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125 mit Führerscheinklasse 1b?


kidalu

Empfohlene Beiträge

Hallo,

eine Bekannte hat den damaligen Führerschein Klasse 1b, ich glaube das bedeutete 80 ccm und 80 km/h und Leichtkraftrad.

Heute heißt der Führerschein anders und man darf bis zu 125 ccm fahren.

Darf sie das auch? Oder muss eine Drossel eingebaut werden, wie meine Bekannte behauptet?

Oder Führerschein umschreiben lassen?

Danke erstmal

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Moin,

wenn sie den 1b (heute A1) hat darf sie auch 125er fahren, ob gedrosselt oder nicht hängt vom alter ab, unter 18 gedrosselt, über 18 offen.

mfg.

GFW

Wobei das "offen" auch nur auf die Geschwindigkeit bezogen ist, leistungsmäßig sind maximal 11kW/15PS zulässig...

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ähm... @ GFW: du meinst wenn man noch den rosa lappen hat und noch die 80´er drin stehen hat darf man keine 125´er fahren??? dat glaub ich ja nich so richtig... die rechtsgrundlage hat sich doch grundsätzlich geändert... und die ist doch maßgebend und nicht was im führerschein geschrieben steht... und da es keine "tauschpflicht" gibt darf man doch auch mit rosa lappen (noch mit 80 ccm / km-h eintrag) 125 ccm und ab 18 km/h unlimitiert fahren... oder gibts da schon ein entsprechendes vergleich-urteil??? würd mich ma echt interessieren... hab nämlich auch noch rosa mit 80ccm/kmh

viele grüße aus kiel

timo

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Hi,

"wenn sie den 1b hatte und sich den neuen führerschein hat machen lassen, darf sie. sonst gilt mit 1b weiterhin was im führerschein steht"

das stimmt nicht!

"der lappen, den du dabeihast, ist uninteressant."

DAS stimmt :-D

Ich habe einen alten Führerschein "Klasse 4" von 1978.

Der galt erst für offene 50er, dann für 80er und jetzt für 125er.

Viele Grüße

Ingo

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das halte ich für ein gerücht.

oh, entschuldigung.

"der rosa reichsführerschein, in dem bis 80ccm und bis 80km/h steht, ist uninteressant. die klasse 1b, die darin vermerkt ist, zählt".

korinthenkacker! :-D

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wg. euch hab ich jetzt bei meinem landratsamts angerufen. fazit: ihr habt recht, allerdings hat mir die nette dame empfohlen, doch den neuen zu beantragen, da es bei kontrollen durchaus sein kann, das der amtsschimmel auf das besteht was im führerschein eingetragen ist.

ich war schon immer ein wortglauber, und wie ich viele cops kenne, sind die das auch :-D

Bearbeitet von Simmerl
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aber gott sei dank leben wir in deutschland und nicht in irgendeiner bananenrepublik... (in kolumbien sähe das warscheinlich anders aus *grins*)

lass doch die polizei sagen was sie will... was wollen die denn machen??? gar nix... und solange man am roller alles eingetragen hat *grins* brauch man auch nicht mit der angst im nacken rumfahren das die einen am schniepel durch die stadt geschleifen... :-D

Bearbeitet von Nordspeeee
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Servus!

Nachdem ich mich vor Jahren mal damit auseinandergesetzt hab (und selber mit genau DEM rosa Lappen unterwegs bin), hier die hochoffizielle Variante:

Wer seinerzeit den 1 b gemacht hat, durfte bis 80 km/h und 80 ccm fahren. Und jetzt kommt der Amtsschimmel: DAS IST AUCH HEUTE NOCH SO!!!

Als der 125er Lappen eingeführt wurde, konnte man (über 18) zum Landratsamt gehen und sich einen Zusatzstempel auf die letzte Seite machen lassen, daß der Lappen jetzt bis 125 ccm, 11kw und mehr als 80 km/h gültig ist. Ohne diesen Stempel hat man nach wie vor nur einen 80er Schein.

Alternative schon damals: Neuen Führerschein ausstellen lassen, da wird dann automatisch die 125er-Klasse eingetragen.

Ob die heute diesen Stempel noch rumliegen haben, weiß ich natürlich nicht. Müssten Sie aber, denn keiner kann gezwungen werden nen neuen Führerschein zu "kaufen".

Sicher ist aber: Wenn der Stempel nicht drin ist, man fährt ne 125er und die Rennleitung ist besonders genau, können se einen wegen fahren ohne Führerschein drankriegen... :-D

Über Sinn oder Unsinn dieser Lösung enthalte ich mich mal gepfleglich jeglichen Kommentars... :-D:-D

greets,

Jan

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Dem möchte ich folgenden Link entgegenhalten, woraus die automatische Erweiterung der alten Klassen (für das Topic ist ja nur die Klasse 1b und deren Erweiterung auf A1 interessant) hervorgeht:

Klick

Habe aber parallel mal den Leiter der hiesigen Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes angemailt - mal sehen, was der dazu sagt.

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Da sag ich ja auch nichts dagegen, trifft aber in meinen Augen nur auf Variante 3 in meinem Post zu (Neuer Führerschein). In meinem rosa Lappen steht schließlich 1b und nicht A1; und ohne Stempel heisst das nun mal: 80 km/h und 80ccm.

Ich musste mir diesen Stempel zumindest holen, allerdings jetzt auch ein paar Jahre her bei mir - falls der Amtsschimmel da etwas lockerer geworden sein sollte lass ich mich gern eines besseren belehren... :-D

greets,

Jan

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