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Blanko Zweitschrift von Ebay.........


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin, hab da gerade einen Fall der ziemlich unglaublch ist.

Hab letztes Jahr eine Blanko Zweitschrift bei Ebay gekauft, ohne mir was dabei zu denken.

Nun der Hammer. G

Gestern kam Post von der Kripo, das gegen mich im Falle des fälschen von Amtlichen Urkunden ermittelt wird, da ich einen Blanko Zweitschrift bei Ebay erworben habe.

Unglaublich oder?!?!?

nun muss ich hin und die Zweitschrift abgeben und eine Stellungnahme unterschreiben.

Hat einer von Euch auch schonmal Post deswegen bekommen?

Was mach ich nun?

und wie war das nochmal mit dem überwachungsstaat?????

Gruss

jAn

Geschrieben

Deine Idee war, etwas hübsches, nostalgisches für den leeren Bilderrahmen an der Wand zu kaufen.

Hat aber dann doch nicht so gayschmückt und ist dann im Papierkorb gelandet. :-D

Geschrieben
Deine Idee war, etwas hübsches, nostalgisches für den leeren Bilderrahmen an der Wand zu kaufen.

Hat aber dann doch nicht so gayschmückt und ist dann im Papierkorb gelandet. :-D

Weiß nicht, ob das so geht :-D Bei "amtlichen Ausweisen" - und zu denen zählen auch Fahrzeugpapiere - liegt schon eine Straftat vor, wenn man eine Fälschung vorbereitet, also auch, wenn man etwas kauft, um solche Sachen zu fälschen. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob eine Betriebserlaubnis für ein zulassungsfreies Fahrzeug auch ein amtlicher Ausweis ist. Vielleicht ist es am besten, du suchst dir einen Anwalt.

Geschrieben

Wenn das diese zu Hunderten verschacherten Zettel waren: da stand so was wie "Farbkopie einer Blanko-Betriebserlaubnis ... zu Dokumentationszwecken" oder so ähnlich drin. Solange du damit kein Schindluder getrieben hast, sollte daß doch eigentlich gut ausgehen. Würde allerdings auch den Tipp mit der Rechtsberatung beherzigen ...

Andererseits: freut mich, daß man offensichtlich dem Verkäufer dieser wertlosen Zettel endlich das Handwerk zu legen scheint. Da wurden ja teilweise Beträge bezahlt, dafür hätte man Klopapier für eine vierköpfige Familie für ein ganzes Jahr kaufen können. Wäre zwar auch für'n Arsch gewesen, aber irgendwie sinnvoller ...

Geschrieben
ist das nicht hehlerei wenn man gefälschte oder getohlene gegenstände kauft?

Bei gestohlenen ja.

Aber wie bei allen angesprochenen Delikten hier: die Taten müssen vorsätzlich begangen werden, was ich jetzt einfach mal beim Topiceröffner bezweifel.

Was soll denn die Polizei gegen dich in der Hand haben? Nimm dir nen Anwalt, der wiederum Akteneinsicht beantragen soll.

Gruß Dirk

  • Like 1
Geschrieben

Also mir ist nicht bekannt, dass der Staatsanwalt einen Beschuldigten zur Aussage zwingen könnte. Bei Zeugen sieht es anders aus, die sind aber als solche vor der Vernehmung ebenfalls über ihre Rechte zu belehren.

Unterschreiben kannst du nur die Niederschrift deiner Vernehmung, mehr wird an Unterschriften nicht verlangt. Und wenn du dich -außer zu den persönlichen Daten- nicht geäußert hast, kann man dir daraus keinen Strick drehen, weil auch in D der Grundsatz der Unschuldvermutung (noch) Gültigkeit hat. D. h. dir müsste bewiesen werden, dass du eine strafrechtlich relevante Tat begangen hast.

