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50ccm und Blinkerlos


iomega

Empfohlene Beiträge

Hallo liebes Publikum,

ich hätte mal eine kurze Frage zum Thema Verkehrsrecht und Blinkas.

Und zwar folgendes:

Ich habe gelesen das Leichtkrafträder keine Blinkanlagen brauchen.

Nun hat meine Pk 50 Baujahr 93 eine Blinkeranlage und die wollte ich abbauen.

Wenn ich nun hingehe und die Blinker entferne, habe ich ja die dafür vorgesehenen Löcher noch in der Karosserie....

Wenn man mit sowas angehalten wird von der Polizei, haben die dann irgendwelche rechtlichen Grundlagen gegen mich?

Bzw. darf ich so in den Straßenverkehrfahren?

Ich wollte den Roller ohnehin dosenschwarzmatt lackieren. Dabei könnte ich ja die Blinker zuspachteln....dann währe die Lücke natürlich ganz weg. Trotzdem würds mich Interessieren ob ich auch mit Löchern im Straßenverkehr teilnehmen darf.

Dankeschön.

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gibts Erfahrungen wie streng das ausgelegt wird? Hab bei meiner Special '82 die (sowieso defekte) ultrahässliche 4-Fach Blinkanlage abgebaut. Natürlich gibts noch den Blinkerschalter und die Löcher, da muss man kein Experte sein um die zu sehen.

Also hilft nur blickdicht zumachen? Da meine Zweitschrift noch in der Post ist, weiß ich nicht ob die eingetragen sind. Sind sie?

Grüße

Lars

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Bei ner Fuffi ist das Problem ein anderes.

Baust du - z.B. beim Abbiegen - einen Unfall und ein Gutachter sieht, dass die Blinker fehlen, obwohl diese original drangehören hat die Versicherung einen Grund dich Auflaufen zu lassen...

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Bei ner Fuffi ist das Problem ein anderes.

Baust du - z.B. beim Abbiegen - einen Unfall und ein Gutachter sieht, dass die Blinker fehlen, obwohl diese original drangehören hat die Versicherung einen Grund dich Auflaufen zu lassen...

Das ist aber äußert scheisse ;)

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Hab grad ne Fuffi abgenommen ohne blinker, bremslicht und hupe.

Hupe hat er bemängelt.

Also Fuffi braucht keine Blinker/Bremslicht bei ner Neuabnahme.

Da laut StvO ne Fuffi sowas halt nicht braucht, dürfte auch Tuning bis 50km/h haben.

Wie das allerdings mit dem Abbauen vorhandener Blinker aussieht weiß ich nicht.

Bei mir hat's Kohletechnisch keinen Unterschied gemacht ob Zweitschrift oder Vollabnahme, beides 55?.

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Entwarnung für Pantera77!

In der ABE meiner V50N (Baujahr 81) sind für die Ausführung "B" (=mit Trapezlenker) keine Blinker als weiteres Unterscheidungsmerkmal offiziell vermerkt.

Meine Wette hatte ich auf die PK bezogen. Da findet der Onkel in grün einen entsprechend deutlichen Eintrag.

:-D bobcat

Bearbeitet von bobcat
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danke, das ist ja schonmal ein Anfang :-D

Jetzt nur noch die Löcher zubekommen, mit dicken Schrauben werden sie ja noch auffälliger. An der Reserveradhalterung am Beinschild sind in den Aufnahmen kleine Plastiknippel drin. Mal sehen, ob man die irgendwo auftreiben kann. Jedenfalls nicht beim SCK oder Piaggio-Händler in Köln.

Bearbeitet von Pantera77
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Hab grad ne Fuffi abgenommen ohne blinker, bremslicht und hupe.

Hupe hat er bemängelt.

Also Fuffi braucht keine Blinker/Bremslicht bei ner Neuabnahme.

Da laut StvO ne Fuffi sowas halt nicht braucht, dürfte auch Tuning bis 50km/h haben.

Wie das allerdings mit dem Abbauen vorhandener Blinker aussieht weiß ich nicht.

Bei mir hat's Kohletechnisch keinen Unterschied gemacht ob Zweitschrift oder Vollabnahme, beides 55?.

Das ist sehr gut.

Ich habe ohnehin keine Papiere mehr.....

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Habe hier 'ne 86er PK 50 mit dem Hinweis auf die Abweichung vom § 54 Nr. 2a (Abstand der Lichtaustrittsfläche der vorderen Blinker BlaBlaBla ...) in der O-Betriebserlaubnis - nur hatte diese (deutsche) PK niemals Blinker.

Im § 54 (5) 4. StVZO wird eindeutig gesagt: "Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an ... Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ..."

Wenn du beim Abbiegen eindeutige Handzeichen gibst, reicht das aus - auch im Unfall-Fall. Es könnte natürlich sein, daß sich die gegnerische Versicherung dran reibt. Hinweis auf den Paragraphen sollte aber hinreichen - wenn du noch sprechen kannst.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfte demnach das Demontieren der Fahrradklingel einer Fuffi mehr Konsequenzen haben als das Wegbauen der Blinker. Abgesehen davon, daß dosenschwarzmatt lackieren aus sicherheitsaspektlicher Sicht mindestens ebenso bedenklich ist - gerade in Verbindung mit fehlenden lichttechnischen Einrichtungen. Und daß das Zuspachteln der Blinkerlöcher nicht lange halten und qualitativ wahrscheinlich eher :-D aussehen wird ist ebenfalls zu befürchten.

Noch 'ne Frage an reelay: Was heißt das?

... Da laut StvO ne Fuffi sowas halt nicht braucht, dürfte auch Tuning bis 50km/h haben.

:-D

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@t4 bin nicht so ausdrucksstark in der doitschen Sprache.

Was ich sagen wollte ist, ich haette alles erdenkliche unternehmen können, dass der roller 50 (max54)fährt.

Und der Tüv haette mir diese Unternehmungen auch diskussionslos, ohne Aufpreis, eingetragen.

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