Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Wie verhält sich das denn nun mit der Kennzeichengröße bei LKR?

Unter 80km/h kleines Kennzeichen über 80km/h großes Kennzeichen?

Oder ist das seit dem 01.03.07 nur noch von der kw Höhe abhängig?

Hat da jemand einen Gesetzestext oder eine Quelle, welche das mal offizielle klären könnte?

Unsere örtliche Zulassungsstelle scheidet da leider aus, weil immer wieder unterschiedliche Aussagen getroffen werden.

Gruß Andi

Geschrieben (bearbeitet)

Ich dachte immer:

LKR mit Leistungsbeschränkung bis 80km/h oder sinds jetzt 100? für die 16-jährigen halt -> kleines Schild

oder >125ccm oder >15Ps oder >80/100km/h -> großes Schild

Edit: im Forum gibbs welche die haben mehr als 80km/h eingetragen und kleines Schild, deswegen die viell. 100km/h

Hier bißchen Text:

Kennzeichengröße

Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Maße, ist in der Anlage 4 zur FZV verbindlich festgelegt. Ausnahmen von diesen Standardwerten bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Auch die Kriterien hierfür sind gesetzlich geregelt.

So wird für die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung regelmäßig gefordert, daß der Platz für das Anbringen eines normal großen Kennzeichens nicht ausreicht und dass ein Umbau am Fahrzeug entweder technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

Hierfür wird in der Regel das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr gefordert. Die zuständige Behörde macht dieses Gutachten dann zur Grundlage für ihre Ermessensentscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Wird allerdings durch nachträgliche Änderungen am Fahrzeug die Anbringung des regulär großen Kennzeichens unmöglich, so steht das einer Ausnahmegenehmigung stets entgegen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auf die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.

Noch was: ist vermutlich vom LK abhängig:

Info der Zulassungsstelle HH

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Meine Zulassungtrulla meinte dass seit 1.03.07 kleines Schild trotz VMax >80 km/h.

Nur noch die Krafträder haben große Schilder, also Ü 125 ccm,

Beim Kraftrad brauchst dann wieder Blinker wenns blöd läuft.

Aber hauptsache schneller als 80 dann hast du die günstige Versicherung!

Eingetragene VMax 105 km/h

mfg

Geschrieben
Meine Zulassungtrulla meinte dass seit 1.03.07 kleines Schild trotz VMax >80 km/h.

Nur noch die Krafträder haben große Schilder, also Ü 125 ccm,

Beim Kraftrad brauchst dann wieder Blinker wenns blöd läuft.

Aber hauptsache schneller als 80 dann hast du die günstige Versicherung!

Eingetragene VMax 105 km/h

mfg

Ist das unabhängig von der Leistung?

Ein Kollege hat eine Ausnahmegenehmigung für ne 200er PX.

Fährt mit LKRad-Schild, weil die großen Schilder angeblich die Blinker verdecken :-D

Aber wie der ADAC-bericht bereits mitteilt, scheint dies auch nur auf Wohlwollen der Zul.-Stelle zu passieren.

Geschrieben
Ist das unabhängig von der Leistung?

Das wäre jetzt noch interessant zu wissen Gibt z.B. 80ccm Automatics mit 29,8 PS :-D

, ich meine aber die Zulassungstrulla faselte noch was nur noch nach Hubraum und so.

Wohlwollen und Willkür, was diverse Topics belegen!

Gruß

(hauptsache man ist halbwegs legal unterwegs) :-D

Geschrieben (bearbeitet)

29,8 PS ist aber auch schon jenseits der Leistungsgrenze für Leichtkrafträder ...

Edith: Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZA) vom 1. März 2007, §2, 10 ein motorisiertes Zweirad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ bezeichnet. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten.

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Moin !

Also bei uns(MI) gibts seit Jahresanfang auch nur noch Leichtkraftradkennzeichen für Zweiräder bis 125 Kubik egal ob 4Kw oder 9KW,auch egal welche Höchstgeschwindigkeit, :-D also bekommt man auf ner originalen T5 mit 12 Ps auch nur nen kleines Kennzeichen .

Der Fonzo

Geschrieben

Jo. Leistung ist egal . Bis 125 Kubik kleines Schild , alles über 125 Kubik grosses Schild .

Zumindest bei uns isses so . Ob jedes Bundesland ne eigene Suppe köchelt kann ich nicht sagen.

Gruss

Reppel

Geschrieben

In Hamburg gibt es defenitiv keine kleinen Schilder mehr, wenn man über 125ccm hat. Mir haben sie diese Woche ein 26er Blech für meine wirklich kleine Monkey mit 153ccm und eingetragenen 9kw zugewiesen ... Auf mein Nachfragen, ob es nicht wenigstens ein 23er werden kann hieß es: "Wir diskutieren nicht. Entweder sie nehmen ein 26er oder es gibt kein Nummernschild".

Geschrieben

hmm ich hab was gehört von unter 100kmh 80iger schild möglich, drüber großes oder mit ausnahmegenehmigung kleines.

aber das 80iger sieht doch nicht wirklich gut aus an der vespa.

Geschrieben

mal andersrum gefragt: wenn ich nen 80er kennzeichen eingetragen habe, gibt es schwierigkeiten bei der zulassung dieses zu bekommen? der roller hat 250ccm und 20kw eingetragen... kennzeichengrösse ist auf das 80er kennzeichen beschränkt (max. kennzeichengrösse)

gruss sven

Geschrieben
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auf die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.

Ich zitiere mich ungern selber, machs aber trotzdem :D

Gibt nette Geschichten dazu bei google.

Mit Arschkriecherei kommt man bei Behörden immer am weitesten.

Geschrieben
Mit Arschkriecherei kommt man bei Behörden immer am weitesten.

wenn du es meinst... kann mir nicht vorstellen das sowas bei chronisch schlecht gelaunten und untervögelten menschen was bringt.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information