Geschrieben

eins geht nur: entweder als zeuge oder als beschuldigter.

hat er aber nicht am anfang geschrieben, dass ein ermittlungsverfahren gegen ihn läuft? also nix zeuge und somit auch keine aussage notwendig. weder vor der polizei, noch vor gericht.

ferner:

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

hergestellt hast du nicht, sondern erworben. hast du sie benutzt? dh wirklich mit genau dieser be / brief ein fahrzeug zugelassen? ist es wirklich nur ein kopie oder ist es original?

fragen über fragen...

am besten ist es, wenn du mal den sachbearbeiter anrufst und ihn mal fragt, was er von dir will. zum sachverhalt selbst wie gesagt: keine angaben.

oder halt nen anwalt nehmen

Geschrieben
Gestern kam Post von der Kripo, das gegen mich im Falle des fälschen von Amtlichen Urkunden ermittelt wird, da ich einen Blanko Zweitschrift bei Ebay erworben habe.
ferner:

§ 267 Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

hergestellt hast du nicht, sondern erworben. hast du sie benutzt? dh wirklich mit genau dieser be / brief ein fahrzeug zugelassen? ist es wirklich nur ein kopie oder ist es original?

fragen über fragen...

Von Urkundenfälschung hat er doch gar nichts geschrieben? Wird wohl auf §§ 275 I Nr. 3, 276a StGB rauslaufen, wenn du schon mal Bock hast, im StGB zu lesen.

Zu dem angesprochenen § 267 StGB:

Der strafrechtliche Urkundsbegriff (verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt) hat nichts mit Kopie oder Original zu tun. Was du da als Ausgangsobjekt benutzt ist völlig egal.

Gruß Dirk

Geschrieben

Wie sieht das eigentlich aus mit ner Kopie eines Fahrzeugscheins? Ich hab immer ne Kopie dabei, da ich keinen Bock hab immer die Papiere zu suchen, wenn ich mal das Auto meiner Eltern/Freundin nehm. Hab den mal ner Poliziste gezeigt bei ner Kontrolle und meinte, das wär ne Kopie, da war´s i.O., aber wie sieht das strafrechtlich aus, wenn ich das immer angeb, dass das ne Kopie ist?

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich aus mit ner Kopie eines Fahrzeugscheins? Ich hab immer ne Kopie dabei, da ich keinen Bock hab immer die Papiere zu suchen, wenn ich mal das Auto meiner Eltern/Freundin nehm. Hab den mal ner Poliziste gezeigt bei ner Kontrolle und meinte, das wär ne Kopie, da war´s i.O., aber wie sieht das strafrechtlich aus, wenn ich das immer angeb, dass das ne Kopie ist?

Solange der Schein als Kopie erkennbar ist (also zum Beispiel s/w statt Farbe oder A4-Format), sollte das keine Probleme geben. Du riskierst allerdings, dass die Polizei die Kopie nicht als Fahrzeugpapiere akzeptiert und dir deshalb ein Bußgeld aufbrummt.

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich aus mit ner Kopie eines Fahrzeugscheins? Ich hab immer ne Kopie dabei, da ich keinen Bock hab immer die Papiere zu suchen, wenn ich mal das Auto meiner Eltern/Freundin nehm. Hab den mal ner Poliziste gezeigt bei ner Kontrolle und meinte, das wär ne Kopie, da war´s i.O., aber wie sieht das strafrechtlich aus, wenn ich das immer angeb, dass das ne Kopie ist?

Kannst du dir ja vielleicht einen amtlichen Stempel druntersetzen lassen! Ich meine, das machen bei uns die Anhängerverleiher auch!

Geschrieben

Mal gewagt gefragt: Wofür außer zur Urkundenfälschung sind diese ebay-Zweitschriften eigentlich gut? Die hängt sich doch keiner wirklich "zu Dokumentationszwecken" irgendwo hin. :-D

@Hackfresse: Ich würde bzgl. der Vorladung ziemlich kühl bleiben. Es gibt schließlich (noch) kein Gesinnungsstrafrecht. Du kannst also nicht für etwas bestraft werden, was du vielleicht irgendwann mal tun wolltest.

