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Geschrieben

Klingt einleuchtend Schorsch...schließlich gibt's in den KFZ-Scheinen ja die Felder für Anhängelast, etc.

und wie gesagt...äh...geschrieben: lt. §18 Abs. 2, Pkt. 6h scheinen Motorradanhänger zulassungsfrei zu sein.

Gruß Dirk

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Veröffentlichte Bilder

Geschrieben

also zum Anhänger,

v Max 60 km/h :-P ( gild auch für HDs )

Autobahnen erlaubt :-(

da nicht Bauartlich auf 60 gedrosselt.

Kupplung,

da gibt es eine Kugelkopfkupplung mit ner Zulassung bis 125ccm Tüv fähig :-P

nach kleinen Verbesserungen :-(:-(

auch für einspurhänger tauglich.

Steckdose an Roller erforderlich, habe bei mir einen Mikrofonstecker genommen schön klein.

Radaufhängung in meinem ist ein vorderes Lenkrohr, gefedert :-P

Zulassung braucht man nicht aber eine Betriebserlaubnis :-(

außer wenn Einspuranhänger und vor 1972 erste mal im Verkehr.

Meiner ist von der Firma Schröder Hamburg 1970 laut Typenschild :-D:-D:-(:-P:-P

Wichtig für die Fahrstabilität langer Radstand !

Grüße Torsten

Geschrieben

@ TSS: Erstmal vielen Dank. Genau das meinte ich...wenn jemand sowas schonmal gemacht hat, kann er uns sagen wie und was geht. Aber weißt Du zufällig, ob man auch für einen NeuBAU eine BE bekommt? Das wäre ja dann ja fast noch besser als so einen Hänger von der Fa. Schröder zu bauen, oder?

Was mir gerade einfällt..Hast Du auch Fotos von Deiner Kupplung nach den Modifikationen?

Gruß Dirk.

Geschrieben

Habe ein paar Fotos gemacht.

Aber leider noch keinen Webspace zum hochladen :-D

Kann jemand das für mich übernehmen ?

Wem kann ich die Bilder zumailen ?

Grüße Torsten

Geschrieben

wieso nicht is doch original :-D

Bin aber noch nicht sehr viel mit dem Hänger gefahren, fängt ab 60 an zu schaukeln.

Vermutlich mit längerem Radstand ,also längerer Deichsel, zu beheben.

Die Typenschilder sind natürlich original dran

oder auf Oldtimermärkten zu kaufen.

Grüße Torsten

Geschrieben

@TSS:

Also erstens: Na ja, wissen die Cops zum Beispiel, daß Du keine BE brauchst, wenn vor dem betreffenden BJ? Oder rödeln die dann ewig rum?

Mich haben die ja sogar wegen !eingetragener! original Piaggio! Scheibenbremse 2 Stunden warten lassen, weil sie nicht wußten, das das überhaupt geht!

Zweitens: Ich fand das gut so, daß der Werner da nix geschrumpft hat :-P

Drittens: Hattest Du Dich mal erkundigt, wie das mit einer Einzelabnahme für Deinen Hänger ist?

Viertens: Nochmals Kompliment; und Danke, Du bist hier gerade echt Gold wert. :-D:-(:-(:-P:-P:-P:-P:-(:-(:-D

Geschrieben

Leider nicht genau :-D

Hängt wohl viel vom Tüvprüfer ab.

Meine Erfahrung ist, viel Papierkram vorher besorgen, Kopien von anderen ABEs, ( Kupplung usw.) Gesetzestexten... .

Freigabe von Vespa über Anhänglast ( müßt ich noch irgendwo haben).

Hinfahren und sagen " Bitte Eintragen" meißt kucken die dann komisch, aber da sie nur selten Ahnung von sowas exotischem haben.

Und mit freundlichem aber bestimmtem Auftretten mit viel Papier wirkt oft Wunder.

Leider aber auch nicht Immer :-(

Grüße Torsten

Geschrieben

Ich war jetzt zu faul da hier genau duchzulesen, darum hab' ichg's nur überflogen.

Ein Kumpel von meinem Vater hat 'n Altes Java Gespann, mit so einem Anhänger (original 50's) wenn also noch Infos, Bilder oder Kopie vom Brief helfen kann würe ich mich mal mit dem auseinandersetzen wie's d mit der Zulassung aussah.

