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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moinsen,

auf meiner GL ist noch das allererste Kennzeichen drauf, also keine Europakennzeichen mist. Nun ist es an diversen stellen

schon arg mitgenommen und passt gar nicht zum guten Zustand der GL. Kann ich mir das gleiche nochmal ausstellen lassen

oder bekomme ich dann son D Nummernschild?

Gruss

Jopila

Geschrieben

Hier bei uns gibt's nur noch die blauen EU-Kennzeichen. Sogar bei Halterwechsel innerhalb des Zulassungsbezirkes.

Abgesehen davon: die Schilderheinis hier haben gar keine Nicht-EU-Kennzeichen-Rohbleche und Prägebuchstaben mehr. Gibt's aber noch im Internet (dann aber ohne Chance auch legal geklebte Plaketten ...).

Geschrieben (bearbeitet)

Hatte die Situation gerade in Hamburg.

War bei der Zulassungsstelle mit den alten Schildern und wollte die natürlich weiterverwenden, war ja nur Halterwechsel.

Der liebe Beamte lächelte milde und meinte, dass das nicht möglich sei. Sie hätten nicht einmal mehr die kleinen Plaketten (das Fahrzeug wr von Vorbeitzer abgemeldet worden, daher waren die Landkreisplaketten abgekrazt).

Also ging ich zum Schildermacher und durfte mir die gleiche Nummer auf neue Schilder prägen lassen.

Selbst wenn Du irgendwo ein altes Schild herbekommst, Dir wird kein Stempel mehr draufgemacht.

Seit - ich glaube - 2001 dürfen die Zulassungstellen keine alten Kennzeichen mehr ausgeben.

Bearbeitet von rennigel
Geschrieben

Gott sei dank habe ich keinen Halterwechsel, denn es ist schon ewig meine GL. Hab die zum 18.ten damals von meiner Mutter überschrieben bekommen. Meine Mutter hat sich dei GL nämlich mit 18 Jahren gekauft und seit dem ist sie in Familienbesitz.

Nunja, dann lass ich die unansehnliche Geschichte dran an meiner GL.

Gruss

Jopila

Geschrieben
nicht ganz richtig T4

bei einem Halterwechsel kann das bestehende kennzeichen dran bleiben

Rita

Hier definitiv nicht. Habe im Herbst meine Schlechtwettergrotte zugelassen und durfte das alte Schild (gleicher Zul.-Bezirk) nicht übernehmen. Nachdem ich Zeter und Mordio gerufen habe, wurde mir sogar 'ne Nummer einer amtlichen Verfügungs- Verfahrens- oder sonstwie-Bestimmung gesagt, wonach nicht-EU-Kennzeichen bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - außer bei erneuter Zulassung auf denselben Halter - nicht wieder Verwendung finden dürfen.

Egal, das trifft ja Jopilas Ansinnen eh' nicht. Ein neues Nicht-EU-Kennzeichen wird (zumindest hier im liberalen Hannover-Landkreis) nicht abgestempelt werden.

Geschrieben

Hi,

im Internet gibt es genug Schildermacher, die alle Schilder - auch alte - machen! Mit dem Alten + dem Neuen zur Zulassungsstelle und stempeln lassen! Da gibt es imho keine Rechtsgrundlage wieso sie das nicht machen sollen/dürfen. Bestandswahrung dürfte das Zauberwort sein - Chef verlangen und nach dem Gesetz das das vorschreibt fragen.

Gruß

Jan

Geschrieben (bearbeitet)
Hi,

im Internet gibt es genug Schildermacher, die alle Schilder - auch alte - machen! Mit dem Alten + dem Neuen zur Zulassungsstelle und stempeln lassen! Da gibt es imho keine Rechtsgrundlage wieso sie das nicht machen sollen/dürfen. Bestandswahrung dürfte das Zauberwort sein - Chef verlangen und nach dem Gesetz das das vorschreibt fragen.

Gruß

Jan

Gibt es. Erst gab es den §60 StVZO (inzwischen aufgehoben), jetzt gibt es den §10 (2), der die Ausgestaltung der amtlichen Kennzeichen regelt (DIN 74069). Und da sind die alten Kennzeichen nicht mehr erfaßt. Bestandswahrung gilt nur, wenn du dein eigenes altes Kennzeichen z. B. nach einer vorübergehenden Stillegung des Fahrzeuges wieder abstempeln lassen möchtest. Ist dieses defekt / beschädigt / ..., gibt's ein Euro-Kennzeichen. Bist du ein neuer Halter (im selben Zulassungsbezirk), gibt's ein Euro-Kennzeichen. Ganz schlechte Karten hast du, wenn du noch ein altes Kennzeichen mit der "Metalltöpchenfassung" für die Plaketten hast. Da gibt's gar keine Zulassungsplaketten mehr dafür ... (Edith sacht: schrieb der Rennigel ja schon ...)

Der § 60 besagte (u. A.) in etwa folgendes:

"...Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen..."

Die Anlage Va enthält das Kennzeichen alter Art nicht mehr. Das durch ÄndVO v. 06.01.95 fakultativ eingeführte Eurokennzeichen nach Anlage Va ist nunmehr obligatorisch. Das gilt gemäß § 72 Absatz 2 StVZO für alle Fahrzeuge, die ab 1.11.00 erstmals in den Verkehr kommen oder aus anderem Anlass ein neues Kennzeichen benötigen.

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Also mein Alter Herr verliert regelmäßig sein Kennzeichen an seiner Harley

oder es bricht wegen der Vibrationen .

Dann fährt er zum Straßenverkehrsamt ihr bei uns in GE und läßt sich das Neue "Alte" wieder abstempeln.

Unser Schildermacher hat die alten noch da die auch für hinweisschilder benutzt werden.

Bedingung ist, das Dein Fahrzeug nicht abgemeldet ist oder war oder wurde dann kannste das Alte nicht EU Kennzeichen behalten auch beim Halterwechsel (Bestandsschutz)

Deshald fahren bei uns auch noch KFZ mit WAN (WANNE-EICKEL) oder GLA (GLADBECK) die müßten schon sein 30 Jahren HER oder RE haben.

Da Die aber nie abgemeldet wurden geht das.

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