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich aus mit ner Kopie eines Fahrzeugscheins? Ich hab immer ne Kopie dabei, da ich keinen Bock hab immer die Papiere zu suchen, wenn ich mal das Auto meiner Eltern/Freundin nehm. Hab den mal ner Poliziste gezeigt bei ner Kontrolle und meinte, das wär ne Kopie, da war´s i.O., aber wie sieht das strafrechtlich aus, wenn ich das immer angeb, dass das ne Kopie ist?
Solange der Schein als Kopie erkennbar ist (also zum Beispiel s/w statt Farbe oder A4-Format), sollte das keine Probleme geben. Du riskierst allerdings, dass die Polizei die Kopie nicht als Fahrzeugpapiere akzeptiert und dir deshalb ein Bußgeld aufbrummt.

NICHTMITFÜHREN DER FAHRZREUGPAPIERE KOSTET 10?

VORSÄTZLICHES NICHTMITFÜHREN DER FAHRZREUGPAPIERE KOSTET 20?

also mußt Du notfalls sagen..." da ich schon öfter die Papiere zu Hause VERGESSEN hab... ist immer eine Kopie im Handsschuhfach"....

Rita

Geschrieben
Mal gewagt gefragt: Wofür außer zur Urkundenfälschung sind diese ebay-Zweitschriften eigentlich gut?

um den Roller übern Tüv zu fahren...als Spickzettel fürn Prüfer.....genauso als ob Du von einem Freund, der ein baugleiches Fz hat die BE als Spickzettel ausleihst

Rita

Geschrieben
Was hat das Ding überhaupt gekostet?????? Hat die Stasi deine Adresse von ebay oder dem ebay Verkoifer???????

Für 30 Ois gibt es ja ne richtige von Piaggio.....

Kostet mitlerweile 55,-

Wie sieht das eigentlich aus mit ner Kopie eines Fahrzeugscheins? Ich hab immer ne Kopie dabei, da ich keinen Bock hab immer die Papiere zu suchen, wenn ich mal das Auto meiner Eltern/Freundin nehm. Hab den mal ner Poliziste gezeigt bei ner Kontrolle und meinte, das wär ne Kopie, da war´s i.O., aber wie sieht das strafrechtlich aus, wenn ich das immer angeb, dass das ne Kopie ist?

Müssen sie nicht akzeptieren, dürfen sie auch gleich vernichtet und dir nen Bußgeld aufdrücken.

Aber normalerweise reicht denen das.

Geschrieben

OFFTOPIC

Die Polizei hat doch echt nix zu tun... ohne Witz! Wegen sowas jemandem das Leben schwer machen *tz*

ONTOPIC

Ich würd einfach, wie weiter obens chon gesagt, du wolltest die Kopie als Anhaltspunkt für Fahrzeugdaten nutzen, hast es dann aber doch nicht gemacht und das Dokument vernichtet. Die können dir ja net wirklich nachweisen, für was du's benutzt hast.

Bei Zweifel für den Angeklagten, oder?

Gruß, Paichi

Geschrieben
Die Polizei hat doch echt nix zu tun... ohne Witz! Wegen sowas jemandem das Leben schwer machen *tz*

Deswegen haben diese Leute ja auch keine Freunde. :-D

LG,

Ölsau

Geschrieben
Deswegen haben diese Leute ja auch keine Freunde. :-D

LG,

Ölsau

kommen 16 von denen in die kneipe. was bestellen sie?

Acht Cola Acht Bier.

Geschrieben
kommen 16 von denen in die kneipe. was bestellen sie?

Acht Cola Acht Bier.

mein gott das hat bei mir gedauert :-D jaja bullen sind korrkt solange sie in einem umkreis von 2km bei mir nicht auftauchen :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Von Urkundenfälschung hat er doch gar nichts geschrieben? Wird wohl auf §§ 275 I Nr. 3, 276a StGB rauslaufen, wenn du schon mal Bock hast, im StGB zu lesen.

Zu dem angesprochenen § 267 StGB:

Der strafrechtliche Urkundsbegriff (verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und einen Aussteller erkennen lässt) hat nichts mit Kopie oder Original zu tun. Was du da als Ausgangsobjekt benutzt ist völlig egal.

