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Welche gemessene Leistung wird eingetragen?


berlinwestside

Empfohlene Beiträge

Seit einer Weile braucht man ja ein Leistungsgutachten um Tuninggeschichten zum Tüvgerechten Abschluss zu bringen...

Jetzt interessiert mich, welche Leistung beim Tüv eingetragen wird, wenn ich ein amtlich anerkanntes Leistungsgutachen mitbringen würde.

David

imho wird die leistung des motors inkl. aller anbauteile eingetragen (z.b. beim auto lima, servopumpen etc) und nicht der wert an der hinterachse. vom diesem hinterrad-prüfstandswert wird dann hochgerechnet

Bearbeitet von nolar
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Es wird die Hinterradleistung eingetragen. Der Wert (gerundet), der bei der Prüfstandsmessung ermittelt wurde.

Früher war das anders, bin ich der Meinung. Hatte deshalb auch merkwürdig geguckt, als ich meinen Roller nach dem Eintragungstermin bei S&S abgeholt hatte und exakt die HiRa-Leistung im TÜV-Prüfbericht stand. Da war das wohl gerade neu (Oktober 2005, nachdem die neuen Papiere eingeführt wurden) und selbst im Laden war man zunächst verwundert, als ich genauer nachfragte :-D

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naja wie gesagt, wenn die die hinterradleistung eintragen müssen dann hab ich ja glück gehabt, aber ich zahl sicher nicht 150 euro um dann nicht mit meinem lappen mit dem roller fahren zu dürfen ...

wenn nicht muss ich mir was überlegen... anderer tüver oder so...

Bearbeitet von berlinwestside
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Klar gibt es dafür genaue Normen.

In Fahrzeugen wird oder sollte immer Motorleistung eingetragen werden, Prüflauf mit Auspuff, Schalldämpfer, Luftfilter etc.

Dazu noch die ganzen, zum Motorbetrieb notwendigen Hilfsagregate, wie schon angesprochen, und die unbelastete Lichtmaschine.

Und das ist fakt in Deutschland, was euer TÜV Prüfer dann wirklich einträgt ist ne ganz andere Geschichte.

MfG, Heiko.

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Klar gibt es dafür genaue Normen.

In Fahrzeugen wird oder sollte immer Motorleistung eingetragen werden, Prüflauf mit Auspuff, Schalldämpfer, Luftfilter etc.

Dazu noch die ganzen, zum Motorbetrieb notwendigen Hilfsagregate, wie schon angesprochen, und die unbelastete Lichtmaschine.

Und das ist fakt in Deutschland, was euer TÜV Prüfer dann wirklich einträgt ist ne ganz andere Geschichte.

MfG, Heiko.

Lichtmaschine bekommt ne Blindlast!

Sonst stimmt das so....

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Also nach DIN 70020 und Din 1940 ist die Lichtmaschine unbelastet. Stand 2003. Wobei die unbelastet meiner meinung nach bedeutet, das keine externen Leistungen aufgeschaltet werden. Für die Zündung (PKW Bereich) muss natürlich eine eine Last auf der Lima sein.

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Ich soll ja auch nur bis 11KW fahren... :-D

Prüfstand brachte 10,8KW Hinterradleistung;exakt 11 hat er mir eingetragen.

Übrigens der selbe Mann der auch die S+S-Boliden abnimmt.

da würd ich dann mal sagen Glück gehabt, was? :-D

Die TÜVler sind ja auch nicht alle blöd, die drücken auch mal nen Auge zu ohne was zu sagen und das ist doch gut so!

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Ist das normal daß der Hubraum in den neuen Papieren-also diesen "modernen" Brief und Schein-Quatsch-aufgerundet wird?

Da steht jetzt 0,13 statt vorher 123ccm.

Das ist doch auch blöd im Falle einer Kontrolle,oder?

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Also nach DIN 70020 und Din 1940 ist die Lichtmaschine unbelastet. Stand 2003. Wobei die unbelastet meiner meinung nach bedeutet, das keine externen Leistungen aufgeschaltet werden. Für die Zündung (PKW Bereich) muss natürlich eine eine Last auf der Lima sein.

Das mein ich; Batterielast!

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Hat noch jemand eine Idee wegen dem aufgerundeten Hubraum?

:-D

wenn du laut fs nur bis 125ccm fahren darfst, dann würde ich sagen isses doof wenn da 0,13 drinsteht. besser wäre sicherlich 0,12 oder halt 121 oder sowas in der richtung.

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Ja-gerade nochmal nachgeschaut;steht bei P1 auch 00123.

Dann ist ja alles gut!

Und was ist Q 000,13?

Mag die neuen Dinger nicht...

Edith erkennt:Q= Leistungsgewicht in KW/kg.

Ist das nun ok für meinen FS 1b?

