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Änderungen Kennzeichen-Größe durch neue FZV


Empfohlene Beiträge

Moin !

Gestern war der neue Oldtimer-Markt im Briefkasten. Beim ?dicken Hund? bin ich auf den Hinweis gestoßen, dass mit der neuen Fahrzeugzulassungsordnung auch die alte Ausnahmeregelung, dass Krafträder bis zur EZ 1.7.1957 (Saarland 1959) mit dem kleinen Leichtkraftradkennzeichen fahren dürfen, gekippt wurde.

Beim Blick in die neue FZV findet sich folgendes:

FZV - Anlage 4

(zu § 10 Abs. 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 3)

Abschnitt 1

Gemeinsame Vorschiften

1. Abmessungen

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

post-5580-1182846187.jpg

c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.

post-5580-1182846182.jpg

4. Ergänzungsbestimmungen

?. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.

Dies bedeutet, dass nur Leichtkrafträder noch Anspruch auf das kleine Blech haben. Will man seinen Oldie nicht mit Kuchenblech fahren, kann man 125er Oldies als LKR anmelden und bei mehr Hubraum bleibt einem wohl nur ein Sachverständigengutachten (plus reichlich extra Gebühren). Fraglich bleibt für mich, ob man mit Gutachten überhaupt einen Rechtsanspruch auf das kleine Kennzeichen hat, da im letzten Satz von Nr. 4 nur von mehrspurigen Fahrzeugen die Rede ist.

Kann ein Jurist unter uns dies Kauderwelsch deuten?

Wer hat ab 1. März schon Erfahrungen mit der Zuteilung eines kleinen Kennzeichens gemacht?

Mit der neuen FZO wurde auch den Mindestabstand der Kennzeichens von der Fahrbahn. Dies ist bei den alten Rollern eigentlich nicht von Belang, da in den ABEs und Originalbriefen sowieso eine Abweichung vom Mindestabstand drin steht. Mit der Kuchenblechhöhe (7 cm mehr als beim LKR-Blech) wird bei Hoffmann Vespen und NSU Lambrettas wahrscheinlich noch die Kröten von der Fahrbahn gefegt.

Ciao

erasmo

Bearbeitet von erasmo
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Mein (freundlicher) TÜV Mann und ich haben das so gelöst:

Betrifft Vespa Lampe unten 1953

1. Kleinkraftrad mit Leistungsbeschränkung

2. Ausleuchtung des Kennzeichens bei 6V unzureichen für grosses Kennzeichen.

Damit wird es zukünftig auch noch möglich sein, kleine Kennzeichen zu bekommen.

Gruss Michael

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Hab auch neulich ne T3 (BJ 58) angemeldet.

Hab dem TÜV schon beim Gutachten gesagt, ich brauche ein kleines Schild, er solle es vermerken, dass kein anderes geht um die üblichen Diskussionen bei der Zulassungstelle zu vermeiden.

Also hat er auf das Gutachten geschrieben, das Schild darf nicht höher als 190mm sein, da sonst die vorgeschriebene Bodenfreiheit unterschritten wird.

Ich also zur Zulassungstelle, brauche das kleine 125er Schild.

Rumgezickt, mit Vorgesetzten gesprochen, neues Gesetz, das geht nicht mehr, weiterdiskutier, blabla,

dann nach langer Diskussion eine einzeilige kurze Nummer bekommen, die sie gar nicht gerne rausrücken, ist so eine wie sie auch die Harleyfahrer haben.

meine ist jetzt M-xx 6 :-D

Das blöde daran allerdings ist, dass ich das schmale Schild nur an den oberen beiden Befestigungslöchern anschrauben kann, vibriert dadurch schon ganz schön.

Jetzt muss ich mir was überlegen, ob ich es irgendwie mit Alu-Blech stabiler kriege, oder ein Loch bohre in den frischen Lack :-D

Das untere Loch sieht man nach wie vor. :-D

Richtig gefallen tuts mir nicht, aber besser als ein Kuchenblech, kann damit leben!

Bei Gelegenheit mach ich maln Foto.

:-D

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Kleine Korrektur am Rande: Grenzdatum ist EZ 1.7.1958, nicht 57.

Gammel du hast Recht :-D . Ich komm da immer durcheinander, da Zündapp schon ab Modelljahr 1957 die Bellas auf die Kuchenbleche vorbereitet hat.

Ciao

erasmo

Bearbeitet von erasmo
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Ich also zur Zulassungstelle, brauche das kleine 125er Schild.

Rumgezickt, mit Vorgesetzten gesprochen, neues Gesetz, das geht nicht mehr, weiterdiskutier, blabla,

dann nach langer Diskussion eine einzeilige kurze Nummer bekommen, die sie gar nicht gerne rausrücken, ist so eine wie sie auch die Harleyfahrer haben.

meine ist jetzt M-xx 6 :-D

Wie ich gerade erfahren habe, ist Bayern das erste Bundesland gewesen, das sofort nach Inkrafttreten der FZV die Anweisung rausgegeben hat, LKR-Schilder nur noch für LKRs. Andere Länder können da (noch) flexibler sein.

