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ebaytroubles: Käufer meldet sich nicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe bei ebay einen Schrank verkauft. Abgelaufen ist die Auktion am 12.09.2007. Der Käufer reagiert leider nicht auf meine Nachrichten, die man in ebay verschicken kann. Ich vermute folgendes: Der Schrank steht in Österreich (steht 3 mal im Text), der Käufer ist aus Deutschland. Der Käufer ist 1 Jahr dabei und hat 4 Bewertungen, davon sind alle 4 positiv.

Der unterlegene Bieter (jemand, der sich bereits seinen Schrank von einer anderen Auktion abgeholt hat), möchte diesen Schrank auch haben.

In den Hilfetexten von ebay bin ich nicht wirklich schlau geworden. Ich muß den Fall an ebay melden (wann eigentlich, Auktion ist 1 Woche her) Ich bin nämlich umgezogen und der Schrank steht noch in der alten Wohnung, wo er nicht mehr lange bleiben kann (30. September).

ebay schreibt den Käufer an. Wenn er sich nicht meldet, bekomme ich eine Gutschrift und kann den Artikel nochmal einstellen (will ich gar nicht, da ich bereits einen Käufer habe)

Ich habe so einen blabla Text in der Auktion: Ware muß 2 Wochen nach Ersteigerung abgeholt werden, Spassbieter müßen 30 % bezahlen, wird auch eingeklagt. Macht das bei 55 ? Sinn?

Insgesamt habe ich 10 Artikel verkauft und bei 9 hat es klaglos funktioniert, nur bei diesem Schrank eben nicht. Da ich noch nie bei ebay etwas verkauft habe, wäre es nett, wenn Ihr mir ein paar Tipps geben könntet.

Geschrieben

ich vermute wegen 55 euro einen prozess anzustreben ist sicher machbar aber dennoch sollte man sich die frage nach dem sinn stellen....

ich würd versuchen die telefonnummer herauszubekommen (internet www.dasoertliche.de) und mal anrufen. ansonsten ne frist stellen bis wann der

schrank weg muss und dann dem anderen interessenten den schrank vertickern...

Geschrieben

Ohne langes Herumgetue den Schrank an den verkaufen, der ihn haben will.....

Wenn sich der Käufer nicht meldet, Pech gehabt..

Du hast auf jeden Fall weniger Ärger.....

Sollte er sich doch noch melden, dann ist das gute Stück eben beim Transport kaputt gegangen.....

Geschrieben (bearbeitet)

2 Wochen würde ich dem Käufer schon Zeit lassen, kann ja irgendwas passiert sein. Dann noch mal ne Mail schicken und Frist setzen (eine weitere Woche). Wenn er dann nicht reagiert, an den zweiten Bieter verkaufen.

Sonst könnte man Dir Vertragsbruch unterstellen und der Käufer hat Anspruch auf Schadensersatz.

3 Wochen Wartezeit reichen aber...

Einklagen würde ich 30% von 55 € jetzt aber auch nicht...

Bearbeitet von Deep4
Geschrieben

Verkauf den Schrank an den unterlegenen Bieter und gut. Wenn der Höchstbietende nicht auf deine Mails reagiert, hat er vermutlich doch kein Interesse mehr an dem Teil.

Würde mir da überhaupt keine großen Gedanken mehr machen, bei ebay wimmelt es von Idioten, auf die man nicht alle Rücksicht nehmen kann.

Geschrieben

Es könnte dem Käufer ja was dazwischen gekommen sein. Evtl ist er krank oder hatte einen Unfall.

Da du 2 Wochen Zeit gegeben hast, solltest Du auch solange warten. Also bis zum 26.9. nochmals versuchen zu kontaktieren.

Ansonsten "Angebot an unterlegene Bieter" machen.

Hilfe

Geschrieben

Das ging aber fix, vielen Dank für die Antworten.

Also mache ich folgendes:

Ich schreibe dem Käufer eine Nachricht: Bitte um Abholung des Schranks bis einschließlich 28.09.2007

Wenn bis dahin nichts passiert, bekommt ihn der unterlegene Bieter.

