen lasse :-D

Dachte eigentlich das ein Seitenständer immer eingetragen werden muß...aber wenn er nur von allein

einklappen muß...noch besser :-D

Geschrieben

Danke für die Beiträge.....

Also mir is klar, dass so Dinge die die Fahrsicherheit und die Leistung des Rollers betreffen eingetragen werden müssen.

Aber bei den genannten Anbauteilen bin ich immer davon ausgegangen, dass das so in Ordnung geht.

Angenommen der Fall,ich rüste meinen Roller auf - stelle ihn so dem TÜV vor und der segnet das Ding so ab, trägt aber die hier genannten Teile

aus eigenem Ermessen nicht ein. Wenn ich dann in eine Verkehrskontrolle komme wäre es ja ganz schön hefftig wenn mir die Bullen dann Stress

wegen einer nicht eingetragenen Sitzbank machen würden obwohl der TÜV-Onkel die in Ordnung fand,also nicht eingetragen hat. Also irgendwie is dass auch so ein Grauzone, kann dass sein ??

Geschrieben

Wenn man an einen ganz korrekten Prüfer kommt, der auch noch Plan hat, läßt er Dich ohne Plakette wieder nach Hause fahren, wenn man keine originale Sitzbank - mit Gurt - am Start hat.

Seitenständer muss immer eingetragen werden, weil keine ABE vorhanden ist. Anbauteil ohne ABE - nicht erlaubt...Das der Ständer von alleine einklappt ist - soweit ich weiss - Pflicht bei den Dingern, um überhaupt ne Chance beim TÜV damit zu haben...Die meisten Motorräder heute kann man noch nicht mal anwerfen, wenn der Ständer draussen ist...

Geschrieben

Ach was Lob ich mir Dekra Und GTÜ....der TÜV sieht mich mit meinen Karren nur noch wenn

ich wirklich ne Eintragung brauche oder ne Vollabnahme machen muß

Geschrieben (bearbeitet)

seitenständer muss man nicht eintragen- hab das schon ein paar mal bei verschiedenen tüvmenschen nachgefragt.

einklappen bei dem teil ist aber plicht. lasse das ding aber trotzdem eintragen, damit mehr im schein steht und für verwirrung bei einer kontrolle sorgt.

herr wachtmeister, ist doch alle eingetragen :-D

eigentlich gilt in deutschland der riemen nicht, weil die sitzbank/sitzfläche dafür zu kurz ist (bei der corsa erst recht)

daher gibt es ja bei uns die komischen bügel.

aber fast jeder tüv mensch trägt wahlweise monositzbank ein. vorteil vom eintragen siehe oben.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben

Sitzbank muss doch nur eingetragen werden, wenn sich dadurch die Sitzplatzanzahl ändert, oder?

Ich hab z.B. in meinen Papieren als Zusatz zu den Sitzplätzen stehen: "A. 1 M.Monositzbank" was soviel bedeutet wie 2 Sitzplätze mit Originalsitzbank und 1 Sitzplatz mit Monobank. Zumindest interpretiere ich das so, da 1 + 2 Sitzplätze in den Papieren stehen.

Geschrieben
Laut dem TÜV-Prüfer, der mich hat durchfallen lassen (65er Sprint), muss sich der Spiegel oberhalb des Lenker befinden - also so, wie man´s kennt. Klemmspiegel fand der nicht so geil.

moin

war nicht zb bei der rally 200 serienmässig ein beinschildklemmspiegel verbaut ?

bis denne

michael

Geschrieben

Wo wir grad bei lustigen Eintragungsspielchen sind:

Haben letzte Woche TÜV auf nen T4 machen lassen, der seit kurzem

mattschwarz ist. Unter "Hinweise" stand dann: Farbcode im Farhrzeugschein ändern!

Muss ich jetzt die Farbe auch noch eintragen lassen?! :-D

Daniel

Geschrieben
seitenständer muss man nicht eintragen- hab das schon ein paar mal bei verschiedenen tüvmenschen nachgefragt.

So unterschiedlich können Aussagen sein. Auf meine Frage bzgl. Seitenständer wurde mir gesagt : "Ja, muss eingetragen werden, kann ja sonstwas passieren, wenn der in der Kurve aufgeht oder so. Also technische Prüfung und eintragen..."

