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An die Juristen......


Mini Vespafahrerin

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Wenn Ärzte bei einer Behandlung Fehler begehen, hat man da die Chance die anzuklagen ?

Ich habe das zwar noch nicht schwarz auf weiß, versuche aber die Bestätigung zu bekommen.

Die Ärztin die die Nachbehandlung gemacht hat, hat drei Jahre lang auch alles verschwiegen,

bis eine andere Ärztin hinzugezogen worden ist.

Sollte man da die Finger von lassen oder gibt es da Möglichkeiten?

Vllt. könnt Ihr mir da ja weiterhelfen oder Tipps geben, welche Schritte ich als nächstes machen sollte.

Gruß

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sehr, sehr schwierig!

Freundin meines Bruders hatte das Problem. Knie verpfuscht. Und trotz des für Sie positiven Gutachtens eines zweiten Arztes hat sie es nicht zur Anklage gebracht. Es kommen Gutachten über Gutachten und am Ende hat man dann große Chancen auf den Anwaltskosten uns Kosten des Gutachtens sitzen zu bleiben.

Mediziner und Juristen halten oft zusammen, nach dem Motto, eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus.

Wenn du es doch wagen solltest musst du großes Vertrauen in den Arzt und Juristen haben.

Viel Glück!!!!

PS.: Juristen werden von Medizinern auch anders behandelt als andere Menschen (Quelle: Mediziner und Juristen). Warum wohl!?

Rechtsschutzversicherung bringt hier klare Vorteile.

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Ich weiß ja nicht, ob man das wirklich wagen sollte.

Ich möchte ja auch nur, das andere von dem Vorfall erfahren, bzw. das die Ärzte die daran beteiligt waren einfach einen auf den Sack dafür bekommen.

Die haben die Fehler gemacht und sollen dafür gerade stehen,

ebenso die Ärztin, die das 3 Jahre lang verschwiegen hat.

Anwälte brauchen das am Anfang auch schwarz auf weiß und das habe ich halt nicht!

Trotzdem schon mal Danke für Eure Tipps und für weitere Ratschläge bin ich auch immer dankbar !

Gruß

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Als Jurist sage ich Dir:

Klar hat man da Chancen. Wichtig ist jedoch: Alles vorab dokumentieren zu lassen (Also zu einem anderen Arzt gehen, der einem haarklein die Fehler bzw. Schäden attestiert).

Richtig glücklich wirst Du mit einer Klage auch nur bei bestehender Rechtschutzversicherung. Die übernimmt nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern auch die - ein solches Verfahren erst richtig teuer machenden - Sachverständigenkosten (Liegen im Normalfall zwischen 1.000 und 2.000 Euro, können aber auch gut mehr werden). Ansonsten hast Du das Problem, dass Du bei teilweisem Unterliegen draufzahlst, oder nach jahrelangem nervenzehrendem Rechtsstreit mit +/- Null rausgehst.

P.S. Dass Juristen Medizinern kein Auge aushacken ist Blödsinn. Ich kenne viele Juristen, die sich auf diese Verfahren spezialisieren wollen, da dort die lukrativsten Streitwerte verborgen sind. Außerdem haben Mediziner Haftpflichtversicherungen, die den Prozess für sie führen.

Gruß,

Flameboy

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@Flameboy

Rechtschutz ist leider nicht vorhanden. Wie lang der Streit gehen würde, wäre egal, da drei Jahre quälerei eh schon rum sind.

Also muß nun erstmal die schriftliche Bestätigung vom Arzt her.

Die sollte das eigentlich machen, da die auch zum Spezialisten weiterüberwiesen hat.

Und dann werde ich mich mal hier umhören, ob die Anwälte hier in der Gegend davon abraten oder zustimmen!

Danke !

Gruß

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Hallo!

Wenn Ärzte bei einer Behandlung Fehler begehen, hat man da die Chance die anzuklagen ?

Gruß

Zitat aus dem 16. Jhdrt:

Kranken führen über Ärzte leichtlich nicht Beschwerden,

denn diese können jenen stopfen fein das Maul mit Erden. :-D

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Beachte aber bitte das immense Kostenrisiko.

Deswegen werde ich mich hier bei den Anwälten mal umhören.

Ansonsten muß ich tatsächlich damit leben, dass sowelche ..... Ärzte einfach weiter machen dürfen !

Wir hoffen jetzt erstmal auf eine fast komplette Genesung, damit wir nächstes Jahr mal ne längere Tour mit

unserer Vespa fahren können, bzw. überhaupt Vespa fahren können !

Gruß

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P.S. Dass Juristen Medizinern kein Auge aushacken ist Blödsinn. Ich kenne viele Juristen, die sich auf diese Verfahren spezialisieren wollen, da dort die lukrativsten Streitwerte verborgen sind. Außerdem haben Mediziner Haftpflichtversicherungen, die den Prozess für sie führen.

Gruß,

Flameboy

Naja, wieso wollen die sich den spezialisieren, gibts evtl. noch keine die solche Verfahren anstreben? So neu ist das Thema ja nicht, nur die Gewinnchancen für das Opfer sind eher miserabel. Aber das kann ja dem Anwalt egal sein, der wird ja nach Streitwert bezahlt....

