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Egay - mal eine Frage zu EU-Recht *Help*


Italverso

Empfohlene Beiträge

moin,

kurze Schilderung:

Bei Egay ein teil für mein auto ersteigert.

In der Artikelbeschreibung stand ...passend für Bj. 1999-2003

Passt aber nicht da es 2002-2003 eine Änderung des Teils gab.

Kann ich da was mit RA oder Gutacher oder .. ereichen ??

Der Verkäufer mein dazu nur: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Keine Garantie und Rücknahme.

oder meine eigene schuld ? Was machen ?

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berufe dich darauf, dass es kein "eu-recht" gibt, sondern die umsetzung einer eu-richtlinie in geltendes nationales gesetz. :-D

aber ich denke, dass du da nicht viel erfolg haben wirst, besonders, wenn der verkäufer ein privatmensch ist.

edith merkt an, dass ein 5 1/2 jahre altes deutsches gesetz auch noch sehr "neu" ist... :-D

wenn ich das bei ebay immer lese, bekomme ich das :-D

Bearbeitet von Spiderdust
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Was hat der nichtpassende Klumpen denn gekostet?

Es fragt sich, ob dafür ein Aufwand mit Rechtsanwalt angemessen ist oder ob das lieber im Kapitel Lebenserfahrung gespeichert werden sollte.

Einziger Ansatzpunkt, aber sehr schwierig, wird es zu beweisen sein, ob der Verkäufer mit seinem "passt von Bj X bis Bj Y" nur reißerische Werbung ohne großen Rechtsbindungswillen oder aber eine Garantieerklärung abgegeben hat.

Geh mal davon aus, dass sich der Verkäufer nichts dabei gedacht hat und du damit baden gehst.

Diese Untersätze bzgl. Haftungsausschluss bei Ebay sind, wie mein Vorredner schon sagte, häufig eine Lachnummer und dienen eher meiner Belustigung...

Gruß Dirk

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