Geschrieben

Hi,

habe irgendwie den Eindruck, daß je näher man an die

neuen Bundesländer rückt - geographisch gesehen - desto einfacher

sind TÜV-Eintragungen bzw. desto lascher wird der TÜV-Beamte.

Meine Lady hat weder Beanstandung an den schwarzen Blinkern,

noch an der Sitzbank, noch am Antikrücklicht, noch noch noch.

Keine Eintragung nötig hieß das da, obwohl ich eintragen wollte.

Kennt man sich nicht mehr aus?

Ist es egal mit einer "alten" Vespa?

Oder fürchtet man die Konkurrenz?

Hmmm.

Geschrieben
Klemmspiegel und Kotflügel müssen sicher nicht eingetragen werden. Das einzig mir bekannte Spiegelproblem ist, dass ab einem gewissen Baujahr Zweiräder mit (glaube ich) Hubraum über 125 ccm rechts und links Spiegel brauchen, ansonsten reicht einer links.

Bei der Sitzbank würde eine Eintragung "wahlweise mit Einzelsitzbank" helfen, alternativ könntest du für den TÜV Termin eine Haltemöglichkeit für theoretisch vorhandene Beifahrer anbringen (russisch z. B. einen Gürtel als Halteriemen um die Sitzbank schnallen).

Beim Seitenständer gibt es normalerweise auch keine Eintragungspflicht, vorausgesetzt er ist in vorschriftsmäßigem Zustand, d. h. selbsteinklappend bei Entlastung oder mit Zündunterbrechung in ausgeklapptem Zustand.

Ab Bj. 1996 und ÜBER 100 kmh Höchstgeschwindigkeit brauchst Du 2 Spiegel, ansonsten nur Einen.

Geschrieben
Ach was Lob ich mir Dekra Und GTÜ....der TÜV sieht mich mit meinen Karren nur noch wenn

ich wirklich ne Eintragung brauche oder ne Vollabnahme machen muß

meines wissens nach, kann seit dem 1.4. auch die dekra usw. eintragungen und vollabnahmen machen

Geschrieben
meines wissens nach, kann seit dem 1.4. auch die dekra usw. eintragungen und vollabnahmen machen

Nur Anhand von ABEs bzw. Teilegutachten...Einzelabnahmen (also wenn kein Gutachten vorliegt) darf immer noch nur der TÜV machen...

Geschrieben
meines wissens nach, kann seit dem 1.4. auch die dekra usw. eintragungen und vollabnahmen machen

Nicht schon wieder...wurde in anderen Threads schon oft genug durchgekaut.

Kann Sie leider nicht....Eintragungen und Vollabnahmen laut §21 immernoch nur durch den TÜV

Geschrieben

Echt ? Das is ja mal was ! Wo doch sogar ausdrücklich im Schein steht, dass man optional eine Windschutzscheibe anbauen darf...

Und wenn ich die Düsen im Vergaser verändere, muß dies aber unbedingt vom TÜV vermerkt werden, oder ? Ich wollte nämlich die Getrenntschmierung stillegen - dabei muß man ja zumindest die HD zwei Nummern größer wählen.

Geschrieben
Und wenn ich die Düsen im Vergaser verändere, muß dies aber unbedingt vom TÜV vermerkt werden, oder ? Ich wollte nämlich die Getrenntschmierung stillegen - dabei muß man ja zumindest die HD zwei Nummern größer wählen.

Theoretisch ja, praktisch wird diese Änderung jedoch niemanden interessieren.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Nur mal so zur Info, wie die Prüfer so prüfen:

Letzte Woche TÜV in einer mittelgroßen Ruhrgebietsstadt, vereinfachte Vollabnahme meiner Sprint ( war < 7 Jahre abgemeldet, also nur HU erforderlich ):

Nicht gefundene Fehler:

Hinterrad hatte etwas Spiel ( trotz neuem Lager und scheinbar korrekter Verzahnung, :-D )

Sitzbank ohne Beifahrerriemen

Antikrücklicht ohne ~~~~~~

Lichtschalter abgebrochen

Sprint-Veloce-Motor in normaler Sprint = 20er statt 17er Vergaser

Auspuff ganz schön laut

Geschrieben
Nur mal so zur Info, wie die Prüfer so prüfen:

