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Wichtige Steuerfrage bezüglich Studentenstatus und so


chefkoch

Empfohlene Beiträge

Hallo !!!!!!!

Bin seid kurzem kein Zivi ( vorher Abi ) mehr und habe mich noch nicht um einen Studienplatz beworben , da ich eigentlich erstmal ein jahr arbeiten wollte und mir n´ paar Sachen zu finanzieren ! ( Mexico , Projekte :-D )

Jetzt hätte ich die Möglichkeit als Produktionshelfer zu arbeiten , die wollen von mir aber eine Bestätigung von einer Schule / Immatrikulationsbescheinigung etc. haben da sie sonst mehr Abgaben und Steuern zahlen müssen .

Der Job ist sehr gut ( :-D ) bezahlt und ich müsste dafür auch für 3 Monate ( sind nur 150 km ) wegziehen ...

Wollte jetzt mal fragen wie das speziell mit der Regelung ausschaut steuerfrei zu arbeiten , wieviel Tage im Jahr man dies tun darf , was sich ändert wenn man Schüler oder Student ist und besonders :

Was kann ich tun um aus meiner Situation im Moment ( WG , noch privat bei der Allianz mitversichert bei Muddern ) das beste zu machen steuer technisch !

Soll ich mich einfach für einen Studiengang ohne NC einschreiben und den Studentenstatus zu bekommen oder welche Möglichkeiten gibt es noch ?

Wäre extrem dankbar für Infos jeglicher Art ! :-D

Bearbeitet von chefkoch
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moin.

wenn du dich einfach so irgendwo einschreibst, kann das funktionieren, kann dich aber auch 500 tacken gebühren plus semesterbeitrag kosten.

Zählt ein Praktikum nicht auch als Ausbildung? Vielleicht kennst du jemanden der dir sowas bescheinigen könnte.

Sonst ist der Steuerfreibetrag um die 400 im Monat, wenn ich mich nicht irre.

edit: Link

Bearbeitet von derdude
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Hab ja mein Abi schon könnte vielleicht versuchen mich einfach mal wieder anzumelden für die Oberstufe oder so ! :-D

Gibts da noch andere Schulen die zählen könnten ? Möchte halt erst anrufen wenn´s alles einigermaßen klar ist , dass es klappen könnte !

Jegliche Erfahrungen bitte hier posten !!!!! :-D

Anforderungen:

handwerkliches Geschick

gültige Arbeitserlaubnis

gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Mindestalter 18 Jahre

aktuelle Immatrikulations- bzw. Schulbescheinigung

Zusätzliche

Informationen:

Die Tätigkeit ist in Vollzeit, befristet auf 3 Monate in Schichtarbeit.

Arbeitseinsatz: 2-12 Wochen

voraussichtliche Einsatzzeit: Juni bis September 2007

Entgelt: EUR 1.900/Monat

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Jup hab ich mir auch schon gedacht ! Was mir bisher noch niemand sagen konnte ist halt wenn ich mich jetzt einschreibe für Oktober ( jetzt läuft das Semester ja schon , oder kann ich mich trotzdem irgendwo noch einschreiben ? ) wann ich die Immatrikulationsbestätigung kriege die ich ja brauche wegen Steuern für die Firma und so !

Job würde ja bis September gehen --> Oktober Semsterbeginn ! Deshalb würd mich halt interessieren ob man den "Studenten-Status" auch schon vorm Studium hat wenn man eingeschrieben ist !

Bearbeitet von chefkoch
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Deshalb würd mich halt interessieren ob man den "Studenten-Status" auch schon vorm Studium hat wenn man eingeschrieben ist !

Ich glaub nicht, dass das geht. Die Bescheinigung wird ja nur für das jeweilige Semester begrenzt ausgestellt. Im Moment bist du wohl oder übel einfach arbeitslos.

Und die Firma muss zwingend die Bescheinigung haben? Du verdienst ja eh mehr und muss Steuern bezahlen, die du aber, wenn du nicht über ca. 7280 ? verdienst komplett wieder zurückbekommst. Was das aber bei denen an Lohnnebenkosten ausmacht, weiß ich allerdings nicht.

