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auf ner unbedenklichkeitsbescheinigung müssen immer die fahrgestellnummer und die motornummer drauf stehen, und man bekommt nur den originalen motor eingetragen, da piaggio ja nicht kein tüv ist und somit nichts eintragen darf. die kostet im übrigen nur einen anruf bei piaggio deutschland

Bearbeitet von odeseus
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Der normale/legale Weg beim TÜV:

1. Leistungsgutachten (SESC) ca20?

2. ermittlung der Endgeschwindigkeit im Fahrversuch beim TÜV ca200?

3. Lautstärkenmessung beim TÜV (Fahr und Standgeräusch) ca200?

3. Abgas egal

Briefkopien sind ungültig und werden nicht anerkannt, da niemand weiß ob so eine Eintragung rechtens war und wie das Fz anderweitig beschaffen ist.

Gutachten sind ungültig da diese immer nur ein anbauteil auf einem ansonsten serienmäßigen Fz beschreiben.

keine Garantie auf eintragung da es sich nur um eine Abnahme handelt die positiv wie auch negativ abgeschlossen werden kann.

Bearbeitet von zochen
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auf ner unbedenklichkeitsbescheinigung müssen immer die fahrgestellnummer und die motornummer drauf stehen, und man bekommt nur den originalen motor eingetragen, da piaggio ja nicht kein tüv ist und somit nichts eintragen darf. die kostet im übrigen nur einen anruf bei piaggio deutschland

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll wohl eher als Nachweis dienen, dass konstruktionsbedingt keine Bedenken bestehen und vor allem die Bremsleistung ausreicht. Da stellen sich die Prüfer wohl am meisten an, wenn die Endgeschwindigkeit von 75 auf 105 kmh (u. ggf. mehr) steigt. War zumindest bei mir so...

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Ich wüsste nicht es sowas gibt für PX200 Motor in 8" Reuse...und ich glaube auch nicht das Piaggio da was frei gibt bei den Bremsen...

Hab hier eine U-Bescheinigung liegen, da steht explizit drin, dass die Hinterradbremse des PX Motors benutzt werden muss...

Ob die Version von rotezora tatsächlich fürn VBA 8-Zoller ist, wird er (oder sie) wohl am besten wissen.

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