Letzte Woche TÜV in einer mittelgroßen Ruhrgebietsstadt, vereinfachte Vollabnahme meiner Sprint ( war < 7 Jahre abgemeldet, also nur HU erforderlich ):

Nicht gefundene Fehler:

Hinterrad hatte etwas Spiel ( trotz neuem Lager und scheinbar korrekter Verzahnung, :-D )

Sitzbank ohne Beifahrerriemen

Antikrücklicht ohne ~~~~~~

Lichtschalter abgebrochen

Sprint-Veloce-Motor in normaler Sprint = 20er statt 17er Vergaser

Auspuff ganz schön laut

Gegenbeispiel von letzter Woche, auf der Mängelliste vermerkt:

- Schalter Fern- und Abblendlicht vertauscht (ein Vorbesitzer hatte sich mal en 'F' auf den Schalter

geklebt, jetzt habe ich die Wahl: Kabel umstecken oder 'F' umkleben :-D)

- Letzte drei Ziffern der Auspuffnummer (original!) schwer lesbar

- hinterer Stoßdämpfer und Motorgehäuse stark verdreckt

Außerdem hat er mich gefragt, ob er mir bei meiner "Größe" (er meinte wohl eher Breite :-D) die

original-Sitzbank nicht lieber gleich als Mono-Sitzbank eintragen soll....

Muss ich mit meiner Mängelliste eigentlich wieder zum selben TÜV, oder kann ich auch woanders hin?

Viele Grüße,

Daniel

Geschrieben
Muss ich mit meiner Mängelliste eigentlich wieder zum selben TÜV, oder kann ich auch woanders hin?

Müssen bestimmt nicht, es kann Dich ja niemand zwingen, daß Du überhaupt jemals wieder das Ding vorführst.

Früher, als es nur Schreibmaschinen gab, war das ja der Standardtrick, sofort einen TÜV weiter zu fahren, meist mit Plakettengarantie.

Ich weiss nur nicht, ob die Prüfstellen heute mit so einem Computerdingvernetzt sind und es sofort auffällt, daß gerade diese Mängel noch offen sind.

Hmm, wenn meine Annahme aus Zeile 3 stimmte, verstehe ich auch nicht, warum das Strassenverkehrsamt nicht online jeden TÜV-Bericht einsehen kann ...

Oder können die das ???

Geschrieben
Ab Bj. 1996 und ÜBER 100 kmh Höchstgeschwindigkeit brauchst Du 2 Spiegel, ansonsten nur Einen.

Die Info hab ich gerade gefunden...

Rückspiegel :

Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.

Geschrieben

War letzte Woche auch bei der Dekra zur HU/Abgas, die mag ich echt lieber als den TÜV:

- Sitzbank ohne Haltemöglichkeit (Ancillotti) - egal

- Chrom-Felgen ohne Stempel etc. - egal

- Polini 177 und SI24 bei offizieller PX125 - egal (gut, das sieht er ja nich, könnte man aber merken :-D )

- Carbone-Federbein hinten - egal

beim Seitenständer hat er geguckt ob der selbst einklappt und die Nummer vom Antikrücklicht mit der Eintragung verglichen...

Abgaswert war 2,5

Ansonsten bau ich immer vor der HU den Original-Pott drunter und einen Spiegel zusätzlich zum Klemmspiegel an den Lenker, damit die Karre etwas gediegener aussieht :-D

Ich glaube er kannte sich zumindest ein wenig aus, denn den Bitubo vorne hat er gleich erkannt (ist aber eingetragen)

:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Müssen bestimmt nicht, es kann Dich ja niemand zwingen, daß Du überhaupt jemals wieder das Ding vorführst.

Will ich aber, will ja möglichst schnell auf die Straße! :-D

Im Ernst, es geht mir auch nicht um irgendwelchen Schmuh, der Prüfer war allerdings vorsichtig formuliert SEHR pingelig

und ich hab keine Ahnung, was der beim 2. Termin noch so alles findet. Deswegen meine Idee mit der Mängelliste

einfach zu einem anderen TÜV zu fahren. Nicht, dass der noch die nicht original Farbe bemängelt! :-D

Oder können die das ???

Habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung, kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen! Dann müsste der TÜV ja auch mit

der DEKRA vernetzt sein!

Viele Grüße,

Daniel

Bearbeitet von d-kuhn

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