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Was passiert wenn die Rennleitung mich anhält und meine CCM ist höher


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Weiß jemand was passiert wenn die polizei mich anhält und sieht das ich 10ccm mehr habe als erlaubt durch mein führerschein(A1)? was für eine strafe gibts denn da?

was passiert denn auch noch wenn ich 100 fahre und nur vom führerschein aus 80 fahren dürfte?

Bearbeitet von speedaholic
Geschrieben

Diese Frage gibt es hier alle 2 Stunden. Am Besten suchst Du mal ein bisschen im Forum.

Ansonsten sind 10 (oder auch nur 1) ccm mehr in Deinem Fall:

- Fahren ohne Führerschein

- Möglicherweise Steuerhinterziehung (oder muss man schon ab 125 ccm Steuern zahlen?)

- Bei einem Unfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz

- Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt

Zumindest zwei der obigen Tatbestände sind Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden können. Das Strafmaß bestimmt dann der Strafrichter.

Gruß,

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)
Diese Frage gibt es hier alle 2 Stunden. Am Besten suchst Du mal ein bisschen im Forum.

Ansonsten sind 10 (oder auch nur 1) ccm mehr in Deinem Fall:

- Fahren ohne Führerschein

- Möglicherweise Steuerhinterziehung (oder muss man schon ab 125 ccm Steuern zahlen?)

- Bei einem Unfall möglicherweise keinen Versicherungsschutz

- Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt

Zumindest zwei der obigen Tatbestände sind Straftaten, die zur Anzeige gebracht werden können. Das Strafmaß bestimmt dann der Strafrichter.

Gruß,

Flameboy

suche hatte ich schon benutzt aber da kam so viel raus. naja jetzt weiß ich es zumindest. vielen dank. nicht das ich sowas machen würde. mich hatte es nur interessiert.

edith wollte noch fragen ob die gleichen strafen auch gelten wenn nur die geschwindigkeit zu hoch ist.

Bearbeitet von speedaholic
Geschrieben

Solange die ccm's im Blut nicht höher als 0,5 sind, geht das doch alles noch harmlos über die Bühne!

Aber wehe wenn, . . . .

:-D

- :-D

Geschrieben

Ich habe wiederum gehört man muß im Falle des Falles ein gewisses Video einer Smallframe mit viel zu viel ccm (ich glaub die hat 750) nonstop ansehen.

Und zwar ala Clockwork Orange ! Das muß ja furchtbar sein und soll auch viel wirksamer sein als alles bisher dagewesene.

rs

Geschrieben
Bestrafung

Und Demütigung.

ganz eindeutig werden dir die zu vielen ccms, die abstehen, abgeschnitten.

und natürlich auch kopf ab!

Geschrieben
edith wollte noch fragen ob die gleichen strafen auch gelten wenn nur die geschwindigkeit zu hoch ist.

Ja

Genau die gleichen Gewissensbisse plagen mich auch! :-D

Aber wer wird den schon eine so wunderschöne :-D , unzumutbare, vollkurvige, beige ET3 anhalten???

Geschrieben

Ne Smallframe mit 750ccm? Das glaub' ich nicht. Will sehen.

:-D:-D:-D:-D:cheers:

Ich habe wiederum gehört man muß im Falle des Falles ein gewisses Video einer Smallframe mit viel zu viel ccm (ich glaub die hat 750) nonstop ansehen.

Und zwar ala Clockwork Orange ! Das muß ja furchtbar sein und soll auch viel wirksamer sein als alles bisher dagewesene.

rs

Geschrieben

Wie ist das eigentlich mit der Steuerhinterziehung? Musste da wirklich mal wer was zahlen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass deswegen ein Verfahren eröffnet wird, und wenn dann wird es doch eingestellt, oder??

Geschrieben

...wenn ich mir überlege, mit was wir früher erwischt wurden :-D

allerdings habe ich auch hin und wieder mit meinem "fliederstuhl" das glück der "begutachtung"

wenn mir der schutzmann sagt: "ihr roller ist aber ganz schön laut"... meine antwort: "nö, italienisch"

nach checkung meiner papiere: px80e lusso, eingetragener 139er malossi, gesteckter 135 er dr mit

sito plus und 24 gaser... blick in den führerschein, darf ich dann weiterfahren.

BONUS FÜR 67er? :-D

Geschrieben
Wie ist das eigentlich mit der Steuerhinterziehung? Musste da wirklich mal wer was zahlen? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass deswegen ein Verfahren eröffnet wird, und wenn dann wird es doch eingestellt, oder??

Das Problem an der Sache ist, dass es sich um eine Straftat handelt. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, wird dieses im Normalfall bei erstmaliger Begehung eingestellt. Sollte der Tunende aber bereits ein paar Verfahren anhängig haben bzw. schon ein paar Verfahren gegen ihn eingstellt worden sein, wird auch schon mal das Hauptverfahren eingeleitet, mit dem Ergebnis, dass Du Dich vor dem Strafgericht wiederfindest (bzw. einen Strafbefehl erhältst).

Gruß,

Flameboy

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