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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

man war das ein tag, tüv und zulassung für ne px80 mit eingetragen 200 motor und polini.

der vorbesitzer hatte nur noch 1 sitzplatz und 198 kg zulässiges gewicht.

das wollte ich wieder ändern lassen. zwei mal den hutchison gp1 drauf. tragfähigkeit per reifen 200kg. der tüvprüfer weigerte sich das fahrzeuggewicht wieder auf 297 kg und zwei sitzplätze zu ändern da er keine daten hat wie die gewichtsverteilung auf den achsen ist.

naja drauf gesch..ßen dacht ich mir. erstmal tüv. das klappte dann auch.

nächster akt, zulassungstelle. neue papiere und alles was unter bemerkung stand an eintragungen ist raus. kein motortyp von der 200, kein polini, keine düse, kein auspuff, keine bitubo mehr in den papieren.

auf mein nachfragen, ja das ist so richtig, wird alles nicht mehr eingetragen.

also noch mal anruf beim tüv, der meint das muß drinnen stehen. zulassungstelle weigert sich aber.

und nun kommst du?

das kann so doch nicht normal sein oder? :-D

Bearbeitet von joewest
Geschrieben (bearbeitet)
In "neuen Brief" wird nichts mehr eingetragen - allerdings stehen im "neuen Schein" alle nachträglich gemachten Eintragungen weiterhin drin.

auch im schein steht nix, das einzige was noch steht sind 207 ccm und 107 km, sonst nix, rein garnix...

edith:macht mal den fehler wech

Bearbeitet von joewest
Geschrieben

...meiner meinung und den meisten meiner geschätzten kollegen, die auch im vierrad-sektor unterwegs sind, werden nicht mehr alle durch den hersteller abgenommenen sachen eingetragen - sprich 3, 4 verschiedene reifengrößen die man ja bei den normalen pkws fahren darf und in den alten scheinen immer nett aufgeführt waren -

aber letztendlich müssen alle nachträglich gemachten veränderungen aufgeführt/eingetragen werden

momentan ist das rumfahren ohne die sachen eingetragen zu haben eigentlich kein so teures ding - aufgrund der neuen fzv (fahrzeugverordnung) der eu ist das erlöschen der betriebserlaubnis, also die alten 50euro+verwaltungsgebühr+3punkte, weggefallen und bislang ist man sich wohl auch noch nicht einig, wann und über welche vorschrift das wohl geregelt werden wird... es gibt für einige bereich zwar auch buß/verwarngelder, aber eigentlich nie in der höhe der alten erlöschen be

nur bei einer gefährdung könnte dir dann die rennleitung deine karre stilllegen...

Geschrieben
Also - eigentlich sollte alles was im alten Breif unter "33" steht auhc im neuen Schein vorhanden sein. :-D

Ist zumindest bei meinen neuen Scheinen so!! :-D

FAST alles... hab das jetzt schon mit einigen Karren durchgemacht. Was definitiv wegfällt sind (bei Motorrädern) die eingetragenen Reifenmarken, bzw. weitere Reifengrößen. Steht dann nur noch eine einzelne Größe für vorne und eine für hinten drin, alles andere muss als Reifenfreigabe vom Hersteller (gibts überall im Netz) seperat mitgeführt werden. Aber die Sondereintragungen bleiben, hab an meiner PX auch bei den neuen Papieren noch nen halb volles Beiblatt mit Zusatzeintragungen...

Hingehen, beschweren... die ham halt nix in der Birne... :-D

Geschrieben

naja, so weit kommt das noch mit stilllegen...

aber mal den teufel an die wand gemalt, ein versicherungsschaden und die versicherung sagt, steht ja alles nicht in den papieren....

Geschrieben

...für die reifengrößen gibts so nen "coc"-papier - wenn man nett ist druckt einem der tüv/dekra so aus - für lau - einfach mitführen und nie probs haben - die beim landkreis/stadt haben eh nie so den durchblick - und bei gesetzesneuerungen eh nicht

und zu der versicherungsgeschichte - junge - also ich habs bei den wenigsten geschichten erlebt, dass die versicherung da probleme gemacht hat - und bei dingen wie ne 50er mit 120 klamotten sollte man sich eh fragen wies da mit der versicherung aussieht -

aber stimmt - mit eingetragenen sachen ists immer sicherer...

