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Blanko Zweitschrift von Ebay.........


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Wieso? - Haste Schiss? - Bist Du etwa der Typ der die Dinger verkauft hat?

ja, bin ich. aber ich lass es mir schon in der karibik gutgehen. :-D

in wirklichkeit arbeite ich ja mit der deutschen leprahilfe zusammen

Bearbeitet von da-moez
Geschrieben
...macht Fuffzich EURANDEN....und was lernen wir daraus ?

Tolle Wurst, Einstellung nach § 153 a I StPO.

Dir ist bewusst, dass, wenn du die 50,- ? gezahlt hast, du das Vergehen damit zugibst?

Und der Scheiß wird gespeichert.

Was haben die denn überhaupt in der Hand außer die Tatsache, dass du so ein Ding bei Egay erworben hast?

Solltest daher gucken, dass das nach § 170 II StPO eingestellt wird.

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)

Ne - falsch.

Seite 2 des Schreibens:

Wenn Sie frsitgemäß dieser vorgesehenen beendigung des Verfahrens zustimmen und die auflage fristgemäß und vollstädnig erfüllen sowie den nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. eine nachgewiesene, fristgemäße ERfüllung der auflage gilt als Zustimmung. Es erfolgt dann weder ein eintrag im Bundeszentralregister noch im Verkehrszentralregister in Flensburg. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen. Bei ERfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden.

Also ich denke mal mit der Zahlung ist die Sache erledigt und es gibt auch keinerlei Eintragungen (zumindest nicht offiziell - was die in Ihren Datenbänken speichern kriegt sowieso keiner jemals zu Gesicht).

Da gegen zu Klagen oder es auf ein Verfahren ankommen zu lassen kann auch nach hinten los gehen und bei 250 EUR Selbstbehalt im Rechtschutz lohnt das nicht wirklich sich damit weiter rumzuschlagen.

Man lernt ja auch was dabei, gell... ??? :-D

Ich steig jetzt erstmal auf meinen Bock und beschalle die armen Mitbürger :-D

Bearbeitet von lostmail
Geschrieben

Alter gehts noch?

50 tacken und die Sache ist aus der Welt?

Die müssen Dir erstmal eine Sraftat nachweisen und da Du die ABE ja nicht mehr hast ist das nicht möglich.

Wir leben in einer Zeit, in der man nicht ( noch nicht) für Sinnesstraftaten belangt werden kann.

D.h. eine Vorbereitung zum Fälschen ist keine Fälschung.

Desweiteren war ja die ABE als Blanko ZWEITSCHRIFT angeboten also nicht einmal eine Originale.

Ich hatte meine gakauft, da sich schon der 5. Besitzer auf dem Rand der ABE eingatragen hat.

Ich wollt nur die letzte Seite haben aber die war so scheisse von der Qualität her das is sie kurze Zeit später im Müll gelandet.

Ich würde den keinen Pfennig äh cent bezahlen.

Ach und wenn Du doch Zahlst würde ich mich auf eine Ratenzahlung einlassen so 5 ? im Monat.

Die spinnen doch.

Ich geh jetzt Fight Club gucken.

Geschrieben (bearbeitet)

Jo - das Problem ist halt, daß der Typ irgendeine ABE "nachbearbeitet" hat und als "Blanko Zweitschrift" angeboten.

Und das ist schon Fälschung von amtlichen Dokumenten. Wenn das nun jemand kauft, gibts halt sowas wie einen Anfangs-Verdacht auf Vorbereitung zur Fälschung von Urkunden .Da geht es nicht um die Gesinnung, sonder darum, daß etwas offensichtlich illegales angeboten wurde - was natürlich keiner wußte ist, daß der Handel mit Blanko-KFZ-Dokumenten alleine schon illegal ist - egal ob 1. oder 2.-Schrift oder gar "Hand-Made". Wer sowas dann auch noch kauft und "erwischt" wird ist halt erstmal dran. Klar kann keiner Beweisen, daß jemand so ein Dokument dann tatsächlich mit Eintragungen versehen hat - aber der Erwerb alleine stellt wohl schon eine Straftat dar - egal wofür eingesetzt - Unwissenheit schütz vor Strafe nicht - blöd aber ist so.....und es wird halt mal ermittelt....im schlimmsten Fall kommt`s dann wohl auch zur tatsächlichen Anklage-Erhebung - bis jetzt ist man nur "Beschuldigter" - nicht "Angeklagter". Da ich aber mal denke, daß es nicht im öffentlichen Interesse steht, daß sich Staatsanwaltschaft & Co mit so einem Scheiß beschäftigen müssen ist es für alle Beteiligten am einfachsten (und billigsten) daß der Beschuldigte einen Obulus zahlt und die Sache eingestellt wird.