Interessant ist auch, dass inzwischen bundesweit jedes LKR ein LKR-Kennzeichen bekommt, egal ob beschränkt oder unbeschränkt.

Ein Kernargument pro Kuchbleche in den diversen Bundes-/Länderkommissionen ist übrigens, dass Passanten bei Fahrerflucht das Kennzeichen leichter lesen können :-D . Jetzt fehlt eigentlich nur noch Eduard Zimmermann, der vor Vespa-fahrenden Taschendieben in Rimini und Rom warnt :-D

Es lebe der Amtschimmel

Ciao

erasmo

Bearbeitet von erasmo
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Ja, aber genauso gilt auch daß Passanten sich das Nummernschild weniger

gut merken können wenn es möglichst viele Zeichen enthält. :-D

Muß also nicht unbedingt schlecht sein, sowas.

Ich achte bei einem neuen Kennzeichen darauf daß es möglichst viele

Einsen und Is enthält, das macht ein Kennzeichen auch recht schmal.

Wenn man Glück hat dann passt das auf ein 200mm-Schild, ist ja auch

nicht soooo groß, oder?

Wenn man die gesteckten Stempel im Becher hat dann kann man sich

hinterher sogar das Kennzeichen in Engschrift machen lassen.

180mm ist das kleinste was man bekommt.

Wo? Na bei Kennzeichen24.de natürlich.........

LG,

Ölsau

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Hi,

habe ende April meine Messi T3 mit kleinem Schild zugelassen bekommen - nur auf den Hinweis hin, dass sie Bj 58 ist. Habe letzte Woche nochmal ein neues Schild machen lassen, wegen Rissbildung und ist auch gemacht worden - sogar mit LK Buchstaben in der Mitte der 1. Zeile und TÜV links + Zulassungsstempel rechts = schaut auch noch ganz gut aus!^

Gruß

Jan

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Ich achte bei einem neuen Kennzeichen darauf daß es möglichst viele

Einsen und Is enthält, das macht ein Kennzeichen auch recht schmal.

Wenn man Glück hat dann passt das auf ein 200mm-Schild, ist ja auch

nicht soooo groß, oder?

LG,

Ölsau

Das stimmt leider so nicht mehr! Hatte das vor 2 Monaten bei der Zulassung einer Special auch gedacht, aber die freundliche Dame im Schildergeschäft hat mir gezeigt, dass bei den EU Schilder alle Buchstaben die gleiche Breite haben. Vor den EU Schildern konnte man das aber noch wie von dir geschildert (...) machen.

Es gibt allerdings immer noch Engschrift! Hatte keine Probleme, TÜV hatte 220mm Breite eingetragen und die Schildertante ("...son Quatsch, das krieg ich auch auf 200mm hin...") was gemacht, was auch gestempelt wurde.

Einfach immer freundlich und bestimmt bleiben, dann klappts hoffentlich!

Bearbeitet von Innocenti-71
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klare anweisung von den zulassungsstellen an den TÜV in By. keine kleinen KZ mehr!! wenn ein prüfer eins befürwortet wird es abgelehnt und der prüfer bekommt nen anruf von der zulassung und seinem chef!! ähnliches gibts grad mit klebeKZ und E-types. das letzte wort hat die zulassung, die verweist aber auf den tüv um keinen ärger in der schalterhalle zu haben.

gruß jo

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wenn ein prüfer eins befürwortet wird es abgelehnt und der prüfer bekommt nen anruf von der zulassung und seinem chef!!

echt ist das so?

wäre ne weitere Möglichkeit gewesen sich einfach die Masse des 125-Schildes eintragen zu lassen, weil eben bauartbedingt und ausleuchtungstechnisch kein anderes grösseres (breiteres) Schild in Frage kommt. Aber wenn sie das auch nicht machen :-D

Hier noch mein "Harley-Schild"

post-4434-1183099603_thumb.jpg

post-4434-1183099589_thumb.jpg

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...ist trotzdem, auch mit dieser größe ein Verbrechen an den schönen Rollern...

...bin mal gespannt, ab wann mann vorne noch eins hin machen muss...hatten wir das nicht schon mal ?!... :-D

Gruss Michael

Bearbeitet von Shorty
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Ach Herrje ? einzeilig sieht ja total seltsam aus.

Schöne Umschreibung :-D

Mich hat mal die Tante in der Zulassungsstelle wieder zum Schildermacher zurück geschickt, da der erste Buchstabe einen mm zu nah am blauen Eurofeld geprägt war. :-D

Müssen wohl irgendwie einen Mindestabstand von 6 oder 8 mm haben.

albert

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