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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

heute war ich beim tüv mit meiner li150/3 und habe §21 machen lassen.

der herr ingenieur saß 20 minuten vor microfishen und computer um herauszufinden

um was es sich da handelt bei diesem "ding".

zunächst hielt er es für eine vespa!

ich sagte ihm das es keine papiere gäbe und ich etwas bräuchte um mir einen

brief ausstellen zu lassen.

alles lief soweit ganz gut.

mit den zetteln die er mir ausstellte fuhr ich zur zulassungsstelle und freute mich

schon auf meinen neuen fahrzeugbrief.

leider wurde daraus nichts weil sich die dame einfach weigerte das gutachten zu

akzeptieren und verlangte stattdessen die italienischen papiere.

als ich ihr sagte das es diese nicht gäbe sagte sie das es so etwas nicht

gibt, fahrzeuge hätten papiere zu haben.

das gespräch drehte sich fortan im kreis und sie gab mir den rat das

italienische konsulat zu kontaktieren :-D

kba anfrage interessierte sie übrigens auch nicht.

eine abmeldebescheinigung wollte sie ganz doll :-D

bin derzeit ratlos

wie weiter?

gruß

micha

Geschrieben (bearbeitet)

Vom TÜV mußt Du doch das Gutachten mit allen Daten, die für die Erstellung des Briefes nötig sind, erhalten haben ?

Was will Die denn mit den italienischen Papieren ?

Du hast doch ein gültiges Gutachten, das vom heiligen TÜV erstellt wurde.

Geh´einfach zu einem anderen Sachbearbeiter der Zulassungsstelle und laß´Dir nötigenfalls den

Leiter der Zulassungsstelle geben

Der Sachbearbeiter Herr Klein hat einiges auf dem Kasten und kann Dir mit Sicherheit weiterhelfen, obwohl

er nur einen Plastikscooter fährt :-D

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

hallo,

das datenblatt habe ich ihr vorgelegt.

hat sie nicht interessiert.

habe ich einen fehler gemacht als ich ihr sagte das sie in italien zugelassen war?

sie will eine bestätigung aus italien das der roller dort abgemeldet wurde.

was weiß ich wie lange der schon nicht mehr dort zugelassen war!

war übrigens die zulassungsbehörde in weiterstadt/riedbahn.

gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Gleiche Diskussion hatten wir auch mal.

Originalpapiere werden eingezogen in I. Brauchte die Dame vom Amt aber. Oder ne beglaubigte Kopie der Papiere. Völlig normal, den deutschen Notar hab ich in jedem Urlaub dabei, wo mir zufällig ne Karre im Weg rumsteht... Immerhin gabs ne Kopie der italienischen Papiere, die reichte aber nicht, da nicht beglaubigt. Also losgezogen, Kopie von der Kopie gemacht, das so beglaubigen lassen als original Kopie von der Kopie, das war dann ok. Total beknackt, Stadt Hagen halt, aber was solls.

Ohne Kopie war aber in Hagen dann garnix zu machen, also das nächste Mopped in Witten anmelden, da war das Amt viel unanstrengender, und am nächsten Tag ummelden. Kostet zwar ne Mark mehr und etwas Rennerei, aber dafür flott angemeldet.

Vom Konsulat war nie die Rede.

Vllt kennste ja jmd, bei dessen Amt die Zulassung problemlos klappt...?

Bearbeitet von Käthe
Geschrieben (bearbeitet)
habe ich einen fehler gemacht als ich ihr sagte das sie in italien zugelassen war?

Möglicherweise ja

sie will eine bestätigung aus italien das der roller dort abgemeldet wurde.

was weiß ich wie lange der schon nicht mehr dort zugelassen war!

war übrigens die zulassungsbehörde in weiterstadt/riedbahn.

Hier gibt´s leider keinen Herrn Klein :-D .( Den brauchen wir ja in DA :-D )

Probiers einfach noch mal bei einem anderen Sachbearbeiter oder in DA und laß den Spruch mit Italien einfach weg.

(Sollten die nun aus irgend einem Grunde auf der italienischen Herkunft beharren : Der Roller war doch sicherlich vor etwa 15 Jahren von einem der Vorbesitzer in Deutschland zugelassen und seitdem abgemeldet in BRD umhergegammelt ? :-D )

Bearbeitet von oehli
Geschrieben (bearbeitet)

Bei solchen Angelegenheiten blos nicht sagen dass sie aus Italien kommt bzw. zugelassen war.....da fangen sie oft an danach zu bohen und wollen was schriftlich. Da ist das Argument "Scheunenfund" besser :-D

Bearbeitet von martin-manuel
Geschrieben

Am besten ist eigentlich immer die Variante von dem leider verblichenen Verwandten, dem das Fahrzeug einst gehörte, seit Jahren aber schon nicht mehr gefahren hat und nun, nach dem bedauerlichen Ableben, die Papiere nicht mehr auffindbar sind...

Geschrieben (bearbeitet)
Vom TÜV mußt Du doch das Gutachten mit allen Daten, die für die Erstellung des Briefes nötig sind, erhalten haben ?

Was will Die denn mit den italienischen Papieren ?

Du hast doch ein gültiges Gutachten, das vom heiligen TÜV erstellt wurde.

