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Roller Aendy

Empfohlene Beiträge

Ich würde erst mal ganz vernünftig das Gespräch suchen. Wenn er die Bude tatsächlich selber nutzen will, kann er ja froh sein, wenn sie so früh wie möglich leergezogen wird. Wenn man sagt wie es ist, kommt man wahrscheinlich weiter, als wenn man direkt mit der "Rechtslage" kommt.

Falls er auf stur macht, kann man ja immer noch sehen, welche Möglichkeiten man hat.

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Das habe ich ja auch gemacht. :-D Selbst ein Monat würde mir ja schon reichen.

Zur Erläuterung noch: Der Herr Sohnemann will in meine jetzige Whg. und der hat nun für die 3 Monate auch ne befristete Sache gemietet, so dass er nix davon hat, wenn er eher in die Whg. kann.

Naja, zur Not würde ich sogar einen Monat ne dreifache Haushaltsführung machen, ist immer noch billiger als hier nem Makler die Courtage in den Arsch zu blasen.

Noch andere Meinungen, vielleicht auch "rechtliche" Aspekte???

Du hast mit Deinem Vermieter einen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen, der verbindliche Kündigungsfristen vorsieht. Von diesem rechtlich bindenden Vertrag kommst Du nur los, wenn Du einen weiteren (Aufhebungs-, Änderungs- oder WieDuihnsonstnennenwillst-) Vertrag abschließt. Ein solcher Vertrag setzt voraus, dass Du Dich mit dem Vermieter auf die verkürzte Kündigungsfrist einigst.

Einen rechtlichen Anspruch auf vorzeitige Vertragsaufhebung gibt es leider nicht.

Gruß,

FLameboy

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