Bereits die Vorbereitung zur Fäschung von amtl. Urkunden ist eine Straftat - dazu gehört z.B. auch die Beschaffung.

Was willste da machen....laß es auf ne Anklage ankommen - da weiß man nie mit welchem Fuß der Richter aufgestanden ist und was am Ende dabei heraus kommt. Da freuen sich nur die Rechtsanwälte die man auch noch aus der eigenen Tasche bezahlen darf und das kostet auf jeden Fall mehr als nen Fuffi.

So freut sich dei Lepra-Hilfe über einen warmen Geld-Regen...von einer Hand voll vespafahrender naiver Volltrottel die auf dem größten "digitalen Hehlermarkt der Welt" Blanko-Zweitschriften kaufen.

Aber es hätte ja durchaus sein können, daß jemand auf irgendeinem Weg - wie auch immer an Blanko-Zweitschriften gekommen ist - woher soll man wissen wie 1981 Zweitschriften vergeben wurden...vieleciht ist ein Händler Pleite gegangen und hatte noch ein paar Zweitschriften in der Schublade...oder..oder..oder...

Also zahl ich und A.....lecken...2 x falsch parken ist genauso teuer.

Wir sind schon ein toller Staat...wenn das die Paris Hilton wüßte.

Bearbeitet von lostmail
Geschrieben (bearbeitet)

So ich war da.

Braucht keine Angst wegen dem Mist zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat in Sachsen jemand hochgenommen und laut seiner Liste etwa 500 Verfahren angeleiert.

Er sagte was von Quatsch, Pippifax und ABM, er müßte es aber machen. Nach seiner Meinung würde das sowieso eingestellt.

Ich werde aber auch einen Teufel tun, da was für zu bezahlen. Dafür hab ich schließlich eine Rechtschutzvers.... Die hat sich schon mehrfach bezahlt gemacht.

Ich kann nur jedem raten, die Dinger nicht zu versteigern. Der Verkäufer hat wohl eine ziemlich heftige Strafe zu erwarten laut dem Beamten und die nehmen nun nacheinander alle Verkäufer von ABE's hoch...

Bearbeitet von baerke
Geschrieben (bearbeitet)

Ich war auch da - Plausibel erklärt das ich die nie genutzt hab usw.

Der Typ hatte allein für Münster eine Liste von ca 2-3 DIN A4 Seiten. Diese Simson-Schwalbe Teile wurden anscheinend öfter verkauft.....

Edith sagt noch: schwieriger wird´s für die, die mehrere gekauft haben oder diese genutzt haben.

Bearbeitet von Tobi - MS
Geschrieben

@tobi hast auch ne blanko abe gekauft?

wieso verkauft der typ die dinger denn immer noch im egay?

ich frage dauernd, weil ich auch ne abe gekauft hab, aber keine blanko

Geschrieben

So, jetzt haben mich die Jungs vom Trachtenverein sogar in der Arbeit besucht. Sind drei mann stark aufgetaucht und haben mir einen Durchsuchungsbefehl unter die Nase gerieben!!!!!!!!!! Ist das zu fassen? Hatten tatsächlich einen vom Richter unterschriebenen Durchsuchungsbefehl wegen einer Blankobetriebserlaubnis. Zwar haben sie davon nicht Gebrauch gemacht, aber ich finde die Möglichkeit DAS sie das machen dürften einfach den Hammer.

Geschrieben
So, jetzt haben mich die Jungs vom Trachtenverein sogar in der Arbeit besucht. Sind drei mann stark aufgetaucht und haben mir einen Durchsuchungsbefehl unter die Nase gerieben!!!!!!!!!! Ist das zu fassen? Hatten tatsächlich einen vom Richter unterschriebenen Durchsuchungsbefehl wegen einer Blankobetriebserlaubnis. Zwar haben sie davon nicht Gebrauch gemacht, aber ich finde die Möglichkeit DAS sie das machen dürften einfach den Hammer.

