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Welche Erstzulassung wird eingetragen, wenn Papiere fehlen?


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Hallo,

habe eine deutsche GS3 mit Fahrgestellnr. VD2TS 119xx mit Sternfelgen (Typ 162), müsste also Bj. 1958 oder Bj. 1959 sein. Papiere keine mehr da, aber zwei ältere KBA-Bescheinigungen (braucht man wohl heutzutage nicht mehr bei Zuassung) und zwei Schreiben von Piaggio Augsburg, die die Fahrzeugdaten bestätigen (Interessanterweise 1x 100km/h, 1x 85 km/h...), aber keine genaue EZ angeben. Das Fahrzeug ist evtl. mal aus Dänemark importiert.

Meine Frage: Welches Datum wird denn jetzt als Erstzulassung eingetragen, wenn ich die (nach Restauration...) wieder zulassen will mit §21 etc.?

Ich will natürlich kein Datum mit Blinkerpflicht haben (1962 und später!).

Wer hat dazu Erfahrungen? Wird einfach der 1. Januar genommen oder der 1. Juli oder wie?

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Hallo,

habe eine deutsche GS3 mit Fahrgestellnr. VD2TS 119xx mit Sternfelgen (Typ 162), müsste also Bj. 1958 oder Bj. 1959 sein. Papiere keine mehr da, aber zwei ältere KBA-Bescheinigungen (braucht man wohl heutzutage nicht mehr bei Zuassung) und zwei Schreiben von Piaggio Augsburg, die die Fahrzeugdaten bestätigen (Interessanterweise 1x 100km/h, 1x 85 km/h...), aber keine genaue EZ angeben. Das Fahrzeug ist evtl. mal aus Dänemark importiert.

Meine Frage: Welches Datum wird denn jetzt als Erstzulassung eingetragen, wenn ich die (nach Restauration...) wieder zulassen will mit §21 etc.?

Ich will natürlich kein Datum mit Blinkerpflicht haben (1962 und später!).

Wer hat dazu Erfahrungen? Wird einfach der 1. Januar genommen oder der 1. Juli oder wie?

Hi

Steht auf Deinem Typenschild kein Baujahr neben der FG-Nr ?

Bei meiner VNA wurde das Baujahr dann zum 01.07. als EZ genommen.

KBA braucht Du seit April 2007 übrigens nicht mehr

Gruß

Joe

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Wenn Du herrausfinden willst ob 58 oder 59 schau doch nach anderen GS Besitzern und deren Nummern.

Dann kann man das schön eingrenzen.

1.7 wird dann sowieso eingetragen.

Hab mit meiner HC mit Hilfe einer anderen HC das Datum ebenso wohl auf denselben/nächsten Tag ermitteln können.

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? Aufgrund welcher Daten ? Warum haste Dich dagegen nicht gewehrt ?

war froh das es überhaupt geklappt hat war 4 mal mit allen unterlagen beim verkehrsamt haben mich immer wieder nach stunden langem warten weg geschickt von wegen wir können den roller nicht zulassen trotz neuem fahrzeugschein vom tüv unbedenklichkeits erklärung und und und weil es halt keinen vorbesitzer gab und sie noch nie angemeldet war beim letzten mal wollten die noch eine bescheinigung von piaggio haben .....da ist mir der hut geplatzt habe mir das obermännlein kommen lassen und gesagt das ich ohne zulassung nur mit der polizei das gebäude verlasse ....und siehe da nach langem hin und her bin ich dann mit kennzeichen raus hat ca 6 wochen und nen haufen nerven gekostet.....und baujahr war mir dann egal was in den papers steht jeder der sich auskennt weiss ja das es nicht sein kann......

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muss ich das verstehen? hast mir doch erst neulich das teil hier verkauft!?

sollte da was nicht stimmen? :-D

Ja schon, das stimmt, allerdings nützt es mir nichts. Zur vollen Info : ich habe eine GS3 komplett ohne Papiere im Erstlack, d.h. die Rahmennummer und Plakette ist fix - da die Nummern in dem verkauftem Brief nicht mit meinem Rahmen übereinstimmen bringt es mir nichts, außer ich bekomme irgendwie andere Nummern in meinen Rahmen eingeschlagen. Würde ich speziell bei diesem Fahrzeug aber nicht machen - bei einem Neuaufbau wäre das was anderes.

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war froh das es überhaupt geklappt hat war 4 mal mit allen unterlagen beim verkehrsamt haben mich immer wieder nach stunden langem warten weg geschickt von wegen wir können den roller nicht zulassen trotz neuem fahrzeugschein vom tüv unbedenklichkeits erklärung und und und weil es halt keinen vorbesitzer gab und sie noch nie angemeldet war beim letzten mal wollten die noch eine bescheinigung von piaggio haben .....da ist mir der hut geplatzt habe mir das obermännlein kommen lassen und gesagt das ich ohne zulassung nur mit der polizei das gebäude verlasse ....und siehe da nach langem hin und her bin ich dann mit kennzeichen raus hat ca 6 wochen und nen haufen nerven gekostet.....und baujahr war mir dann egal was in den papers steht jeder der sich auskennt weiss ja das es nicht sein kann......

Mit Ehrlichkeit kommst du bei Zulassungsstellen nicht weiter. Generell wie bei Italienimporten verfahren : "Kaufvertrag" mit nem Veterama Datum und 50 Euro Kaufpreis mitbringen, Versicherungsnachweis und KBA (lol) und dann lüppt das. Speziell bei Oldtimer (Vespa!) können die schlichtweg nicht nachvollziehen ob das Fahrzeug (und vor allem auf wen) vor 45 Jahren bereits zugelassen war. Papiere sind halt weg.

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  • 3 Wochen später...
Wenn Du herrausfinden willst ob 58 oder 59 schau doch nach anderen GS Besitzern und deren Nummern.

Dann kann man das schön eingrenzen.

1.7 wird dann sowieso eingetragen.

Hab mit meiner HC mit Hilfe einer anderen HC das Datum ebenso wohl auf denselben/nächsten Tag ermitteln können.

Ach so, Nachtrag: ist definitiv 1959. Habe in meinen Unterlagen noch ein neues Typenschild von Vespa Augsburg gefunden ("neu" heißt in diesem Fall, vor ca. 15 Jahren mal dem Vorbesitzer zugeschickt und nie montiert), und dort steht Bj. 1959 drauf.

Wer oder was ist denn HC...?

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