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Geschrieben

Hallo zusammen!

Also, ich habe ne Lambretta J125, Baujahr 65, 122 ccm. Vollabnahme 2005 weil Import aus Österrreich. Die fehlenden Blinker wurden damals nicht bemängelt.

Jetzt, 2007 kein TÜV, weil keine Blinker dran sind und im Schein steht "Kraftrad, Leichtkraftrad".

Jetzt sage ich, Leichtkraftrad braucht nach §54 StvZo keine Blinker! Der Prüfer zeigt mir irgendwas, wo sinngemäß drauf steht "... alle Fahrzeuge ab 1.1.1961 mit Blinker nachrüsten..."

Warum steht da jetzt also "Kraftrad, Leichtkraftrad" und nicht nur "Leichtkraftrad"?

Ich haber ein kleines Nummernschild, also Leichtkraftrad.

Kennt einer das Problem?

Danke

Geschrieben

Tja, schätze, dann kennt der Prüfer die StVZo wohl nicht... Bis zu einer bestimmten EZ in den 90ern brauchen Krafträder bis 125cm³ tatsächlich keene Blinker...

Geschrieben

Na klar, ne Plakette hab ich jetzt, aber wer hat denn nun Recht? Wenn es ein Kraftrad ist, so wie es auch im Schein steht, sind Blinker natürlich vorgeschrieben. Oder doch nicht?

Falls der Prüfer tatsächlich falsch liegen sollten, würde ich natürlich versuchen, mein Geld zurück zu bekommen... vielleicht.

Geschrieben

keine Blinker für LKR !! steht im Gesetzestext meines Vertrauens!!! §57 oda so. Gruß Jo

Gibts aber schon masssig topics drüber

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