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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab meine PX alt Bj.82 von 4 auf 2 Lenkerblinker umgebaut .Der TÜV meinte am Tel. wenn die Kellermann Blinker eine EG Prüfnummer haben müssen da auch hinten Blinker dran wenn sie eine Internationale Prüfnummer haben nicht was habt ihr eingetragen bekommen ? Hat jemand eine Briefkopie oder soll ich gleich zum anderen TÜV fahren .

Also ich mag diese TÜV Menschen nicht :-D

Bearbeitet von tee
Geschrieben
Ich hab meine PX alt Bj.82 von 4 auf 2 Lenkerblinker umgebaut .Der TÜV meinte am Tel. wenn die Kellermann Blinker eine EG Prüfnummer haben müssen da auch hinten Blinker dran wenn sie eine Internationale Prüfnummer haben nicht was habt ihr eingetragen bekommen ? Hat jemand eine Briefkopie oder soll ich gleich zum anderen TÜV fahren .

Also ich mag diese TÜV Menschen nicht :-D

Eigentlich sind nur die Ochsenaugen und Lenkerendenblinker von Hella dafür geeignet als Lenkerblinker zu dienen, da diese eine geometrische Sichtbarkeit haben. Bei den Kellermännern mußt Du normalerweise IMMER hinten noch Blinker haben.

Geschrieben

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatzgilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie alleine mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafräder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

verfügen.

Quelle: Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für

lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau

(Vorlage von TÜV, DEKRA...)

Kompetter Text ist im Heft: Lichttechnische Einrichtungen

an Kraftfahzeugen und deren Anhängern

Geschrieben (bearbeitet)
"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden

Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen

angebracht sein. Dieser Grundsatzgilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In

Bezug auf Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ

vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie alleine mit

solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafräder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn

wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA

verfügen.

Quelle: Übersicht der geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für

lichttechnische Einrichtungen und deren Anbau

(Vorlage von TÜV, DEKRA...)

Kompetter Text ist im Heft: Lichttechnische Einrichtungen

an Kraftfahzeugen und deren Anhängern

Ja das meine ich ja auch erst am Bj.87 müssen Fahrzeuge 4 Blinker haben die Kellermänner sind ja auch genauso breit wie Ochsenaugen ach ja und beweglich sind sie auch nicht mehr habe Innenrohre gebastelt damit sich nichts mitdreht also am besten wäre es also für den TÜV Arsch Ochsenaugen verbauen ich könnt kotzen :-D

Bearbeitet von tee
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich kann Dir in Wiedenbrück nen netten Prüfer nennen der mir solche Kellermänner vor 2 Jahren ohne hintere Blinker eingetragen hat!

Obwohl ich auch noch nen Hänger ohne Blinker eintragen lassen hab!

Gruss

Bearbeitet von vespaonkel

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