Geschrieben (bearbeitet)
FAST alles... hab das jetzt schon mit einigen Karren durchgemacht. Was definitiv wegfällt sind (bei Motorrädern) die eingetragenen Reifenmarken, bzw. weitere Reifengrößen. Steht dann nur noch eine einzelne Größe für vorne und eine für hinten drin, alles andere muss als Reifenfreigabe vom Hersteller (gibts überall im Netz) seperat mitgeführt werden. Aber die Sondereintragungen bleiben, hab an meiner PX auch bei den neuen Papieren noch nen halb volles Beiblatt mit Zusatzeintragungen...

Hingehen, beschweren... die ham halt nix in der Birne... :-D

sondergrössen ohne irgendwelche herstellerfreigaben werden aber noch im schein eingetragen.

bei mir stehen in den neuen "scheinen" auch noch alle zusätzlich eingetragenen grössen (100/90 und 100/80 auf der px und berte).

falls die jungs vom amt nix eintragen muss man wohl das blatt vom tüv mit den eintragungen mitführen.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben (bearbeitet)

werd mich mal beim kba schlau machen, wenn ich da mal wenn erreiche, werde berichten

ah nix kba sondern landesverkehrsministerium, dann versuchen wir das da...

Bearbeitet von joewest
Geschrieben
momentan ist das rumfahren ohne die sachen eingetragen zu haben eigentlich kein so teures ding - aufgrund der neuen fzv (fahrzeugverordnung) der eu ist das erlöschen der betriebserlaubnis, also die alten 50euro+verwaltungsgebühr+3punkte, weggefallen und bislang ist man sich wohl auch noch nicht einig, wann und über welche vorschrift das wohl geregelt werden wird... es gibt für einige bereich zwar auch buß/verwarngelder, aber eigentlich nie in der höhe der alten erlöschen be

nur bei einer gefährdung könnte dir dann die rennleitung deine karre stilllegen...

also bei uns im norden geht das jetzt über das führen eines fahrzeugs im unvorschriftsmäßigem zustand. wenn ich mich recht erinner soll der grundtatbestand verdoppelt werden (25->50; landesweite regelung) und man bekommt dafür 1 oder 2 punkte im sammelalbum.

Geschrieben

das MUSS ich schein drin stehen.

ich hatte scho mal das geschisse!!

Habs geglaubt das es so passt......... Bis zum nächsten Tüv, der das gar nicht toll fand und mir erst mal keinen tüv gab weil eben eintragungen fehlten!!

dranbleiben!!

Geschrieben (bearbeitet)

Gibt noch ne andere Regelung:

"Abnahme Ein- oder Ausbau § 19 (3) StVZO, Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO"

= Bestätigung des ordnungsgemäßen Einbaus von Reifen nach § 19 Abs. 3 StVZO

Tüvler bestätigt den ordnungsgemäßen Einbau auf nem TÜV-Wisch. Dazu ein Freigabe-Wisch des Herstellers. Die neue Reifengrösse wird so nicht in die Papiere eingetragen - es ist aber legal damit zu fahren (oder es checkt so zumindestens kein Wachtmeister, weil soviele Stempel drauf sind). Mitführen der Wische is Pflicht.

So kommt man mit den neuen Papieren wo nur eine Grösse eingetragen ist nachträglich zu 2 Größen - bei der ganzen Sache is der Goodwill des Tüvlers allerdings vorrausgesetzt.

Hoffe ich konnte helfen!

Bearbeitet von berchmopped
Geschrieben

moin moin, als ich letzte woche umgemeldet habe, haben die von der zulassungstelle gesagt der schein bleibt leer, ich müsst jetzt immer den alten schein mitführen.

wobei die extras im neuen brief eingetragen sind.

ich glaube sowieso das es alles im ermessen der zulassungstelle liegt, wie mit den nummernschild hier bei der zulassungstelle nachgefrag ob man nicht mal ein etwas kleineres haben darf NEIN in deutschland sind es norm grössen dürfen nicht kleiner,

aber die urlauber die hier aus allen teilen deutschland rumgurken schön kleine schilder ja-ne schon klar ist ja norm :-D

gruß pukke

Geschrieben

das hauptproblem liegt in ner guten idee, ein system eintragung freier zu handhaben und dem deutschen eingefahrenen bürokratenfascho-staat, dessen mitarbeiter oft faule anmassende gewohnheitstiere sind, die änderungen nicht mitmachen. ein typisch deutsches ding.