Na das ist ja krank.

Auf der Arbeit ???? Das darf ja wohl nicht wahr sein...

Komisch ist aber, daß man da offenbar je nach zuständigem Staatsanwalt anders verfährt...unglaublich..

Geschrieben
Na das ist ja krank.

Auf der Arbeit ???? Das darf ja wohl nicht wahr sein...

Komisch ist aber, daß man da offenbar je nach zuständigem Staatsanwalt anders verfährt...unglaublich..

Nicht umsonst heißt es: FREI statt Bayern!

Eigentlich muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Der Gesetzgeber darf Dich nicht mehr durcheiern als unbedingt nötig.

Es gibt anscheinend bei uns Richter die einen Durchsuchungsbeschluss wegen einer Betriebsanleitung unterschreiben, um das organisierte Verbrechen zu bekämpfen. :-D

Gestern hab ich mal bei ebay reingeschaut und wollte wissen, ob es diese Betriebserlaubnis noch gibt. Tatsächlich gibt es mindestens einen, der die selben Zettel im großen Stil vercheckt. Ich frage mich, warum das überhaupt noch geht. Wird da erstmal ein Jahr zugeschaut bis genügend Leute den Mist kaufen und dann erst ermittelt? Mir kommt es vor, als ob es eine reine ABM Maßnahme für den Trachtenverein ist.

Ich mag mein Land, aber es ist kein Wunder warum es ist wie es ist!!!!!!!!!

Geschrieben
Na das ist ja krank.

Auf der Arbeit ???? Das darf ja wohl nicht wahr sein...

Komisch ist aber, daß man da offenbar je nach zuständigem Staatsanwalt anders verfährt...unglaublich..

Ja auf der Arbeit! Die Jungs waren zwar zuvor bei mir zuhause, aber ich war nicht da. Komisch, niemand ist um 11.00 Uhr morgens anzutreffen. Bin ich der einzige der arbeitet? :-D Wahrscheinlich hatte ich Glück, dass nicht die GSG9 das Büro gestürmt hat. Nächsten Mittwoch muss ich nochmal ins Vereinsheim der Trachtenjünger. Bin ja gespannt was da noch kommt.

Geschrieben
Hey Basti,

wenn die schon mit der Kavallerie anrücken lohnt sich eventuell eine Konsultation mit einem Anwalt.

Ich drück Dir die Daumen!

Mir ist klar, dass ich den Jungs nichts erzählen muss. Allerdings können die mit ihrem richterlichen Beschluss meine Bude auf den Kopf stellen und darauf hab ich nun wirklich keinen Bock. Werd denen am Mittwoch diese wunderbare Betriebserlaubnis in die Hände drücken und hoffe das die Sache damit so ziemlich erledigt ist. Glücklicherweise ist an der Betriebserlaubnis nichts ausgefüllt worden und liegt somit seit fast zwei Jahren unbeachtet bei mir rum.

Danke für den Daumendruck!

Einst stand im Klo der Handwerkskammer in Nürnberg folgender Satz geschrieben: Man steht immer in der Scheiße! Das einzige was sich ändert ist die Tiefe!

Wie wahr, wie wahr!

Geschrieben

Das ja echt hart!

Erst muss der eine ´nen Fuffi an die TBC Fraktion abdrücken und der andere wird auf der Arbeit aufgesucht.

Das geht doch wohl garnicht.

Bei mir ist es jetzt fast einen Monat her, das ich meine Ausssage gemacht habe und bis heute habe ich nichts weiter von dem GAnzem FAll gehört.

Hart finde ich nur, das man im gleichen Land, unter dem Deckmantel des gleichen Rechtsystems, so unterschiedliche Vorgehensweisen hat und anscheinend auch andere "Bestrafungen" ( der Fuffi in Bayern).

Ich musste der netten Beamtin erstmal den Unterschied erklähren, zwischen einer ABE und einer ZWEITSCHRIFT .

Naja ich bin mal gespannt wie das hier so weiter geht.

Werde jetzt mal ein Verkaufe Toppic eröffnen, VERKAUFE BLANKOSCHREIBEN DER STAATSANWALTSCHAFT. Einafch NAme rein und Geld uberweisen!!!!!!

Geschrieben

Mich habe Sie auch eingeladen!

Ein Anwalt kümmert sich gerade um Akteneinsicht. Macht Sinn, denn dann weiß man, was die haben und was Sie einem ans Bein binden können.

