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ovi's fürs Navi


wernerson

Empfohlene Beiträge

servus die herren und damen,

ich bin ja seit ein paar tagen nun auch besitzer eines navis, tomtom one xl,

und befasse mich natürlich nun auch etwas mit der materie. so, nun bin ich auf die ovi's gestoßen, (orte von interesse) da gibt es ja jede menge, mc. donalds, starbucks, tankstellen, aldi usw.. auch von vielen firmenketten usw..

ich wollte hier mal die naviisten fragen, wie es aussieht mit einer ovi für piaggio/vespa werkstätten/händlern und rollerläden.

wäre ja super wenn man unterwegs eine panne hat und man wüsste, wo man auf die schnelle in der nähe ein ersatzteil oder ähnliches herbekommt.

so ein ovi der gsf user wäre auch eine coole sache, dann könnte man ja auf einer tour "schnell mal vorbei fahren" wenns auf der strecke liegt usw...

thx wernerson

wer weiß ob es ovis von piaggio usw gibt?

sehr fein is übrigens das das ovi mit den fix radarstationen (da wird man mittels signal drauf hingewiesen das ein passfoto droht :-D

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sehr fein is übrigens das das ovi mit den fix radarstationen (da wird man mittels signal drauf hingewiesen das ein passfoto droht :-D

Die Polizei winkt übrigens in letzter Zeit öfters Navi-Nutzer raus und kontrolliert ob Radarfallen angekündigt werden. Scheint rechtlich nicht ganz einwandfrei zu sein. Ich glaube in der Schweiz werden die Navis dann sogar eingezogen.

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nicht ganz einwandfrei

ha ha ha

Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:

In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:

"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:

"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"

Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.

im letzten monat wurde 2x einer unserer außendienstler kontrolliert, incl. navi.

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ach ja, was solls, wird überall schon diskutiert und breitgetreten und rausgekommen is noch nichts :-D

http://www.meintomtom.de/forum/index.php?s...ost&p=79538

ich sehe das eher auch gelassen, nicht eingetragenes tuning ist ja auch verboten, und fast jeder is mit irgend einem nicht eingetragenen teil unterwegs.

mir würde es in erster linie mal um die vespa/piaggio ovi gehen, gibt es sowas?

cya wernerson

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