Man muss ja erstmal einen Arzt finden, der es dokumentiert. Die letzte Ärztin hat es ja wohl auch 3 Jahre verschwiegen, wo wir bei dem Thema mit den Krähen wären. Das mit dem aushacken war auch mehr auf die Mediziner unter sich bzw. die Juristen unter sich bezogen.

PS. Juristen werden auch von den Ärzten besser bzw. intensiver behandelt und nicht überbehandelt. Warum wohl?

Meine Quelle ist die Familie meiner Lebensgefährtin, die hat viele Juristen und Ärzte seit Generationen in der Familie.

mfg.

moguai

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Dass Mediziner anderen Medizinern und Juristen anderen Juristen kein Auge aushacken kann ich eingeschränkt bestätigen. Aber es gibt genug, die im Bedarfsfall bereit sind, auch gegen einen Kollegen zu attestieren bzw. zu prozessieren.

Die angesprochene Spezialisierung erfolgte aufgrund hoher Lukrativität, nicht aufgrund Juristenvakuum.

@ Mini-Vespafahrerin: Solltest Du über wenig Einkommen verfügen, kannst Du auch versuchen, Prozesskostenhilfe vom Staat zu bekommen. Im Idealfall zahlt der Staat dann alles und Du musst die Kosten nicht in Raten abstottern.

Gruß,

Flameboy

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@Flameboy

Momentan unterliegen wir nicht dieser Grenze, dafür müsste ich noch ein halbes Jahr warten.

Dann müsste das passen mit der Prozesskostenhilfe.

Gruß

Es muß ja auch nicht unbedingt auf einen Prozeß hinauslaufen. Bei den Ärztekammern der Länder gibt es Schiedskommissionen, vor denen ein Fall einer fehlerhaften Behandlung eigentlich erstmal landen sollte. Die Seite des Arztes wird dort in der Regel durch dessen Haftpflichtversicherung vertreten. Bei relativ klarer Lage des Falles wird dort dann meist ein Vergleich angestrebt, der meist von den Versicherern akzeptiert wird. Voraussetzung ist aber auch dort eine Darstellung des Falles mit Bestätigung des derzeit behandelnden Arztes. Von der (relativ unabhängigen) Schiedskommission der Landesärztekammer werden dann unabhängige Gutachter bestellt, da die Ärztekammern natürlich ein Interesse daran haben, daß die ihr angehörigen Ärzte korrekt behandeln. Durch die Ärztekammern kann man sich in diesen Fällen auch zum Vorgehen beraten lassen.

Erst falls das Verfahren vor der Schiedskommission nicht zum Erfolg führt, bleibt nur noch der Gang vor Gericht. Aber bis dahin sollte es nicht allzu teuer werden.

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Erfahrung aus der eigenen Familie:

Aufgrund Arztfehler bei der Geburt und daraus resultierendem Sauerstoffmangel ist eine Tochter meiner Cousine schwer geistig und körperlich behindert. Anwälte gibt es diverse, Gutachten gibt es einen ganzen Stapel, genausoviele Gegengutachten, der Opa des Kindes ist u.a. selber Jurist und pusht das ganze kräftig. Trotzdem hat es mehrere Jahre gedauert, bis es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kam, und selbige dauert inzwischen auch schon mehrere Jahre! Der Arzt praktiziert immernoch und die Prozesskosten sind schon im 6-stelligen Bereich.

Das Kind ist inzwischen 9 Jahre alt und ein Ende des Prozesses nicht in Sicht. Aussicht auf Erfolg? Vage! Mit Glück ein Nullsummenspiel ...

... ohne weiteren Kommentar ...

:-D

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Erstmal wieder Danke an alle, die sich hierzu äußern.

Ich kann nur darauf hoffen, das einer der beiden behandelten Ärzte mir das schriftlich wiedergibt.

Hätte die damalige Ärztin gleich reagiert, wäre das Leben jetzt schon einfacher und es wäre garnicht erst zu einer Verschlimmerung gekommen.

Die ist da aber garnicht weiter auf die Probleme eingegangen und der letzte Spruch von Ihr war sehr niederschmetternd, das ging in Richtung, das ich mich einfach nur anstellen würde.

Danach Arzt wechsel und nach 10 Minuten kam die Bestätigung.

Die damalige Behandlung hätte ganz anders ablaufen müssen und Schäden deutlich ersichtlich!

Da sie von Nach OP ausgeht, hat Sie mich weiter zum Spezialisten überwiesen !

Den Besuch habe ich allerdings noch vor mir, da muß ich mal abwarten was als endgültiges Ergebnis rauskommt.

Zum Anklagen sind alle hier ja anscheinend geteilter Meinung.

Wenn ich 100%ig wüßte, danach ist alles wieder so wie vorher würde ich mir den Nervenkrieg wahrscheinlich nicht antun.

Ich habe aber auch keinen Bock von Gutachter zu Gutachter zu rennen.