Geschrieben
momentan ist das rumfahren ohne die sachen eingetragen zu haben eigentlich kein so teures ding - aufgrund der neuen fzv (fahrzeugverordnung) der eu ist das erlöschen der betriebserlaubnis, also die alten 50euro+verwaltungsgebühr+3punkte, weggefallen und bislang ist man sich wohl auch noch nicht einig, wann und über welche vorschrift das wohl geregelt werden wird...

so auch nicht ganz richtig. der herr wachtmeister kann dir dennoch die karre an ort und stelle auf verdacht stillegen! zB wenn er der meinung ist "zu laut!" ... dann kann er die dose einziehn und zur prüfstelle schleppen. das kann er nachwievor! hab mich da mal mit Vollzugsbeamten drüber unterhalten :-D

reifengrösse is bei mir nu auch nur noch eine eingetragen ... und die auffa zulassungsstelle hat gesagt, dass man die andere reifengrösse dann mit dem alten brief nachweisen kann :-D ... in zukunft haben wir dann wohl das gepäckfach voll mit nem ordner voller papiere, oder? :-D

Geschrieben

so nach auskunft der verkehrsministerium kiel muß alles was eintragungen sind, die per einzelabnahme geprüft worden sind auch in die fahrzeugpapiere (teil1)

mit dieser aussage noch mal die zulassungstelle angerufen und nun gehts aufeinmal.

warum nicht gleich so.

:-D

naja nicht zu früh freuen, mal sehen was dennen morgen früh wieder im kopf rumspuckt wenn ich hinfahre.

Geschrieben
so auch nicht ganz richtig. der herr wachtmeister kann dir dennoch die karre an ort und stelle auf verdacht stillegen! zB wenn er der meinung ist "zu laut!" ... dann kann er die dose einziehn und zur prüfstelle schleppen. das kann er nachwievor! hab mich da mal mit Vollzugsbeamten drüber unterhalten :-D

nicht vergessen: wir sind im bereich der ordnungswidrigkeiten und da gilt: andere (bundes)länder, andere sitten.

in s.-h., so behaupte ich, wird kein fahrzeug eingeschleppt, nur weil ein wachtmeister meint, dass die karre subjektiv zu laut ist. und was anderes kann der nun mal nicht messen. geräte dafür gibts offiziell nicht, ist halt ein armes bundesland :-D

is aber klar, dass man ein foto der karre mit utpuff machen kann und dann eine mängelkarte ausstellt und die karre beim prüfer vorgeführt werden muss...

jörn, ich wünsch dir viel erfolg morgen! geh gleich zu sontopski :-D

Geschrieben

meine infos sind folgende und in der aktuellen "custombike" im editorial nachzulesen:

§10 fahrzeug-zulasungsverordnung (fzv)

sinngemäß:

nur fahrzeuge mit 4 oder mehr rädern brauchen eine kennzeichenbeleuchtung

nach wegfall des §18 stvo

sinngemäß:

bei zu lautem auspuff erlischt nicht mehr die betriebserlaubnis

ein stillegen und/oder eine beschlagnahme des mopets oder des aufpuffs

ist nicht verhältnismäßig da nur eine ordnungswidrigkeit und keine ernsthafte gefahr.

es drohen 25 euro und keine punkte

Geschrieben

so nun steht alles drin.

heute morgen war dann auf einmal für alle dort klar das da rein muß und der mitarbeiter das wohl vergessen hat, trotz dreimaligen nachfragen meiner einer bei zwei mitarbeitern.

schon krank wie die einem so gegen über treten dort, sollte doch glatt wieder nee wartemarke ziehen und noch mal rund zwei stunden wartezeit in kauf nehmen. das ging nach argen beschweren dann doch auch ohne wartezeit.

wenn ich in meinem job so unhöflich arbeiten würde wie viele dort würd ich verhungern weil mir die kunden weglaufen.

aber wir können ja nicht weglaufen, gibt ja nur die eine möglichkeit....

naja freu mich schon auf die nächste zulassung, kiste steht ja schon bei mir. das wird bestimmt wieder lustig.

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