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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo mal wieder!

Wie schaut das aus mit der Zulassung einer Vespa wenn nur der Deutsche Fahrzeugschein existiert? Brief nicht mehr aufzufinden, abmeldung ist allerdings noch keine 6 Monate her.

Stellt das Straßenverkehrsamt aufgrund des Scheins nen neuen Brief aus, dann nur noch neu TüV und fertig oder wie funktioniert das?

Grüße

Christoph

Bearbeitet von Ezekiel
Geschrieben (bearbeitet)

Moin!

Den alten Brief würden sie Dir eh entwerten und 20-30 EUR fürs Ausstellen der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I + II (eine davon ist dann der "Brief") abnehmen. :-D

Nimmst also den Kaufvertrag mit (glaube ich eh irrelevant, aber man weiß ja nie), die frühere KBA-Anfrage (nötig weil kein Brief) machen sie seit dem 01.03. direkt beim Strassenverkehrsamt, und dann sollten sie Dir anhand der Daten im vorhandenen alten Kfz-Schein die Zul.besch. ausstellen.

Eine Briefkopie vom Fzg.brief einer GL mit gleichem Prefix (die Dir hier vllt. jemand zusendet) kann auch nicht schaden, lieber zuviel mitnehmen als zu wenig.

Deckungskarte und Perso bei dem ganzen Trubel natürlich auch nicht vergessen. :-D

Viel Erfolg!

Edit: Zum TÜV musst Du vorher, wenn keiner mehr drauf ist! Evtl. macht der Dir im Rahmen einer Vollabnahme ohnehin das Gutachten mit den Daten, die die Tossen am Amt dann nur noch übernehmen.

Bearbeitet von Manuel136
Geschrieben

Hi,

Danke für die Antwort Manu!

Hab mich auch mal schlaugemacht. So "einfach" ists leider nicht (jedenfalls nicht in Mönchengladbach)

Der letzte bzw. noch aktuelle Halter muss zu seinem Straßenverkehrsamt dort die Hand heben und den Schein neu Aufbieten, dann dauerts 4-6 Wochen ob das gute Stück in der zwischenzeit als gestohlen gemeldet wird und dann gibts nen neuen Fzg. Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung...

Angeblich keine andere Möglichkeit.

Grüße

Christoph

Geschrieben
Hi,

Danke für die Antwort Manu!

Hab mich auch mal schlaugemacht. So "einfach" ists leider nicht (jedenfalls nicht in Mönchengladbach)

Der letzte bzw. noch aktuelle Halter muss zu seinem Straßenverkehrsamt dort die Hand heben und den Schein neu Aufbieten, dann dauerts 4-6 Wochen ob das gute Stück in der zwischenzeit als gestohlen gemeldet wird und dann gibts nen neuen Fzg. Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung...

Angeblich keine andere Möglichkeit.

Grüße

Christoph

Klingt scheisse, aber einleuchtend. Dann klären sie so also das Besitzverhältnis (meine wohl zu banale Idee vom Kaufvertrag iVm "KBA-Anfrage")... verstehe allerdings nicht warum der letzte bzw. aktuelle Halter nicht glaubhaft versichern kann, das das Fzg. NICHT gestohlen ist und man sich so die 4-6 Wochen sparen kann.

Oder habe ich da jetzt nen Denkfehler?

Geschrieben

Hmm, ne also so ganz kann ich das auch nicht verstehen. Der einzige Grund wäre vielleicht das er als Halter das Teil als gestohlen melden koennte um bei der Versicherung zu Kassieren. Anschließend einfach hintenrum Verkaufen und nochmal Kassieren... aber so blöd ist doch niemand?!?!? Was "sinnvoleres" was diese Wartezeit begründet fällt mir nu auch nicht ein... :-D

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