Ansonsten ruf doch einfach mal bei ner Uni an und frag, ob mal sich noch für´s laufende Semester einschreiben kann. (Ökotrophologie oder so. :-D ) Dann gehen die allerdings Wartesemester flöten und du muss ca. 100-200? an Semesterbeitrag (nicht Studiengebühren) rechnen, die du auf jeden Fall noch zahlen musst.

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Mit einschreiben kannste versuchen hat ein Kollege auch gemacht ! :-D

Ist aber schon ein paar Jahre her und das war irgendwie so dass er sich vor dem Studiums schon eingeschrieben hatte muss ihn mal fragen ...

Bearbeitet von pepper_hh
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Warum nicht einfach auf Lohnsteuerkarte arbeiten und sich die Steuern nacher dann wiederholen? Oder verwechsel ich da nu was? So hab ich das jedenfalls immer gemacht... :-D Oder doch nicht? :-D Scheiß Gedächnis

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Ich arbeite aber als Student auch auf Lohnsteuerkarte.

Ja, natürlich, das ist ja auch nicht das Problem. Das Problem ist, dass die Firma für nen Studenten andere (bzw. weniger) Lohnnebenkosten zahlt als für nen normalen Arbeitslosen. z.B. keine Sozialversicherung, weder Arbeitgeber- noch Arbeitnehmeranteil. Lohnsteuerkarte musst du auf jeden Fall haben, wenn´s nich schwatt sein soll.

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Den Studentenstatus hast du sobald du dich eingewchrieben hast, nicht erst wenn die vorlesungen losgehen. ich hab mich auch im juli zum wintersemester eingeschrieben. jedoch müsstets du dich ja schon im juni einschreiben, das wird schwer, da die aufnahme gedöns bei uns jedenfalls immer anfang juli abgeschlossen waren.

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Hallo zusammen,

wollte in dem Zusammenhang mal ein paar Dinge klären, da ich beruflich mit sochen Dingen jeden Tag zu tun habe.

- mit der Lohnsteuer hat das ganze schonmal nichts zu tun (die zahlt eh nicht der Arbeitgeber sondern der Arbeitnehmer) Der Arbeitgeber muss diese lediglich nur abführen. Die Lohnsteuer ist immer gleich egal ob Student oder nicht. Die Lohnsteuer wird lediglich von der Steuerklasse und der Anzahl der Kinder bestimmt. Wenn du bei dem Verdienst keine weiteren Einkünfte hast, bekommst du die Lohnsteuer komplett wieder am Ende des Jahres

- Der Vorteil für den Arbeitnehmer einen Studenten einzustellen liegt in den Sozialversicherungsbeiträgen. Da wären zum einen die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Bei einem studentischen Job fällt lediglich die Rentenversicherung für beide Parteien je zur Hälfte an (19,5% sprich für jeden 9,75 % vom Bruttolohn).

- die restlichen Sozialversicherungsbeiträge fallen zumindest auf Arbeitgeberseite nicht an. Du als Student musst dich allerdings selbst krankenversichern. Für Studenten liegt dieser Satz bei ca. 55 EUR fest (incl. Pflegeversicherung). Der Arbeitgeber tut hier nichts dabei.

- desweiteren ist ein studentenarbeitsverhältnis an bestimmte Kriterien gebunden. Während des laufenden Semesters muss das Studium noch im Vordergrund stehen. D.h. während der Vorlesungszeit darfst du max. 20 Stunden die Woche arbeiten. Der Bruttostundenlohn spielt hierbei keine Rolle. (Falls man doch 40 Stunden arbeitet, dann hebt man halt dementsprechend den Stundenlohn um das doppelte an und das passt das ganze auch)

- in den Semesterferien werden diese Kriterien erweitert. Hier kann man mit diesem Status so viel arbeiten wie man will (d.h. keine 20 Stunden Regelung mehr).

so das soll erst mal reichen. Falls noch weitere Fragen existieren meld dich doch einfach.

Gruß Doc

Bearbeitet von Doc Snyder
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