Bearbeitet von rocket88
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  • 3 Jahre später...

Servus,

ich muß jetzt auch mal was zu dem Punkt "P.1." im Fahrzeugschein fragen.

Ich habe lt. Gutachten eine Leistung von 27KW.

Bei Punkt "Q" wurde auch 0,27 eingetragen, das stimmt ja auch soweit.

Bei "P.1" wurde allerdings 79ccm eingetragen, da sollte ja meiner Meinung nach

eigentlich 221ccm eingetragen werden, oder?

Sie hat denk ich mal 79ccm reingeschrieben, weil die Vespa ursprünglich eine 80iger.

Ich kann im Falle einer Kontrolle aber immer noch den TÜV Bericht vorlegen,

wo eindeutig 221ccm drinnen steht und da sehen die Polizisten ja dann das die Edith von der Tüvstelle

mir da was falsches eingetragen hat.

Würdet ihr dies ändern lassen? Bzw. muß ich das überhaupt ändern lassen, da bei "Q" ja der richtige

Wert steht? Evtl. stimmts ja auch was mir dort eingetragen wurde?

Fragen über Fragen, Danke für Eure Antworten.

Grüße Haugi

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Servus,

ich muß jetzt auch mal was zu dem Punkt "P.1." im Fahrzeugschein fragen.

Ich habe lt. Gutachten eine Leistung von 27KW.

Bei Punkt "Q" wurde auch 0,27 eingetragen, das stimmt ja auch soweit.

Bei "P.1" wurde allerdings 79ccm eingetragen, da sollte ja meiner Meinung nach

eigentlich 221ccm eingetragen werden, oder?

Sie hat denk ich mal 79ccm reingeschrieben, weil die Vespa ursprünglich eine 80iger.

Ich kann im Falle einer Kontrolle aber immer noch den TÜV Bericht vorlegen,

wo eindeutig 221ccm drinnen steht und da sehen die Polizisten ja dann das die Edith von der Tüvstelle

mir da was falsches eingetragen hat.

Würdet ihr dies ändern lassen? Bzw. muß ich das überhaupt ändern lassen, da bei "Q" ja der richtige

Wert steht? Evtl. stimmts ja auch was mir dort eingetragen wurde?

Fragen über Fragen, Danke für Eure Antworten.

Grüße Haugi

Du musst das ändern lassen. Du bist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich bzw. mußt es prüfen, wennse dir die Papiere bzw. Gutachten aushändigen. Mir haben die mal beim TÜV 3x (innerhalb von wenigen Minuten) den Hubraum bei vmax eingetragen. Jeweils durchgeschrichen und noch 2x hingeschrieben, bis nach dem 4. Hinweis, endlich die richtigen vmax eingetragen wurden. :wacko:

Ist mir beim StVA auch schon mit dem Hubraum etc. passiert.

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Servus,

ich muß jetzt auch mal was zu dem Punkt "P.1." im Fahrzeugschein fragen.

Ich habe lt. Gutachten eine Leistung von 27KW.

Bei Punkt "Q" wurde auch 0,27 eingetragen, das stimmt ja auch soweit.

Bei "P.1" wurde allerdings 79ccm eingetragen, da sollte ja meiner Meinung nach

eigentlich 221ccm eingetragen werden, oder?

Sie hat denk ich mal 79ccm reingeschrieben, weil die Vespa ursprünglich eine 80iger.

Ich kann im Falle einer Kontrolle aber immer noch den TÜV Bericht vorlegen,

wo eindeutig 221ccm drinnen steht und da sehen die Polizisten ja dann das die Edith von der Tüvstelle

mir da was falsches eingetragen hat.

Würdet ihr dies ändern lassen? Bzw. muß ich das überhaupt ändern lassen, da bei "Q" ja der richtige

Wert steht? Evtl. stimmts ja auch was mir dort eingetragen wurde?

Fragen über Fragen, Danke für Eure Antworten.

Grüße Haugi

Du solltest das auf jeden Fall ändern lassen!

80ccm = keine Steuern

221ccm = Steuern!

Wäre somit Steuerhinterziehung.

Ausserdem berechnet deine Versicherung glaub ich auch andere Prämien aus...

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Danke für Eure Antworten!!

Ich war heute morgen gleich dort und hab es ändern lassen. Jetzt steht 221ccm im Brief und Schein, bzw. Teil I und II.

Auf die Rechtschreibfehler beim abtippen habe ich sie auch dezent drauf hingewiesen und jetzt passt alles.

Ich bezahle übrigens bei der Axa 49€ im Jahr Versicherung mit Saisonkennzeichen 03-10. Hätte ich nicht gedacht,

dass das so günstig ist.

Endlich kann ich jetzt die Straße ganz offiziell unsicher machen....

Grüße Haugi

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