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Geblitzt von vorne


dutchpopeye

Empfohlene Beiträge

Nur mal aus Interesse:

Wie unterscheidest du denn zwischen einer "normalen" und einer "unnormalen" Geschwindigkeitsübertretung?

Was ist ein "objektiver" Autofahrer?

Wo steht die Zweiwochenfrist drin (Gesetz, Verordnung, juristische Zeitschrift, Kommentar, Urteil, Beschluss, Verwaltungsanweisung, usw.)?

Hab ich noch nie gehört und würde mich entsprechend auch nicht darauf verlassen. Die Behörde kann ja auch argumentieren, dass du ein Fahrtenbuch führen musst, um nicht nach zwei Wochen zu vergessen, wer mit deinem Eimer unterwegs ist... :-D

Also: mit normalem Geschwindigkeitsverstoß meinte ich das was - sind wir mal ehrlich - die meisten von uns täglich begehen... also Höchstgeschwindigkeit plus Mehrwertsteuer und dergleichen (oder genauer: alles ohne Fahrverbot).

Die Zweiwochenfrist ist - wie ich bereits schrieb - gängige Rechtsprechung (jedenfalls bei den Münchner Gerichten, bin jetzt aber zu faul zu suchen). Der objektive Autofahrer (war etwas missverständlich ausgedrückt... meinte eigentlich der durchschnittliche Autofahrer) kann sich nach zwei Wochen nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist, so dass aus diesem eingeschränkten Erinnerungsvermögen keine negativen Folgen gegen Dich abgeleitet werden können. Das heißt, wenn die Behörde nicht früher schaltet, ist sie selbst schuld. Aus diesem Grunde kann Dir auch nach zwei Wochen kein Fahrtenbuch auferlegt werden, da das Fahrtenbuch eigentlich eine Repressalie ist, die bewirken soll, dass Du Dich das nächste Mal nicht nach drei Tagen mit "Ich weiß nicht, wer gefahren ist" rausreden kannst.

Fahrtenbuch als solches ist übrigens auch nicht so schlimm. Die Fahrtenbuchauflage ist in den allermeisten Fällen zeitlich befristet und ein paar Monate mal aufschreiben, wo man hinfährt ist auch nicht der Weltuntergang.

Grüße,

Flameboy

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Hallo,

ich überleg grad, wenn ich mit 10 km/h zu schnell geblitzt werde, wie vor kurzem (hab mein Foto ja inzwischen auch bezahlt), und dann angebe Futji Jama MotO aus Peking ist da gefahren, aber der ist jetzt wieder in Ling Lang Lui( fiktive Adresse beigefügt).

Ob die den dann anschreiben für 15?? :-D

Bearbeitet von T5Langhuber
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...mich haben sie unabsichtlich :-D mal mit 95 in der Stadt geblitzt(von vorne).....ich habe einfach nur auf dem Bogen meine Pflichtangaben(Name und Adresse und Geb Datum) und um Vorlage des Beweisfotos gebeten....nach 2 Wochen kam ein Schrieb, maschinell erstellt: das VERFAHREN WIRD EINGESTELLT!

->Kein Beweis, sprich Kennzeichen, ->keine Strafe.......dem Topiceröffner empfehle ich die zu zahlen, da es keine Punkte gibt, also wat solls !! :-D

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Wurde auch grade innerorts geblitzt, beim Überholen eines Plastekübels. Bin so mit 65 an ihm vorbei und dann hat es rad.gif gemacht.

Frage: wenn sich der Messfutzi nicht im Auto befand und z.B. seine Scheiben reinigt, ist er dann noch mit der Messsituation vertraut, soll heissen, kann er als Zeuge überhaupt zur Verfügung stehen?

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Wenn der Plastekübel da mit drauf auf dem Bild ist passiert wohl nichts.

Das habe ich mal bei einem Starenkasten auf einer zweispurigen Strasse innerorts gehabt-jemanden überholt und dann blitzt es genau in dem Moment als wir auf einer Höhe waren-Glück gehabt!

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@brianjones: Der Polizist fungiert in diesen Fällen meist als Zeuge, dass die Messung in Ordnung war (Eichprotokoll). Habe aber auch schon öfters erlebt, dass Polizisten sich "genau" an das streitgegenständliche Fahrzeug erinnern. Die Polizisten kennen natürlich die Fragen die gestellt werden (etwa: Warum können Sie Sich genau an dieses Fahrzeug erinnern?) und bereiten sich genau darauf vor (Haben ja die Ermittlungsakte). In so einem Fall kann man natürlich nur schwer nachweisen, dass der Polizist in Wahrheit rein gar nichts gesehen hat.

Wie auch rocket88 schreibt, empfehle ich, das Bild anzufordern. Sobald zwei Fahrzeuge abgebildet sind, kannst Du nicht zur Rechenschaft gezogen werden (Ich bin genau 50 gefahren... Der Plastikkübel muss die Messung ausgelöst haben).

Gruß,

Flameboy

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Hallo,

@griesgnaddeld, wenn die kein Kennzeichen hatten, wie konnten sie Dich dann anschreiben?

Wie ist das denn generell zu bewerten, wenn der Willy, der aus dem Auto raus blitzt, das Kennzeichen notiert und einen auf Zeugen macht. Ist das anzufechten?

...weil der Typ im Auto saß und es notierte, er eine Streife anforderte mit dem Ziel: Adresse auf die die eine Karre lief....jedoch....ich war schneller daheim als die....und ich hab auch nich die Tür aufgemacht.....Das Beweismittel was sie hatten: ein Frontfoto, mit Integralhelm,verspiegeltem, geschlossenem Visier,Handschuhe und Lederjacke.....das können sie sich auch zur Decko ans schwarze Brett hängen....da ist nunmal kein Kennzeichen darauf.Hätten die Kollegen mich gleich abgehalten wärs was anderes......

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