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Geschrieben

Hallo Zusammen,

bin gerade am überlegen, ob ich meine neu aufzubauende PK XL mit einem Rally Lenker ausstatten kann.

(Denke es ist eine Rallylenker?! - siehe Photo)

Hat jemand Erfahrung mit der Fragen ob der vordere Bremszug der PK XL (mit festen Schraubnippel) weiterhin verwendet werden kann?

Ebenso interessiert mich, ob die Tachowelle einer V50 (unten gesteckt/oben geschraubt) benutzt werden kann oder ob die längere der ET3 / Rally benötige? (Gabel ist natürlich die Standart PK Gabel)

Durch den etwas größeren Lenker ändern sich ja auch die Längen der hinteren Züge - ist dies noch mit den originalen PK Zügen machbar? - oder benötigt man dazu auch längere eines größeren Models?

Für eure Infos schon mal danke!

Geschrieben

Dürfte auch noch ein klein wenig Gefrickel werden, bis du die eigentlich schön simpel per Stecker verbundene PK XL Elektrik dann für in den Rallylenker passende Schalter umgefriemelt hast.

Über den optischen Gewinn oder Verlust durch die angedachte Umbaumaßnahme verliere ich keine weiteren Worte...

Geschrieben

Der Kabelbaum wird komplett selbst und neu aufgebaut! Also kein Problem!

Zwecks Gewinn oder Verlust bei einer PK:

Die kann nur besser werden! - vorallem mit V50 Kotflügel - Umbauten am Heck - gecleante Seitenbacken und viel Chrom

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    • Ok nichts für mich    brauch eher Gewicht vorne 
    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
    • Aber die zwei Schrauben sitzen ja auch nur im Plastik der Kaskade, das empfinde ich als etwas dürftig.  Aber wenn Ihr meint, dass das hält, bin ich erstmal beruhigt!      Wenn ich die 180er Vollhölle hart durch beschleunige, erwarte ich schon reichlich Zug      Mich ja auch. 4 Löcher im Blech, zwei im Fach... 
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