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TÜV will Blinker an 125er BJ65 nachrüsten lassen


kidalu

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen!

Also, ich habe ne Lambretta J125, Baujahr 65, 122 ccm. Vollabnahme 2005 weil Import aus Österrreich. Die fehlenden Blinker wurden damals nicht bemängelt.

Jetzt, 2007 kein TÜV, weil keine Blinker dran sind und im Schein steht "Kraftrad, Leichtkraftrad".

Jetzt sage ich, Leichtkraftrad braucht nach §54 StvZo keine Blinker! Der Prüfer zeigt mir irgendwas, wo sinngemäß drauf steht "... alle Fahrzeuge ab 1.1.1961 mit Blinker nachrüsten..."

Warum steht da jetzt also "Kraftrad, Leichtkraftrad" und nicht nur "Leichtkraftrad"?

Ich haber ein kleines Nummernschild, also Leichtkraftrad.

Kennt einer das Problem?

Danke

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Na klar, ne Plakette hab ich jetzt, aber wer hat denn nun Recht? Wenn es ein Kraftrad ist, so wie es auch im Schein steht, sind Blinker natürlich vorgeschrieben. Oder doch nicht?

Falls der Prüfer tatsächlich falsch liegen sollten, würde ich natürlich versuchen, mein Geld zurück zu bekommen... vielleicht.

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