Gruß Dirk

ich hab DAS

"ZITAT(Hackfresse @ 19 May 2007, 20:54) *

Gestern kam Post von der Kripo, das gegen mich im Falle des fälschen von Amtlichen Urkunden ermittelt wird, da ich einen Blanko Zweitschrift bei Ebay erworben habe."

als urkundenfälschung verstanden.

entweder wird ihm vorgeworfen (wie er schreibt), dass er (amtliche) urkunden gefälscht hat, oder sie werfen ihm vor, dass er eine vorbereitung der fälschung amtlicher ausweise (§275 I Nr. 3 StGB) vorgenommen hat und hier speziell fahrzeugpapiere i.S.d. §276a StGB...

meine meinung...

aber wie sachverhalte beurteilt und gesetztestexte ausgelegt werden ist ja immer so ne sache :-D

am sinnvollsten wäre es, wenn die hackfresse sich mal wieder meldet und mal den stand der dinge preisgibt...

Bearbeitet von dienacktbar
Geschrieben (bearbeitet)
ich hab DAS

"ZITAT(Hackfresse @ 19 May 2007, 20:54) *

Gestern kam Post von der Kripo, das gegen mich im Falle des fälschen von Amtlichen Urkunden ermittelt wird, da ich einen Blanko Zweitschrift bei Ebay erworben habe."

als urkundenfälschung verstanden.

entweder wird ihm vorgeworfen (wie er schreibt), dass er (amtliche) urkunden gefälscht hat, oder sie werfen ihm vor, dass er eine vorbereitung der fälschung amtlicher ausweise (§275 I Nr. 3 StGB) vorgenommen hat und hier speziell fahrzeugpapiere i.S.d. §276a StGB...

meine meinung...

aber wie sachverhalte beurteilt und gesetztestexte ausgelegt werden ist ja immer so ne sache :-D

am sinnvollsten wäre es, wenn die hackfresse sich mal wieder meldet und mal den stand der dinge preisgibt...

So hab heute Freigang :-D

Also sie werfen mir eine VORBEREITUNG DER FÄLSCHUNG VON AMTLICHEN AUSWEISEN vor.

ich werde da am 30. 05 vorstellig werden Naturlich mit den Originalen Papieren der Rolette und ein Foto von der Kopie wie sie gerade in flammen aufgeht :-D

Hab mal mit einen Anwalt gesprochen und der sagte ich solle meine Orgi Papiere vorzeigen, mich für die sichere und dauerhafte Überwachung der Polizei bedanken, sagen das die Kopie nicht mehr exestiert( die is wirklich weg) und meine Aussage unterschreiben.

Des weiteren könnte man wohl auch Ebay belangen, da es sich um eine öffentliche Plattform handelt, und die dafür sorge tragen müssen, den Verkauf von Illegalen Artikel, zu unterbinden.

Der Verkauf von Amtlichen blanko Dokumenten, von nicht Amtlichen Stellen ist verboten.(VORBEREITUNG DES...........)

Selbst mit einer unbedenklichkeits Bescheinigung musst Du zum Händler und Deine 55? zahlen.

Und wenn alles nix nüzt......

LEBENDIG KRIEGEN DIE MICH NIE :-D

Ach ja, nochmal Danke für die gnzen Tip´s

Meine Frau schläft jetzt wieder ruihger!!

Bearbeitet von Hackfresse
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Ich hatte mir das Ding auch ersteigert (für 3 Mücken) und habe heute das Schreiben von der Polizei im Kasten gehabt.

Ich wollte das Teil erst nutzen, da man aber dann auf den ersten Blick erkannte, daß es eine Fälschung ist, war mir das zu dämlich.

Da bin ich lieber ohne Papiere mit der Ital. Fuffi gefahren und hab dann behauptet ich hätte das Ding zu Hause vergessen und nur die Versicherung dabei. Das hat auch immer ohne Probs geklappt und nichts gekostet.

Ich hab den Roller irgendwann an einen Polizisten weiterverkauft :-D

Ich muss am Mitwoch hin und werde berichten.

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