Muß ich das irgendwie an ebay melden? Wann läuft die Bewertungsfrist ab? 90 Tage, oder? Ich würde ihn gerne negativ bewerten, ohne das er eine Chance hat, mir auch eine negative Bewertung reinzuwürgen. In irgendeinem Topic stand mal, wie das geht (nach 89 Tagen, 23 Stunden, 59 Minuten bewerten?)

Einklagen ist Schwachsinn, aber ich bezahle seit 15 Jahren eine Rechtsschutzversicherung, die ich (Gott sei Dank) noch nie gebraucht habe. Wäre auch eher so eine Prinzipsache.

Geschrieben (bearbeitet)

- Kann sein, dass Deine Rechtsschutzversicherung online-Geschäfte nicht abdeckt. Wenn die Police so alt ist und Dir der Drecksversicherungsvertreter nicht zwischendurch "Vertragsoptimierungen" angedreht hat, so wird Dir dieser Schutz nichts nützen.

- Melden an ebay: hast Du ja schon !? So kann Dir der Heini nicht irgendwann im Dezember Vertragsbruch vorwerfen.

- 30%: Wenn Du in Deinen privaten Geschäftsbedingungen so einen Passus eingebaut hast, so zieh ihn auch durch, oder lösch ihn bei den nächsten Auktionen.

Wenn man eine Kanone trägt, muss man auch bereit sein zu schiessen ...

- Bewertung: kannst machen. Ich selber hab das mal genauso gemacht, nur war danach weiterhin für den Anderen wieder die Standardzeit zur Reaktion freigegeben,

mich auch zu bewerten. Ist aber 2 Jahre her, und irgendwo hier im Forum hab ich mal gelesen, wie man auch das abwürgen kann, finde es nur gerade nicht. Kann auch sein,

dass ebay das schon wieder geändert hat.

Ansonsten entwickelt sich diese Kanackenfirma ebay langsam zu einem riesigen Kotzbrocken, der hoffentlich bald mit einem grossen Knall implodieren wird

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben

Ich musste bisher 2 mal negativ bewerten, in ähnlichen Fällen wie Deinem. In beiden Fällen hat der Käufer das so hingenommen und mir keine "Rachebewertung" reingedrückt. Ansonsten würde ich es dabei belassen, den Typen bei ebay zu melden und ihm eine Rechnung über die 30% zu schicken, evtl. gefolgt von einer Mahnung. Aber alles weitere ist Zeit- und Geldverschwendung.

Geschrieben (bearbeitet)
Ohne langes Herumgetue den Schrank an den verkaufen, der ihn haben will.....

Wenn sich der Käufer nicht meldet, Pech gehabt..

Du hast auf jeden Fall weniger Ärger.....

Sollte er sich doch noch melden, dann ist das gute Stück eben beim Transport kaputt gegangen.....

genau, scheiss di net oh! weg mit dem schrank! :-D

ich würd den käufer schreiben dass er sich bis sonntag melden muss sonst kriegt er den schrank nicht mehr.

und dann den anderen den schrank anbieten!

Bearbeitet von Motorhead
Geschrieben

Kann natürlich sein, daß die Versicherung das nicht abdeckt :-D

Ich werde mal die 2 Wochen abwarten (noch ein paar Nachrichten schicken) und ihn dann an ebay melden. Laut ebay-Hilfe hat er dann noch 1 Woche Zeit, die Sache zu erledigen. Da nichts passieren wird, bekommt den Schrank der unterlegene Bieter und fertig. Wegen der Rechnung und Mahnung werde ich mal mit einem befreundeten Rechtsverdreher sprechen. Ist zwar höchstwahrscheinlich sinnlos, aber irgendwie muß ich meine Zeit totschlagen.

Immerhin haben 90% der Verkäufe klaglos funktioniert. Ist eigentlich besser als im "richtigen" Leben :-D

@Motorhead: Willst wieder schleppen kommen? :-D

Geschrieben

...wenn du die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter senden" nutzt, dann wird ebay dadurch automatisch informiert. Mach das am besten gleich, der andere Vollpfosten meldet sich garantiert nicht mehr drauf (wer Auktionsbeschreibungen hinsichtlich Standort noch nicht mal richtig lesen kann... und er wird ja wohl kaum für nen 55 EUR Schrank ins Nachbarland gondeln...)

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