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Darf meine Vespa in den Keller?


romana

Empfohlene Beiträge

Wer kennt sich aus? Mein Keller ist ebenerdig und geht direkt vom Hof ab. Darf man einen Roller in den Keller stellen? Also, 20 l Benzin darf man im Keller Lagern. Da mein Vermieter im Haus wohnt, möchte er es nur wenn es aus Brandschutztechnischen Gründen gestattet ist!!! Auf dem Hof darf ich sie auch nicht stellen. Da mir aber gerade meine erste Vespa geklaut wurde, habe ich keinen Lust das meine schöne alte neue Vespa wieder geklaut wird! Kennt sich da jemand aus??

Bearbeitet von romana
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Hängt nicht ganz unwesentlich von der Versicherung Deines Vermieters ab.

Versicherungsverträge sind hinsichtlich des Leistungsumfanges nicht überall gleich.

Es bleibt zur Klärung nur eine Anfrage bei der Versicherung direkt, alles andere wäre unter Umständen gefährliche Fehlinformation.

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Behelfsmäßiges Unterstellen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor

11.1. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor können außerhalb von Garagen u. a. speziell dafür vorgesehenen Räumen behelfsmäßig in für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Räumen von Gebäuden untergestellt werden, wenn

a) das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellter Kfz. nicht mehr als 12 Liter beträgt;

b) Kraftstoff, außer dem Inhalt der Kraftstoffbehälter abgestellter Kfz., in diesen Räumen nicht aufbewahrt wird und

c) Diese Räume keine Zündquellen oder leichtentzündliche Stoffe enthalten und von Räumen mit Feuerstätten oder leichtentzündlichen Stoffen durch Türen abgetrennt sind oder

d) Die Kfz. Arbeitsmaschinen sind.

11.2. Soweit in gemeinschaftlich genutzten Räumen, die den Anforderungen der Ziff. 11.1. entsprechen, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untergestellt werden sollen, sollte dieser Verwendungszweck kenntlich gemacht werden.

11.3. In Räumen, in denen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor behelfsmäßig untergestellt sind, sollte folgendes unterlassen werden:

a) Kraftstoff zu tanken oder abzulassen, Reinigungsarbeiten mit brennbaren Flüssigkeiten sowie Reparaturen an der Kraftstoffanlage durchzuführen;

b) solche Arbeiten, bei denen eine elektrische Funkenbildung entsteht bzw. möglich ist, auszuführen;

c) Motoren zu starten bzw. laufen zu lassen;

d) Fahrzeuge mit geöffnetem Kraftstoffhahn bzw. Fahrzeuge mit defektem Kraftstofftank abzustellen.

11.4. Geräte mit Verbrennungsmotor und angebautem Kraftstofftank (z. B. Rasenmäher) können behelfsmäßig ab- oder untergestellt werden, wenn sie gegen ein unbeabsichtigtes Kippen oder Umfallen gesichert sind und die Festlegungen der Ziff. 9 eingehalten werden.

11.5. Das Ab- und Unterstellen von Fahrzeugen und Geräten mit Verbrennungsmotor und angebautem Kraftstofftank ist in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen unzulässig. Weiterhin ist zu empfehlen, Fahrzeuge und Geräte mit Verbrennungsmotor und angebautem Kraftstofftank nicht auf Dachböden, in Arbeits- und Lagerräumen, in Räumen zur Aufbewahrung von Müll und Asche, in Räumen mit Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung sowie unter Balkonen aus brennbaren Stoffen oder mit brennbarer Außenverkleidung abzustellen.

11.6. An Räumen, in denen Fahrzeuge oder Geräte mit Verbrennungsmotor ohne angebauten Kraftstofftank untergestellt sind, werden keine Forderungen gestellt.

quelle

Bin allerdings auch kein jurist oder sowas. Aber so wie ich das verstehe gehts zumindest mit rausgebautem Tank auf jeden Fall.

Gruß,

dude

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Da mein Vermieter im Haus wohnt, möchte er es nur wenn es aus Brandschutztechnischen Gründen gestattet ist!!!

Da ja Dein Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit der Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherungen ist, sollte er

Dir doch sagen können, ob es erlaubt ist, oder nicht ?

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