Hallo,

das eine hat doch gar nichts mit dem anderen zu tun!

Der Tüv erstellt doch nur das Gutachten, das die Karre technisch ok ist und hier im Straßenverkehr betrieben werden darf.

Die Dame der Zulassungsbhörde möchte aber nun wohl sichergehen, dass das Ding nicht zufällig jemandem in Italien gehört und da vielleicht noch angemeldet ist.

Und genau da kommt nämlich eigendlich die KBA Anfrage ins Spiel! Wenn Die KBA nämlich sagt, dass da nix vorliegt, dann sollte der Roller zugelassen werden.

Kenn ich jedenfalls von RTO so.

Die haben T5én aus Spanien geholt, KBA Anfrage---> §21 = Zugelassen!

Also so kenn ich das, oder hat sich da was grundlegend geändert?

Bearbeitet von T5Langhuber
Geschrieben

Beim TÜV in Osnabrück haben sie die original Leitz Ordner mit den 60er Homologationsunterlagen von Fa. Schxxx aus Hamburg. Vielleicht faxen die das Deinem TÜV-Prüfer ja durch.

Da habe ich meine original LI125, Serie 2 so ohne Beanstandung ohne Papiere zu haben zugelassen, war zwar '96, aber die Dinger stehen da sicher noch im Aktenschrank.

Geschrieben

eigentlich läuft's immer auf 'ne KBA-Anfrage hinaus...und je nach Amt 'ne notarielle Beglaubigung, daß dir das Fahrzeug auch gehört....also mit irgendeinen Bekannten 'nen Kaufvertrag machen und dann sollte das auch ohne Beglaubigung funktionieren...

wie gesagt, es gibt 'n paar Städte, da muß das alles aber nochmal notariell beglaubigt sein...hier in D'dorf is's halt Usus wegen 'ner

nicht geringer Menge Harleys, die vor Jahren mal im Container aus den Staaten kamen, angemeldet wurden mit KBA-Anfrage...und sich dann doch herausstellte, das es sich um geklaute Karren aus USA handelte...also Flensburg anschreiben und dann innerhalb von 4 Wochen zum TÜV, zum Notar (falls nötig) und zum Amt...dann sollte alles hinhauen...

...aus diesem Grund gibt's auf den italienischen Teilemärkten auch immer Notare, die sich dann ganz simpel 'ne goldene Nase verdienen...

Geschrieben
Die haben T5én aus Spanien geholt, KBA Anfrage---> §21 = Zugelassen!

Also so kenn ich das, oder hat sich da was grundlegend geändert?

Ja, hat sich grundlegend geändert. Seit dem 1. März dieses Jahres gibt es keine KBA-anfrage mehr. Theortisch sind inzwischen alle Zulassungsbehörden direkt mit dem KBA vernetzt und können bei der Zulassund die Anfrage direkt online durchführen. Daher bearbeit das KBA keine Anfragen von Privatpersonen mehr.

Problem bei der Geschichte ist nur, daß diese neue Zulasungsverordnung noch nicht alle Zulassungsbehörden mitbekommen haben...

Geschrieben
Hallo,

das eine hat doch gar nichts mit dem anderen zu tun!

Der Tüv erstellt doch nur das Gutachten, das die Karre technisch ok ist und hier im Straßenverkehr betrieben werden darf.

Das Gutachten bekommst Du in der Regel aber nur mit KBA Anfrage.

Die Dame der Zulassungsbhörde möchte aber nun wohl sichergehen, dass das Ding nicht zufällig jemandem in Italien gehört und da vielleicht noch angemeldet ist.

Und genau da kommt nämlich eigendlich die KBA Anfrage ins Spiel! Wenn Die KBA nämlich sagt, dass da nix vorliegt, dann sollte der Roller zugelassen werden.

Genau so. Daher müßte die feurige Sachbearbeiterin mit dem Gutachten einen Brief ausstellen können.Kenn ich jedenfalls von RTO so.

Die haben T5én aus Spanien geholt, KBA Anfrage---> §21 = Zugelassen!

Also so kenn ich das, oder hat sich da was grundlegend geändert?

Ja, hat sich grundlegend geändert. Seit dem 1. März dieses Jahres gibt es keine KBA-anfrage mehr. Theortisch sind inzwischen alle Zulassungsbehörden direkt mit dem KBA vernetzt und können bei der Zulassund die Anfrage direkt online durchführen. Daher bearbeit das KBA keine Anfragen von Privatpersonen mehr.

Problem bei der Geschichte ist nur, daß diese neue Zulasungsverordnung noch nicht alle Zulassungsbehörden mitbekommen haben...

Somit ist auch hiermit rein theoretisch die Eigentumsfrage geklärt.

Andererseits kann hierzulande wohl niemand nachweisen, ob ich das Fahrzeug nicht doch in Minsk oder Sydney gestohlen habe.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

guten abend,

neue zulassungsstellen neues glück.

mit neuer geschichte (nachlass) und einer anderen behörde

ging es nun doch glatt.

eine zusätzliche ziffer haben sie mir, in brief und fahrzeugschein,

zu guter letzt auch noch zur rahmennummer hinzugedichtet,

so daß ich heute noch mal hin mußte.

mußte.

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