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Geschrieben

Guten Tag,

habe gehört, dass geraumer Zeit ein Fahren mit einem nicht eingetragenen Auspuff (sonst alles eingetragen, bzw. original) nur eine Ordnungswidrigkeit (10 bis 20 Euro) darstellt. Kann das jemand bestätigen? Gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern?

Danke für Antworten.

Manitou

Geschrieben

Halt ich für ein Gayrücht-lass die Tüte eintragen und feddich.

Soweit ich weiß ist's eher andersrum sogar, d.h. selbst die Eintragung gibt keine 100%-ige Garantie-der "Sheriff" kann dir selbst da noch ans Bein pinkeln wenn die eingetragenen Werte differieren.

Geschrieben

stimmt allerdings, euer Gerücht.

Problem ist aber, dass es nicht jeder Cop auch weis. Ist keine "schwerwiegende Gefährdung des Straßenverkehrs" mehr, der Auspuff darf nichtmehr beschlagnahmt werden, das Fahrzeug nichtmehr an Ort und Stelle stillgelegt werden (Kz weg) und Punkte gibts auch nichtmehr.

AAAABER: ihr müsst den Verstoß zugeben (unterschreiben) um dem vorgenannten Prozedere zu entgehen.

Hatte selbiges vor etwas über 2 Monaten auf der Autobahn mit der Duc, offene Anlage drauf, grün-silber ->Bitte folgen! :-D Hab also die Erfahrung aus allererster Hand, zudem auch vom Onkel meiner Freundin (Verkehrs-cop) bestätigt. Mein Glück ist, es kam noch immer nix (obwohl beide Reifen auch runter waren, also eigentlich nochmal 2 Punkte und Kohle) und nach 3Monaten+2Wochen ists verjährt... weiterhin hoffen :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Auszug aus ner Mopped Zeitung zu dem Thema:

Edit: geht eigentlich um die Nachrüstschalldämpfer welche mit EG-ABE ohne Veränderungen zu laut sind ( bei uns z.b. der Scorpion) bzw. wenn ein eingetragener Puff zu laut ist....

Bis vor kurzem stand jedem von uns noch die Angst auf die Stirn geschrieben, wenn bei einer Verkehrskontrolle die Auspuff tüte untersucht wurde. Auch wenn man ein reines Gewissen hatte und am Auspuff nichts verändert war, bestand immer das Risiko, daß unseren Ordnungshütern die Lautstärke der Tüten nicht gefiel und es Ärger gab.

Es drohten eine Geldbuße, Punkte in Flensburg und je nach Lautstärke des Auspuffes sogar eine vorübergehende Stilllegung und Beschlagnahmung des Motorrades bis zur Behebung des Mangels. Wenn einem das Ganze fern von zu Hause passierte, mußte man einen Rücktransport des Motorrades mit dem Anhänger organisieren.

Dazu kamen dann auch noch eine Geldbuße von mindestens 50 Euro, I Punkt und eine Vorführung beim TÜV nach der Behebung des Mangels. Unser Bußgeldkatalog sah diese Bestrafung in Nr. 175 vor. Letztendlich ein riesiger Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Verstoß stand. Denn eine Beschlagnahmung eines zu lauten Motorrades ist wohl kaum geeignet, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten. Die Beschlagnahme eines Fahrzeugs ist nur bei einem Bankraub, einer Entführung oder einer Straftat im Straßenverkehr geeignet.

Dieses in den meisten Fällen überflüssige Prozedere ist nun dank unserer Europäischen Union, die die einzelnen Rechtssysteme in Europa vereinheitlichen Will, endlich vorbei. In Deutschland heißt das neue Gesetz Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Die FZV ersetzt teilweise die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO). Für den vorbenannten Fall ist dies besonders wichtig, da § 18 StVZO nun wegfällt. § 18 StVZO besagte für Motorräder den Wegfall der Betriebserlaubnis bei zu lauten Auspuffanlagen. Die Strafen sind dementsprechend im Bußgeldkatalog angepasst worden. Tatbestandsnummer 349100 heißt jetzt:

Sie führten ein Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war.

Die Geldbußen liegen bei 20 Euro für einen defekten Schalldämpfer und 30 Euro bei einer zusätzlichen Belästigung. Es gibt keine Punkte mehr für defekte Auspufftüten und eine Stilllegung bzw. Beschlagnahmung ist, da die Betriebserlaubnis nicht erlischt, unverhältnismäßig.

Das Europarecht hat damit seine große Sympathie auch für Motorradfahrer unter Beweis gestellt und schafft engstirnige deutsche Regelungen ab, die keinerlei präventive Wirkungen haben. Das Wichtigste ist, daß man trotz einer defekten Auspuffanlage immer noch eine Betriebserlaubnis hat und diese nicht verliert.

Es kann von Euch nur verlangt werden, dass Ihr den Mangel behebt und das Motorrad anschließend vorführt.

Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE.

Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor.

Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro, und es gibt 3 Punkte dazu.

Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes kann die Strafe erhöht werden.

Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann.

Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.

Jan Schweers, Rechtsanwalt

Tel. 0421/6919295

Bearbeitet von prinzvespa
Geschrieben
Auszug aus ner Mopped Zeitung zu dem Thema:

Einzig und allein teuer wird auch zukünftig das vorsätzliche Ausräumen des Auspuffes oder das Benutzen eines Auspuffes ohne Eintragung, EG-Betriebserlaubnis oder ABE.

Der Bußgeldkatalog sieht hierfür Strafen ab 25 Euro ohne Punkte vor.

Ist dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, dann werden daraus schnell 50 Euro, und es gibt 3 Punkte dazu.

Je nach Schwere des Verstoßes und der Schwere des Vorsatzes kann die Strafe erhöht werden.

Rechtsprechung ist bisher nur vereinzelt zu finden, so dass es noch eine ganze Zeit dauern wird, bis man die Höhen der einzelnen Strafen einschätzen kann.

Auch ist derzeit noch nicht klar, ob zukünftig eine Stilllegung und Beschlagnahme für diese harten Fälle noch verhältnismäßig ist.

Jan Schweers, Rechtsanwalt

Tel. 0421/6919295

ja das ist natürlich der Fall den ich meinte. also kann es doch zu einer Stilllegung kommen. Schade, dann doch lieber eintragen lassen, das gute Stück und fertig. (würde aber gerne als Ersatz, übergangsweise eine Italoauspuffanlage fahren...)

Manitou

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