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Brauche mal wieder juristischen Rat...


Lucki

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Habe mal wieder ne Anzeige bekommen, wegen abgemeldetem Auto auf öffentlicher Strasse. Heute is der Anhörungsbogen gekommen:

Sehr geehrter Herr Demmelmeier,

Ihnen wird vorgeworfen, folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Bezeichnung der Tat/verletzte Vorschriften:

Am 10.05.2007 stellte die PI Pfaffenhofen zwei Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Portenschlagerweg fest. Hierbei handelte es sich um einen Pkw Fiat und um einen Pkw BMW. Beide Pkw sind nicht mehr zum Straßenverkehr zugelassen und standen auf öffentlichem Verkehrsgrund. Eine Sondernutzungserlaubnis für das Abstellen lag nicht vor.

Als Verantwortlicher wurden Sie ermittelt.

Beweismittel:

Ordnungswidrigkeiten-Anzeige der Polizeiinspektion Pfaffenhofen vom 25.05.2007.

Verletzte Vorschrift:

Art. 66 BayStrWG

Was soll ich jetzt machen? Habe den BMW aus Österreich, und im Typenschein steht drin das er am 11.5.07 abgemeldet wurde. Also war er ja am 10. noch angemeldet, hatte nur keine Schilder mehr dran.....

Und der Fiat ist kein Fiat, sondern ein VW.

Kann man da irgendwas drehen damit ich aus der Geschichte wieder rauskomme?

Bin Wiederholungstäter, und damals hab ich nur ne schriftliche Verwarnung bekommen...

Danke schonmal

Mfg Lucki

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Du könntest für den BMW darauf plädieren, das die Kennzeichen wohl geklaut wurden und du das Fahrzeug sobald du das festgetellt hattest auch sofort entfernt hast. Da du das Fahrzeug ja sowieso ummelden wolltest, hast du den Diebstahl aber nicht zur Anzeige gebrahct.

Bzgl. des VW bzw. FIAT würde ich ganz klar sagen, das du so ein Auto nicht besitzt oder besessen hast.

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