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Tach Jungs

Lebt das Thema noch? :-D

Habe auch schon mal über soetwas nachgedacht

ne Kupplung hab ich schon (ähnlich dem Tschechischen Prinzip) - Die gibt´s beim Fahrradhändler

Ihr habt doch bestimmt schon mal diese ichziehmeinkindhinterherfahrräder gesehen....

Die Idee vom TSS finde ich gut mit der Vordergabel!

Da wird jetzt die alte PX Gabel dran glauben müssen...

Wolltet Ihr nicht noch weiteren Papierkram reinstellen?

Gruß Tobi :-(

  • 2 Wochen später...
  • 1 Jahr später...
Geschrieben

ein hoch mit dem thema! wer hat jetzt im endeffekt so nen pav anhänger gekauft, ne kupplung gebastelt und diese entsprechend eingetragen???

hab vor mir so n sarg hinten hin zu hängen! bitte um genauere infos ... bnrauch ich ne betriebserlaubnis wenn bj vor 1970?

n nummerschild ??? muss ich die kupplung eintragen lassen??? hat da jemand briefkopien??? bin leider n bisserl zu spät dran für das thema da viele links nicht mehr gehen!

macht euch doch bitte die mühe! :-D

  • 4 Monate später...
Geschrieben
Ich habe da irgendwo Unterlagen von diesen Anhängern, samt Zeichnung einer Kupplung - ich suche das mal raus!

Das ist jetzt erstmal nur eine Idee!

Also ich hätte schon gerne solch ein Teil!

Vielleicht, wenn noch mehrere Leute einen solchen Anhänger haben möchten, könnte man ja mal nachfragen, bei Abnahme mehrerer solcher Teile räumt er Rabatt ein und ein Transport nach hier wäre kein Thema, würde ich für sorgen oder selber fahren - Anteilig Spritkosten (Diesel)!

<{POST_SNAPBACK}>

Hallo Schorsch, kannst mir das Zeug mal zumailen? will mir nämlich über den Winter ein Nachläufer bauen... wäre echt toll!

Grüße Frank

addi ist 2[ät]4frank.de

  • 3 Wochen später...
  • 8 Monate später...
Geschrieben

Nochmal hoch damit!

Hat jemand genaue Bilder der Anhängerkupplung PAV an ner Vespa und oder Briefkopien???

Hab schon paar Ideen, aber Meinungen oder Erfahrungen sind nie verkehrt! :-D

post-3962-1129325434.jpg

Geschrieben

Na, mal schauen, was isch so ausm Rechner raus bekomme!

Hi, hier einige Infos zum legalisieren eines PAV Anhängers an der schönen Vespa!!!!

Die Kupplung hab ich mir einfach selbst zurechtgebogen aus einem Stück dickem Blech ein U geformt. Dann noch die entsprechenden Löcher reingebohrt und das Teil dann mit einer Gegenplatte (Radlauf innen) zwischen Rücklicht und Nummernschild mit 4 M8 Schrauben befestigt. Den Bolzen hab ich mir auch selbstgemacht und mit einem Splint gesichert.

Der Anhänger selbst ist auch nicht das Problem, denn Anhänger an Zweirädern sind nicht zulassungspflichtig siehe Strassenverkehrszulassungsordnung §18 Zulassungspflichtigkeit. Du musst nur unbedingt einen Eigentumsnachweis haben. Damit bekommst Du beim Strassenverkehrsamt eine Bescheinigung zur Erteilung einer Zweitschrift der Allgemeinen Betriebserlaubnis (10,20 ? Gebühr im Juni 05). Damit können Dir die Jungs beim TÜV dann weiterhelfen.

Beim Roller wird nur die Kupplung eingetragen. Für den Hänger gibt es ein Gutachten, dass immer mitgeführt werden muss.

Ausserdem wollten die, dass ich mir ein deutschsprachiges Typenschild dran mache, das gibt es beim Anhängerhändler für ein paar Oiro fünfzig. Wenn Du da schonmal bist, nimm auch einen Anhängerreflektor mit wie du ihn von jedem Anhänger kennst (150 mm Kantenlänge). Den musste ich nämlich auch unbedingt an den Hänger gut sichtbar anbringen. Sieht total Kacke aus und ist bei mir natürlich nur fürn TÜV drangewesen!

Du musst nicht nur ein neues Typenschild schlagen sondern auch die Fahrzeug-Ident-Nr. in den Rahmen schlagen.

So, das war`s erstmal. Sollten noch Fragen entstehen, einach mailen!!

Gruss

vespaonkel

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