Mir geht es hier auch nicht darum Geld abzuzocken, sondern nur darum das die eine Strafe bekommen dafür, das die einen Fehler gemacht haben.

Weil Geld kann mir die letzten 3 Jahre auch nicht wieder geben.

Nur andere sollen wissen, das es in dem "großen" Krankenhaus sowelche Ärzte gibt!

Gruß

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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@moquai123

Und selbst die Ärzte und Juristen in Eurer Familie konnten das nicht durchboxen ?

Ist ja ganz schön heftig, wenn selbst die das nicht hinbekommen !

@wossi

Aber wenn das per Schiedskommision passiert, geht es doch nur um Geld, oder ?

Ein Gerichtsverfahren, so denke ich, würde irgendwie auch in der Öffentlichkeit landen und die außergerichtliche Einigung nicht, oder liege ich da falsch !

Wie von mir schon gesagt, geht es mir nur um die Gerechtigkeit. Andere Menschen sollen davon erfahren, damit die nicht dasselbe durchmachen müssen.

@Flameboy:Wenn Dein Arzt gepfuscht hat, wird Dir jeder Anwalt zustimmen. Beachte aber bitte das immense Kostenrisiko. Eingeklagt werden sollten daher nur die Positionen, bei denen die Erfolgsaussichten sehr gut sind.

Leider kann ich mir da nicht einfach ne Position raussuchen, da die Ärzte von Anfang an Fehler gemacht haben und das führte dann zu dem jetzigen Ergebnis. Wir haben es zu dem Zeitpunkt aber alles noch nicht gewusst, jetzt im Nachhinein hat man erst die ganzen Fehler entdeckt/erfahren. Wäre uns das gleich aufgefallen, hätten wir das Krankenhaus auf der Stelle wieder verlassen.

Wie hier jetzt schon mal von Euch erwähnt, wurden Gutachten erstellt die den Behandlungsfehler bestätigen, aber warum ist das dann immernoch so schwierig ?

Streiten die Ärzte das weiter ab, oder woran liegt das ?

Auch wenn ich lese, das Juristen und/oder Ärzte der Familie angehören und selbst die das nicht durchkriegen, zweifel ich dran, das man da tatsächlich ne Chance hat !?

Gruß

Bearbeitet von Mini Vespafahrerin
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Wenn es Dir um Gerechtigkeit geht, empfehle ich Dir, den Sachverhalt zusammenzuschreiben und an die zuständige Staatsanwaltschaft leiten (inkl Strafantrag hinsichtlich aller in Frage kommender Delikte). Der Sachverhält könnte eine Körperverletzung darstellen und müsste dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, ohne dass Du Dich weiter belasten musst. Schmerzensgeld oder Schadensersatz wirst Du in diesem Fall aber nicht bekommen.

Du kannst aber - eine Verurteilung der behandelnden Ärzte vorausgesetzt - die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte sehr gut als Beweismittel in einem eventuellen Folgeprozess nutzen. Beachte aber unbedingt die Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem Du von dem Pfusch Kenntnis erlangt hast (oder 30 Jahre nach der Fehlbehandlung).

Gruß,

Flameboy

Bearbeitet von Flameboy
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Wenn es Dir um Gerechtigkeit geht, empfehle ich Dir, den Sachverhalt zusammenzuschreiben und an die zuständige Staatsanwaltschaft leiten (inkl Strafantrag hinsichtlich aller in Frage kommender Delikte). Der Sachverhält könnte eine Körperverletzung darstellen und müsste dann von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden, ohne dass Du Dich weiter belasten musst. Schmerzensgeld oder Schadensersatz wirst Du in diesem Fall aber nicht bekommen.

Du kannst aber - eine Verurteilung der behandelnden Ärzte vorausgesetzt - die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte sehr gut als Beweismittel in einem eventuellen Folgeprozess nutzen. Beachte aber unbedingt die Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem Du von dem Pfusch Kenntnis erlangt hast (oder 30 Jahre nach der Fehlbehandlung).

Gruß,

Flameboy

kollege flameboy hat komplett recht :-D

verjährungsfristen stimmen auch :-D

haben für meinen dad nen prozess am laufen, der sich nun schon über 14 jahre hinzieht. (schulter versteift nach ärztepfusch). wird wohl jetzt demnächst (innerhalb 1 bis 2 jahren) mit einem 2. vergleich enden.

als fazit bleibt folgendes zu sagen: so klar wie sich fälle des öfteren im vorfeld darstellen, sind sie dann vor gericht meistens nicht.

die versicherungen der ärzte haben meist nen sehr langen atem und versuchen es so lange in die länge zu ziehen bis die sache in einem vergleich endet, weil der kläger noch geld sehen will bevor er das zeitliche segnet.

ne rechtsschutzversicherung kann nur jedem wärmstens empfohlen werden.

ne verurteilung des entsprechenden pfuscharztes in einem strafprozess würde ich persönlich als wenig aussichtsreich bezeichnen. leider :-D

edith schreit noch aus dem vorzimmer, dass flameboy und ich hier keine rechtsberatung geben und alles natürlich nur rein hypothetisch gemeint ist :-D

Bearbeitet von z3ros3b
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