Mal sehen ob ich auch zahlen darf?!

Werde berichten!

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

So jetzt hab ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen.

STRAFBEFEHL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hab lediglich 30 Tagessätze a 40 ? dafür aufgebrummt bekommen. Macht insgesamt 1200? + Gerichtskosten.

Toll, oder?

Langsam scheiß ich auf den Staat, besonders auf Bayern!

Geschrieben
So jetzt hab ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen.

STRAFBEFEHL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hab lediglich 30 Tagessätze a 40 ? dafür aufgebrummt bekommen. Macht insgesamt 1200? + Gerichtskosten.

Toll, oder?

Langsam scheiß ich auf den Staat, besonders auf Bayern!

:-D

Iss aber nich war? oder?

MfG vespetta

Geschrieben

Boa!!!!!

Hab gerade Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, Verfahren eingestellt!

Aber sollte so etwas nocheinmal passieren, werden Sie von einer Anzeige nicht absehen.

So und nun kann mir ja mal ein Juristischbawanter hier im Forum vieleicht mal erläutern, warum es für die gleiche "Anzeige" unterschiedliche Verfahrenswege bzw. "Bestrafungen" gibt?????????????

Geschrieben

die gruppe "staat" ist eine Verwaltungs GmbH, die erstens ein Monopol ist und zweitens mehr Probleme aufrecht erhält und produziert, als sie löst und die Gesetze je nach Belieben aus dem Gesamtkontext reisst oder nicht und es auch dem anderen vorschreibt, wie es geschehen darf. Wird Zeit, daß auch in diesem Bereich das Monopol und der Sonderstatus der Beamten fällt, die, wenn sie keine Probleme lösen, nichts anderes als überbezahlte HartzIV Empfänger sind, die im Gegensatz zu denen aber auch noch anderen Probleme bereiten dürfen. Und die Leute, die das ganze finanzieren werden erstens getäuscht, daß mit den Geldern was für die Benachteiligten getan wird und es wird auch meist in nicht problemlösender Form gegen sie gewandt.

Geschrieben
boa,

basti, das ist echt assi...1200öre für so ein pappwisch....wo ist denn da die relation zwischen schaden und bestrafung.....

Tja, dass frage ich mich auch. Hab bei meiner Vernehmung dem Trachtenheini die UNAUSGEFÜLLTE Betriebserlaubnis überreicht, die ich 2005 ersteigert hatte. Der Typ, der die Dinger versteigert hat ist hoffentlich nicht aus Bayern. Ich glaub der würde auf dem elektrischen Stuhl braten.

Wenn ich es auf eine Verhandlung anlege, bezahle ich wahrscheinlich den gleichen Betrag an einen Rechtsanwalt mit ungewissen Ausgang der Verhandlung. Außer auf den zu Staat fluchen und zähneknirschend zu bezahlen, bleibt mir wohl nichts anderes übrig.

Geschrieben
So jetzt hab ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen.

STRAFBEFEHL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Hab lediglich 30 Tagessätze a 40 ? dafür aufgebrummt bekommen. Macht insgesamt 1200? + Gerichtskosten.

Toll, oder?

Langsam scheiß ich auf den Staat, besonders auf Bayern!

Also das versteh ich jetzt auch nicht - ich bin aus Bayern und "Hackfresse" auch - was hast Du denn da gemacht, daß die Dir das aufgebrummt haben (Schein selbst ausgefüllt und vorgezeigt ?) Ich würde mal das eingestellte Schreiben hier ausdrucken und einem RA geben zusammen mit Deiner Auflage - vieleciht kann man da noch was dran machen....gibt´s ja nicht !!

Auf welcher Basis wurden die Tagessätze denn auferlegt bzw. auf welcher Verurteilungs-Grundlage ?

Geschrieben (bearbeitet)

naja, lies doch erstmal die posts der Leute richtig durch, bevor Du die Dinge kommentierst.

Hackfresse ist mitnichten aus Bayern, sondern aus HAMBURG, und der zu den 30 Tagessätzen verdonnerte Bajuware hat die gekaufte Betriebserlaubnis UNAUSGEFÜLLT den Behörden übergeben.

was man machen kann: das Bundesland wechseln.

:-D

edith hat noch ein "u" nachgereicht

Bearbeitet von Paola

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