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Führerschein Probezeit; Probleme b. Änderungen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich geb mal ne Frage von nem Kumpel weiter, zu der ich überhaupt nichts weiss;

Führerschien (Auto) wurde vor nem 3/4 Jahr gemacht, weswegen er noch in der Probezeit ist.

Ok, 75ccm auf ne Fuffi zu schrauben, ist mal grundsätzlich n Problem, aber wie sieht es mit sowas wie Blinkergläsern aus?

Offiziell sind zB schwarze ja nicht i.O., was von der Rennleitung mit ner Mängelarte belegt werden kann, bzw. eben n relativ geringes Bußgeld zur Folge haben kann.

Aber was ist in der Probezeit? ist das schon n Verstoss, der bezüglich des Scheins Folgen haben kann?

`fundiertes Wissen?

Geschrieben

Ist soweit ich weiss ne Ordnungswidrigkeit, gfibts also keine Punkte und tangiert aucht nicht die Probezeit.

Kleiner Tipp nebenbei: Wenn man schon (in der Probezeit) illegal (75ccm) unterwegs is, dann wenigstens so unauffällig wie möglich. Bin ich immer gut mit gefahren :-D

Geschrieben
Ist soweit ich weiss ne Ordnungswidrigkeit, gfibts also keine Punkte und tangiert aucht nicht die Probezeit.

sicher?

Kleiner Tipp nebenbei: Wenn man schon (in der Probezeit) illegal (75ccm) unterwegs is, dann wenigstens so unauffällig wie möglich.

das habe ich schon aufgegeben, mich damit auseinander zu setzen. :-D wer kann`s ihm verübeln... 50er sidn einfach "nicht so flott" (auch wenn ich damit im kleinen Strassenverkehr zu rande komme).

Geschrieben

ich hab ´92 mit ner 200er PX für schwarze blinker ohne ?-prüfzeichen bußgeld zahlen müssen und 3 punkte bekommen. in der probezeit wäre dafür damals ne nachschulung fällig gewesen...

Geschrieben

was meinste denn mit "hieb- und stichfest"? wenn dein kumpel mit einer eh illegalen weil getunten karre rumfährt und dann von der rennleitung "nur" wegen falscher blinkergläser ein bußgeldverfahren angeordnet wird, ist wohl nicht der beste zeitpunkt, mit denen über exakte rechtsauslegung zu diskutieren... :-D

mir kamen sie damals auch erst mit den blinkergläseren, als sie enttäuscht feststellen mußten, das alles andere eingetragen war. wenn die was finden wollen, finden sie halt was.

Geschrieben

da er seine Kiste erst aufbaut, ist erstmal noch nichts weiter daran getan. Also, auch noch keine 75er.

(wie gesagt, aus dem Ding halt ich mich eh) die Frage, die ich mir eben auch stellte, ist, ob schwarze Gläser ein (rechtliches) Problem darstellen, die auch eine Probezeit berühren.

ich pesönlich krieg eh n Fön bei Thema Blinker, weil es humbug ist, ob ich die dinger zuspachtel, oder orangene Blinker dran habe, aber man keine Schwarzen fahren darf... :-D

seis drum, dein Erlebnis (zahlen und Punkte) istja Beleg genug.

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